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Freiheit und Reeht!"

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^N ^AU. Wiesbaden. MLttwych, 13, Juni 1819.

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An das nassauische Wolk?

Bericht der von dem Landes-Congreß gewählten 56er-Deputativu über den Erfolg ihrer Sendung.

Am heutigen verfügten sich die 34 anwesenden Mitglieder der 56er-Deputation nach einer vorherge­gangenen Anfrage bei dem Hofmarschaltamt über den dermaligen Aufenthalt des Herzogs, nach Biebrich, um die Beschlüffe des LandeGongresses zu überreichen. Nachdem sich dieselben durch einen Korporal der Haupt­wache beim Adjutanten hatten anmelden lassen, wurde ihnen nach halbstündigem Warten unter einem bei dem Pferdestall angebrachten Vordache durch den Adjutan­ten eröffnet, Seine Hoheit könne eine so massenhafte Deputation nicht wohl empfangen und wünsche deß­halb eine Abordnung von nur 7 Mitgliedern. Hier­auf berief sich die Deputation auf den Inhalt ihres Auftrages, welcher dies nicht zulasse und wurde dann nach abermaligem Verzug von 10 Minuten durch den Adjutanten vorgeführt. Nachdem sich die Deputation im Audienzsaale aufgestellt hatte, erschien der Herzog in Nassauischer Generalsuniform in Begleitung seines Adjutanten und eines fremden Kavallerieofsizieres. Der erwählte Sprecher, Herr Barlow von Kriftel, hielt sodann in ruhigem Tone etwa folgende Ansprache:

Hoheit, wir erscheinen hier im Namen des Nas­sauischen Landescongresscs, welcher gestern zu Idstein abgehalten worden, und wo die meisten Gemeinden des Landes vertreten waren. Wir sind beauftragt, Ihnen die Beschlüsse, die dort gefaßt wurden, zu über­reichen. Wir kommen darum in so großer Anzahl, weil von jedem Amte Nassaus 2 Deputirte gewählt wur­den , welche den Auftrag haben, die Antwort Ew. Hoheit entgegen zu nehmen und dieselbe ihren Auftrag­gebern zu überbringen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß diese Beschlüsse die Wünsche der Mehrheit des Nassauischen Volks umfassen, möge Ew. Hoheit die­selben zu den Ihrigen machen und dieselben zur Aus­führung bringen; Sie würden dadurch Friede, Glück und Jubel über das ganze Land verbreiten und Sie würden noch nach Jahrhunderten von unsern entfern­testen Enkeln als einer der größten Wohlthäter Nas- sau's gesegnet werden.

Nach Anhörung dieser Worte und Entgegennahme der Beschlüsse aus der Hand des Sprechers erwiderte der Herzog in entschiedenem Tone:

Bereits vor einigen Tagen war eine Deputation von einer Versammlung im Nerothal bei mir, die mir fast die nämlichen Wünsche überreichte. Sie wissen, ich habe ein verantwortliches Ministerium, es wird Ihnen, da dieses der verfassungsmäßige Weg ist, durch dasselbe die Antwort zugehen. Was nun ihre Erklä­rung über das Ministerimn selbst betrifft, so haben Sie Unrecht, sich gegen dasselbe zu erklären, bevor dasselbe gesprochen. Sie können übrigens überzeugt sein, daß ich ein Ministerium ernennen werde, das das Wohl des Landes will, und daß ich das Ministerium, das ich ernenne, auch zu schützen weiß. Sie sind von mir gewohnt und können gewohnt sein, daß ich mein Wort halte, wie ich es noch immer gehalten habe. Ich werde her Anarchie kräftig entgegentreten, das ist mein fester Wille und seien Sie versichert ich habe auch die Macht dazu. Ich habe mein Wort noch immer ge­halten, das wissen Sie. Sie sind entlassen.

Nach dieser Aeußerung des Herzogs fügte Dr. Gerau von Weilburg noch folgende Worte hinzu: Wir werden ihre Antwort dem Lande mittheilen," worauf der Herzdg mit der Erwiderung:das wünsche ich" sich zurückzog.

Indem wir Vorstehendes hiermit der Oeffentlich- keit übergeben, fügen wir hinzu, daß dem Landesaus­schuß darüber Bericht erstattet worden ist.

Wiesbaden, 11. Juni 1849.

1. Duque, 2. Staaß, 3. Fief von Lahnstein. 4. Philipp Güll, 5. Major Frensdorfs, 6. Zachariä von Diez. 7. August Krüger von Dillenburg. 8. Mathias Helsper, 9. Math. Joseph Cratz von Niederwalluf. 10. Richter aus Hachenburg. 11. Jusseaume, 12. Schuh­mann aus Herborn. 13. Jakob Schwab, 14. Georg Hofmann aus Hochheim. 15. Barlow von Kriftel. 16. Philipp Kremens v. Hofheim. 17. Bürgermeister Körner von Schneidhain. 18. Rebenstock von Kelk­heim. 19. Winkler von Idstein. 20. Seibert von Esch. 21. Georg Graulich von Dauborn. 22. Nikolaus Thön- ges von Montabaur. 23. Nikolaus Eschenauer von

Holler. 24. Dr. Meyer von Katzenellenbogen. 25. Geo­meter Wagner von Nastätten. 26. Peißer von Langen- schwalbach. 27. Flach von Villmar. 28. Jakob Müller ans Wolfenhausen. 29. Zitz er von Usingen. 30. Con­rad Müller von Anspach. 31. Dr. Gerau aus Weil­burg. 32 Fritz Mai aus Gräveneck. 33. Helmrich, 34. Bürgermeister Pfeiffer von Sonnenberg.

D e u t f ch l a n d»

4= Wiesbaden, 10. Juni. DieNass. Allg. Ztg." Vom heutigen enthält einen Artikel, betiteltdie staats­rechtlichen Kenntnisse der Oppositionspartei der nassau­ischen Landstände", welcher aus einer diesem Blatte zur Verfügung stehenden offiziellen Quelle geflossen zu sein scheint. Der Verfasser des Artikels greift die Unterzeichner des am 8. d. M. gegen die Vertagung der Abgeordneten-Versammlung eingelegten Protestes mit großer Heftigkeit an, nennt diesen Protest einen unerhörten" undwunderbaren", spricht den Unter­zeichnern desselben alle Nechtokenntmsse ab und richtet sich zuletzt gegen diejenigen Remonstranteu, welche dem richterlichen Stand angehören, nämlich die Abgeord­neten Braun (der", wie es wahrhaft rethorisch- schwungvoll heißt,doch ein Rechtsgelehrter sein soll und will"), Raht, Wenckcnbach, JungU., Heh- ner, Müller II., Lang, indem er fragt, wie solche Männer, welche das bestehende Recht verletzen, noch Richterfunktionen ausüben können, oder wie das Volk zu solchen Richtern noch Vertrauen haben könne.

Wir überlassen es den Angegriffenen, ob sie es unter ihrer Würde erachten, auf solche rein persönliche und von kleinlicher Gehässigkeit diktirte Angriffe irgend etwas zu entgegnen, oder ob sie nach Artikel 183 pos. 2. des Strafgesetzbuches vom 14. April d. J. gegen den Verfasser klagend auftreten wollen, in welchem Falle denselben voraussichtlich das Verdikt des Ge- schwornengerichtes und in Folge davon eine Corrck- tionshausstrafe bis zu sechs Monaten treffen würde. Wir würden ihnen zu dem Letzteren rathen, um end­lich einmal der ministeriellen Presse, welche in der That für sich das Privileg des Schimpfens in An­spruch zu nehmen scheint, während das Ministerium I jede weitgehende Aeußerung oppositioneller Blätter mit Preßprozessen verfolgt, den Ernst des Gesetzes zu zei­gen und ihrem Unfug ein Ziel zu setzen. Im Uebri- gen aber hat bisher weder das bisherige Ministerium noch auch der muthmaßliche Verfasser jenes Artikels eine solche Ueberfüllestaatsrechtlicher Kenntnisse" ge­zeigt, um sich einer Fraktion der Kammer gegenüber, von welcher sell'st das ministerielle Blatt zugibt, daß sieKapazitäten" in sich schliesse, so sehr auf das hohe, hölzerne Pferd der Schulmeisterei und des Bes­serwissens zu sitzen.

Gehen wir nun zur Sache über, so muß es für oder vielmehr gegen den Verfasser jenes Artikels ein Vorurtheil erwecken, daß er sich wesentliche Entstel­lungen der thatsächlichen Verhältnisse hat zu Schulden kommen lassen, während man doch von ihm, der so sehr in die Thatsachen eingeweiht ist, daß er weiß, der Abg. Braun habe jenen Protest abgefaßt, ver­muthen muß, daß er den Sachverhalt genau weiß. Zuerst sagt er, je. er Protest sei von denHerren von der Linken" eingelegt worden. Er weiß aber gewiß, daß die Abgeordneten Gergens, Wimpf, Habel, Jung I. und Wehrfritz den Protest ebenfalls un­terzeichnet haben, und er weiß eben so gewiß, daß diese Abgeordneten nicht dem Club der Linken ange­hören. Er sagt ferner, die Abgeordneten, welche den Protest unterzeichnet haben, hatten die Kammer für eineverfassunggebende", für eineconftitnirende" er­klärt. Auch dies ist eine Unwahrheit. Der Protest beschränkt sich darauf, unter den u6rißen G n- deu, welche er gegen die Vertagung angeführt, auch den hervorzuheben:

daß dieselbe im Hinblick auf die verfassung­gebende Befugniß der Kammer sich nicht rechtfertigen lasse."

Wir wollen den alten, seit länger als einem Jahre geführten Streit, ob das alte Constitutionsedikt vom V2 September 1814 noch zu Recht bestehe, oder nicht, ob also diedermalige Kammer als eine rein konsti- tuirende, als eineeinzig nnd allein" ver­fassunggebende zu betrachten sei, oder nicht, nicht wieder aufwärmen. Dieser Streit ist vielfach erörtert und vielfach von beiden Seiten her, und gewiß mit

kräftigeren und schlagenderen Gründen, als sie der ein­seitige, auf bloße Aeußerlichkeiten beschränkte Pedan­tismus des Verfassers jenes Artikels geltend macht, durchgefochten worden, ohne daß darüber durch eine Abstimmung der Kammer oder durch eine Kundgebung des Staatsoberhauptes eine Entscheidnug erfolgt wäre. *) Wir beschränken uns vielmehr einfach auf die Behaup­tung, daß der dermaligen Kammer der Be­ruf obliege, das Verfassungswerk zu Stande zu bringen, daß dieselbe also unzweifelhaft eine verfassunggebende Befugniß" habe, und diew letztere grade in dem Moment, in welchem die Verfassungsarbeit des Ausschusses vollendet vorliegt, und biC- Berathung derselben in Angriff genommen werden soll, um so drastischer und wirksamer hervor­treten muß.

Wir führen für diese Behauptung einfach folgende Thatsache an:

1) Der von dem damaligen Abgeordneten und jetzigen Ministerpräsidenten Hergenhahn am 20. März 1818 erstattete Commissionsbericht über daS Wahlgesetz, welcher in seinen prinzipiellen Sätzen so­wohl von der damaligen Volksvertretung, als auch der damaligen Regierung anerkannt und gebilligt worden ist, erkennt diesen Beruf der dermaligen Kammer aus­drücklich an, indem er sagt:

Die künftige Ständeversamml ung soll nicht nur die ihr in Folge der Verfassung ob­liegenden Pflichten ausüben, sondern die Verfassung selbst revidiren."

und:

Das gegenwärtige Wahlgesetz kann nur als ein provisorisches mit der revidirten Verj- fassung durch die künftige Ständever- f a m m I u n ß in Einklang zu bringendes betrach­tet werden."

2) Das Wahlgesetz vom 5. April v. I. bestimmt ausdrücklich in §. 52.

Dieses Gesetz ist demnächst durch die künf­tige Ständeversammlung zu revidiren undmit den dann zumal zu erlassenden ver­fassungsmäßigen Best i m m unge n in Ein­klang zu bringen."

3) Dieser Beruf der dermaligen Kammer, das Verfassungswerk zu Stande zu bringen, ist auch in dem Laufe ihrer Sitzungen widerholt durch den Mini­ster ausdrücklich anerkannt worden; und daß dessen Ausübung so spät erst eintritt, hat einzig und allein darin seinen Grund, weil man glaubte, und es Sei­tens des Ministeriums ausdrücklich betont wurde, daß die Erlassung der übrigen organischen Gesetze dring­licher sei. So sagte Hergenhahn in der Sitzung vom 14. Juli v. I.:

Ich gebe der Versammlung anheim, ob sie morgen schon anfangen will, die Verfassung zu berathen"Aber ich bitte und beschwöre die Kammer, sich zuvor mit denjenigen organischen Einrichtungen zu befassen, die nöthig sind u. s. w."

Hiernach ist es gewiß nicht zu leugnen, daß die dermalige Kammer staatsrechtlich eine andere Stellung einnimmt, als diejenige einer zu der gewöhnlichen ständischen Thätigkeit berufenen Volksvertretung, daß dieselbe, insoweit als sie den Beruf hat, das neue Verfassungswerk zu Stande zu bringen, nicht u n t e r, sondern ü b e r der alten Verfassung steht, daß sie also auch folgeweise in der ihr zukommenden verfassungge­benden Befugniß nicht durch die in der alten Verfas­sung vorgesehenen Maßregeln der Vertagung oder der Auflösung gehemmt sein darf. Denn wollte man letz-

*) Eine rein konstituireâ Versammlung ist die jeüige naflau « ische Kammer nicht, und zwar schon einfach deßhalb, weil die Linke, mit dem sie charakterisirenden Princip ,daß die jetzige Kammer eine konstituirende Versam nluug sei," über ein Voile» Jahr lang in der Minderheit blieb.

Auch hat die Regierung b:e jetzige Kammer bi» jetzt noch nicht als einefoivtitnirenbe" anerkannt, und die demokratisch» Partei der Kammer hat auch n cht die Regierung zu der fragli­chen Anerkennung zwingen können. Das sind Thatsachen, vor welchen das Volk eben nicht die Augen zuschließt, sondern als Thatsachen hiunimmt: und weil das Volk eine fi-nfii nitenbe $ r- sammlnng will, die jetzige aber faktisch keine ist, so verlangt das Volk, da es ohnehin in die jetzige Kammer nicht das geringste Vertrauen setzt, eine neue konstituirende Versamm­lung. Die denokratische Partei in der Kammer muß aber frei­lich in ihrer Eigenschaft als Kammerfrafti0n, aber auch nur in dieser letzter» Hinsicht, ihr Parteiprinzip daß die je­tzige Kammer eine konstituirende sei bis Zuletzt ausrech * finiten. Die Redaktion.