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Freiheit und Recht!"

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Wiesbaden. Samstag, 16. Juni I8W>

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DieFreie Zeitung" erscheint, mit Ausnahme des Montags, täglich in einem Bogen. Der Abonnementspreis beträgt vierteljährig hier in Wiesbaden 1 ff. 45 fr an<^irH durch die Post bezogen mit verhaltmßmaßlgem Aufschläge. Inserate werden bereitwillig ausgenommen und sind bei der großen Verbreitung derFreien Zeitung" stets von' Erfolge. - Die Jnserattonsgebuhren betragen für dre merspalttge Petitzeile oder deren Raum 3 Kreuzer. " ven »^mviii

XY Vom Taunus. Was vor einigen Wochen für unmöglich gehalten werden mußte, das scheint auch in Nassau nach dem keineswegs ruhmwürdigen Vorgänge anderer Staaten sich zu verwirklichen, das nämlich, daß die Regierung die zu Berlin oktroyirte Neichsverfassung, ein Machwerk nach vielen Seiten Hinterthüren auf- laffend, vielen Willkürlichkeiten trotz aller konstitutio­nellen Formeln und Phrasen Raum gebend, insbeson­dere ein mit der Bildung und dem Geiste des Volks unvereinbarliches Wahlgesetz enthaltend, und ein höchst gefährliches Werkzeug zur Unterdrückung der Volks­freiheit abgebend, annehmen will. Durch die Annahme dieses an der Spree oktroyirten Verfassungsentwurfs würde sich aber die Nassauische Negierung, das wird Niemand leugnen können, in einem direkten Wider­spruch mit ihrem frühern Verhalten bezüglich der Reichsverfassung setzen, welche in Nassau publizirt, also anerkannt wurde und auf welche sogar das Mi­litär und die Beamten beeidigt wurden. Jedenfalls trifft gleich den übrigen, die Neichsverfassung aner­kannt habenden Staaten, insbesondere die Nassauische Negierung, mit Recht der Vorwurf, daß sie zur wirk­lichen Durchführung der Reichsverfassung nichts Er­hebliches gethan, vielmehr ruhig und beschaulich mit- zugesehen "haben, statt in Gemeinschaft mit den die Reichsverfassung anerkannt habenden Staaten that­kräftige, zur Durchführung derselben geeignete Maaß­regeln, nicht unbekümmert um das Treiben von Preu­ßen, zu ergreifen.

Bekanntlich versteht man unter einer oktroyirten Verfassung eine von dem Regenten einseitig, ohne Zu­stimmung der Volksvertretung, erlassene Verfassung. Daß eine solche nach den Grundsätzen über konstitu­tionelles Staatsrecht rechtlich unmöglich, d. h. so lange der von der Staatsregierung ausgegangene Entwurf von den Volksvertretern nicht genehmigt wurde, ohne alle Kraft und Verbindlichkeit ist, liegt klar auf der Hand. Insbesondere ist in der Nassauischen Consti­tution ausdrücklich vorgeschrieben, daß die das Eigen­thum, die Sicherheit und persönliche Freiheit betreffen­den Gesetze zu ihrer Gültigkeit der vorherigen Geneh­migung der Landstände bedürfen. Sollte also auch der Landesherr bei uns die Berliner oktroyirte Verfassung annehmen, so ist dieselbe ohne die Zustimmung der Landstände in keiner Beziehung gültig, ohne der letztern Genehmigung also null und nichtig und Niemand daran gebunden. Sollte selbst die Geneh­migung der Landstände eingeholt und ertheilt werden, so wäre aber selbst damit die Ungültigkeit der Berli­ner Verfassung nicht geheilt, weil ein entgegen­stehendes Handesgesetz, wie die Frankfurter Reichsverfassung vorschreibt und auch in der Natur der Sache liegt, das Neichsgesetz nicht auf­heben oder beschränken kann! Das von^der Frankfurter Reichsversammlung endgiltig beschloßene Reichswahlgesetz und die Reichsverfaßung sind also einzig und allein für Nassau gültiges Gesetz, kein Ber­liner Verfassungsentwurf, und müssen auch einzig und allein Gesetz bleiben, wie denn auch die noch zu Recht in Stuttgart bestehende deutsche Nationalversammlung den Berliner Entwurf mit Recht für null nichtig er­klärt hat. Eine Verfügung kann überhaupt nur dann als Gesetz gelten, wenn dabei die verfassungsmäßigen Vorschriften beobachtet worden sind. Dazu gehört ins­besondere die verfassungsmäßige Promulgation (Zu­stimmung der Staatsregierung und der Volksvertreter) und die Publikation.

Da nun insbesondere der Richter blos zur Anwen- duug von Gesetzen verpflichtet ist, so stellt sich daraus nicht blos das Recht, sondern auch seine Verpflichtung heraus, die Gültigkeit der erlassenen Verfügungen zu prüfen und dieselben, sofern sie einseitig und ohne Mit­wirkung der Volksvertreter erlassen sind, gänzlich un­berücksichtigt zu lassen.

Der Nassauische Richter und Verwaltungs­beamte, welche überdies auf die Neichsverfassung beeidigt worden sind, sind also rechtlich verpflich­tet, die publizirte Reichsverfassung, insbesondere die Grundrechte, bei ihren Entscheidungen und Verfügungen zur Richtschnur zu nehmen und zu befolgen und darf die allenfalls in Massau ange­nommen werdende Berliner Verfassung insbeson­dere für den Nassauischen Richter und Verwal­tungsbeamten keine Norm abgeben.

Deutschland.

Mainz, 13. Juni. (Frkf. Z.) Mit der Bildung des neuen badischen Ministeriums will es nicht recht von der Stelle gehn; zwar hat Staatsrath Klüber den Auftrag übernommen, sich allen und jeden Anfor­derungen Preußens zu unterwerfen, aber er findet keine Collegen, welche diesen Akt des Landesverraths mit ihm vollbringen wollen. Hofrath Skabel, welchem das Ministerium der Justiz zugedacht ist, zögert mit der beistimmenden Erklärung, und der junge Herr v. Marschall aus Karlsruhe hat bis jetzt das Ministe­rium des Innern abgelehnt. Es ist auch eine eigene Zumuthung, als Landeskind die Unterjochung seiner Heimath durch freinde Truppen sanktioniren zu sollen!

Für fremd müssen wir aber jetzt die Preußen erklären, da sie nicht als Reichstruppen unter dem Oberbefehl von Generalen, welche von der Centralge­walt ernannt sind, in Süddeutschland einrücken; leider ist dies nur zu sehr der Fall. Der Großherzog Leo­pold hat sich in Coblenz einem preußischen Agenten, dem Hrn. v. Savigny, verschrieben, er ist dem Ber­liner Verfassungsentwurf beigetreten, hat sein früheres Ministerium entlassen, weil es hierauf nicht eingehen wollte, und dafür ist ihm der Einmarsch eines preußi­schen Heeres in Baden zugesichert worden.

Mainz, 14. Juni. (Mz. Z.) Gestern Abend wurde ein Gefangener, wie es heißt ein Schreiner­gesell aus Ingelheim, welchem das Attentat auf den Prinzen von Preußen zur Last gelegt wird, unter Bedeckung hier eingebracht.

Niederingelheim, 13. Juni. (Mz. Z.) So eben befiehlt Negierungskomnnssär v? D a l w i g k dem Bür- germeister, er habe dafür zu sorgen, daß unverzüg­lich sämmtliche Waffen abgeliefert würden. Alles mündlich! Zur Ausführung stellte er eine Ab­theilung preußischer Dragoner zur Disposition, wel­ches jedoch von Seiten dts Bürgermeisters als unnö- thig erklärt wird. Trotzdem muß dieser Schutz hier bleiben, bis alle Waffen abgeliefert sind.

Bensheim, 13. Juni. (Frkf. Z ) Gefecht bei Wald Michelbach. Als am Abend des 12. die Nach­richt kam, das hessische Dorf Waldmichelbach sei von Freischaaren umringt, zog der Oberst von Witzleben mit 3 Colonnen, Mecklenburger und Bayern, dorthin, griff die Aufständischen an, vertrieb sie aus allen Po­sitionen und machte 11 Gefangene, unter denen 3 Verwundete, die hier liegen, ein Hanauer, ein Böhme, ein Badener. Die Aufständischen hatten 10 Todte. Es war die Arbeitercompagnie aus Mannheim mit den Schweizer Scharfschützen, die gegen die mecklen­burgischen und bayerischen Schützen kämpften. Die Artillerie kam nicht zur Thätigkeit. Die Mecklen­burger haben einen Todten von der Schwadron, die der Prinz Wilhelm führt. Das Gefecht dauerte von 12 Uhr Nachts bis 3 Uhr Morgens. Die Meck­lenburger haben sich in ihre alten Positionen zurück­gezogen.

Von der Bergstraße, 13. Juni. (F.J) Von dem linken Rheinufer geht uns die Nachricht zu, daß preußische Truppen heute in die bayerische Rheinpro­vinz einrücken würden. Bisher waren wir in unserer, mit Truppen verschiedener Waffengattungen ohnehin schon überfüllten Gegend von preußischer Einquartie­rung verschont geblieben, haben aber heute uns dazu bequemen müssen, solche aufzunehmen. In unserer durch die Natur zwar gesegneten, aber durch die Ueber- völkerung "cheilweise auch sehr verarmten Gegend, ist die schon seit einigen Wochen andauernde starke mili­tärische Einquartierung eine, für die Mehrzahl der Einwohner täglich fühlbarer werdende Last, von wel­cher sie im Interesse der Erhaltung ihrer dürftigen Habe recht bald befreit zu sehen wünschen. Umgeben von Truppen verschiedener Bundesstaaten, und unter dem bedrohlichen Einflüsse des Standrechts lebend, sind wir hier zu Lande durchaus nicht im Stande, uns über die dermaligen politischen Verhältnisse des engeren und weiteren Vaterlandes im reinconstitutio- nellen Sinne öffentlich frei aussprechen zu können. Fände das Gegentheil statt, so würden sie erstaunen über die überwiegende Mehrheit der treuen Anhänger der deutschen Grundrechte und der Reichsverfassung in hiesiger Gegend und in dem benachbarten Oden­wald, wo die Leute jetzt schweigen müssen, weil des Tamokles Schwert über ihren Häuptern schwebt. Vor

einem Jahre bald (15. Juli 1848) verkündete der Reichsverweser in seiner Proklamation an das deutsche Volk:Deutsche! Nach Jahren des Druckes wird Euch die Freiheit voll und unverkürzt. Ihr verdient sie, denn Ihr habt sie muthig und beharrlich erstrebt. Sie wird Euch nimmer entzogen, denn Ihr werdet wissen, sie zu wahren." Schöne Worte! aber wo bleibt deren Erfüllung § Ein neuer Cyklus derJahre des Druckes" scheint statt der verheißenen Jahre der Freiheit beginnen zu wollen. Die hier lagernden Soldaten blicken wenn wir recht beobachtet haben großentheils sehnsüchtig hinüber nach dem nahen Baden, voll Begierde, sich mit ihren deutschen Brü­dern zu messen, ohne an Ursache und Folgen des Kampfes weiter zu denken. Sie stellen sich denselben fast durchgängig als sehr leicht vor, weil sie nicht wissen oder nicht wissen wollen, daß, wie uns von Heidelberg aufs Neue von guter Hand bestätigt wird, dermalen 27,000 Mann Linientruppen und ein Volks­heer von 100,000 Mann mit Einschluß der Frei­schaaren, schlagfertig und des Kampfes furchtlos ge­wärtig sind. Der Erfolg wird nun bald lehren, ob die Badener aus ihren festen Positionen am Neckar und in der obern Bergstraße so leicht zu vertreiben sind. Allem Anscheine nach dürfte es aber noch man­chen heißen Kampf kosten, ehe der Kriegfgott über das Geschick Deutschlands auf kürzere oder längere Zeit entschieden haben wird!

Worms, 13. Juni. (Mz. Z.) Heute gegen Abend kam es bei Nid es heim zwischen den preußi­schen Husaren und den rheinpfälzischen Soldaten zu einem Zusammentreffen. In Niedesheim waren näm­lich 150 Mann Volkswehr, lauter gediente baierische Soldaten eingerückt, um von den Bauern Pferde zur Errichtung von Cavallerie zu requiriren. Die Bau­ern weigerten sich, ihre Pferde herzugeben, und hol­ten von Weinsheim eine Abtheilung der preuß. Hu­saren, etwa 300 Mann. Diese rückten von zwei Seiten in Niedesheim ein, worauf es zu einem klei­nen Gefecht fam, bei dem es 5 Todte und 3 Ver­wundete auf pfälzischer und 3 Todte und 1 Verwun­deten auf preußischer Seite gab. Die 3 Verwundeten Baiern wurden heute Abend nach Worms gefahren; der eine hatte einen Säbelhieb in den Kopf, der an­dere in den Arm, der dritte in den Oberschenkel be­kommen. Der verwundete Husar hatte einen Schuß im linken Arm. In Worms liegen jetzt über 2000 Mann Preußen, darunter 1 Bataillon vom 30er, ein paar Compagnien vom 28. Regiment, 1 Eskadron Husaren und eine halbe Batterie Artillerie, bestehend aus drei 6pfündigen Kanonen und einer Haubitze. Die Mannszucht der Preußen zeichnet sich in Folge strengster Ordre vor der unserer braven Hessen, als sie uns das letzte Mal mit Bomben begrüßten, aus.

P. C. 8. Stuttgardt, 12. Juni. Eine weitere Sitzung hat Seitens der deutschen Nationalversamm­lung seit dem 8. d. Mts. nicht statt gefunden, da man augenblicklich noch bemüht ist für weitere Berathungen ein Lokal in der Reitschule einzurichten, weil die Na­tionalversammlung bekanntlich es verschmähte, nach dem von der 2. Ständekammer am 9. d. Mts. ge­faßten Beschlusse, weitere Berathungen in deren Saal zu halten. Inzwischen finden sich auch neue Mitglie­der hier ein, so z. B. von der Horst aus Hannover; Schröter (für Bonardi) aus Reuß Greiz und Adam v. Jtzstein. Materielle wie finanzielle Kräfte werden der Nationalversammlung allstündlich zu Ge­bote gestellt, wenn schon der Reichsverweser Erzherzog Johann dein hiesigen Ministerium das Ansinnen gestellt hat, die Versammlung als nicht mehr zu Recht be­stehend aufzulösen. Daß hierzu das Ministerium Rö­mer die Hand nicht bieten wird, steht fest. In der heutigen Kammersitzung wurde der Austritt Felzers angezeigt, welcher als Grund seines Austritts den Beschluß der Kammer vom 9. d. Mts. bezeichnete. Von Balingen wurde ein von 300 Bürgerwehr- männeru unterschriebene Eingabe angezeigt, an welcher sich alle Offiziere derselben Zwthciligt hattem? Sie sprach sich entschieden gegen die schwankende Stellung des Ministeriums Römer gegen die Nationalversamm­lung aus, und verlangt Anerkennung der letzteren. Eine ähnliche Adresse lief von 500 Bürgern unter­zeichnet, aus Tübingen ein. Der Minister Duver- noy erklärte: das Ministerium werde auf seinem Wege für das Heil Deutschlands, als dem richtigen, beharren; diese Eingaben seien nur von der Leiden-