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M13G

Wiesbaden. Dienstag, 3. Juli

Freiheit und Neeht!"

1849

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Bestellungen auf das mit dem 1. Juli begonnene neue Quartal beliebe man baldigst zu machen- hier in Wiesbaden in der H. W. Slitter'schen Buchhandlung, auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern.

Die Wahlen der Kreisräthe

H.

(Schluß)

^ Wiesbaden, 1. Juli. Was nun die Eigenschaf­ten anlangt, in deren Besitz ein Bürger nothwendig sein muß, damit er im Stande sei, die Obliegenheiten eines Kreisrathes vollständig zu erfüllen, so rechnen wir dahin vor allen Dingen, einige auf deren Vorhandensein bei allen Wahlen, im politischen wie Gcmemdcleben, gedrungen werden sollte: und erwäh­nen von diesen letzter» zuerst: die Redlichkeit b e ' Charakters. Ehrliche Männer müßt ihr w. hleu, auf die ihr euch verlassen könnt, und die un­ter allen Umständen bemüht sein werden, das ^u hal­ten, was sie gelobt haben. Und um die Ehrlichkeit eines Mannes zn prüfen nehmt nicht etwa schöne Re­densarten, die bei dieser oder jener Festlichkeit gemacht worden, zum Maßstabe, sondern nur uud allein den bisherigen Lebenswandel. Eine schöne Rede verdeckt oft künstlich das schwärzeste Herz, und indem sie euch dann mit ihren Lockungen und Reitzen um­garnt, lauft ihr Gefahr, ein vielleicht zweideutiges Le­be i nur allzuschnell zu vergessen. Der bloß ehr-

liche Mann ist aber deshalb durchaus noch nicht ge» eignet, ein öffentliches Amt mit Ehren und Nutzen zu _____ _r muß auch den gehörigen Verstand ha­ben. Man kann ganz wol die Frage aufwerfen, wer

bekleiden: er

den. Man kann ganz wol

un meisten dem Gemeinwesen schaden könne, ein un» ehrlicher Schlaukopf oder ein ehrlicher Dummkopf, und tpir sind gar nicht abgeneigt, den letzter», denehr­lichen Dummkopf" für gemein gesayrttcher zu palten. Denn einem zwar begabten, aber niedrig^denkenden, Manne werden wir überhaupt nicht leicht Sachen von

Wichtigkeit anvertrauen, und sollten wir es doch viel­leicht, gefangen in den Netzen der List, und bethört durch die Lockstimmen der Ueberredung, gethan haben, so werden wir gleichwol ihn auf allen seinen Wegen genau beobachten, und so werden gesteigerte Wachsam­keit, und nie schlafendes Mißtrauen leicht größere Ge­fahren abwenden.

Einen: Biedermanne aber, der eben keine geistigen Kräfte hat, geben wir uns oft allzu vertrauensvoll hin: und doch leistet dereinfältige Biedermann" nicht die geringste Gew ihr, indem derselbe, ohne innere Festigkeit, jeden: augenblicklichen Eindruck, oft dem schlechteste:: zur Beute wird, und weil derselbe ver­möge seiner Dummheit allzuleicht von den Ränken der Schlauen" umgarnt, und in ihre Pläne hineingezo­gen werden kann, ohne daß der Biedermann selbst auch nur die leiseste Ahnung hiervon hat. Wir for­dern also ganz besonders Ehrlichkeit und einen Hellen klaren Verstand und zu diesen beiden Forderungen fü­gen wir weiter die, eines Berufes für das öf­fentliche Leben. Cs gibt Männer die recht weise und auch ehrlich, und gleichwol eignen sie sich nicht dazu, von ihren Mitbürgern mit öffentlichen Ehren­ämtern bedacht zu werden, weil sie allzu furchtsam und schüchtern das grelle Licht der Kritik,, welches sich all­seitig über das Wirken in öffentlichen Aemtern ergießt, nicht zu ertragen vermögen. Es gibt Männer, die in der selbstgeschaffeuei: und liebgewonnene» Verborgen­heit, vielleicht Großes in ihrem kleinen Kreise für ihre Brüder wirken: zieht man sie aber aus dieser Abgeschlossenheit heraus, so verwelken rasch ihre geisti­gen Blüthen, und sie gleichen so jenen lieblichen Blumen, welche nur in bem Dunkel schattender Ge­sträuche blühen und duften. Solche Menschen ver­pflanze man nicht in einen Boden, auf dem sie sich stets als verwaiste Fremdlinge fühlen.

Weiter besitze der zu wählende Kreisrath ein Herz, welches warm und begeistert für das Volk schlägt. Es muß ein Mann sein, welcher das ganze Volk mit Liebe umfaßt; welcher nicht bloß einzelnen begünstigten Ständen allen Vortheil zuwenden möchte, sandern welcher mit demokratischer Denkweise auch der Armen und Gedrückten sich annehmen, und der für die Recht- und Hülflosen eine feste Stütze und ein starker Hort sein wird.

Dabei muß derselbe seine demokratische» Grund­sätze mit Entschiedenheit und Kraft vertreten. Keinen Lockungen, keinen Beredungen, keinen Beste­

chungen zugänglich, muß er stets und unverrückt nur ein Ziel, das Volkswohl, im Auge behalten, uud unerschrocken und beharrlich die Rechte des Volks den diese letzteren etwa verdunkelnden Beamten gegenüber wahrnehmen und vertheidigen.

Diese Entschiedenheit müssen wir um so dringender wünschen, als nicht geleugnet weroen kann, daß das Gesetz über die Kreisämter vöm 4. April einige sehr fühlbare Schwächen hat: so daß es als nothwendig erscheint, feste Männer auszusuchen, welche einesthcils dafür sorgen , daß diese faulen Flecken des Gesetzes nicht noch weiter in der praktischen Ausführung um sich fressen und welche anverntheils den ungesunden Stellen selbst dnrch männliches entschiedenes Auftreten soweit thunlich, das verderbliche Gift zu nehmen im Stande.

Wir haben hier nicht uns die Aufgabe gesetzt, eine Kritik des Gesetzes vom 4, April zu schreiben : können also auch nichtweitläufiger aufdie angedeuteten Schwächen des Gesetzes eingehen, und wollen deßhalb nur kurz be­merken, welche Bestimmungen deS Gesetzes wir zu den besonders verwerflichen zählen.

Hier müssen wir vor Allem des H. 17 Erwähnuug thun, der festsetzt:

in dringlichen Fällen hat der Kreisbeamte das Recht, in all den Fällen, welche zur Entscheidung vor den versammelten Kreisrath gehören vorbehältlich der Begründung der Dringlichkeit in der nächsten Sitzung des Kreisbezirksraths und der nachzuho- lenden Zustimmung desselben selbstständig eine Entscheidung zu treffen." Soweit läßt sich Vie Sache zur Wr^ mTtpcibigeH: nun kommt eher der Nachsatz: die Verweigerung der Zustimmung bi 6 Kreisraths hat jedoch auf das in Folge der Entscheidung des Kreisbeamten bereits Geschehene keine rückwirkende Kraft."

Führt also der Kreisamtmann in Eile einen Un- sinu aus und es hat Jemand in Folge dieses Unsinns bereits einen Schaden erlitten, so muß er den Scha­den ohne Abhülfe tragen: selbst wenn auch der Kreisrath die Handlung des Amtmanns mißbilligt, und so den Unsinn als einest solchen verwirft.

Jeder wird gleich begreifen, daß so dieser §. 17 eine Bestimmung enthält, welche geeignet ist, das An­sehen des Kreisamtmanns nicht weniger als dasjenige des Instituts des Kreisraths selbst zu untergraben.

Hier müssen wir ferner den §. 24. erwähnen, der dem Amtmann da^ Recht gibt, in vielen Fällen gegen die Entscheidungen des Kreisrathsaus öffentlichem Interesse" Einsprache einzulegen, ein Veto zu er­heben, so daß in Folge der Einsprache des Beamten die fragliche Sache zur Erledigung an eine höhere Verwaltungsstelle kommen muß.

Wenn inan bedenkt, welch ein dehn- und drehbarer Begriffdas öffentliche Interesse" ist, so wird man nicht bestreiten können, daß der §. 24. es möglich macht, daß die Entscheidung in vielen Fällen aus den Händen des Kreisraths in diejenigen einer höhern Stelle ge­spielt werden kann, und daß der §. 24. der Bürokratie Waffen beilegt, mit deren Hülfe sie leicht das scheinbar durch die Kreisräthe verlorne Feld sich wieder erobern kann.

Diese beiden, belangreichen fehlerhaften Bestim­mungen wollen wir nur hier herauöheben: von andern Mängeln, insbesondere der indirekten Wahl u. s. w. Hier weiter kein Wort.

Wi> wiederholen aber, daß gerade diese Ge­setzesmängel ein Grund mehr für die Bürger sein müssen, recht kräftige und brauchbare Männer in den Kreisrath zu wählen unb warnen nachdrücklich vor der Gefahr, daß das Volk die in dem Inst tut der Kreisräthe ihm eingeräumten Rechte vielleicht ein­büßen möchte, wenn die Feinde des Volkes behaupten können,das Volk selbst mißbilligt das sogenannte volksthümliche Institut, weil eS gar nicht um dasselbe sich bekümmert."

Wir haben bisher ausschließlich von solchen Eigen­schaften geredet, von denen wir wünschen, daß alle Männer, welche im politische» wie im Gemeindeleben von ihren Mitbürgern zur Führung der öffentlichen Angelegenheiten berufen werden sich ihrer rühmen könnten.

ES bleibt uns noch übrig auf einige Umstände auf« ? zu machen, welche insbechndere gerade bei den K c e l v r a t h e n in Betracht kommen.

Da nämlich diese Kreisräthe im praktischen Le­ben thätigem, und da ihre Entscheidungen auf alle ^hccke dev öffentlichen Verkehrs sich gleichmäßig er- st'.cae» sollen, und da sie mithin ebensosehr die J»te- u>'n des Handels, als die der technischen Produktion und der Bovcmndustrie unmittelbar wahrzunehmen ha-

r Jn°^ e ^ unumgänglich nöthig sein, daß die Mitglied er dev Kreisraths technische Kenntnisse be- sitz n und weiter, daß in dem Kreisrathe Männer ans dem Handels-, dem Gewerbs- und ackerbau- trerbenden Stande gleichmäßig sich befin- â damit aber nicht behaupten, daß gerade alle Mitglieder eines Krusraths technisch gebildete iiannev sein sollen; einige Männer, welche bcc C c|c|e be^ ^anbeSfa^ kundig und welche m dem Geichaste, die Gesetze richtig zu beuten und anzuwenden, erfahren sind wird man jedenfalls in

"uzelnen Kreisräthe wählen müssen, auch wenn diese Männer gerade nicht im Besitze technischer Fer- tlgkelten sein sollten. Allem diese Rechtskundigen brau- chen im Kreisrath nicht die Mehrheit zu bilden und diese Mehrheit wird wohl, wir wiederholen es, aus gebildeten, klugen und ehrlichen Männern, die zugleich bmm^ ^âu , am zweckmäßigsten zu

Solche Männer aber, welchz technische Kenntnisse mit genauer Gesetzeskunde verbinden, möchten als die erscheinend^" Kandidaten für die Kreiörathswahlen

Ä» einen Volksvertreter, berufen bei der Ge- sètzgebung thätig zu sein, kann man in dieser Be- zlehung viel weniger die absolute Forderung, des Be­litzes einzelner technischer Fertigkeiten stellen, als einen Kieisiath: wiewohl wir keineswegs verabreden, daß auch bei einem Landstand technische Fertigkeiten, wenn sie im Gefolge tüchtiger Bildung a»ftreten, von aus- nehinendem Rutzen sind. Immer sind es jedoch mehr ua t l o n a l- ö k o n om i sch e Kenntnisse, welche wir für kluen Volksvertreter wünschen, als gerade technische.

Während es nun ferner verkehrt sein würde bei der Wahl eines Landstandes besonders lokale Jnte- rc>len inv Auge zu fassen, da ja der Landstand beru­fen ist, die Interessen eines ganzen Landes und nicht blos die einzelner Gemeinde» oder Distrikte zu beob­achten: so wäre es umgekehrt bei den Kreisrathswah- len nicht zu billigen, wenn man hierbei nicht gerade sich an die lokalen Interessen erinnern wollte, und wenn man bei diesen Wahlen nicht gerade auf solche Männer sein Augenmerk richtete, welche die beson­dere n V e r l t n i ss e ei nes best i m m te n Kr ei ses genau kennen, und nach allen Seiten zu rd ig e» verstehen.

Bei einem Landesdeputirten ist cs endlich sehr wün- schenswerth, daß derselbe die Fähigkeit habe, seine Ge­danken in flüssiger, wohlgefälliger und raschgefügter Rede vorzutragen: bei einem Kreisrathe hingegen kommt diese Rednergabe viel weniger in Betracht und es genügt schon bei einem Kreisrathe, wenn derselbe im Stande ist, seine Meinung klar und verständlich kundzugeben.

Indem wir mit dieser Bemerkung unsere Betrach­tungen über die Wahlen der Kreisräthe schließen, er­lauben wir uns noch, den Wunsch vorzutrage», es möchte» doch allenthalben, nach diese» Andeutungen, tüchtige und wackere Männer in die einzelnen Kreis­bezirksräthe gewählt werden.

: : Wiesbaden, 1. Juli. Das Resultat der Aeltestenwahl in der hiesigen freien christlichen (deusich-katholischen) Gemeinde ist so ausgefallen, daß wir wohl voraussetzen dürfen, daß die Sache des reli­giösen Fortschritts wesentlich in unserer Stadt ge­fördert werden wird.

Folgende sind die! Gewählten: Hr. Werkmeister Seibert mit 31, Hr. Apotheker Schreiner von Biebrich mit 30, Hr. Guts- und Mühlenbesitzer B. May mit 29, Hr. Lederhändler F. C. Rath an mit 29, Hr. Kaufmann Abler mit 28, Hr. Kauf­