„Freiheit und Recht!"
MIS^
Wiesbaden. Samstag, 4. August
IGLN
du.« bkW'b»^ JÄÄ^S Ä?W“ bT9*« ^ »‘« m SWto«. I 45 w.
erfdg«. - Oft zL--.w°-g.dS»,-u b°»°,°,> fu. Si.-sx-Äg! Pttitz-U- °»» l-^R-um^ W "" «r06™ B»d°--"°- »S-'i-u Z.„uug" »»"„' ^^^
Das Recht des Volkes, seine Vertreter abzuberufen.
5 Wiesbaden. Die an Zahl immer mehr wachsenden Mißtrauensadressen an einzelne Volksabgeordnete der deutschen gesetzgebenden Versammlungen sind eine auffallende Erscheinung in der Geschichte des Kon- stitutionalismus. Gewiß ist es aber noch auffallender, daß solche unzweideutige Aeußerungen des Volkswillens bis jetzt von Seiten derjenigen, welchen sie gelten, überall unbeachtet zu bleiben pflegten. Nach unserer Ansicht liegt darin nichts Geringeres, als eine offenbare Verleugnung der Volkssouveränität. Wir halten es daher für nothwendig, den Gegenstand einmal ernstlicher, als dies bisher geschehen ist, zur Sprache zu
bringen.
Wir sind der Ansicht, daß aus dem Rechte der Wahl das Recht der Abberufung des Gewählten mit Nothwendigkeit folgt, und daß man, wenn man dem Volke das letztgenannte Recht abspricht, wiederum eine Art von Bevormundung, wenngleich unter dem Scheine der Selbstregierung des Volkes, ausspricht. Diejenigen wenigstens, welche als Grund der Verweigerung jenes Rechtes anführen, das Volk könne die Wirksamkeit seiner Vertreter gar nicht oder nicht vollständig beurtheilen, es wähle feine Vertreter blos deshalb, weil es im Allgemeinen „Vertrauen" zu denselben habe und müsse daher bei diesem Vertrauen bleiben , auch wenn dieselben seinen Ansichten und Wünschen schnurgerade entgegenhandelten, — sie huldigen offenbar der Ansicht, daß die Masse bevormundet, beherrscht werden müsse, sie stellen sich auf den Standpunkt des „Vertrauens- und Liebesstaats", d. h. des Absolutismus. Der innere Widerspruch dieser Ansicht liegt klar am Tage. Ein absoluter Herrscher kann nicht gewählt werden; er wird geboren, er ist „von Gottes Gnaden" zum Herrschen berufen. Gewählt wird allerdings ein Deputirter, weil man Vertrauen in ihn setzt; aber dieses ihm geschenkte Vertrauen ist das Resultat einer Prüfung und Beurtheilung seiner Grundsätze und Handlungen. Wenn man über dem Volke die Fähigkeit zugesteht, einen Mann vor seiner Wahl zu beurtheilen, so muß man auch zugeben, daß dasselbe seinen Vertreter nach der Wahl eben so gut und noch leichter zu beurtheilen vermag, weil derselbe grade durch seine öffentliche Wirksamkeit seine Grundsäße vor allen Augen an den Tag zu legen und zu bethätigen genöthigt wird.
Oder hat man bei diesem von den Wählern einem Mitbürger geschenkten „Vertrauen" nur das im Auge, was man die „Ehrlichkeit", den „untadelhaften Lebenswandel" nennt? Die Ehrlichkeit ist freilich eine schöne Tugend und wir wünschten sie allen Volksabgeordne- ’■ u — «scPin .st nicht ae-
aLugniu «uv iv» .............. ,. _ I Halten ljl. ^uri^ vii giuuvig»..;) ........... ......
ten, aber mit der Ehrlichkeit allein ist eS nicht ge- reu die Wähler ihrem Mandator: du bist ein schlech-
than. Es kann Einer z. B. das Zweikammersystem ter Vertreter des Gesammtinteresses des Volkes,
vertheidigen und cs damit ganz „ehrlich" meinen; | nicht aber: du bist ein schlechter Vertreter des Par-
— — ■■ Li .i..i jwjuiiiMirniwjiBmgixga^^ agtouflUMEMY'i.iuniTWwgaaaEfr^aB^s^.a^wffi'MMidAiKffi
aber mit dieser Ehrlichkeit, welche die Bedürfnisse des Volkes und der Zeit verkennt, welche aus ängstlichem Pedantismus den Staatswagen wieder in das alte Gleis hinein fährt, ist dem Volke nicht geholfen. Das Volk fordert von seinen Vertretern klare Einsicht in seine Bedürfnisse und eine feste politische Richtung, das Volk will mit Einem Worte M a nn e r d e r P a r t e t, und eine Wahl, die ohne Rücksicht auf die Partei- stellung des Gewählten geschieht, ist gar nicht als eine Wahl zu betrachten. Und wenn das Volk vor der Wahl die politische Richtung des Gewählten zu erkennen noch keine Gelegenheit hatte, und somit aufs Geradewohl zu wählen gezwungen war, so tritt dasselbe sofort in sein ursprüngliches Recht wieder ein, sobald die Richtung des Gewählten durch seine öffentliche Wirksamkeit an den Tag kommt, lind wenn gar nicht einmal die vorausgesetzte „Ehrlichkeit" Stand hält, wenn der Mann des „Vertrauens" als solcher Prinzipien verfolgt, welche den von ihm bei oder vor seiner Wahl ausgesprochenen Grundsätzen grade entgegengesetzt sind, wenn er gerade dasjenige System bekämpft, welches er zu verfechten versprochen hatte, dann ist's ohnehin mit dem Vertrauen ans, dann ist die Bedingung und Voraussetzung, unter welcher allein er gewählt worden, nicht mehr vorhanden. Aber sowohl Wahlen aufs Geradewohl, als auch Apostasien der eklatantesten Art, sind in Deutschland in Menge vorgekommen und werden noch vorkommen, weil unser öffentliches Leben noch so jung ist. Darum muß das Recht der Wähler vor solcher Verhöhnung geschützt
werden.
Weil aber nun die Vertrauenstheoric, wie gezeigt, nicht ausreicht, so suchen sich die Anhänger derselben noch durch eine andere Wende ig zu decken. Sie sagen nämlich, ein Volksvertreter habe daS Interesse des ganzen Landes, dem er angehöre, nicht aber das seines Wahlbezirks zu wahren, folglich könne er auch nicht von seinem Wahlbezirk von diesem seinem' Amte abberufen werden. Den Vordersatz geben wir vollkommen zu; der Gewählte hat kein Partikularinteresse, sondern das Interesse des ganzen Staates zu vertreten und darf daher auch nicht durch Instruktionen gebunden werden; aber der Schluß, den man daraus ziehen will, ist ein reiner Trugschluß. Denn wer hat dem einzelnen Abgeordneten das Mandat, das Interesse des ganzen Staates zu vertreten, übertragen? Nicht das ganze Volk, sondern nur ein einzelner W a h l- bezirk: also muß dem letztem auch das Recht, das Mandat zu kündigen, zustehen. Wollte man nur dem Volke in seiner Gesammtheit dieses Recht zugestehen, so müßte man auch von Anfang an die Wahl jedes einzelnen Deputirten durch das gesummte Volk vornehmen lassen, was eine Sache der Unmög- • l ich leit ist. Durch die Kündigung des Mandats erklä- ----- " ™----------- M.forCt,
tikularinteresses unseres Bezirks. Denn sollte der Fall auch dann und wann eintreten, daß ein De- putirter durch seine Abstimmung die Sonderinteressen seines Wahlbezirks verletzt und dadurch in demselben Unzufriedenheit erweckt, so werden dessen Wähler, wo nur einigermaßen das politische Bewußtsein erwacht ist, wohl nicht leicht sich so blamiren, daß sie blos aus diesem einzigen Grunde zu einer Kündigung des Mandats schreiten. Mag der engherzige Egoismus hin und wieder auch noch so groß sein, daß er blos in den Interessen eines einzelnen Wahlbezirks sich bewegt, so wird er doch immer eine große Scheu haben, so offen und unverhüllt an das Licht der Oeffentlich- keit zu treten. Ohnehin kommt ein solcher Widerstreit zwischen dem Interesse eines einzelnen Bezirks und dem des ganzen Landes immer seltener vor, je geordneter und vernunftmäßiger die Einrichtungen des Staates werden. Es ist ein großer Irrthum, wenn man meint, der vollkommenste Staat, die reine Demokratie, fordere nur „Opfer" und „Aufopferungsfähigkeit" von den Bürgern und diese müßten erst lauter „Engel", d. h. Wesen, die gar nicht mehr an sich selbst dächten, werden, ehe man jene „ideale" Staatsform einführen könne. Im Gegentheil in dem Staate „von Gottes Gnaden" müssen sich beständig die „Unterthanen" für Nichts und wieder Nichts opfern; dagegen der demokratische Staat begründet und fördert die Wohlfahrt aller Bürger ohne Unterschied der Person, des Standes und der Nationalität. Je mehr also im Staate die demokratischen Grundsätze durchdringen und jemehr also, was hier zunächst in Betracht kommt, gewählt wird, desto weniger ist der Widerstreit der Sonderinteressen zu fürchten.
Wir haben bis hierher diejenigen Gegner des dem Volke zustehenden Abberufungsrechts widerlegt, welche, wenn man ihrer Beweisführung auf den Grund geht, als Gegner der Vokssonveränität überhaupt bezeichnet werden müssen. Es gibt aber auch solche, welche weit davon entfernt sind, das Prinzip der Volkssouveränität zu leugnen und dennoch dem Volke das Recht, seine Vertreter abzuberufen, nicht zugestehen zu können glauben. Es müssen also blose Zweckmäßigkeitsgründe sein, von welchen sich diese bestimmen lassen. Nicht anders können wir denn auch diese Sache ansehen, wenn wir diese Gegner einwenden hören, es werde durch das Abberufungsrecht der Agitation Thür und Thor geöffnet, es werde das dem Staat unentbehrliche konservative Element weggenommen und die Stätigkeit der Entwicklung gestört. Wir glauben, dieser Einwand läßt sich einesthcils, wenn wir uns auf den Standpunkt des Bestehenden stellen, durch die Hinweisung aus das suspensive Veto und dergleichen konstitutionelle Apparate, woran wir der Hemmschuhe genug haben, beseitigen, anderntheils aber auch, abgesehen von dem herkömmlichen System des Konstitutio- nalismüs, durch die Art und Weise, wie wir daS fragliche Recht in Ausführung gebracht haben wollen. Man
Görgey's Rückzug durch die Tatra bis zur Theiß.
Aus den verschiedenen Berichten über den merkwürdigen Rückzug Görgey'S von Wachen biS zur Theiß kann man endlich die genaue Richtung ersehen, welche der gewandte Magyarenmhrer einschlug. Indem er am 15. Juli plötzlich bei Waitzen seine ganze Macht gegen die Russen in die Schlacht führte und dieselben mit großem Verluste gegen Dunakesi zurückdrängte, hatte er den Fürsten PaSkiewitsch veranlaßt, am 16. Juli seine Streitkräfte schnell zu konzentriren, in dem Glauben, Görgcy werde in der Richtung von Gödötlö oder Aszod seine Linie zu durchbrechen suchen, ja daS 4. Armeekorps , welches feine Kosakenschwärme biS Dcbrcczin gesandt, wurde eilig nach St. MiSkolcz und Erlau geschickt , um im Falle eines zweifelhaften Kampfes als Reserve herbeigezogen werden zu können. Görgcy erhielt den alten Fürsten ^on Warschau dadurch, daß er sich am 16. und 17. mit seiner Nachhut in den Kampf cin- ließ, in der einmal gefaßten Meinung, und dieser glaubte deßhalb, die Magyaren hätten sich, seiner konzentrirten Macht weichend, auf Komor» zurückgezogen. Indeß hatte Görgey mit seinem ganzen Corps von Waitzen auS sich auf der Neograder Straße dem Tatragebirge zugewandt, erreichte bei Ballassa Gyarmath daS Thal der Jpoly (Eypel) und rückte auf der breiten bequemen Chaussee, biefem Fluß entlang, über Losoncz bis Rima
Szombuth. Eine ihm nachgesandte russische Heeresab- theilung unter Rüdiger, welche bis Losoncz folgte, fand nur die Spuren dcö ungariswen Heeres, und die Russen in den Bergstädten, welche leicht die Straße hätten sperren können, fühlten sich zu schwach, einem ganzen ArmeecorpS hindernd in den Weg zu treten. — Von Rima Szombuth wandte sich Görgey nach Rosenau und stieß erst bei JaSzö auf einen russischen HeercSHaufen, welcher vollständig von ihm geschlagen wurde. Panischer Schreck erfaßte jetzt die russische Besatzung und die k. k. österreischen Com- missäre in dem benachbarten Kaschau, welche sich nicht erklären konnten, woher eine so mächtige ungarische Armee plötzlich im Rücken deS kaiserlichen HeereS kommen könne. Der neue Bürgermeister und die eingesetzte KiicgSkom- mission floh in Eile nach St. MiSkolcz; die Besatzung dachte nicht an Vertheidigung und so rückte Görgcy am 22. ohne Wiederstand in Kaschau ein. Die Stadt Kaschau aber ist in strategischer Hinsicht ein höchst wichtiger Punkt weßhalb PaSkiewitsch ihn auch befestigen ließ und zum Hanptdcpotfür die von Galizien und Polen her erfolgende Vcrprvviantirung der russischen Armee machte. Von Kaschau aus schlug Görgey den Weg zur Theiß ein, welche er bei Tokai und Tarczal schon überschritten haben soll. Die russischen Heerabtheilungen, die nach Räumung DcbrcczinS, am jenseitigen Theißufer, in Nyiem- zyhaza, Rokomaz und andern Ortschaften zurückgeblieben sind, sind also rettungslos verloren; die Theiß ist im
Norden, wie im vorigen Winter, auf allen Punkten die OperationSlmie, der Weg nach Galizien einerseits steht offen, sowie andrerseits die Verbindung der DembinSki- schen Theißarmee, welche bei Szegled und Szolnok vperirt, hergestellt ist. Die Folgen dieser glücklichen Operation Görgey'S sind ganz unberechenbar; der ganze Feldzugs- plan der kaiserlichen Alliitten ist dadurch umgestoßeu, die beiden kaiserlichen Heere sind gezwungen, jedes für sich zu kämpfen und wie durch die starke Besatzung von Ko morn im Rücken, sind sie durch das Görgey'sche Corps jeyt in der Flanke bedroht. DaS erste Opfer wird Haynau sein, welcher sich gegen KctSkemet gewendet hat in der Hoffnung, den BannS zu retten, obgleich dieser schon verloren war, und in der Voraussetzung, bloS mit Dembinski zu thun zu haben und auf seiner linken Flanke durch Park cwwsch geschützt, durch Niemand bedroht zu sein. Wenn er nicht eiligst seinen Rückmarsch auf Pesth gemacht hat, dürfte sein ganzes Corps durch Dembinski von der Hauptarmee abgeschnitten werden und dasselbe Schicksal theilen, welches daS CorpS deS Banus Jellachich nach der Räumung OfenS im vorigen Feldzuge erreichte."
(Nat. Z.)
Amerika. Newyork, Ende Juni. In dem Hcrakd einem hiesigen Blatte, findet sich folgender Aufruf eines der ersten Krieger Amerika'S an seine Landsleute, welcher zeigt, wie daS eigentliche Wesen unserer europäischen