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„Freiheit und Aecht!"
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Wiesbaden. Donnerstag. 2 August
1848
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*f* Die Wahlen zu den Geschwornen.
Erster Artikel.
Die Wahlen zu den Kreisräthen sind nun überall erfolgt. Die Vertreter der Gemeindeinteressen fungi- ren bereits in ihrem neuen Amte, und verfechten das Wohl ihrer Wähler, soweit dies auf dem Verwaltungswege durch geführt werden kann, und soweit es nicht der unmittelbaren Sorge der Regierung obliegt. Noch stehen uns aber Wahlen bevor, die an Bedeutung in unsrer Gegenwart jedenfalls jene übertreffen, wenn sie auch nicht unmittelbar eingreifen in die materiellen Interessen: wir meinen die Wahlen zu den Geschwornen. In ihnen soll sich ja aussprechen das Rechtsgefühl des Volkes, aussprechen, welche Idee das Volk von Recht und Unrecht hat, welchen Geist es in den Buchstaben der Gesetze hineinlegt, wie es die Gesetze gehandhabt wissen will. Das Rechtsgefühl des Volkes, das heißt mit andern Worten: das Fundament des Staates, die Säulen der Gesellschaftsordnung. Es ist aber an der Zeit, daß ein Jeder sich ein Urtheil bilde über diese wichtige Angelegenheit, daß er mit sich zu Rathe gehe über die Männer, die würdig sind, an diesen Posten berufen zu werden. Doch vor Allem ergeht diese Mahnung an die Gemeinderäthe, denn sie sind es ja, die die passenden Männer Vorschlägen sollen. Sie mögen sich besprechen mit ihren Wählern, ausforschen ihre Meinung und zugleich wieder bestimmend auf dieselben einwirken, damit sie auch in der That im Sinne der Mehrheit ihrer Wähler handeln. Denn daß gerade sie, und nicht unmittelbar ihre Wähler selber, die Wahl vornehmen, darf lediglich nur als eine Vereinfachung des Wahlaktes betrachtet werden. Wenn die Gemeinderäthe mit Wissen andere Leute wählen sollten, als das Volk gewählt haben wurde, so überschreiten sie, wenn auch nur moralisch, ihre Befugnisse: denn sie sollen ja dem Rechtsgefühl des Volkes, das heißt im Sinne der geordneten Gesellschaft, dem Rechtsgefühl e ihrer Wähler einen Ausdruck geben. Wir erwarten von den Gemeinderäthen, daß sie ihre Pflicht thun werden.
Bei der Behandlung unserer Frage werden wir uns zunächst umsehcn auf dem Felde der Kompetenz der Schwurgerichte, und wir werden dann einen Standpunkt gewonnen haben, von dem aus wir ein Urteil fällen können über die zur Funktion eines Geschwornen erforderlichen Eigenschaften.
Ueber den ersten Punkt spricht sich das Verordnungsblatt vom 5. Juni d. J. aus. Darnach werden vor den Schwurgerichten verhandelt alle wichtigeren Kriminalvergehen und sämmtlichePreß- vergehen. Unter den ersteren führen wir beispielsweise an Hoch- und Landesverrath, Majestätsbeleidigung, Aufruhr, Verletzung der Amts- und Dienstehre, Verbrechen und Vergehen der Staatsbeamten und öffentlichen Diener, sowie zu öffentlichen Verrichtungen
M. Ein Traum und ein Katzenjammer, aber noch immer keine That.
' Es war Abend, Schlag sieben Uhr und mancher Hammer, Nadel, Hobel und andres Handwerkszeug wurde zur Seite gelegt, denn es war ja Feierabend. Auch Muster Dipps hörte aus, seinen Ambos länger mit unbarmherzigen Schlägen zu foltern. Nicht ungern verließ er seine Werkstätte. Leytre hatte diesen großartigen Namen nämlich von ihm selbst erhalten, wie er sich denn auch Meister nannte, obgleich von Lehrjungen Nichts zu sehen war; möglich indeß auch, daß diese schon vorher ihren Posten verlassen hatten. Doch gleichviel; Meister- Dipps ist unser Mann und der reckte sich jetzt nach ge- thaner Arbeit einmal in die Länge und einmal in die Breite, indem er dabei gähnte und ausrief: „es muß anders gehn." Seine unwürdige Ehehälfte, eine magere lange Blume aus dem Anfang des Jahrhundert's wollte soeben die meiner Ansicht nach überflüssige Bemerkung machen : das habe er schon oft gesagt und führe zu Nichts, wenn er cs nicht anders mache, als ihr Gesponse sie aus derartigen Gedanken durch die Worte: Bring mir eine gestopfte Pfeife, riß, welchem Gebote sofort nach- gekommen werden mußte. — Die Pfeife war gestopft, Meister Dipps hatte schon die unten durchgebissenc Spitze zwischen den gelben Zähne», die Frau Meisterin hielt
aufgestellten Personen, welche mit Dienstentsetzung oder Zuchthausstrafe bedroht sind. Wir führen gerade diese an, weil die meisten derselben einen politischen Charakter an sich tragen, oder aber, in unsrer Gegenwart, an sich tragen können, und weil wir auf die Verfolgung und Bestrafung der politischen Vergehen gegenwärtig das meiste Gewicht legen. Politische Vergehen im Allgemeinen sind Vergehen gegen die bestehende Staatsordnung: gegen den Landesherr«, die Regierung, die Kammer, die Rechte der Staatsbürger, überhaupt gegen die bestehende Verfassung. Die Staatsgewalt pflegt diese Verbrechen am härtesten zu bestrafen, weil sie ja unmittelbar gegen ihre Eristenz gerichtet sind; es ist das der natürliche Trieb der Selbsterhaltung. In ruhigen Zeiten, wo Niemand an einen gewaltsamen Umsturz der Verfassung denkt, pflegt sich die öffentliche Meinung nicht lange mit solchen Verbrechen zu beschäftigen. Anders aber ist es in Zeiten einer heftigen politischen Aufregung, wo gewappnet Parthei gegen Parthei steht, wo Sieg und Niederlage beider wechselt, und mit ihnen die Natur der politischen Verbrechen. Ein Volksstnrm macht der absoluten Monarchie ein Ende, und dekre- tirt Ministerverantwortlichkeit und Volksvertretung; die konstitutionelle Monarchie ist eine fertige Thatsache. Ton diesem Augenblicke an haben nur die Gesetze Geltung, die die Kammer in Gemeinschaft mit dem Fürsten erläßt; die Richter sind verbunden, nur nach diesen zu urtheilen. Aber dies genügt nicht: alle untauglichen alten Gesetze können nicht mit einem Male umgeändert werden, sie bleiben vorläufig dem Buchstaben nach bestehen — doch nicht dem Geiste nach: der Zeitgeist soll sich in ihnen ausdrücken, es ist Sache der Richter, keinen dem Zeitgeist entgegengesetzten Gebrauch davon m machen. So w»‘* '"-" »• ^ — ^" MajestätSbeleivigung in solchen Zeiten einer Staatsumwälzung etwas Anderes verstehen, als der Fürst vorher aus eigner Machtvollkommenheit darunter zu verstehen beliebte. In den schneidendsten Gegensatz treten offenbar die alten Gesetze mit dem Volksgeiste, wenn das Volk plötzlich theilnimmt an der Gesetzgebung, während diese vorher nur in der Macht eines Einzigen lag. Die alten Richter bleiben vorläufig m ihren Stellen; sie haben sich eingelebt in den Geist der absolutistischen Gesetze, und sollen nun plötzlich im Geiste von Gesetzen handeln, die in vielen Theilen den vorherigen schnurstracks entgegenstehen. Diesem Mißstände wird abgeholfen, sobald das Volk selber die Rechtsprechung, das ist die Auslegung und Anwendung der Gesetze, in die Hand nimmt. Dies geschieht gegenwärtig durch die Aburtheilung der Angeklagten vor Geschwornen.
Niemand verkennt also, wie wichtig es ist, daß in Zeiten einer heftigen politischen Aufregung, in Zeiten einer Staatsumwälzung, wie die gegenwärtige, das Volk selber zu Gericht sitzt. Allein eine andere Gefahr haben wir noch nicht beleuchtet, vor der uns nicht |
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kunstgerecht ein brennendes Papier über den Tabak und Piff und Paff die Pfeife bräunte und fort ging eS mit dem Meister ins Wirthshaus, während er in dem Zimmer nur die beiden bei dem Anrauchen erzeugten großen Tabakrauchwolken als Spuren seiner Gegenwart hinter- ließ, die jetzt wie Kinder ohne Herren sich in der Stube herumbewcgtkn und jeder Nase das eigenthümliche Bewußtsein deutschen Tabaks — alle Raucher verstehen mich schon — bcizubringcn fähig waren. Doch das ist jetzt ganz einerlei, denn der Meister Dipps das ist unser Mann. Und er mußte ein rechter Mann seyn; bei der letzten Bürgermeisterwahl fehlten ihm nur 20 Stimmen , gegen»den von dem Herrn Amtmann ausgestellten Canvibaten, und er hätte sicher 20 mehr bekommen als dieser, hätten sich viele nicht gefürchtet ihre Stimme abzugebcu, denn sehr leicht hätte sich mancher die Gunst des Herrn Amtmanns verscherzen können und das wäre freilich schrecklich gewesen, llebrigens will ich auch gar nicht behaupten, als ob es nicht recht, nicht in der Ordnung gewesen sei, daß dem Herrn Amtmann sein Wille durchgegangen ist; im Gegentheil, ich habe schon oft Bauern sagen hören — und ich halte etwas auf die Bauern — „wir Bauern versteh'» das nicht, das ist für die Angestelten." Eh bien sagt der Franzos und zu Deutsch heißt's : wie der Esel 's nimmt, so hat er's. Doch das ist jetzt ganz einerlei, denn der Meister Dippö ist unser Mann 'und.der sitzt schon lange am Schenktisch auf dem für ihn zu jeder Zeit reservirten Ehrenplatz, die
minder die Geschworenen wahren sollen. Haben wir eben aufmerksam gemacht auf die nicht mit dem Zeitgeist harmonirende Denk- und Urtheilsweise der Richter, so machen wir jetzt aufmerksam auf die Denkweise einer beliebigen Regierung, die etwa nicht tut Sinne und Willen des Volkes handelt, die mit Gewalt den Willen der Mehrheit unterjocht, die jeden Andersdenkenden verfolgt, die in ihren Polizeidienern und Soldaten gehorsame Werkzeuge ihrer Laune hat. Da ist es denn heiliger Beruf der Geschworenen, einer solchen Regierung gegenüber das Recht und die Unschuld zu schützen, und diejenigen moralisch zu vernichten, die es wagen, frevelhaft eine abgethane Zeit zurückzubeschwören; da ist es ihre heilige Pflicht, das Rechtsgefühl des Volkes zu wahren, es nicht unter- gehen zu lassen im Schlamme roher Gewalt, ihre heilige Pflicht, der Spitze der Bajonnette und den Fäusten der Büttel mit der Waage des Gesetzes entgegen,u- treten. Unb wer denkt hier nicht an unsere eigene Gegenwart, unsere eigene Lage? Wer verkennt, welchen Schiffbruch das Recht erlitten hat seit wenigen Monaten? Wir erinnern nur zunächst an die Rechtsverletzung im Großen: an den Verfassungsbruch des Kaisers von Oesterreich, Ungarn gegenüber und dem Reichstag, an die zweimalige Verfassungsverletzung des Königs von Preußen, der die rechtmäßigen Vertreter des Volkes zweimal auseinanderjagte, und an die abermalige desselben, indem er sich selber zum Kaiser von Deutschland oktroyirte mit einer sog. Reichsverfassung; wir erinnern an die schmachvolle Auseinandertreibung der Vertreter des deutschen Volkes, die dereinst dessen Souveränität verkündet. Nicht zu gedenken jener unzähligen, rechtswidrigen Verfolgungen und Einkerkerungen, nicht zu gedenken all jenes Unrechts im Kleinen, vuo ""s Äv“v ^^chtsnerleknnaen im ßtrr\0pn fnfjf» Den Vorhang über diese Ereignisse! Die Gewalt regiert und das Recht ist unterlegen; dem Volke aber bleibt nichts übrig, als den Gewalten gegenüber unerschütterlich sein Schuldig! auszusprechen. Und dieses Schuldig möge ihnen entgegentönen aus dem Munde der Geschworenen, so oft sie diejenigen verfolgen, die mn- thig ihre Stimmen erhoben für das Recht, die rechtmäßigen Gebrauch machten von den verfassungsmäßigen Freiheiten, die des Volkes Recht wahrten gegen die Uebergriffe der rohen Gewalt, es möge ihnen ent- gegentönen, daß sie immer tiefer und tiefer in das Verderben hineinrennen — oder Halt machen auf ihrem Wege, und zurückkehren zur Bahn des Gesetzes. Auch das Wort ist ein Schwerdt, uud wo es muthig geführt wird, da wird auch die Geschichte ihr Veto einlegen gegen die Willkühr, und Rache nehmen an den Schuldigen.
Wir wenden uns nun zu emaniert Beispielen, um vollkommene Klarheit in die Sache zu bringen. Nassau besitzt ein rechtsgültig publizirtes Kriminalgesetzbuch. Art. 130 lautet also: „Wer in hochv erräth er i sch er Absicht irgend eine Handlung begeht,
lustig qualmende Pfeife im Munde, den Apfelwein vor sich oder eigentlich stets in der Hand und auf dem Wege vom Tische zum Munde und von da zurück zum Tisch. Ihm gerade gegenüber hinter einem collosalen Apfelwein- krug in Rembrandt'scher Beleuchtung der kugelrunde Wirth, ein großer Schnupfer, wie die nach oben gekehrte Nase und vieles andre bewies; die Plätze zur Rechten und Linken waren von verschiedenen Notablitäten des Städtchens eingenommen. unter ihnen machte sich besonders der kleine, grauäugige Schneider neben Meister- Dipps bemerklich, der mit ungemeiner Lebhaftigkeit selbst die gefährlichsten Aeußerungen seines Nachbars zum Zeichen seines Beifalls bekicherle, ja sich oft dazu verstand, die Worte des Meister Dipps der Gesellschaft nach seiner Meinung verständlicher zu machen. „Und der Amtmann sprach der Meister Dipps, was soll der denn eigentlich? Er soll die Armen unterstützen. 9l6cr was thut er? Er frißt uns jährlich mehr auf, er unterstützt däS Steuereintreiben. Wozu aber das Steuereintreiben? Damit die großen Herren Die Steuern fressen. Was sollen uns all die G'studirten? Ich frag euch all, wem haben sie noch Nutzen gebracht? Und wer das sagt, der ist ein Ochs und der verdient, daß ich ihn mit meinem Hammer Eins vor die Stirn gebe. Nu» Der Schulmeister, der ist noch der ei»zige, den ich gelten lassen will — (denn dieser gehörte halb zu der Gesellschaft und saß in furchtsamer Bescheidenheit hinter Dem Ofen) — der muß unsre Kinder schreiben lehr'», daß sie Rechnungen machen