„Freiheit und Recht!"
Wiesbaden. Donnerstag, 2T. Mai
LKHW
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Zweè Kammern oder Eine? 1
(Entgegnung auf die „Flugblätter für's Volk". No. 2.) ]
□ Vom Westerwald. Die konservative Partei Nassau'ö, welche hauptsächlich durch den sogenannten „deutschen Verein" in Wiesbaden vertreten ist, hat nun auch ihre Stimme in der Verfassungsfrage erschallen lassen. Sie hat unter dem Titel „Flugblätter für's Volk. No. 2. Zwei Kammern oder Eiuc?" in zahllosen Eremplareu ein Schriftchen in das Land geschleudert, das „Wiesbaden den 25. April 1849" da- tirt" und „Der deutsche Verein" unterzeichnet ist, und das, wenn wir den Angaben der Nassauischen Allgc- * meinen Zeitung Glauben schenken dürfen, den bekannten Herrn Schulinspektor E b enau zu Wiesbaden zum Verfasser haben soll. Da jene Partei dikseVerthetdigung des Zweckammerwesens als eine gediegene Arbeit voll staatsmännischer Weisheit und Gründlichkeit ausposaunt hat, so müssen wir wohl annehmen, daß darin die triftigsten lind wichtigsten Gründe, welche sich überhaupt für das Zweikammer- Wesen und für dessen Zweckmäßigkeit in unseren nassauischen Verhältnissen auffinden lassen, vollständig niedergelcgt sind; wir halten es deßhalb für nöthig, diese Gründe einer näheren Beleuchtung zu unterwerfen.
Es macht gleich von vorn herein einen sehr schlechten Eindruck, daß der Herr Schulinspektor Ebenau oder der deutsche Verein, welcher sich dieses Mannes als Dollmetscher bedient hat, seine Auseinandersetzung, statt mit Gründen, mit bloßen Schimpfworten beginnt. Die Anhänger des Einkammer-Wesens werden gleich „Wühler" genannt, „welchen die Befestigung einer vernünftigen Freiheit ein Dorn im Auge ist", „tD ch r e iw r, die ein Paar Schlag- und Stichwörter, wie ein Pa- pagai auswendig gelernt haben und damit um sich werfen"; Alles, was die Vertheidiger Einer Kammer vorbringen, wird „Lüge", „Vorspiegelung", „Blauer Dunst", „Hokuspokus" u. s. w. geheißen. Auch das Volk kommt bei der Auseinandersetzung schlecht weg. Es wird verglichen wie Kinder vor der Bude eines Marktschreiers, die sich durch einen unverstandenen Hokuspokus außer sich selbst bringen und ins Bockshorn jagen lassen. Ja, man geht so weit, daß man behauptet, man könne jedem Bauersmann, der zu erklären verstünde, was Reaktion sei, getrost einen Sack voll Dukaten versprechen. Wir wollen den Herrn Schulinspektor oder den deutschen Verein mit ihren Dukaten nicht auf die Probe stellen; sic könnte ihnen schlecht bekommen; denn leider haben unsere schlichten Bauersleute schon zu gut gelernt, was Reaktion ist. Wir wollen ebensowenig die Schimpf- reden des Herrn Schulinspektors oder des deutschen Vereins mit gleicher Münze vergelten, denn es scheint uns kein gutes Zeichen für eine Sache zu sein, wenn man zu ihrer Vertheidigung solcher Schimpfreden bedarf. Nur müssen wir uns wundern, wie der Herr Schulinspektor oder der deutsche Verein dazu kommt, sich mit seiner Weisheit auch an dieses unmündige, einst cbtlofe Volk zu wenden und sich dadurch mit den Wühlern und Marktschreiern auf eine Stufe zu stellen.
Nachdem wir uns durch die Schimpfreden durchgearbeitet haben, kommen wir zu den Gründen. Deren ist ein halbes Dutzend angeführt, und wir wollen unsern Lesern keinen davon verschweigen.
1) Zuerst heißt es: „in den nordamerikanischen Freistaaten seien auch zwei Kammern, und die nordamerikanischen Demokraten oder Republikaner wüßten gewiß, was Freiheit sei."
Das ist nun wirklich spaßhaft, wie diejenige Partei, welche doch sonst von der Demokratie nichts und von der Republik gar nichts wissen will, auf einmal kommt und eine Einrichtung empfiehlt, weil sie demokratisch-republikanisch sei. Seit wann, möchten wir fragen, ist denn der Herr Schulinspektor oder der deutsche Verein demokratisch-republikanisch geworden? Oder soll das nur eine verzuckerte Pille oder ein Stück Speck sein, mit welchem man Mäuse fängt?!
Doch wir wollen ihnen sagen, was für ein Unterschied zwischen uns und den nordamerikanischen Freistaaten ist, und warum daher für uns das Einkammer- system paßt und für diese das Zweikammersystem. In Nordamerika steht an der Spitze des Staates ein alle Paar Jahre wechselnder, aus dem gesummten Volke frei gewählter und nur mit sehr beschränkten Befugnissen versehener Präsident; bei uns steht an der
Spitze des Staats ein mit großer Macht ausgestatteter, erblicher und unveränderlicher Monarch. Da die Nordamerikaner also eine veränderliche und bewegliche Spitze haben, so hat es ihnen gut geschienen, die Volksvertretung etwas schwerfälliger und stabiler zu machen. Wir aber, die wir eine unveränderliche und unbewegliche Spitze haben, müssen darauf bedacht sein, uns die Volksvertretung möglichst kräftig und regsam zu halten, damit wir nicht in den sanften Schlummer der Obervormundschaft zurückfinken.
Zweitens aber haben die Nordamerikaner niemalen in dem Sumpf des Militär-, Beamten-, Polizei- und Feudalstaats gesteckt. Wir aber stecken noch darin bis über die Köpfe. Und darum haben wir eine viel raschere, regsamere und kräftigere Volksvertretung nöthig, als sie die Nordamerikaner jemals gebraucht haben.
Das, mein deutscher Verein, ist der geringfügige Unterschied zwischen den nordamerikanischen Freistaaten und dem nassauischen Herzogthum. Und räumst Du diesen weg, dann sollst Du Recht haben, Du demo- kratisch- republikanisch gewordener deutscher Verein!
2) Sodann heißt es:
„Die Bürger tragen auf zweierlei Arten zur Erhaltung des Stäates bei, entweder durch ihre Person (Militärpflicht) oder durch ihr Eigenthum (Steuerpflicht), deßhalb müßten auch zwei Kammern sein, eine, die für jeden StaatSvurger zugänglich sei, die andere, welche aus älteren Männern, die am meisten Steuer zahlen, zusammengesetzt werde.
Wenn man diesen Satz des deutschen Vereins folgerichtig ausführen wollte, dann müßte man in die eine Kammer blos Conscribirte und Soldaten und in die andere etwa die sechszehn höchstbefteuerten Personen des Landes setzen. Dies wäre ein Landtag nach den Grundsätzen des deutschen Vereins.
Unserer Meinung nach soll aber der Landtag weder der Ausdruck des Soldatenwilleus noch noch der Ausdruck des Willens der Höchstbesteuerten, sondern der Ausdruck des Volkswillens sein. Es gibt aber nicht verschiedene Sorten von Volkswillen, sondern nur einen Volkswillen, und dieser kann daher seinen Ausdruck auch nicht in verschiedenen Kammern, sondern folgerichtig nur in einer Kammer finden. Wollte man aber tiefer einen Kammer noch eine zweite, aus den Höchstbefteuerten bestehende als unlogisches Außen- werk beifügen, so wäre der praktische Erfolg für unser Nassau sehr klar. Wir haben in unserem armen Ländchen wenig oder keine großen Gewerbetreibenden, unsere Höchstbcstcuerten sind die adclichen Grundherrn. Die Kammer der Höchstbesteuerten würde also unserer vormaliger Herrenbank so ähnlich sehen, wie ein Ei dem andern. Und von der Wiederherstellung der Herrenbank heißt es sogar in den Flugblättern: „Davor bewahre uns der Himmel und unsere eigene Kraft!"
3) Ferner sagt der deütsche Verein:
„Bei zwei Kammern findet eine eiudringcndere und reifere Berathung statt. Die erste Kummer ist ein heilsamer Hemmschuh für die zweite und bewahrt sie vor leidenschaftlichen Ueberetlungen."
Richtig ist cs gewiß, daß bei zwei Kammern viel mehr gcspr0chen wird; gehandelt aber wird viel mehr bei einer. Wenn man nur von allen Seiten seine Schuldigkeit thut, dann ist auch bei einer Kammer eine Uebcrcilung nicht möglich und außerdem, bei den großen Vorrechten, welche in monarchischen Staaten die Regierung hinsichtlich der Gesetzgebung und des Vollzugs hat, gar nicht zu fürchten. Wenn die Regierung ihre Gesetzesvorlagen zuvor selbst gründlich dürcharbeiM, dieselben alsbald mit ausführlicher Begründung und Rechtfertigung der Oeffentlichkeck übergibt, dem Volke Ze.t laßt, dieselben zu prüfen und sich, in Vereinen und Versammlungen, durch Petitionen und durch die Presse, darüber auszusprechen, dann auf dem Landtag, wozu ihr das Gesetz den vollsten Spielraum gewährt, während der Verhandlungen ihre Ansichten ^gründlich und kräftig geltend macht, wenn der Landtag alle wichtigeren Gesetze oder Beschlüsse einer zweimaligen oder dreimaligen Lesung unterwirft und zu der Vorbereitung derselben tüchtige Ausschüsse nieversetzt, — dann ist gewiß alle Gefahr von Uebcr- eilungen beseitigt. Thun freilich weder die Regierung noch der Landtag ihre Schuldigkeit, daun können lieber eilungen nnd Mißgriffe bei dem Einkammersystem so gut vorkommen, wie bei dem Zweikammersystem, wie dies die Geschickte sattsam gezeigt hat.
Was aber den Hemmschuh anlangt, so sind wir weder'auf einem ebenen noch auf einem bergab führenden Weg, sondern immer noch beschäftigt, den Staatskarren auf einem steilen und schwierigen Weg aus dem Dreck zu ziehen, und wer etwas vom Fih. wesen versteht, der weiß, daß man da keinen Hemmschuh brauchen kann.
4) Weiter meint der deutsche Verein:
„Wo zwei Kammern in einer Staatsoerfassnug bestehen, da gewinnt die ganze Einrichtung der Volksvertretung an Ansehen in der Meinung der Menschen, da werden ihre Beschlüsse weit'eher als die Stimme des allgemeinen Volkswillens anerkannt u. s. w."
Nun, wenn die Beschlüsse desto mehr Wirkung hätten, je mehr Kammern es gibt, so wundert es uns, daß der deutsche Verein nicht vorschlägt, gleich aus jedem Abgeordneten eine Kammer und somit 4l Kam- meru zu machen. Wir haben aber schon vorher dargethan, daß es nicht verschiedenerlei Volkswillcu geben kann, sondern immer nur einen, nämlich den Willen der Majorität; und darin stimmt, uns der deutsche Verein bei, denn er spricht ja hier von dein einen und allgemeinen Volkswillen. Um diesen aber kennen zu lernen und um ihm Einfluß zu geben, kann man natürlich auch nur eine einheitliche und allgemeine Volksvertretung brauchen, und wenn man dieser Volksvertretung noch einen Auszug aus den bevorzugten Kuschn als Vormund setzen wollte, dann würde er schwerlich jemals zur Geltung kommen, viel weniger bei dem Volk selbst zu wirksamem Ansehen gelangen.
5) Dann meint das Flugblatt:
„Bei zwei Kammern genieße das Staatsoberhaupt ein weit höheres Ansehen, denn da könne die eine Kammer den Beschlüssen der andern ihr Nein entgegensetzen und dadnrch dem Staatsoberhaupt das Nein ersparen, welches doch immer böses Blut mache."
Wenn der deutsche Verein recht aufrichtig gewesen wäre, dann hätte er diesen Grund zuerst genannt; denn der ist eigentlich des Pudels Kern.
Der deutsche Verein scheint sich hiernach das Staatsoberhaupt rind das Volk (oder die Volksvertretung) als zwei feindselig gegenüberstehende Gewalten zu denken; wenn die Eine Ja sagt, sagt die andere Nein, und sagt die eine Nein, dann sagt die andere Ja. Die , erste Kammer (d. h. der Ausdruck der bevorzugten Klassen) soll nur der zweiten Kammer (b. h. dem Ausdruck des Volkswillens) gegenüber den Sündebock spielen. Sie soll Nein sagen und dadurch dem Staatsoberhaupt dieses Nein und die Gefahren dieses Nein ersparen.
Wenn nun auch leider noch in vielen Staaten die Regierung und das Volk sich als zwei feindselige Gewalten gegenüber stehen, so ist dies kein Beweis, daß es so bleiben soll oder bleiben darf. Nach unserer Ansicht müssen Regierung und Volksvertretung stets ein und dasselbe Ziel verfolgen, nämlich die Freiheit und die Wohlfahrt des gesummten Volkes. Wir wollen eine nationale Regierung, deren Kraft einzig und allein darin besteht, daß sie sich auf die entschiedene Mehrheit des Volkes stützt. Eine solche Regierung aber bedarf keines Sündenbockes, keines Deckmantels, keiner schützenden Barriere, wie dies die erste Kum- mer nach der Ansicht des deutschen Vereins werden soll; sie kann der in einer Kammer vereinigten Volksvertretung, ohne einen solchen Makelsmann zu bedürfen, gegenübertreten Sollten aber die jeweilige Volksvertretung und das Ministerium in Zwiespalt mit einander kommen, so muß entweder die Kammer dem Ministerium oder bas Ministerium der Kammer weichen, und das Volk selbst wird bei Erneuerung der Wahlen' endgültig darüber zu Gericht sitzen.
Wenn aber ber deutsche Verein hier immer von dem Staatsoberhaupt spricht, so beweist dies, daß er in dem konstitutionellen Staätsrecht noch ein ABC- Schütze ist. Denn bekanntlich regiert in der Regel in konstitutionellen Staaten nicht das Staatsoberhaupt (der Fürst), sondern das verantwortliche Ministerium. Ein konstitutionelles Ministerium kann aber nur so lange bestehen, als es das Vertrauen des Volks hat. Daß so viele unserer deutschen Ministerien fester an ihrem Ministerstuhl kleben, als sie im Vertrauen des Volks stehen, ist ein neuer Beweis, daß wir immer noch kein sog. konstitutionelles Leben, sondern nur einen Scheinconstitutionalisinus haben. Wir wollen uns aber