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Wiesbaden. Freitag, 10» August
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1849.
Erfolge. - Die Inserationsgebühren betragen für die vierspaltige Petitzeile oder deren^RaumOZ Kreuzer. ^ ^ bC ^” ^"breitung der „Freien Zeitung" stets von wir/sam!m
w @m sehr ungefährlicher Federnkrieg.
Was gibtS für Kurzweil? Ist kein Schauspiel da, Uns einer bangen Stunde Qual zu lindern?
Wiesbaden, 8. August. Unter den vielen großartigen Trauerspielen, welche unser Zeitalter uns auf# rollt, begegnen wir zeitweise zum Glück einigen ergötzenden Jntermezzo's, aufheiternden Lustspielen.
Eine sehr erbauliche Comödie führt dermalen das sogenannte Reichsministerium auf, welches sich nur noch auf den blauweißen und schwarzgelben Jesuitismus in den vom Pfaffenthum unterjochten Staaten, Oestreich und Baiern, stützen kann, von fast allen übrigen Staaten Deutschlands gänzlich ignorirt wird — und gleichwol sich immer noch mit vieler Wichtig- thuerel als ein für ganz Deutschland kompetentes Organ geberdet.
Nimmt sich so das Reichsministerium ob feiner zwischen Himmel und Erde faktisch eingenommenen Position schon höchst possirlich aus: so wird jedoch der Eindruck des Lächerlichen, welchen das besagte „edle" Colleg einflößt, noch wesentlich verstärkt, wenn man einen Blick auf die komischen Gestalten im Reichsministerium selbst wirft.
Da begegnen wir der, die Lachlust unwiderstehlich herausfordernden Figur des witzigen Advokaten und Justizministers Detmold, der zweifelsohne das ganze Reichsministerium für einen Witz ansehen wird, da tritt uns der „preußenfresserische" Wittgenstein und gar ein weiland türkischer Pascha in der Person des Herrn Jochmus entgegen!
Gewiß kein Ministerium kann wohl von dem jetzigen Reichsministerium an Lächerlichkeit übertroffen werden; von diesem Reichsministerium, welches bei seiner Geburt nicht sowohl ein allgemeines Mißtrauensvotum erhielt, sondern dessen sämmtliche Autorität von der Paulskirche förmlich ausgelacht, weg gelacht wurde.
Mit diesem glorreichen Ministerium aber liegt das der- malige glorreiche Ministerium in Nassau im Kampfe. Ein erhabenes Schauspiel! Wir wissen, unser Ministerium ist ein muthiges, thatkräftiges; es ist also auch keineswegs vor den Herausforderungen des Reichsministeriums zurückgebebt, sondern hat vielmehr den von letz- term hingeschleuderten Fehdehandschuh mit aller Energie aufgehoben!
Der Streitgegenstand ist nun ein durchaus würdiger: das Hazardspiel.
An die herzoglich nassauische Regierung wurde vom Reichsministerium nachfolgender Erlaß gerichtet:
„Einem vielfach verbreiteten Gerücht zufolge, soll die Spielbank zu Wiesbaden seit mehreren Tagen wieder eröffnet worden sein. Nach dem Neichsgesetze vom 20. Januar und der Zuschrift des Herzog!. Herrn Bevollmächtigten vom 18. Mai l. I ist das Neichs- ministerium nicht im Stand, jener Nachricht Glauben zu schenken. Letztere hat indessen eine solche allgemeine
A Was bedeutet eigentlich Demokratie und was ist ihr Zweck?
Eine Auflösung für den Lund- und Gewerbsmann.
(Fortsetzung.)
Untersuchen wir nun die einzelnen Zweige der Staatsverwaltung und ihre demokratische Basis.
Von der Polizei oder Staatsorduungüpflege.
Man ist aus der Ausartung dieser Anstalt anzu- nehmen gewohnt: sie sei nichts anders als der rüttelnde Störefricv für die Bürger und der ewige ärgerliche Beobachter der Sitten: nein das versteht die Demokratie nicht unter Polizei, sondern sie betrachtet sie als eine „Ordnungspflege" und als die Wahrerm der theuersten Interessen des Bürgers, die Beschützerin seines Rechtes, seines Gut's und Blut's. Bisher und in den absoluten Staaten schwarz-weißer Färbung, betrachtet man von oben herab die Polizei als die nächtliche heimliche Angeberin der Bürger, wenn ihre Aeußerungen der Monarchie nicht günstig sind. Schutz und Sicherheit ist also in den monarchischen Staaten der Polizei Nebenzweck und nur in den gröberen Exessen z. B. wie die, wo es sich um Meuchelmord, Todtschlag, Nothzucht u. s. w. handelt, wird sie ihrem ursprünglichem Zweck Nachkommen. Es ist eine allgemein bekannte That
Verbreitung gefunden, daß das Reichsministerium sich veranlaßt sehen muß, sie zur Kenntniß der herzoglichen Regierung zu bringen und deren Erklärung darüber einzuholen.
Ich ersuche Sie daher, Herr Bevollmächtigter, solche gefälligst veranlassen zu wollen.
Frankfurt, den 21. Juli 1849.
Der Reichsminister der Justiz: (gez. Detmold.
An den herzoglich nassauischen Herrn Bevollmächtigten."
In Beantwortung desselben erklärte das muthige herzoglich nassauische StaaMninisterium Nachfolgendes:
„Durch das uns übermittelte, sehr geehrte Schreiben an den Herzogi. nass. Bevollmächtigten bei der Centralgewalt vom 21. l. Mts. Hat das unterzeichnete Staatsministerium ersehen, welche Erläuterung bezüg- ich des in Wiesbaden bestehenden Spieles von dem Reichsministerium der Justiz gewünscht worden ist.
Die Eristenz des Spieles in Wiesbaden beruht auf einer der KurhausaktiengeseUschaft dahier, welcher die sämmtlichen Kuranlagen gehören, vor länger als 40 Jahren ertheilten Concession für alle Arten von Ha- zardspielen und da diese Gesellschaft nach der burd) das Gesetz vom 20. Januar verfügten Aufhebung der öffentlichen Spielbanken, von dem ihr verliehenen Rechte in der Art Gebrauch machte, daß sie ein dem Publikum entzogenes Hazardspiel in geschlossener Gesellschaft eintreten ließ, so konnten die Herzog!. Behörden dem Bestehen dieses, dem Neichsgesetze nicht widersprechenden Spieles, um so weniger in den Weg treten, als die Gesellschaft andernfalls leicht im Wege gerichtlicher Klage den Schutz ihres erworbenen Rechts innerhalb der bezeichneten- Schranken würde erlangt haben.
Wiesbaden, den 27. Juli 1849.
Herzoglich nassauisches Staatsministerium, (gez.) Wintzingeroda. (gez.) vdt. Grimm. An das Reichministerium der Justiz in Frankfurt a. M."
Laut einer halboffiziellen Erklärung der lieblichen Oberpostamtszeitung „hat sich aber das Reichsministe- rium nicht bei dieser nassauischen Erklärung beruhigt" (welche Kühnheit!), sondern eine neue Note (hört! hört!) erlassen.
Wir aber geben dem nassauischen Ministerium „des Muths" den guten Nath, immerhin dem kampfeslusti- gen Reichsministerium das letzte Wort zu gönnen, sich seinerseits zu „beruhigen" und nunmehr, da ja doch Nassau dem h. Dreikönigsentwurf beigetreten, nud sonach von der Frankfurter Centralgewalt durch» aus abgefallen ist, es offen zu verschmähen, die Zulassung des Hazardspiels im Kursaal zu Wiesbaden für eine Nichtübertretung des fraglichen Reichsgesetzes vom 20. Januar bei dem Reichsministerium auszu- geben.
fache, daß die Thätigkeit der Polizei in den monarchischen Staaten mehr auf rothbebänderte Demokraten, als auf Gauckler — Zigeuner und Räuberbanden gerichtet ist. —
In den absoluten Staaten der preußischen Krone läßt man Vorurteile aller Art — das Klassenverhâlt- niß zwischen Adel und Nichtadelichen bestehen und hegt und pflegt solche Ansichten, weil sie den Absichten der herrschenden Familie günstig sind: in der Demokratie ist es anders: Hier hat die Pvlizeigeschgebnng die Mittel zu bestimmen, wodurch die Wirksamkeit solcher Vor- urtheile bekämpft und unschädlich für daS allgemeine Beste gemacht werden kann.
Betrachten wir nun die anderen Gegenstände und Verhältnisse, in Ansehung derer das Eigenthum der Staatsglieder ohne vorbeugende Aufsicht und Thätigkeit des StaateS einer augenscheinlichen Gefahr Preiß gegeben wäre und ohne das Dasein guter demokratischen Einrichtung , jeden Augenblick verletzt werden könnte, so fällt uns zuerst das Münz- und Posteuwesen, daS Darlehensgeschäft, der Gebrauch von Maaß und Gewicht auf.
Im monarchischen Staate wird daS Münzwesen als eine Einnahmequelle betrachtet, während es doch geradezu wenn eS nicht von außen her benutzt werden kann, nur insofern angcwendct werden darf, als die Nothwendigkeit vorliegt , ein Umlaufsmittel zu verschaffen. Doch nicht selten läßt man Münzen prägen, sie unter einem hohen Werthe inS Land schicken und dann setzt man den Cours
Nassauischer Landtag.
Sitzung vom 8. August.
(Schluß.)
^ Wiesbaden, 8. August. Ehe zur Verlesung des Ausschußberichtes geschritten wird, verlangt W i in p f das Wort zu folgenden Bemerkungen: Im vorigen Jahre habe man bereits versprochen, es solle eine Verfassung zu Stande gebracht werden; in diesem Jahre ebenfalls; das vorige wie das jetzige Ministerium hätten sich mit der Abfassung dieses Grundgesetzes einverstanden erklärt. Die Gründe aber, welche gegen die Vornahme der fraglichen Arbeit gesprochen, seien jetzt beseitigt. Verflossenen Freitag hätten sich die Mitglieder zu einer, Ausschußsitzung vereinigt: da sei ihnen aber mitgetheilt worden, der Minister habe keine Zeit zum Erscheinen. Verflossenen Montag, den 6. August seien die Mitglieder wieder zu einer Ausschußsitzung zusammengekommen, und da habe man dann denselben die eben vom Vorsitzenden vorgelesene Mittheilung der Regierung eröffnet.
Es sei offenbar, das Land solle zu keiner Verfassung kommen; das Ministerium selbst wolle keine Verfassung und das sei doch sehr nachtheilig und bedauerlich. Andere Länder hatten ihre Verfassung schon längst und der Fürstenbund dürfe von der Festsetzung einer Verfassung nicht abhalten. Die innern Verhältnisse, die Rechte des Volks den Fürsten gegenüber festzusetzen, könne die Versammlung nichts abhalten. Durch solche Verzögerungen werde aber den Republikanern am meisten in die Hände gearbeitet.
Der Berichterstatter Lang trägt hierauf den Bericht vor, in welchem er die Endzwecke, welche dem Ausschuß hätten vorschweben müssen, kurz darlegt und weiter ausführt, wie eine ausführliche schriftliche Motivirung der einten Anträge nicht als nothwendig sich herausstelle: „da einestheils wohl sämmtliche Mitglieder der Versammlung sich ohne Zweifel in steter Kenntniß der in der letztabgelaufenen Zeit stattgehab- ten wichtigen Verhandlungen, sowohl der deutschen Nationalversammlung, als auch der Volksvertretungen der Einzelstaaten über die obschwebenden Verfassungsfragen gehalten haben würden", anderntheils die mündlichen Erörterungen in den üblichen allgemeinen Ausschußsitzungen eine schriftliche Begründung als überflüssig erscheinen ließen.
Der Bericht Lang's ist weiter von Naht, Müller II. und Born unterzeichnet, und diese 4 Unterzeichner setzen dann voraus, daß die Berathung über den Verfassungsentwurf sofort in Angriff genommen werde.
Dem Bericht Laug's gegenüber steht ein anderer, von Heydenreich, Großmann, Schmidt Kür- tel und Fresenius unterzeichnet, des Inhalts, daß „die sofortige Verfassungsberathung ihrer Ueberzeugung nach 1) nicht im Interesse des Landes, 2) nicht im Interesse der Volksvertretung selbst liege", und weiter
herunter, wodurch die Herren viele Tausende von ihren armen Unterthanen gewinnen. Im demokratischen Staate kommen solche ungeheuerliche Verbrechen nicht vor, auch ist dort immer das Dasein gehöriger (sowohl grober alS Scheidemünzen) in der erforderlichen guten Eigenschaft und Menge gesichert — waS sehr häufig in monarchischen Staaten mangelt, weil dort die Geldmännchen die Gold- und Silbermünzen an sich ziehen und ihnen beliebigen CourSwerth geben können, wie wenn und wo sie wollen. Fast gleicher Weise verhält eS sich mit den Posten. Die Demokratie läßt darüber Aufsicht führen, daß diese wichtige Anstalt nicht zum Vortheil eines Einzelnen in die Hände eines Einzelnen kommt, dieses z. B. in dem unglücklichen Deutschland der Fall ist, wo der Fürst von Thurn und TaxiS diese wichtige Anstalt fast ganz besitzt, beliebigen Gebrauch, der nicht zum Vortheil der Freiheit ist, von ihr machen unD einige Millionen dabei gewinnnen kann, während doch solche wichtige Einrichtungen keinen anderen Ertrag abwerfen cürsten , alS daß er hinreichend ist, die Kosten derselben zu decken, nicht aber auf Kosten deS Volkes gewisse andere zu bereichern. —
Ferner hat die Polizei in demokratischen Staaten dem Zinsfuß bei den Darlehensgeschäften, ihre stete gewissenhafte Aufmerksamkeit zu widmen, und mit Strenge darauf zu sehen, daß der Wucher nicht offen oder heimlich sein Haupt erhebt. DaS Monarchenthum ist auf daS Geldwesen, auf daS Grundvermögen gegründet, es