Jg 180
Wiesbaden. Dienstag, 31. Juli
1819
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Spezial-Botum des Abg. Lang, alS Mitglied des Ausschusses zur Berichterstattung über die Negierungs-Vorlage, die Verhandlungen wegen der Reichsverfassuug betreffend.
Meine Herren!
" Ich konnte mich in dieser Angelegenheit mit den übrigen Ausschußmitgliedern über einen gemeinschaftlichen Antrag nicht einigen und will Ihnen daher in Nachstehendem den Weg, den ich gegangen, und die Resultate, zu denen ich gelangt bin, kurz angeben.
Vorausschicken muß ich, daß ich zur Ausarbeitung dieses Spezial-Votums nicht die erforderliche Zeit verwenden konnte, indem es mir erst gestern Morgen um 10 Uhr möglich war, die Akten zu erhalten und schon des Mittags 5 Uhr die Sache im allgemeinen Ausschuß zum Vortrag kommen mußte.
Mit schreiben vom 21. d. M. hat die Regierung die Akten über die in Berlin gepflogenen Verhandlungen über die Reichsverfassuug der Versammlung übergeben. Das Schreiben lautet wörtlich:
„Die Herzogliche Regierung, Ihrer gegebenen Zusicherung getreu, stets im Einverständnis mit der ver- ehrlichen Versammlung zu handeln, bringt sie diese Verhandlungen vor Ertheilung der Ratifikation durch Uebergabe sämmtlicher, theilweise noch nicht zur Veröffentlichung geeigneten Aktenstücke zur Kenntniß der Ständeversammlung, damit diese die Ueberzeugung gewinne, daß der betretene Weg der einzige sei, welcher zum Zwecke führen könne."
Vor Allem warf sich mir nun die Frage auf, zu welchem Zwecke dieser verehrlichen Versammlung von Seiten der Regierung diese Mittheilung gemacht worden ist, resp, welchen Einfluß die Regierung einem Beschluß dieser Versammlung einzuräumen gedenke, indem dies aus deu angeführten Worten nicht klar hervorgeht. ,
Das bisherige Verhalten der Herzoglichen Regre- rung in der deutschen Frage setze ich als dieser Versammlung bekannt voraus. Dasselbe ist vielfach Gegenstand von Diskussionen in diesem Saale gewesen. Es ist mir nicht zweifelhaft, daß die Regierung zur Anerkennung der allein gültigen gesetzlichen Reichsver- fassung vom 28. März l. I. mit Worten stets bereit war, daß sie aber da, wo cs galt für Durchführung dieser Verfassung irgend etwas zu thun lässig war, und daß sie zur Realisirung der Reichsverfassung nicht in dem Grade mitgewirkt hat, als sie dermalen bemüht ist, dem preußischen Projekt Geltuug zu verschaffen. In der Zeit, als die deutsche Frage zur Entscheidung kam, damals, als es galt, durch zähes Festhalten an der Reichsverfassung und energisches Mitwirken zur Durchführung derselben die Verfassung selbst und die Ehre der Nation retten zu helfen, da vertagte die Regierung gleich den übrigen oktroyirnngslustigen Regierungen, diese, damals in der deutschen Frage unbequeme Versammlung unter dem leeren Vorwand °"), daß die laufenden Geschäfte sich zu sehr angehäuft hätten, als daß Zeit sei, sich mit dieser Versammlung zu beschäftigen. Als ob es laufende Geschäfte geben könnte, die wichtiger wären, als die Mitwirkung zur Aufrechterhaltung des obersten Gesetzes und der Ehre der Nation ! ,
Hätte die Regierung in dem entscheidenden Momente im Einverständniß mit dieser, damals vom besten Willen beseelten Versammlung lind gestützt auf die Beschlüsse derselben aufopfernd und großherzig die Jnitiave ergriffen zu einem Bündniß mit den noch verfassungstreuen Staaten; hätte sie in Verbindung mit andern Staaten durch die materiellen Kräfte des Herzogthums die Bewegungen zu Gunsten der Reichsverfassung unterstützt und durch den Beitritt solcher Kräfte zur Reinigung der Bewegung von etwaigen fremdartigen Elementen beigetragen; hätte die Regierung durch eine solche Maßregel die verfassungfeindli-
*) Wegen der von dem Abgeordneten Lang gebrauchten Wendung: „unter dem leeren Vorwand", sowie wegen der etwas weiter unten vorkommenben Aeußerung: „und daß der Prinz von Preußen, der sich noch im vorigen Jahre durch eine^Reise nach England der Wuth des Volks entziehen mußte, die Streiter gegen den Absolutismus füsiliren ließe" — verlangte Herr Wi»- tzingeroda, daß der Abg.Lang zur „Ordnung" gerufen werde. Mit Recht widersetzte sich aber Präsident W irth diesem Ansinnen deS Ministers, und der erstere erklärte, er fände keinen Grund vor, den Abg. Lang wegen der eben angeführten Aeußerungen zur Ordnung zu rufen. Die Red.
chen, rebellischen deutschen Regierungen abgeschreckt, die andern aber ermuthigt; ich glaube, wir erlebten jetzt nicht die Schande, daß die Truppen solcher Regierungen, welche die offizielle Sprache vor Kurzem noch als rebellische bezeichnete, die schönsten Theile von Süddeutschland verheerten, und daß der Prinz von Preußen, der sich noch im vorigen Jahre durch eine Reise nach England der Wuth des Volks entziehen mußte, die Streiter gegen den Absolutismus füsiliren ließe.
Aber von Allem dem hat die Regierung Nichts gethan. Nachdem die Kammer auf Antrag des Abg. Großmann durch Beschluß vom 19. April l. J. in Uebereinstimmung mit der Regierung erklärt hatte, daß sie sich der Verfassung des deutschen Reichs einschließlich des Wahlgesetzes, weil und nachdem dieselbe von der konstituirenden Nationalversammlung als dem einzig und allein hierzu berechtigten Organ beschlossen und verkündigt worden sei als einem hierdurch für die deutschen Regierungen und Volksstämme zu Recht bestehenden Gesetze unterwerfe und daß dies Gesetz nur auf dem in dem Gesetz selbst bezeichneten Wege abgeändert werden und keinen Gegenstand der Vereinbarung mehr abgeben könne; nachdem sie weiter am 24, Mai l. I. die Regierung aufgefordert hatte,
1) Bei eintretenden Conflikten zwischen der derma- ligen Centralgewalt einerseits und der constituirenden Nationalversammlung und Reichsverfassung andererseits, den reichsverfassungsmäßigen Beschlüssen der Nationalversammlung Folge zu geben und mit allen ihr zu Gebot stehenden Mitteln für ein einmüthiges Zusammentreten mit den übrigen verfassungstreuen Negierungen Deutschlands zu diesem Zwecke und zu dem der Durchführung der Reichsverfassuug überhaupt thätig zu sein; 2) demgemäß unter den dermaligen ihm ständen dahin zu wirken, daß Nassauische Truppen in Baden und in Rheinbaiern ohne Gutheißung der konstituirenden Nationalversammlung zur Unterdrückung der Bewegungen für die Reichsverfassung nicht verwendet werden; nachdem die Versammlung also durch diese und andere Ihnen Allen wohl noch erinnerliche Beschlüsse kundgegeben hatte, daß sie an der Neichs- verfaffung unverbrüchlich festzuhalten gesonnen sei, wurde sie am 8. Juni auf acht Tage und am 11., also bereits unter dem jetzigen Ministerium, auf weitere 4 Wochen vertagt.
Die Regierung that von dem, was die Kammer beschlossen hatte, gerade das Gegentheil. Sie ließ unsere Truppen, in Verbindung mit den Truppen der verfassungsfeindlichsten Regierungen, in Baden einrücken, desavouirte in ihrer Erklärung vom 12. Juni die Nationalversammlung und erklärte bereits durch Schreiben vom 14. Juni, also vor den meisten deutschen Regierungen, dem preußischen Ministerium, daß sie dem Bündnisse der sog. 3 verbündeten Regierungen zum Zweck der Oktroyirung einer Reichsverfassung beitreten wolle. Das sehr verbindliche Schreiben lautet folgendermaßen *):
In dem Schreiben ist nicht die Sprache geführt wie sie gegen eine Regierung hätte geführt werden sollen, die die Reichsverfassung inngefloßen und offen gegen das Reich rebellirt hat. Es scheint eben, als habe die preußische Regierung durch ihr Auftreten in der deutschen Frage die nass Regierung nicht sehr verletzt.
Auf die hierauf erfolgte Einladung schickte die Regierung den Präsidenten V 0 llpracht und den Geheimen Cabinets-Sekretär Götz nach Berlin, um über den Anschluß an das Projekt der sog. verbündeten Regierungen zu unterhandeln. Stach kurzen für unsere Regierung sehr demüthigenden Verhandlungen, auf die ich noch einmal zurückkommen werde, erklärten die beiden genannten Bevollmächtigten in der Sitzung des sog. Verwaltungrathes vom 29. Juni l. J., daß sie Namens und für die Herz. Nass Regierung dem zwischen Preußen Sacksen und Hannover am 26. d. J. zu Berlin abgeschlossenen Vertrage, die Ratifikationen ihrer Regierung Vorbehalten, unbedingt beitreten würden.
Diese Verhandlungen bringt nunmehr die Regierung zur Kenntniß dieser Versammlung, damit diese
*) Als der Abg. Lang sich nunmehr das betreffende Schreiben juniVerlesen ausbat, widersetzten sich Winhingeroda, Volt- pracht und die für die Annahme deS preußischen Entwurfes entschiedene Partei in der Kammer sehr lebhaft der Verlesung und als endlicl', nach einer sehr heftig geführten Debatte, über die Statthaftigkeit der Veröffentlichung abgestimmt wurde, wurde die letztre mit 22 gegen 17 Stimmen abgelehnt. Die Red.
sich überzeuge, daß der betretene Weg der einzige sei, welcher zum Zweck (!) führen könne.
Ihre Zustimmung, m. H., ist nicht gefordert, wenigstens von Ihrer Zustimmung Nichts abhängig gemacht. Die Regierung hat den Schritt allein gethan, nicht allein ohne ihre Zustimmung, sondern sogar gegen Ihre ausdrücklichen Beschlüsse. Sie mögen erklären, was sie wollen, die Sache bleibt dieselbe; sie können Nichts ändern. Und nimmermehr würde die Regierung die Sache vor diese Versammlung gebracht haben, wenn sie nicht der Zustimmung derselben gewiß zu sein glaubte.
Meine Herren! Wenn je eine Volksvertretung mißachtet und als unnützes Spielzeug behandelt worden ist, so geschieht es in der deutschen Frage mit dieser Versammlung. Sie sollen die Verantwortlichkeit für den unverantwortlichen Schritt der Negierung abnehmen. Sie sollen die Volksvertretung in der öffentlichen Meinung vernichten und Theil nehmen an der Veräußerung der Souveränität und der Ehre der Nation.
Das, m. H., ist der Standpunkt von dem allein aus wir, wenn wir uns nicht selbst täuschen wollen, die Regierungsvorlage zu beurtheilen haben. Durch diese Darstellung ist auch zugleich das Verfahren der Regierung in der deutschen Frage in das rechte Licht gestellt und rechtfertigt sich mein unten folgender erster Antrag.
Zugleich scheint mir aber auch dadurch der Weg gezeigt, den Ehre und Pflicht uns zu gehen gebieten.
Die Reichsverfassung vom 28. März ist im Her- zogthum Nassau als Gesetz verkündet; sie ist von der Regierung sowohl, als der Volksvertretung zu wiederholten Malen feierlich anerkannt; und, meine Herren, sie ist von dem Militär, den Beamten und der Volkswehr feierlich beschworen. Sie ist das oberste Gesetz der deutschen Nation und keiner Negierung und keiner Volksvertretung eines Einzelstaates steht das Recht zu, auch nur ein Jota an dieser Verfassung zu ändern; die darin verbrieften Rechte sind der Station im Ganzen und in ihren einzelnen Theilen garantirt; wir dürfen von diesen Rechten keines aufgeben und, m. H., wir können cs auch nicht. Nur den verfassungsmäßig berufenen Vertreter der Nation steht das Recht zu, Veränderungen an der endgültig beschlossenen Verfassung vorzunehmen.
Sie selbst haben in dem oben angeführten Beschluß vom 19. April in Uebereinstimmung mit der Regierung einstimmig Ihre Ansicht und Ueberzeugung dahin ausgesprochen, daß nur auf dem in der Verfassung selbst vorgeschriebenen Wege dieselbe geändert werden könne. Kein unabhängiger Richter in der Welt wird dem Herzogthum Stassau die Befugniß zuerkennen, an der Reichsverfagung irgend etwas zu ändern. Durch Annahme der Reichsverfassung haben sich die Gewalten des Herzogthums in dieser Beziehung Schranken gesetzt, die nur die Nation wieder beseitigen kann.
Abgesehen also von allen sonstigen Gründen ist es für uns eine rechtliche Unmöglichkeit, das Herzogthum einer Verfassung zu unterwerfen, die mit der Reichsverfassung in Widerspruch steht, also dieselbe abändert. Wir sind dazu nicht kompetent und kein Staatsbürger wäre durch unsere Beschlüsse gebunden.
Dies die Gründe des Rechts. Aber auch aus Gründen der Ehre dürfen wir uns auf das Projekt der s. g. verbündeten Regierungen nicht einlassen.
Sie erinnern sich noch alle, meine Herren, welch großer Moment es war, welch einen ergreifenden Eindruck es auf Sie gemacht hat, als im Vorparlament und sodann in der Nationalversammlung die Souveränität der deutschen Nation proclamirt wurde. Ich hoffe, es befindet sich Niemand in diesem Hause, dessen Herz nicht damals höher schlug, und der nicht jeden für einen Feind des Vaterlandes, vielleicht für einen Verräth er erklärt hätte, der die Souveränität der Nation antasten würde. Die Nationalversammlung und die von ihr beschlossene und verkündete Neichsver- fassung sind die Symbole der Nationalsouveränität. Obgleich bekanntlich mit der Reichsverfassung bei weitem nicht alle Parteien einverstanden waren, so ging doch damals, als treulose Negierungen dieselbe nicht annahmen, ein Schrei der Entrüstung über ein solches Benehmen durch ganz Deutschland, und Sie erinnern sich auch des Jubels darüber, daß die Württemberger ihren König zur Annahme der Reichsverfassung gezwungen hatten. Ich will Sie nicht erinnern an alle Aeußerungen, die in diesem Saale gefallen sind über