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„Freiheit und keeht!"
Wiesbaden. Mittwoch, 22. August
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Der Skandal des Landtagblatts.
„Discite Justitia m, monili!«
CL. Wiesbaden, 17. August. Heute beschäftigte ein Gegenstand die Abgeordneten-Versammlung, welcher geeignet war, sehr leidenschaftliche Erörterungen hervorzurufen. Es gereicht indessen der Linken, inbe- sondere den auf eine so schmähliche Art angegriffenen Mitgliedern derselben, Herrn Hofgerichtspräsidenten Naht und Herrn Landoberschultheisen Wenckenbach, sehr zur Ehre, daß sie sich nicht zu heftigen Ausbrüchen Hinreißen ließ, sondern sich in ihren Anträgen und Formen streng auf das Gebiet des Rechtes und des parlamentarischen Taktes beschränkte. Wir beabsichtigen hier, die rechtliche Seite des Verfahrens der Redaktion des Landtagsblatts, welches der sich die constittuionelle Partei" titulirende Clubb herausgibt, kurz zu prüfen, und zwar gleichfalls ohne Leidenschaft und Persönlichkeiten, deren Monopol wir bereitwillig jenem Clubb überlassen.
Das genannte Landtagsblatt enthält in Rum. 6 zuerst einen Angriff gegen den Abgeordneten Wenck e n b a ch. Derselbe wird darin verlaumderischer Weise beschuldigt, daß er während seiner Amtsverwaltung in Selters einen Kassendefekt begangen habe. Der Betrag der Summe und der Stand des Verfahrens ist so genau angegeben, daß der Verfasser nothwendig die bei Herzoglicher Landesregierung und bei Herzoglicher Generalsteuerdirektion beruhenden Akten eingesehen haben muß; aus dem Inhalt dieser Akten mußte er sich jedoch auch zugleich überzeugen, daß die Be- schuldigung eines Kassendefektes eine ganz ü n w a h r e ist. -
Das Blatt enthält sodann den Abdruck zweier Privatbriefe, welche der Abgeordnete Präsident Naht an teil frühern Minister Dungern geschrieben hat, und welche, wie aus einer Erklärung des letzteren hervorgeht, den Akten des Herzoglichen Staatsministeriums entnommen worden sind. Der Abdruck erfolgte in der erklärten Absicht, die politischen Gesinnungen des Präsidenten Naht zu verdächtigen.
In diesem Thatbestand können liegen:
1) das Verbrechen der Verläumdung des Abgeordneten Wenckenbach, welches, da es durch Druck und Verbreitung und unter sonstigen erschwerenden Umständen begangen worden ist, auf Klage des Ver- lâumdeten mit Correetionshaus bis zu 2 Jahren bestragt wird. Strafgesetzbuch Tit. XXXV. Art. 297. 299. 300.
Ferner entweder:
2) das Verbrechen der Verletzung fremder Geheimnisse, oder
3) das Verbrechen der Verletzung des Dienstgeheimnisses.
Ersteres ist der Fall, wenn die Dienstakten, aus welchen die das Landtagsblatt schreibenden Herrn Ab- |
In der Sitzung des Landtages vom 14. d. Mts. gab der Ministerpräsident Wintzingerode die Erklärung, daß er diese Veröffentlichungen im höchsten Grade mißbillige und Vorkehrungen getroffen habe, daß dergleichen nicht wieder Vorkommen könne. Dabei sprach er die Vermuthung aus, daß dieselbe« ihre Entstehung in der Mittheilung der betreffenden Akten bei Gelegenheit zweier Verhandlungen der Ständever- sammlung haben möchten.
Als diese beiden Verhandlungen bezeichnete man:
1) Den Ausschuß zur Prüfung der aus politischen Gründen vorgenommenen Entlassungen und Pensivni- rungen von Beamten, (worunter auch Präs. Raht und Wenckenbach) dessen Berichterstatter der Abgeordnete v. E ck ist.
2) Den Ausschuß zur Prüfung des Antrages auf Ausschluß des bankerotten Abgeordneten Krämer aus der Kammer, dessen Berichterstatter der Abgeordnete Kalt ist.
Im Laufe der Verhandlungen haben beide Berichterstatter Eck und Kalt (der letztere feierlich „aufEhre und Gewissen") erklärt, daß diese Ausschüsse die bezeichneten Akten nicht erhalten und Mittheilungen aus denselben nicht gemacht haben. Der Präsident der Abgeordneten-Versammlung, durch dessen Hände alle von den Staatsbehörden an die Abgeordneten-Versammlung oder deren Ausschüsse gelangenden Akten gehen müssen, hat erklärt, daß die Dienstakten der Abgeordneten Naht und Wenckenbach überhaupt niemals durch ihn an die Kammer oder einzelne Abgeordnete gelangt sind.
Der Abgeordnete Lang hat darauf den Ministe- rialpräsidenten befragt, welche unter den von ihm bezeichneten „zweien Verhandlungen" des Landtages ge- meint seien und durch wen und an welchen Abgeordneten die Akten mitgetheilt worden seien.
geordneten von der Rechten ihre Veröffentlichungen entnommen haben, ihnen nicht offiziell und auf ordnungsmäßigem Wege durch die betreffenden Behörden (Ministerium, Landesregierung, Generalsteuerdirektion) behändigt worden sind; denn in diesem Falle würde die Thatsache vorliegen, daß sich Jemand in der Absicht, einem Andern zu schaden, unbefugter Weise der bereits geöffneten Briefe bemächtigt hat, welche Handlung mit Gefängniß oder Correetionshaus bis zu 3 Monaten oder Geld bis zu 90 fl. bestraft wird. Strafgesetzbuch Titel XLV11. Art. 40V)
Letzteres ist der Fall, wenn die betreffenden Behörden oder die an denselben angestellten Beamten den Herrn Abgeordneten von der Rechten, welche das Landtagsblatt schreiben, die genannten Akten zum Zwecke der Veröffentlichung in dem Laudtagsblatt übergeben haben; denn in diesem Falle würde eine in rechtswidriger Absicht zum Schaden eines Privaten geschehene Verletzung des Dienstgeheimnisses vorliegen, welche Handlung mit Dienstentlassung bestraft wird. Strafgesetzbuch Titel LIV. Art. 444
Eine Antwort hierauf hat der Ministerialpräsident noch nicht gegeben. Dies sind die Thatsachen.
Es steht außerdem fest, daß 1) das Landtagsblatt von einem aus der sog. konstitutionellen Partei der Kammer zusammengesetzten „Nedaktlons - Ausschuß " (— der Herr Abgeordnete und Dekan Keim, welcher demselben auch angehören soll, nannte ihn während der heutigen Verhandlung in der unbewußten Komik seines Eifers den „Reaktions-Ausschuß" —) Jin Auftrage der ganzen Partei herausgegeben wird, 2) daß also der veröffentlichte Akteninhalt durch die Hände der ganzen Partei oder doch wenigstens durch die des Redaktions-Ausschusses gegangen sein muß, daß also der letztere die Verantwortlichkeit für Druck und Verbreitung trägt, 3) daß diese Aktenstücke nur von dem Ministerium, der Regierung und der Generalsteuerdirektion bezogen werden konnten, 4) daß, da dieselben nicht auf den ordnungsmäßigen Weg an die Kammer oder an einen Ausschuß oder einen Abgeordneten gelangt sind, dies privatim, also auf ordnungs- und gesetzwidrigem Wege geschehen ist.
Wir kommen daher immer wieder auf die Verbrechen der Verletzung fremder Geheimnisse oder der qualifizirten Verletzung des Dienstgeheimnisses zurück.
Wir haben oben angeführt, daß gegen den Abgeordneten Wenckenbach daS Verbrechen einer sehr erschwerten Verläumvung, welche mit zweijähriger Cor- rektionshausstrafe bedroht ist, begangen worden ist. Wie wir Horen, ist der Abgeordnete Wenckenbach großmüthig genug, gegen den Verbrecher nicht gerichtlich einschreiten, sondern nur die Macht der Wahrheit und die der öffentlichen Verachtung wirken lassen zu wollen. Wir müssen diese Größmuth ehren,, obgleich wir sie nicht billigen. Denn ein solcher Verbrecher verdient seine Strafe.
Aber wir können es nicht billigen, daß die beiden anderen Verbrechen straflos bleiben. Denn bleiben sie dies, so bleibt der Regierung und der Volksvertretung ein ewiger Schandfleck angeheftet. Die Regierung muß ihre Schuldigen preißgeben und der Landtag die seini- gen. Dies ist das einzige Mittel, wie die Regierung ihre Würde wiederherstellen kann und der Landtag die seinige.
Die Rechte der Kammer hat sich zwar in der heutigen Sitzung alle mögliche Mühe gegeben, durch Uebergang zur Tagesordnung die Sache zu bemänteln. Der Abgeordnete Lang rief sie auf, ihre That offen zu bekennen, — Schweigen war die Antwort; nur will man bemerkt haben, daß ein gewisser Herr den Kopf versteckte, wie dies die Naturgeschichte vom Vogel Strauß erzählt.
Hier hilft aber kein Bemänteln. Legt ein Pflaster auf ein Geschwür, — es wi d fortschwören. Schneidet es aus, — dann wird die Wunde heilen!
Heulerporträts.
1.
Herausgcgeben von einigen Urwühlern.
Wenn ^Du, lieber Leser, einmal nach dem kleinen Nassauischen Städtchen kömmst, das da bekannt ist, als ein gewaltiger Hexenkessel der Demokratie, ans dessen finsterm Bauche die Dämpfe des anarchischen Gebräus rmporskigcn, so darfst Du auch nicht verfehlen, Dich nach den Henlerkoryphâen zu erkundigen, die da geheult haben, seitdem der „Pöbel" „anarchisch" wurde, die heute noch heulen, wie damals, und die nicht anfhören werden zu heulen, so lange eS noch einen einzigen Kommunisten oder Anarchisten in der Welt gibt, d. h. Leute, die eine andre Ansicht von Dolksglück haben, wie sie. Um Dir aber die oft schwierigen Erkundigungen zu ersparen, sowie auch um Dich vorzubereiten auf irgend eine zufällige Zusammenkunft mit einem derselben in Kirchen, oder in henterfreundlichen Wirthshäusern, oder sonstwo, so haben wir beschlossen, Dir diejenigen, die auch in weiteren Kreisen bekannt zu werden verdienen, in anschaulichen Porträts vorzuführen. Wie sich gebührt, so mag zuerst auftreten
. Fürst Windischgrätz.
Euch ruf ich au, ihr Musen, daß ihr mir Kraft und Anmuth verleiht, diesen Helden würdig zu beschreiben. Du aber, o überreiche Stadt, die du gesegnet bist mit ,
Halbgöttern , und schwanger gehst mit zukünftigem Ruhme, dich preise ich glücklich, daß 1u einen solchen Mann nicht allzufern von deinen Mauern besitzest! Gehe in dich und bekehre dich und neige dein Ohr seinen Worte» --damit nicht auch an ihm der Ausspruch erfüllet werde :„ ein Prophet gilt nichts in seinem Baterlande!"—damit nicht eine dankbarere Nachwelt, die dereinst nach seinem Grabe wallfahren, und eS bestreuen mit Weizen und Wein und gebrannten Zicgenböckleinsknöchlcin wird, dich beschäme!
Fürst Windischgrätz! — aber erschrick nicht, lieber Leser: eS ist nicht jener große Feldherr, der in „Pulver und Blei" macht — e r macht nur in Käse und Bier; nicht jener Wüthrich, der von seiner grausen Thaten Ruhm die Welt erschallen macht — er macht nur in zarten Schmeicheleien und höchstens in geballten Fäusten! Hui) dennoch haben ihm seine Käse nnb sein Bier, und seine zarten Schmeicheleien und seine famsen Fäuste, den Fcldhcrrnstab erworben , er ward einmal gewählt zum Führer einer Companie und wenn die Heuler einst auSziehen, mit Gut und Blut für die Reichsverfassung zu kämpfen, so werden sie ihn voranlragen auf einem Schilde, und ihn aller Welt zeigen, und ansrufcn: dieser da ist unser König! Dann werden die Wühler weinend ihr Gesicht verhüllen , und ihre Harfen an die Weiden hängen, und Buße thun, und trauern in Sack und Asche, weil sie nie hatten zu glauben vermocht, daß die Heuler Gut und Blut lassen könnten, und daß Jener im Stande wäre, sich an die Spitze einer solchen auS-
erlesenen Schaar zu stellen. Alle Sternen werden erbleiche» vor dem Glanze dieses Einen, die gewaltige Stimme des ZeuS Dvnncrö wird verstummen ob der seinen, und seine Anhänger werden mit Begeisterung das schöne Lied anheben:
Im rothen Haar und grünen Frack, Wie macht er sich so herrlich!
Wer mag eS diesem große» Maune verdenken, wenn er and) große Leidenschaften hat? Hut) daß er von ihnen besessen, deß seid mir Zeuge ihr Wühler alle, die ihr nicht anerkennen wollt seine Größe, die ihr euch empört gegen seine zarten Schmeicheleien, die ihr nicht mit ihm schwärmt für Fürst und Vaterland, und Gesetz und Ordnung, und seinen Käse und sein Bier! deß seid mir Zeuge, ihr Wühler, die ihr mitbegehen wolltet daS F'st für Seiner Hoheit des Prinzen von Preußen glücklicken Geburtstag, und die er darob nannte Tempclschänvcr, und Spötter des Allcrhcitigstcn, und die er vertreiben wollte mit einem Besenstiel: dergestalt , daß seine Anhänger genöthigt waren, ihn zu bändigen in seinem Zorne! Wahrhaftig eö wäre diesem Heuler „mit Gott für Fürst und Vaterland" nicht zu verargen , wenn er, ein Erzengel mit flammendem Schwerdts sich wieder au die Spitze seiner Compagnie stellte, und anszöacn gegen die Kommunisten, und die Brut vertilgte bis auf den letzten Stumpf, oder sie austriebe aus der Stadt, und sie stieße in die äußerste Finsterniß, wo da ist Heulen und Zähneklappern! denn ich will verdammt fein,