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Freiheit «nd Ueeht!" "

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Wiesbaden. Mittwoch, 27. Juni

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Der achtzehnte Juni 1859.

Die Mörder, die gemeuchelt einst Die theure, wundersame, Goldlvckiqte Jungfrau Germania Sonne, Du klagende Flamme!

H. Hein e.

Kaum einige Tage daß wir sagten: das deutsche Volk müsse den Kelch der Schmach und der Schande bis auf die Neige leeren. Es ist geschehen. Die brutalste Gewalt hat Hand angelegt an die Majestät des deutschen Volkes, an seine Vertreter! Noch ist uns, als träumten wir einen wüsten Traum! noch möchten wir das Unerhörte nicht glauben; aber es ist so. Bajonette haben Deutsch­lands verfassunggebende Versammlung gesprengt!

Weißt Du, deutsches Volk, was dies hei­ßen will?

Man hat einen Staatsstreich ausgeführt. Andere nennen es einen Schurkenstreich, einen Bankbruch an Scham und Ehre. Nicht wilde Horden, die etwa un­ser Vaterland überfluthet und es mit der Knute und Lanze regieren, nicht die Schaaren dessen, dem Ge­walthat gegen des Volkes Vertreter zur andern Na­tur geworden, haben ausgeführt, was einen Schrei der Entrüstung, der Wuth hevorrusen muß, ist noch Ein Funke von Ehre in deutscher Brust zurückge­blieben; nein, einer jener Minister, welche heuch­lerische Buhlerei (um nicht stärker zu sprechen!) mit der konstitutionellen Lüge treiben, hat es, moralisch unterlegen, nachdem er mit Hülfe jener beiden Erb­feinde der Vernunft dem Adel und der Geistlich­keit einen elenden Sieg erfochten, gewagt, zu thun, was seinen Namen mit unauslöschlicher Schande auf die Nachwelt bringen wird.

Der Gewalt verbindet sich die Rohheit, jener Aus­bruch feiger kleinlicher Rache gekränkter Eitelkeit widriger selbst als jene. Militärzimmerleute mußten das Innere des Sitzungslokales domoliren, vorher ver­wüsten. Pfui! dies ist gemeine Pöbelhaftigkeit zum gewaltthätigen Frevel! 34 Jahre da sank an dem­selben 18. Juni für immer der Stern jenes Mannes, der die Völker besiegt und die Fürsten sich als gehor­same Knechte zu Füßen gesehen hatte. Er war grö­ßer, als die gottbegnadeten Pygmäen, die den Staub fast ihm vom Stiefel gekehrt, ihm, dessen gewaltiger Geist sie in Schrecken und Beben erhalten. Aber grö­ßer als er, war das Volk, ein gutes Volk, das sich erhob, den Einen Dränger zu stürzen, um die Throne seiner Dutzend Fürsten mit seinem Herzblute wieder zu leimen. Und die entscheidende Schlacht nannte man La belle Alliance, und den Bund der Gerette­ten die heilige Allianz eine großartige gräßliche Lüge, die widerlichste Entheiligung des Heiligen! Heu­chelei, Wortbruch, Seelenhandel waren die Seele des heiligen Bundes, dieses frevelhaften Possenspieles, wo Einer den Andern zu betrügen suchte. Der Spröß­ling (deutsche Bund) übernahm des Erzeugers wür­diges Erbe! 34 Jahre! Waterloo und Heute! Dort das Joch des fremden Gewaltsherrn abgeschüt­telt, die Morgenröthe wenigstens der deutschen Frei­heit angebrochen! heute unterliegend unter dem Ge­wichte eigener Schmach, eigener Schande der Silberblick der kaum angebrochenen Freiheit verschwin­dend im Dunkel, verschüttet von der tauben nichtsnutzigen Schlacke vielleicht für lange!

33 Jahre der Erniedrigung, des schändlichen Un­dankes 1 Jahr der Hoffnungen, des Ringens und des Strebens! Täusche Dich nicht mein Volk! mit der Schandthat gegen Deine Vertreter ist ein Jahrhundert der Schmach jenen 33 Jahren beigesellt neue unverlöschliche Schande auf deinen Namen gehäuft! und der es wagt, ist der willfährige Knecht jener, die sich vor Deiner erzürnten Majestät in den Staub gebeugt!

Der Kranz der Ehren ist zerrissen, das letzte Blatt im Winde zerflattert. Das Gastrecht, der Deutschen nachgerühmte Tugend, ist mit unbeschreiblichem Hohne zertreten. Biederer Stamm der Schwaben! der Frei­heit treue Schaar, der scheußlich mißhandelten deutschen Volksvertreter, sind zu Dir gekommen, vertrauend der Gastfreundschaft, selbst Wilden heilig, sicher sich wähnend im Schutze Deiner Treue. Sie haben Dein Salz und Brod mit Dir gegesseu. Und Deine Söhne, Deine Brüder, befehligt von der Brutalität, haben die heilige Sitte, Dein Manneswort, Deine Ehre mit ihrer Rosse Hufen zertreten! Du warst nicht der treue

Eckardt! Wohl rühmte man Dir einst nach, daß Dein Fürst sein Haupt unbesorgt in den Schoß jedes Unter­thanen (!) legen könne aber die Häupter Deiner, des deutschen Volkes Vertreter, sind bei Dir miß­handelt worden; sie mußten weichen der rohen Gewalt! Des Reiches Fahne ist bei Dir gesunken, des Reiches Würde besudelt und Du wirst sie nicht rein waschen?

Die Welt aber wird staunend schauen auf ein Volk, das seiner eignen Schwäche erlegen; die Geschichte wird vergeblich einen Maßstab suchen für jene tiefe sittliche Gesunkenheit, für jene unsägliche Verworfenheit, deren willenloses Spielzeug eine große Nation geworden.

(Nchstgs. Ztg.)

D e u r f ch i a n S.

ZR. Wiesbaden, 24. Juni. Der Obermedi-s z i n a l r a t h von F r a n q u e ist wieder und zwar mit Zustimmnng des Ministeriums Hergen­hahn und mit Beibehaltung seiner Stelle als Regierungsreferent zur diesjährigen Bade-Saison, nach Ems abgereist. Facta loquuntur. -^Zndein wir die Wahrheit obiger, so­gar den Reâdnsmännern unglaublichen, jedoch aus der zuverlässigsten Quelle geschöpften Thatsache mit­theilen und für ihre Richtigkeit einstehen, halten wir es endlich einmal an der Zeit, gegen das seitherige Manouvre in unserer Mevlzinalverwaltung zu Feld zu ziehen, einestheils um die desfaUsigen Unzuträgllch- keiten, denen durch die letzte Verfügung des abgetrete­nen Ministeriums die Krone aufgesetzt worden ist, zur allgemeinen Kenntniß zu bringen; anderntheils um dem neu eintretenden Ministerium sogleich bei seinem Ein­tritt Gelegenheit zu geben, dem alten Krebsschaden unserer Meoizinalverwaltnng durch Aufhebung des letzten Erlasses Hergenhahns ein Ende zu machen. Bemüht, nur Thatsachen reden zu lassen, wird evJe­dem Leser selbst möglich werden, zu beurtheilen, ob der Obermedizinalrath v. F r a nqne noch länger in seiner seitherigen doppelten Stellung als Negierungreferent in Wiesbaden während der Wintermonate und als Privat-Bavearzt in Ems während der Sommermonate verbleiben kann und darf.

Die Thatsachen, die wir im Folgenden mittheilen wollen, sind theils aus den landstandischeu Protokollen geschöpft und bedürfen deshalb keines weiteren Bewei­ses von unserer Seite, theils sind sie wenig bekannt, und gerade deshalb veröffentlichen wir sie, werden aber auch für die Richtigkeit derselben einzustehen wissen. Sie sind nun folgende:

1) Den lang unterdrückten Klagen der Nassauer- Aerzte, daß mit der Abwesenheit des Medizinal-Nefe- renten v. Franque im Sommer die Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten ungebührlich lang verzö­gert würde, gab der Deputirte Justi in der Stände­sitzung vom 21. Juni v. I. eine mit Freuden aufge­nommene Stimme und trug darauf an, daß in Zu­kunft beide Stellen nicht mehr cumulirt sein dürften, daß der Medizinal-Referent in Wiesbaden zu verblei­ben habe.

2) Unmittelbar hierauf eröffnete der Negierungs- Commissär Werren der Kammer, daß die Regierung bereits Schritte zur Abhülfe dieses Mißstandes gethan habe.

3) Der Obermedizinalrath von Franque suchte gegen Freunde seine alljährliche Abwesenheit im Som­mer dadurch zu rechtfertigen, daß er sagt, bereits nach dem ersten Aufenthalt in Ems die hiermit verbundene Nachtheile kennen gelernt und sie dem verstorbenen Herzog Wilhelm sofort eröffnet zu haben; dieser jedoch sei der Meinung gewesen, daß, da beide Stellungen unter seinem (v. Franque's) Amtsvorgänger (Döring) vereint gewesen seien, sie auch bei ihm (v. Franque) vereinbar sein könnten; auf diese» Wunsch des ver­storbenen Herzogs hin hätte er nun kein Bedenken ge­tragen, bis jetzt in beiden Stellungen zu verbleiben.

Bevor wir nun diese 3 Thatsachen im Verein be­sprechen wollen, lohnt es sich der Mühe, die 3te für sich einer näheren Beleuchtung zu unterwerfen. Wir müssen hierbei zuvörderst bezüglich auf die doppelte Stellung bemerken, daß Obermedizinalrath v. Fran­que nur als Regierungs-Referent in Wiesbaden an­gestellt war und ist, daß seine Bavepraris in Ems aber keine Dienstverrichtung involvirt, sondern daß dem Herrn von Franque durch den verstorbenen

Herzog Wilhelm nur die Erlaubniß gegeben war, im Sommer in Ems verweilen und dort als Privatarzt wahrend der Cur practiciren zu dürfen. In d eser Erlaubniß liegt nun keine Vorschrift und kein Befehl, sie gestattet nur Herrn von Franque, von selber zu seinem Privatnutzen Gebrauch zu machen oder nicht. Bekanntlich hat nun bis zum Jahre 1848 von Franque von dieser Erlaubniß Gebrauch ge- macht und ist ihm auch für dieses Jahr willfahrt wor­den. Lassen wir hierbei die Frage nun vorläufig noch unerledigt, ob das Ministerium mit Recht diese Er­laubniß hat geben und wiederholen dürfen, halten wir uns daran, ob Herr v. Franque moralisch von dieser Erlaubniß nach eigener Kenntnißnahme der hiermit verbundenen Nachtheile für die Medizinalverwaltung Gebrauch machen durfte, so müssen wir diese Frage entschieden mit Nein beantworten, wir müssen sie dahin beantworten, daß Hr. v. Franque durch alljährliche 56 Monate lange Abwesenheit von Wiesbaden seine Stellung mit Wissen gekränkt hat. Wir erkennen nämlich in obiger dritten Thatsache keine Entschul­digung, sondern nur eine Beschuldi g n n g, eine Klage gegen sich selbst. Erkennen wir auch die Aeuße­rung des Hrn. v. Franque gegen den verstorbenen Herzog und dessen Rückäußeruug als Wahrheit an, so kann nur der unterwürfigste Sklaveusinn in der Meinung des Herzogs, daß beide Stellungen sich vor wie nach vereinen ließen, einen Befehl sehen, daß v. F r a n q u e auch beide vereinigen in ü s s e. Würde jener Wunsch des Herzogs sogar für v. Franque ein Be­fehl gewesen sein, so durfte er demselben von dem Augenblicke an nicht mehr nachkommen, als er die von ihm selbst geäußerte Einsicht hatte, daß beide Stellungen sich nicht vereinigen ließen, daß seine öffentl. Stellung als Regierungs-Referent benachtheiligt würde durch seine Privatstellung als Badearzt in Ems) so durfte er sich nicht zu dem ungerechtfertigten Befehl hergeben, seine Dienststellung durch seine Privatstellung zu ver­nachlässigen. Entschuldigen wir ihn aber auch, daß er gehorsam dem Wunsch des Höchstseligen Herzogs nach- gekommen ist, so müßte er, da Wünsche nicht erblich sind und der jetzige Herzog den Wunsch nicht erneuerte, mit der Uebernahme der Negierungsgewalt des Herzogs Adolph diese doppelte Stellung aufgeben, sich entweder das ganze Jahr seiner Stellung widmen oder mit Ver- lassung dieser das ganze Jahr in Ems verbleiben. Allein bekanntlich trug Herr v. Franque auch fortan kein Bedenken alljährlich während der Sommermona­te nach Ems zu gehen und betäubte vielleicht seine festgewonnene Ueberzeugung durch eine alljährlich gol­dene Badepraris. Was würde nun Herr v. Franque kraft seiner Stellung als Regierungs-Referent gethan haben, wenn irgend ein anderer *) an gestellter Arzt um die Erlaubniß nachgesucht hatte, sich alljährlich ein halbes Jahr von seinem Amtssitze entfernen, seine Amtsgeschäfte in distans besorgen und auf diese Weise vernachlässigen zu dürfen, um an einem andern Orte seinem Privaterwerbe nachgehen zu können? Da die Antwort hierauf jedem Unpartheiischen auf der Zunge liegt, so entheben wir uns derselben und fragen nur, was hat denn der Herr Regierungs-Referent kraft seiner Stellung in gleicher Angelegenheit gegen den Herrn Obermedizinalrath v. Franque gethan? Er hat sich die Erlaubniß genommen, seine Dienstgeschäfte im Sommer verabsäumen zu dürfen wie der ver­schleppte Gang aller deßfatlsigen Arbeiten genugsam

*) Der Fall ist bereits schon praktisch geworden durch die Angelegenheit des Obermedizinalraths Döring zu Ems, welche mutatis mutandis unserer hier besprochenen ganz gleich ist. Nämlich Döring sollte als Medizinalrath seinen ständigen Wohnsitz in Nassau, Franque seinen ständigen Wohnsitz in Wiesbaden haben, b.ide haben aber die Eilaubmß^der Badpraris halber in Emö zu wohnen und von dieser Erlaubniß Gebrauchs gemacht, jener hat hierdurch seine Amtsgeschäfte für das Amt Nassau, dieser seine Amtsgeschäfte für das ganze Land Nassau vernachlässigt; jener gab dadurch Veranlassung zu Klagen von Seiten seiner Untergebenen (der Ge­meinden im Amt Nassau), dieser ebenfalls von Seiten seiner Untergebenen (der Aerzte, die sich privat an die Deputirten wandten); die Klagen gegen beide wurden von der Deputirtenkammer für begründet erachtet, von dec Regierung zugestanden und Abhilfe versprochen; jenem wurde deshalb die Erlaubniß, in Ems zu wohnen, zurückgezogen und ihm sein Amtssitz Nassau als stän­diger Wohnsitz angewiesen (Bergt. Verordnungsblatt von diesem Jahr). Und was geschah in der Angele­genheit des Regierungs-Referenten jund ^bermedijinat- rathes von Franque?