„Freiheit und Recht!"
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Wiesbaden. Samstag, 16. Juni I8W>
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XY Vom Taunus. Was vor einigen Wochen für unmöglich gehalten werden mußte, das scheint auch in Nassau nach dem keineswegs ruhmwürdigen Vorgänge anderer Staaten sich zu verwirklichen, das nämlich, daß die Regierung die zu Berlin oktroyirte Neichsverfassung, ein Machwerk nach vielen Seiten Hinterthüren auf- laffend, vielen Willkürlichkeiten trotz aller konstitutionellen Formeln und Phrasen Raum gebend, insbesondere ein mit der Bildung und dem Geiste des Volks unvereinbarliches Wahlgesetz enthaltend, und ein höchst gefährliches Werkzeug zur Unterdrückung der Volksfreiheit abgebend, annehmen will. Durch die Annahme dieses an der Spree oktroyirten Verfassungsentwurfs würde sich aber die Nassauische Negierung, das wird Niemand leugnen können, in einem direkten Widerspruch mit ihrem frühern Verhalten bezüglich der Reichsverfassung setzen, welche in Nassau publizirt, also anerkannt wurde und auf welche sogar das Militär und die Beamten beeidigt wurden. Jedenfalls trifft gleich den übrigen, die Neichsverfassung anerkannt habenden Staaten, insbesondere die Nassauische Negierung, mit Recht der Vorwurf, daß sie zur wirklichen Durchführung der Reichsverfassung nichts Erhebliches gethan, vielmehr ruhig und beschaulich mit- zugesehen "haben, statt in Gemeinschaft mit den die Reichsverfassung anerkannt habenden Staaten thatkräftige, zur Durchführung derselben geeignete Maaßregeln, nicht unbekümmert um das Treiben von Preußen, zu ergreifen.
Bekanntlich versteht man unter einer oktroyirten Verfassung eine von dem Regenten einseitig, ohne Zustimmung der Volksvertretung, erlassene Verfassung. Daß eine solche nach den Grundsätzen über konstitutionelles Staatsrecht rechtlich unmöglich, d. h. so lange der von der Staatsregierung ausgegangene Entwurf von den Volksvertretern nicht genehmigt wurde, ohne alle Kraft und Verbindlichkeit ist, liegt klar auf der Hand. Insbesondere ist in der Nassauischen Constitution ausdrücklich vorgeschrieben, daß die das Eigenthum, die Sicherheit und persönliche Freiheit betreffenden Gesetze zu ihrer Gültigkeit der vorherigen Genehmigung der Landstände bedürfen. Sollte also auch der Landesherr bei uns die Berliner oktroyirte Verfassung annehmen, so ist dieselbe ohne die Zustimmung der Landstände in keiner Beziehung gültig, ohne der letztern Genehmigung also null und nichtig und Niemand daran gebunden. Sollte selbst die Genehmigung der Landstände eingeholt und ertheilt werden, so wäre aber selbst damit die Ungültigkeit der Berliner Verfassung nicht geheilt, weil ein entgegenstehendes Handesgesetz, wie die Frankfurter Reichsverfassung vorschreibt und auch in der Natur der Sache liegt, das Neichsgesetz nicht aufheben oder beschränken kann! Das von^der Frankfurter Reichsversammlung endgiltig beschloßene Reichswahlgesetz und die Reichsverfaßung sind also einzig und allein für Nassau gültiges Gesetz, kein Berliner Verfassungsentwurf, und müssen auch einzig und allein Gesetz bleiben, wie denn auch die noch zu Recht in Stuttgart bestehende deutsche Nationalversammlung den Berliner Entwurf mit Recht für null nichtig erklärt hat. Eine Verfügung kann überhaupt nur dann als Gesetz gelten, wenn dabei die verfassungsmäßigen Vorschriften beobachtet worden sind. Dazu gehört insbesondere die verfassungsmäßige Promulgation (Zustimmung der Staatsregierung und der Volksvertreter) und die Publikation.
Da nun insbesondere der Richter blos zur Anwen- duug von Gesetzen verpflichtet ist, so stellt sich daraus nicht blos das Recht, sondern auch seine Verpflichtung heraus, die Gültigkeit der erlassenen Verfügungen zu prüfen und dieselben, sofern sie einseitig und ohne Mitwirkung der Volksvertreter erlassen sind, gänzlich unberücksichtigt zu lassen.
Der Nassauische Richter und Verwaltungsbeamte, welche überdies auf die Neichsverfassung beeidigt worden sind, sind also rechtlich verpflichtet, die publizirte Reichsverfassung, insbesondere die Grundrechte, bei ihren Entscheidungen und Verfügungen zur Richtschnur zu nehmen und zu befolgen und darf die allenfalls in Massau angenommen werdende Berliner Verfassung insbesondere für den Nassauischen Richter und Verwaltungsbeamten keine Norm abgeben.
Deutschland.
Mainz, 13. Juni. (Frkf. Z.) Mit der Bildung des neuen badischen Ministeriums will es nicht recht von der Stelle gehn; zwar hat Staatsrath Klüber den Auftrag übernommen, sich allen und jeden Anforderungen Preußens zu unterwerfen, aber er findet keine Collegen, welche diesen Akt des Landesverraths mit ihm vollbringen wollen. Hofrath Skabel, welchem das Ministerium der Justiz zugedacht ist, zögert mit der beistimmenden Erklärung, und der junge Herr v. Marschall aus Karlsruhe hat bis jetzt das Ministerium des Innern abgelehnt. Es ist auch eine eigene Zumuthung, als Landeskind die Unterjochung seiner Heimath durch freinde Truppen sanktioniren zu sollen!
Für fremd müssen wir aber jetzt die Preußen erklären, da sie nicht als Reichstruppen unter dem Oberbefehl von Generalen, welche von der Centralgewalt ernannt sind, in Süddeutschland einrücken; leider ist dies nur zu sehr der Fall. Der Großherzog Leopold hat sich in Coblenz einem preußischen Agenten, dem Hrn. v. Savigny, verschrieben, er ist dem Berliner Verfassungsentwurf beigetreten, hat sein früheres Ministerium entlassen, weil es hierauf nicht eingehen wollte, und dafür ist ihm der Einmarsch eines preußischen Heeres in Baden zugesichert worden.
Mainz, 14. Juni. (Mz. Z.) Gestern Abend wurde ein Gefangener, wie es heißt ein Schreinergesell aus Ingelheim, welchem das Attentat auf den Prinzen von Preußen zur Last gelegt wird, unter Bedeckung hier eingebracht.
Niederingelheim, 13. Juni. (Mz. Z.) So eben befiehlt Negierungskomnnssär v? D a l w i g k dem Bür- germeister, er habe dafür zu sorgen, daß unverzüglich sämmtliche Waffen abgeliefert würden. — Alles mündlich! — Zur Ausführung stellte er eine Abtheilung preußischer Dragoner zur Disposition, welches jedoch von Seiten dts Bürgermeisters als unnö- thig erklärt wird. Trotzdem muß dieser Schutz hier bleiben, bis alle Waffen abgeliefert sind.
Bensheim, 13. Juni. (Frkf. Z ) Gefecht bei Wald Michelbach. Als am Abend des 12. die Nachricht kam, das hessische Dorf Waldmichelbach sei von Freischaaren umringt, zog der Oberst von Witzleben mit 3 Colonnen, Mecklenburger und Bayern, dorthin, griff die Aufständischen an, vertrieb sie aus allen Positionen und machte 11 Gefangene, unter denen 3 Verwundete, die hier liegen, ein Hanauer, ein Böhme, ein Badener. Die Aufständischen hatten 10 Todte. Es war die Arbeitercompagnie aus Mannheim mit den Schweizer Scharfschützen, die gegen die mecklenburgischen und bayerischen Schützen kämpften. — Die Artillerie kam nicht zur Thätigkeit. — Die Mecklenburger haben einen Todten von der Schwadron, die der Prinz Wilhelm führt. — Das Gefecht dauerte von 12 Uhr Nachts bis 3 Uhr Morgens. Die Mecklenburger haben sich in ihre alten Positionen zurückgezogen.
Von der Bergstraße, 13. Juni. (F.J) Von dem linken Rheinufer geht uns die Nachricht zu, daß preußische Truppen heute in die bayerische Rheinprovinz einrücken würden. Bisher waren wir in unserer, mit Truppen verschiedener Waffengattungen ohnehin schon überfüllten Gegend von preußischer Einquartierung verschont geblieben, haben aber heute uns dazu bequemen müssen, solche aufzunehmen. In unserer durch die Natur zwar gesegneten, aber durch die Ueber- völkerung "cheilweise auch sehr verarmten Gegend, ist die schon seit einigen Wochen andauernde starke militärische Einquartierung eine, für die Mehrzahl der Einwohner täglich fühlbarer werdende Last, von welcher sie im Interesse der Erhaltung ihrer dürftigen Habe recht bald befreit zu sehen wünschen. Umgeben von Truppen verschiedener Bundesstaaten, und unter dem bedrohlichen Einflüsse des Standrechts lebend, sind wir hier zu Lande durchaus nicht im Stande, uns über die dermaligen politischen Verhältnisse des engeren und weiteren Vaterlandes im reinconstitutio- nellen Sinne öffentlich frei aussprechen zu können. Fände das Gegentheil statt, so würden sie erstaunen über die überwiegende Mehrheit der treuen Anhänger der deutschen Grundrechte und der Reichsverfassung in hiesiger Gegend und in dem benachbarten Odenwald, wo die Leute jetzt schweigen müssen, weil des Tamokles Schwert über ihren Häuptern schwebt. Vor
einem Jahre bald (15. Juli 1848) verkündete der Reichsverweser in seiner Proklamation an das deutsche Volk: „Deutsche! Nach Jahren des Druckes wird Euch die Freiheit voll und unverkürzt. Ihr verdient sie, denn Ihr habt sie muthig und beharrlich erstrebt. Sie wird Euch nimmer entzogen, denn Ihr werdet wissen, sie zu wahren." Schöne Worte! aber wo bleibt deren Erfüllung § Ein neuer Cyklus der „Jahre des Druckes" scheint statt der verheißenen Jahre der Freiheit beginnen zu wollen. — Die hier lagernden Soldaten blicken — wenn wir recht beobachtet haben — großentheils sehnsüchtig hinüber nach dem nahen Baden, voll Begierde, sich mit ihren deutschen Brüdern zu messen, ohne an Ursache und Folgen des Kampfes weiter zu denken. Sie stellen sich denselben fast durchgängig als sehr leicht vor, weil sie nicht wissen oder nicht wissen wollen, daß, wie uns von Heidelberg aufs Neue von guter Hand bestätigt wird, dermalen 27,000 Mann Linientruppen und ein Volksheer von 100,000 Mann mit Einschluß der Freischaaren, schlagfertig und des Kampfes furchtlos gewärtig sind. Der Erfolg wird nun bald lehren, ob die Badener aus ihren festen Positionen am Neckar und in der obern Bergstraße so leicht zu vertreiben sind. Allem Anscheine nach dürfte es aber noch manchen heißen Kampf kosten, ehe der Kriegfgott über das Geschick Deutschlands auf kürzere oder längere Zeit entschieden haben wird!
Worms, 13. Juni. (Mz. Z.) Heute gegen Abend kam es bei Nid es heim zwischen den preußischen Husaren und den rheinpfälzischen Soldaten zu einem Zusammentreffen. In Niedesheim waren nämlich 150 Mann Volkswehr, lauter gediente baierische Soldaten eingerückt, um von den Bauern Pferde zur Errichtung von Cavallerie zu requiriren. Die Bauern weigerten sich, ihre Pferde herzugeben, und holten von Weinsheim eine Abtheilung der preuß. Husaren, etwa 300 Mann. Diese rückten von zwei Seiten in Niedesheim ein, worauf es zu einem kleinen Gefecht fam, bei dem es 5 Todte und 3 Verwundete auf pfälzischer und 3 Todte und 1 Verwundeten auf preußischer Seite gab. Die 3 Verwundeten Baiern wurden heute Abend nach Worms gefahren; der eine hatte einen Säbelhieb in den Kopf, der andere in den Arm, der dritte in den Oberschenkel bekommen. Der verwundete Husar hatte einen Schuß im linken Arm. — In Worms liegen jetzt über 2000 Mann Preußen, darunter 1 Bataillon vom 30er, ein paar Compagnien vom 28. Regiment, 1 Eskadron Husaren und eine halbe Batterie Artillerie, bestehend aus drei 6pfündigen Kanonen und einer Haubitze. Die Mannszucht der Preußen zeichnet sich in Folge strengster Ordre vor der unserer braven Hessen, als sie uns das letzte Mal mit Bomben begrüßten, aus.
P. C. 8. Stuttgardt, 12. Juni. Eine weitere Sitzung hat Seitens der deutschen Nationalversammlung seit dem 8. d. Mts. nicht statt gefunden, da man augenblicklich noch bemüht ist für weitere Berathungen ein Lokal in der Reitschule einzurichten, weil die Nationalversammlung bekanntlich es verschmähte, nach dem von der 2. Ständekammer am 9. d. Mts. gefaßten Beschlusse, weitere Berathungen in deren Saal zu halten. Inzwischen finden sich auch neue Mitglieder hier ein, so z. B. von der Horst aus Hannover; Schröter (für Bonardi) aus Reuß Greiz und Adam v. Jtzstein. — Materielle wie finanzielle Kräfte werden der Nationalversammlung allstündlich zu Gebote gestellt, wenn schon der Reichsverweser Erzherzog Johann dein hiesigen Ministerium das Ansinnen gestellt hat, die Versammlung als nicht mehr zu Recht bestehend aufzulösen. Daß hierzu das Ministerium Römer die Hand nicht bieten wird, steht fest. In der heutigen Kammersitzung wurde der Austritt Felzers angezeigt, welcher als Grund seines Austritts den Beschluß der Kammer vom 9. d. Mts. bezeichnete. Von Balingen wurde ein von 300 Bürgerwehr- männeru unterschriebene Eingabe angezeigt, an welcher sich alle Offiziere derselben Zwthciligt hattem? Sie sprach sich entschieden gegen die schwankende Stellung des Ministeriums Römer gegen die Nationalversammlung aus, und verlangt Anerkennung der letzteren. Eine ähnliche Adresse lief von 500 Bürgern unterzeichnet, aus Tübingen ein. Der Minister Duver- noy erklärte: das Ministerium werde auf seinem Wege für das Heil Deutschlands, als dem richtigen, beharren; diese Eingaben seien nur von der Leiden-