Freiheit und Ueeht!"
Wiesbaden. Dienstag, IZL August
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^ Ueber den Born-Unzicker'schen Antrag auf Taggelder für die Geschwornen.
(Vergl. Nass. Allg. Ztg. vom 9. August, Num. 187.)
Es ist in der That sehr merkwürdig, daß die Nass. Allg. Ztg. die Linke des Landtages sogar für die Fehler und Irrthümer der Rechten verantwortlich machen will. Bekanntlich hat unser Geschwornengesetz durch Annahme des Antrages der beiden Abgeordneten Fresenius und Schmidt, daß die Geschworncnliste aus einer Wahl des Gemeinderathes hervorgehen solle, eine sehr traurige Verunstaltung erlitten. Die Nass. Allg. Zeitung ist nun dreist genug, Folgendes zu drucken:
„Durch den erbitterten Kampf, welchen die Linke in der Ständeversammlung gegen das in den bestor- ganistrten Staaten übliche System der Capazitäten und des Census geführt hat, ist es bereits dahin gekommen, daß statt dessen im Herzogthum Nassau die allen anderen Staaten unbekannte Wahl durch Gemeinderäthe eingeführt worden ist, welche Einrichtung voraussichtlich zu dem nachtheiligen Resultate führen wird" 2c.
Wir fühlen uns nicht berufen, den Vertheidiger des Schmidt-Fresenius'schen Antrages abzugeben. Wir müssen jedoch die allgemeine Zeitung darauf aufmerksam machen, daß der von den beiden Herrn Abgeordneten in das Gesetz gebrachte Wahlmodus durchaus nicht in allen anderen Staaten unbekannt, sondern vielmehr ein auch sonstwo, wenigstens annäherungsweise, vorkommender oder angestrebter ist. Um nicht in den Fehler des gelehrten Herrn in der Nass. Allg. Zeitung zu verfallen, daß wir nämlich, statt einen bescheidenen Zeitungsartikel zu liefern, ganze Gesetzesparagraphen und Zeitschriften abschreiben, verweisen wir lediglich auf die Mittermaier'sche AbhandlüiiL über das neue französische Gesetz über Besetzung der Schwurgerichte vom 7. August 1848 in der Zeitschrift für Rechtswissenschaft und Gesetzgebung des Auslandes Bandes 20, Heft 3, Seite 88 ff.
Wir müssen uns aber entschieden dagegen verwahren, daß die Linke den Antrag von Fresenius und Schmidt veranlaßt oder unterstützt habe. Derselbe ist sowohl in der Sitzung vom 15. März, als auch in der vom 31. März mit aller Entschiedenheit als eine 3 zum Verderben führende; Halbheit und Prin- ziplosigkeit bekämpft worden. Wir erinnern hier namentlich an die Aeußerungen des Abgeordneten Braun in der letztgenannten Sitzung und wollen, um kurzen Gedächtnissen zur Hülfe zu kommen, einiges aus denselben hierher setzen. Er sagte u. A.:
„Wir haben bei der Bildung der Schwurgerichte zwei Systeme, das eine ist das System des Census und der Capazitäten, und das andere ist das System der freien Wahl, beschränkt durch die vorgeschlagene Reductionsbehörde; und meiner Ansicht nach können wir nur wählen zwischen düsen beiden Systemen.
△ Was bedeutet eigentlich Demokratie und was ist ihr Zweck?
Eine Auflösung für den Land- und GewerbSmann.
(Fortsetzung und Schluß.)
Ist es vielleicht auch Sichcrheit der Person und deö Eigenthums gegen jede Art von Gewa lt- ft r e i d> e n ? und ihr bekennt mit Entrüstung, daß man vielfach in Deutstbland mit Gewalt gegen Eure Freiheitsmänner verfährt, daß man die Demokraten in die Kerker wirft, sie mit Standrecht bedroht und manchen davon fühloS dem Verderben Preis gibt. Ihr fragt Euch erstaunt: warum das Alles? da doch diese Männer nur des Volkes Bestes erstreben wollten. Ihr erkennt alle miteinander an, daß diese Männer anstatt Gefängniß, B ü r g c r k r o n e n verdient haben: und nun warum diese Verfolgungssucht? D, cs muß unser Interesse nicht sein was man anstrebt. Warum kehren so viele Regierungen in Deutschland nicht von ihren grausen Wegen »m? Sie sehen den herannahenden Sturm nicht. Ihr seht Euch nach einer andern unerfüllt n Forderung um: das i st die möglichste Herabsetzung und Verminderung der Abgaben und Stenern. Der frühere Grundsatz der Rückschrittsmänner, indem sie den für einen schleckten Bauer erklärten, der seine Steuern nicht mehr bezahlen könne, gilt jetzt nicht mehr als ein Beweis, daß der Ackerbau schlecht geführt werde, sondern beweist heutzutage höchstens noch den allgemei- nen Jammer, in dem sich der Ackerbau- und Gewerbs- betrieb befindet; denn dann cs äst wahrlich dahin gekommen , daß der größte Theil der Bürger keine Steuer-
Durch den Antrag der Herren Abgeordneten Fresenius and Schmidt hat man versucht, zwischen diesen beiden Prinzipien, welche unvereinbar einander gegenüberstehen und eine Verschmelzung so wenig dulden, wie Feuer und Wasser, einen Mittelweg einzu- schlagen. Man hat das Prinzip des Census und der Capazitäten abgcschafft, ist aber keineswegs auf das der freien Wahl übergegangen, sondern hat, anstatt eine Wahl zu organisiren, die Ernennung der Geschwornen einer zu diesem Zwecke durchaus nicht zusammengesetzten Behörde, einer Gemeindebehörde, übergeben Dieser Antrag scheint mir mehr Nachtheiliges zu haben, als der ursprüngliche Antrag der Negierung, und überwiegend mehr Nachtheile, als der Antrag des . engern Ausschusses; und wenn letzterer fällt, würde ich sogar lieber für den Antrag der Regierung stimmen, als für den von Fresenius und Schmidt, weil ich lieber für ein Prinzip stimme, auch wenn es mir persönlich nicht das richtige zu sein scheint, als für eine absolute Prinziplosigkeit."
Man wird hieraus zur Genüge entnehmen können, daß es keineswegs die Linke gewesen ist, welche den Schmidt-Fresenius'schen Antrag in bas Gesetz gebracht hat. Sie hat im Gegentheil keine Anstrengung gescheut, um ihn zu bekämpfen. Dagegen hat von der Rechten in der öffentlichen Sitzung Niemand für das System der Capazitäten und des Census gesprochen. Alle haben sich theils ausdrücklich, theils stillschweigend gegen dasselbe erklärt, mit alleiniger Ausnahme des Abg. Groß m a n », welcher erklärte, daß er persönlich diesem System huldige, da er aber dessen Znpopularität kenne und wisse, daß keine Majorität dafür zu erwarten sei, so werde er sich dem Anträge seiner Freunde, dein von dem Abgeordneten Fresenius gestellten, »»schließen. Wenn also die Rechte wirklich für das System des Census und der Kapacitäten war, warum hat sie dasselbe nicht vertheidigt, warum hat sie selbst den auf Beseitigung dieses Systems direct gerichteten Antrag der Abgeordneten Fresenius und Schmidt gestellt, vertheidigt und durchgesetzt und die Regierung zur Annahme desselben bewogen? Wenn die Regierung das System des Census und der Kapacitäten für das nothwendige und allein mögliche halt und hielt, wenn sie die Schmidt-Frescnius'sche Einrichtung in Wirklichkeit für so verderblich und verkehrt, ja für einen Ruin des ganzen Instituts hielt, wie dies in der „Nass. Allg. Ztg." auseinandergesetzt ist, warum stellte sie diesem Antrag nicht einen gleich energischen oder noch energischeren Widerstand entgegen, als dem Anträge auf freie Wahl, welcher doch vor dein Schmidt-Fresenius'schen jedenfalls den unbestreitbaren Vorzug der Konsequenz und der Prinzipgerechtigkeit hat? Warum ist sie für jenen Antrag in die Schranken getreten, warum hat sie demselben ihre Sanktion ertheilt? Und nun will man dieses Kompromiss, diese Principversündigung, dieses Preisgeben eines Grundsatzes an eine parlamentarische Combination entschuldigen mit „dem stürmischen
beiträge mehr aufzutreiben vermag: er ist eben grenzen - los arm und elend geworden. Bis zum Jahre 1848 herrschte 33 Jahre lang der tie 'ste Friede: während dieser langen Zeit bezahlte der Bauer Steuern auf Steuern und dennoch fitzt, wo die Kriege anfaugen, ist kein Kreuzer gespartes Geld in der Staatskasse? Ist das nicht ein vJlfommncr Beweis von einer höchst mangelhaften Verwaltung, um nicht zu sagen von einer höchst großartigen Verschwendung und Verprassung? Hub jetzt sollen gar noch die Abgaben vermehrt werden!! Wer wäre wohl thörigt genug, wer wäre, fragen wir, als Minister furchtloser Pascha, genug, um solche Vermehrung ohne Zittern zu M'rctimi? Wir sind keine leichtsinnigen Umsturzmänner —sonst würden wir diejenigen, welche oben stehen, in diese Falle »»gewarnt gehen fassen : denn wie bekannt, gibt es für diejenigen, die die Revolution wollen, keinen furchtbarern Verbündeten, als Erhöhung der Steuern. Doch warnen wir noch einmal und rathen zur Umkehr bei Zeiten; man hüte sich vor Finanztaschenspielerci, vor Anleihen, vor Zwangscours u. s. w., und gehe fein ehrlich, demokratisch zu Werk, fasse die Sache an der Wurzel, und wende nur das einzige Mittel an, welches heißt: Herabsetzung beratenern uuv Abgaben, richte aber darnach auch eine einfachere Verwaltung ein: und dieses macht man in demvkratychcn Staaten auf folgende Art: Vor allen Dingen entfernt man zum großen Theil das unnütze Beamtenvolk in den Residenzstädten d. h. alle diejenigen sucht man auszu- wegen, die von Gnaden Gottes in den Staatsdienst ohne alle gute Kenntnisse, gekommen sind, mit Hülfe
Andringen der Linken", während doch das Ministerium in der Sitzung vom 31. März in einer dem constitu- Uonellen System wenig entsprechenden Weise nackt und fract ankündigte, daß der Antrag des engeren Aus- schtlsses, selbst wenn er von der Majorität der Kammer gebilligt würde, die Sanktion der Regierung nicht erhalten werde.
Soviel steht übrigens fest, daß durch den Antrag der Rechten, der mit einer überwiegenden Majorität der Kammer durchging falle Mitglieder gegen 2 stimmten dafür), durch die einstimmige Annahme des Schwur- gesetzes Seitens des Landtages, durch dessen Sanktion Seitens der Regierung das System des Census für die Bildung unserer Schwurgerichte entschieden als beseitigt anzusehen ist. Darüber ist innerhalb der Kammer niemals der geringste Streit gewesen.
Halten wir nun aber an der Beseitigung des Cen- suv fest, so liegt eS aus flacher Hand, daß denjenigen Geschwornen, welche dessen bedürftig sind, auf Verlangen für die Dauer ihrer Anwesenheit bei den Alfi- sensitznugen, welche nicht au ihrem Wohnort stattfinden, eine Vergütung gegeben werden muß, welche wenigstens groß geling ist, um sie vor dem Ruin ihrer Vermögensverhältnisse und vor dem Preisgeben ihrer Familien zu schlitzen. Dies ist besonders unter Verhältnissen, wie die unserigen, nöthig, welche voraussichtlich für die nächste Zukunft Affstenfitzungen von verhältnißmäßig langer Dauer erwarten lassen.
Wir halten daher den von den Abgeordneten Born und kl n zick er gestellten Antrag, daß die auswärtigen Geschworenen, ein geringes Taggeld von etwa 1 fl. oder höchstens 1 fl. 30 kr, erhalten, für vollkommen begründet und für eine nothwendige Konsequenz des Grundsatzes, welchen man durch das Gesetz vom 14. April v. J. über Vie Besetzung der Schwurgerichte aufgestellt hat; und wir wissen wirklich nicht, ob wir es für Scherz oder für Ernst halten sollen, wenn die „Nass Allg. Ztg." behauptet, diese kleine Vergütung werde das Proletariat veranlassen, sich um des Tag- lopneö und des Brodes willen um das Geschornenamt 511 bewerben, oder gar die besitzende Klasse werde durch den Gemeinderath die Proletarier zu Geschwornen ernennen, um sie auf diese Weise zu unterstützen. Man zeige uns doch einmal bei uns ein solch gieriges und spekttlüendes Proletariat, eine solche hirnverbrannte und wahnwitzige besitzende Klaffe, einen solchen pflichtvergessenen und sinnlosen Gemeinderath! Wahrlich, wer nur den geringsten Begriff von dem Geschworneninsstut hat, wer cs nur annäherungsweise weiß, mit welcher Verehrung dasselbe in unserem Lande betrachtet wird, mit welcher Gewissenhaftigkeit und Wichtigkeit die vorbereitenden Acten zur Besetzung der Schwurgerichte vorgenommen werden, der wird eine so fabelhafte Behauptung nicht aufstellen und noch viel weniger glauben können.
Es wäre zu wünschen gewesen, daß man gleich bei Berathung des Gesetzes auch den Beschtuß über
einer Kammerjungser und sonstiger Frau-Baseuwegen. Diese Leute können gar nichts nützen im Gegentheil außerordentlich viel schaden: sie arbeiten nichts zum Wohl des Volkes, sondern spielen blos Intriguen und dabei verschleudern sie des Volkes Schweiß. Es ist etwas Ungeheuerliches mit diesem Beamtenkram i ii den Residenzstädten. Es sind uns viele deutsche Staaten bekannt, von denen wir behaupten können daß mit der Hälfte der darin Angestellten ebenso gut uni vielleicht noch bester die Verwaltung geführt werden könne. Unter diesem Beamtcnhecr gibt es viele thätige, fleißige Männer, mit großen Kenntnissen, die im Stande sind, für 3 ja für 4 andere Dummköpfe zu arbeiten, die als unwissend und träge" bekannt ebenfalls Staatsdienste führen. Man setze also diesen Wust solche: Taugenichtse ab und spare damit viele Tausende und die IIeberfülliiiig der Verwaltung. Mit der Entfernung dieser besoldeten Unwiffenheit wird man schon hübsche Sümmchen ersparen und bald mit V rwundernng sehen, wie sich alles zum Vortheil des Volkes ändert. Viele, viele der R icksäuittsmäuner werden zwar über diesen demokratischen Schritt toll werden wollen, werden ausrufcn, jetzt sei der Staat und dir R gierung verloren, allein laßt Euch dadurch ja nicht irre machen, denn eine humane, echt freibürgcrliche Regierung leidet unter solchen Neuerungen keinen Schaden — im Gegentheil viel Nutzen, indem dadurch der Einfluß des Hvfschranzen- wesens gebemüthigt wirb. —
Wir nennen die Verringerung des Beamten- heeres einen großen Nuyen für das Volk — nicht allein deßwegen weil dadurch die Möglichkeit gegeben ist,