heit ist. Tiefes Schweigen folgt heute auf den endlosen Jubel der Wiener Blätter von gestern Nur durch einen bescheidenen Pnvatbericht aus Pestp, dessen Zuverlässigkeit bereits bekannt ist, laßt sich die „Wiener Zeitung" melden, daß die Oesterreicher „ohne Schwertstreich" in Szegedin eingerückt seien Und doch kein Bulletin! Sonderbar! -Doch eine Heldenthat Haynau's berichtet sie uns, eine Heldenthat in seinem eigentlichsten Genre. Er hat Czongrad, das nördlich von Szegedin an der Theiß liegt, — in Brand stecken lassen. DaS halboffizielle Standrechtsblattchen gibt uns darüber folgende Erzählung zum Besten. „Die Einwohner hatten, nachdem die kaiserlichen Truppen schon eingezogen und mit Abkochen beschäftigt waren, Husaren und Honveds herbeigerufen , und die kaiserlichen Truppen verdrängt. (Abscheuliches Verbrechen!) Von den Häusern wurde auf die kaiserlichen Truppen geschossen. (Niederträchtig, auf kaiserliche Truppen zu schießen!!) Nun rückte eine Brigade vor, und vertrieb die Magyaren. Czongrad aber büßte diesen Frevel (sich nicht ohne Vertheidigung zu ergeben) schwer. Alle Vorräthe (die die^Einwoh- ner nicht früher schon über die Theiß geschafft hatten) wurden vorerst in's kaiserliche Lager gebracht und die Stadt sodann dem Feuer preiß,gegeben." Und doch berichtet Haynau, daß ihn die Einwohner überall mit der aufrichtigsten Freude empfingen.
Wie die Lage der österreichischen Truppen in diesen sandigen Steppen sein mag, geht aus folgender Schilderung des Korrespondenten der „A. A. Z." aus Felignhaza hervor. „Man kennt hier keine Brunnen als Cifternen, die bei der anhaltenden Sonne entweder ganz auStrockueu, oder so wenig Wasser enthalten, daß sie bald ausgeschöpft sind, und das was man bekömmt, ein gelber undurchsichtiger Bodensatz ist, der für uns eklige Leute nichts sehr Einladendes hat. Zwar hilft man sich dadurch, daß man es durch Fließpapier laufen läßt, wodurch es von seinen erdigen Bestand- theilen ziemlich gereinigt wird. Aber ist es durch das Filtrircn auch etwas klarer geworden, so hat es damit den faden süßlichen Geschmack nicht verloren, der den Wassern in diesen Gegenden eigenthümlich ist . . . . In Uebereinstimmung mit dem Wassermangel ist der Mangel an Brennstoff. So arm an Waldungen ist der größte Theil Cumaniens, daß die Leute zu einem sonderbaren Surrogat ihre Zuflucht nehmen müssen, nämlich zu getrocknetem Rindviehmist." (N.D.Z)
Nassauischer Landtag.
Sitzung vom 8. August.
Auf der Regierungsbank sind gegenwärtig Bertram und Wintzingerode. Der letztere übergibt der Versammlung:
1) eine Darlegung der jetzigen Finanzverhältnisse bei der Landesbank.
2) eine Geldanforderung für die größern Badeorte des Landes und zwar 20,000 fl. für Wiesbaden, 2000 fl. für Schwalbach und 1000 fl. für Ems.
Auf der heutigen Tagesordnung steht zuerst: Wahl eines Ausschusses zur Begutachtung des Born-Unzicke r'schcn Antrags „den Geschworenen Taggelder zu bewilligen." In diesen Ausschuß werden gewählt: Braun, Habel, Kalt, Wirth, Zollmann.
Auf eine neuliche Anfrage Braun's, die „Nebenstellen" betreffend, — zurückkommend, führt der Minister einige solcher Stellen an, welche abgeschafft seien, und zählt die noch bestehenden Nebenstellen auf. Braun behält sich in diesem Betreff weitere Anträge vor.
Auf eine fernere Interpellation, welche vor Kurzem Hinsichts des Domizils der Aerzte Döring und v. Franque gestellt worden, antwortet der Minister, daß aus Rücksicht auf die diesjährige Badesaison von Ems, für dies Jahr dem Aufenthalt der beiden Aerzte in Ems, kein Hinderniß in Weg gelegt worden sei.
Schmidt rügt das Verfahren der Regierung in dieser Angelegenheit; Medizinawath Döring könne, so lange er in Ems wohne, für das Amt Nassau nichts thun, was um so mehr zu bedauern wäre, j da jetzt dieses Amt, nach dein Eintritt des Dr. Haupt in die Kammer, nur einen Arzt habe.
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33 erfreun fragt an, ob man Anstalten getroffen habe, um die neuerdings häufig vorkommenden Feuersbrünste zu verhindern; ferner ob ein Gesetz über die Verkeilung der Einquartirungslast vorbereitet, und endlich, ob das Gesetz über die Gensdarmerie wol demnächst von der Regierung publizirt werde.
Wintzingeroda erwidert, ein Gesetz über die Vertheilung der Einquartierungslast werde vorbereitet; das Gesetz über die Gensdarmerie nehme die Regierung Anstand zu genehmigen.
Auf der Tagesordnung steht ferner Bericht des Domänenanöschnffts über die Hofschatullpensionen. Berichterstatter ist v. Eck.
Es werden von der Kammer mit Rücksicht auf die früher von ihr angenommenen Grundsätze an Pensionen verwilligt:
1) für den Hofmusiklehrer Heuschkel 500 fl. — anstatt der dekretmäßigen 1000 fl.
2) für den Kirchenrath Lorberg zu Bückeburg 900 fl. — anstatt der dekretmäßigen 1800 fl.
3) für den Hofrath Räsius zu Bentheim 600 fl. — anstatt der dekretmäßigen 1200 fl.
Die beiden Letztgenannten waren früher Lehrer am Hofe und rücksichtlich ihrer wurde noch weiter auf den Antrag Großmanns beschlossen, „die Regierung zu ersuchen, die beiden genannten Individuen wieder im nassauischen Dienste zu verwenden."
Ein Antrag der Commission, an den Pensionen dieser beiden Individuen das in Abzug zu bringen, was sie an Besoldungen in den Staaten, welchen sie jetzt dienten, genössen, wurde abgelehnt.
4) Für einen englischen Sprachlehrer 250 fl.
5) Für die Wittwe des Kammerdiener Petsch 40 fl. — anstatt 100 fl.
6) Für den Schloßverwalter Mar 500 fl. — anstatt 800 fl.
7) An weitern Pensionen in Allem noch 4,037 fl. 20 kr.
Auf der Tagesordnung steht endlich Bericht des Ausschusses über die Verfassungsfrage.
Bevor der fragliche Bericht erstattet wird, verliest Präsident Wirth folgendes Schreiben an die Stäuve- Kammer:
„Die landesherrl. Commissarien bei der Stäude- Versammlung an das Präsidium der Ständeversammlung. (Auf Erlaß des Herzog!. Staatsministeriums vom 4. August ad. 8252. Die Landesverfassungsarbeiten der Ständeversammlung betreffend.) Da eine Sitzung der Ständcvcrsammlung nicht angesetzt rst, so haben wir den Auftrag erhalten, folgende Mittheilung schriftlich an dieselbe durch Vermittelung des verehelichen Herrn Vorsitzenden gelangen zu lassen. Die Regierung hat bei einzelnen neuerdings dargeboteucn Gelegenheiten der Ständeversanunlung von einer derma- ligen Erörterung der Landesverfassungsfrage abgerathen. Sie hat dabei vor Augen gehabt, daß" die jetzige Herbeiführung einer neuen Verfassungsverbriefung nicht nur kein Bedürfniß sei, sondern daß auch im Einklang mit diesem thatsächlichen Verhältnisse ein solches Gesetz, welches man als die VerfayungSurkunde des Her- zogthums bezeichnen könnte, sich als zur Zeit unthun- lich Herausstellen, ein ihm gewidmeter Aufwand an Zeit und Kräften, also ein vergeblicher sein werde. Die Regierung hat die Einwendungen gegen diese Ansicht wiederholter Prüfung unterzogen, sieht indessen ihre Ueberzeugung von der Richtigkeit des ertheilten Raths nicht verändert. Ein Bedürfniß der dermaligen Revision der Landesverfassung und entsprechender Er- theilung einer neuen Verfassung besteht wohl um deßwillen nicht, weil das Land ein anerkanntes und in thatsächlicher Wirksamkeit stehendes Staatsrecht hat, dessen lebendiger Zeuge die Ständeversammlung, die seitherige Behandlung aller Gesetzgebungsfragen, mit Einschluß der Finanzaufgaben, so wie die Form der ganzen Gesetzesvollziehung sind. Unausführbar erscheint die derzeitige Gründung einer neueu Verfassungs- urknnde, weil das Herzogthum in berechtigter Erwartung eines nicht fernen Reichstags und einer die erforderliche allgemeine Anerkennung findenden Reichsverfas- sung steht, deren Einfluß auf die Landesverfassungen leicht zu ermessen ist, wenn ganz einfach und unbe
fangen die vielen Gegenstände in das Auge gefaßt werden wollen, in welchen die Reichsverfassung vom 28. März d. I. sowohl wie der aus ihr Hervorgegau- gene, von den Kronen Preußen, Sachsen und Hannover eingeleitete und von ihnen und den mitverbündeten Staaten dem bevorstehenden Reichstage vorzulegende Reichsverfassungsentwurf tief in die Landverfas- sungen eingreift. Man bedenke nur, daß die Reichs- Verfassung die, einen höheren oder geringeren Grad von Einklang in Deutschland erheischenden, materiellen Grundsätze des Landesstaatsrechts entsprechend feft- zusteUen und ohne Zweifel um der Erlangung einer Gesammtverfassung willen wechselseitige Opfer zu diesem Zwecke zu fordern hat, daß ferner die Reichsverfassung sich wesentlich mit der Macht der Reichsgewalt, also mit den Grenzen der gesetzgeberischen vollziehenden Gewalt der Einzelstaaten beschäftigen muß, daß von diesen Grenzen dem Reichstage gegenüber insbesondere der Umfan der Aufgaben der Landtage abhängt, und daß durch den ausgedehnteren oder beschränkteren Beruf der letzteren wiederum deren innere Organisation (ob nach Größe und Beschaffenheit eines Eiyzelstaats eine oder zwei Kammern rc.), die Zahl der Mitglieder, die Art und Weise der Zusammensetzung und die Ge- schäftsordnnng der Ständeversammlungen bedingt werden, gleich wie es in allen öffentlichen Angelegenheiten Pflicht und Nothwendigkeit ist, die Mittel nach dem Zweck und in Verhältniß zu demselben zu wählen. Die Regierung, gleich sehr bauend auf ihre Gesinnungen wie auf diejenigen der Ständeversanunlung, besorgt nicht, daß eine Verfassungsbearbeitnug dasjenige einträchtige Zusammenwirken stören werde, ohne welches die Rechte und das Wohl des Landes unb seiner einzelnen Angehörigen unmöglich zu fördern sind. Die Regierung kann aber nicht umhin hervorzuheben, daß eine Verfassungsurkunde ihrem Wesen und Zweck nach nichts Provisorisches sein soll, sondern etwas zur Dauer Bestimmtes, eine Grundlage der Landeswohlfahrt noch in fernen künftigen Zeiten. Ein Verfassungsgesetz soll von anderen Gesetzen sich darin unterscheiden, daß es nur in den wichtigsten Zügen mit dem Landesorganismus sich beschäftigt und dadurch Anspruch auf lange unverbrüchliche Dauer hat. Eine interimistische Verfassung wäre ein Widerspruch mit sich selbst, wäre in der That keine Verfassung. Welche Aussicht wäre also, daß in der- maliger Lage Deutschlands und folgeweise des Herzog- thums einem neuen Landesverfassungsgesetze, läge dieses auch in seinen einzelnen Artikeln mit dem Landtage vereinbart vor, die herzogliche Sanktion unb Verkündigung zu Theil werden könnte? Als ein Provisorium während der Vorbereitungen zu einem Reichstage und während der demnächstigen Verhandlungen eines solchen, könnte und dürfte ohne Zweifel ein solches Gesetz nicht genehmigt und publizirt werden. Die Regierung hätte vielmehr die Beendigung der Reichs- verfassungsarbeiten und den Eintritt der wirklichen Vollziehung der Reichsverfassung abzuwarten, bevor über die Sanktion einer vorbereiteten Landesverfassung beschlossen werden könnte. Die Ständever- sammluug wird weit davon entfernt sein, den unheilvollen, ja, wie sich auf Grund tiefliegender Bedürfnisse Deutschlands täglich mehr herausstellt, geradezu unmöglichen, höchstens ganz ephemeren Fall zu unterstellen , daß eine Reichsverfassung nicht rechtzeitig zu Stande kommen und vorerst ganz unberechenbaren, wenn auch kurzen Uebergangszuständen weichen könnte. Den Standpunkt der Regierung hinsichtlich der Landesverfassungsarbeiten haben wir der Ständeversanunlung als ein Material bei der Prüfung der Vorfrage, ob der Gegenstand dermalen in Verhandlung des Landtags zu nehmen sein möchte, hiermit darzulegen.
Wiesbaden, 6. August 1849. (gcz.) Ler."
Schluß folgt.
Verantwortlicher Redakteur: I. Oppermann.
Bekanntmachungen.
RKRWUKMUMWUUUUUUUKKUMMKUUU
^ (903) Indem ich hiermit zur Kenntniß bringe, daß ich in ^
M dem Walther'schen Hause in der Kirchgasse eine Mehl- und M M Brodhandlung eröffnet habe, und daß ich durch meinen Schwie- D gewatet A. Fach von der Spelzmühle, von welchem ich mei- S ^ neu Bedarf vorzugsweise beziehen werde, glaube in den Stand
W gesetzt zu sein stets gute und billige Waare liefern zu können, M W bitte ich unter Versicherung reeller Bedienung um geneigten W Ä Zuspruch. Gottfried Ritzel. M
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(902) SSr. WwKv's galvano-clektrische Rheumatismus-Ableiter mit Gebrauchsanweisung bei Joh. PH. Reinemer, Metzgergaffe in Wiesbaden.
Weilburg.
(904) Zu dem am 12. August l I. hierselbst stattsinoeudcn Turuerfeste Behlsss Hebergabe und Einweihung her von ben Frauen und Jungfrauen Weilburgs, der hiesigen Turngemeiude gewidmeten neuen Turuerfahne ladet das unterzeichnete Co« mite alle Freunde des Turuweseus ergebenft hierdurch ein.
Weilburg ten 6. August 1649. ^‘W Fest-Comitv.
Kirchweihfest zu Dotzheim.
(883) Sonntag den 12., Montag den 13 und Sonntag be i 19. August soll bad diesjährige Kirchweihfest dahier gefeiert werden, der Unterzeichnete bittet hiermit cm verehrlicheS Publikum um geneigten Zuspruch und wird derselbe seinen werthen Gästen, die besten Speisen und Getränken zu den billigsten Bedingungen verabreichen.
Dotzheim, den 29. Zuli 1849 D. Wagner,
Gasthalter im „Goldncn fernen."
(892) Bei Wilhelm Haßloch in Biebrich ist best^
Mnnttheimev LergevbèeV
sowohl in Flaschen als uuch in Schoppen zu haben.
Druck und Verlag der 6. Ritter'schen Buchdruckerei.