„Freiheit und Recht!"
M118
Wiesbaden. Samstag, IN. Mai
18419
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Ministerieller Anstand in Nassau.
E i ii N a ch t st ü ck.
Motto:
»Quem deus vult perdere, stulüficat.«
^ Wiesbaden, 16. Mai. Gin solcher Skandal, wie er in der gestrigen Sitzung der nassauischen Kammer stattgehabt hat, ist wohl noch nicht in irgend einer deutschen Ständeversammlung erlebt worden; und dieser Skandal ging nicht etwa von einer Abtheilung der Kammer, nicht etwa von irgend einer „ertremen" Partei, nein, er ging von dem Chef des Ministeriums, von dem sogenannten „Minister-Präsidenten" Hergen - hahn, aus. Nicht genug, daß dieser Mann, welcher in der Versammlung die nassauische Regierung dem nassauischen Volk gegenüber vertreten sollte, den von dem Abgeordneten L a n g gestellten Antrag — einen Antrag von der höchsten Wichtigkeit in der deutschen Verfassungsfrage — als einen „armseligen", als einen „lächerlichen" zu bezeichnen wagte; nicht genug, daß dieser Mann dem Abgeordneten Naht, welcher den Antrag Lang's unterstützte, höhnend einwarf, ob er wohl bei Ausführung des Antrages (Widersetzung gegen den Einmarsch reichsfeindlicher Truppen) auch dabei sein werde, und als Naht, auf seine Theilnahme an dem Freiheitskriege hinweisend, erwiderte, „er sei schon mehr dabei gewesen", ihm grinzend entgegnete: „Das ist aber schon lang her"; nicht genug, daß dieser Mann, als ein Abgeordneter ums Wort bat, dazwischen rief: „Der hätte auch nicht so laut zu schreien brauchen"; — nein, dieser Mann hatte sogar die Stirne, dem Abgeordneten Snell, der die letzte preußische Note als eine Kriegserklärung gegen das Parlament bezeichnete, entgegen zu schreien: das sei eine „Lüge"!
Und was that der Präsident der Abgeordnetenversammlung? — Anfangs gar nichts. Als aber der Sturm des Unwillens zu groß ward, da erdreistete er sich endlich, Seine Erzellenz den Herrn.„Minister- Präsidenten" nach §. 50 der Geschäftsordnung in verbindlichst entschuldigendem Tone „an die Geschäftsordnung zu erinnern". Die Abgeordneten Braun und Jung II. beantragten, daß Hcrgenhahn zur Ordnung gerufen werde, gestützt auf den §. 47 der Geschäftsordnung, der dies klar vorschreibt. Braun bezeichnete mit den Worten der tiefsten Entrüstung das Benehmen Hergenhahns als ein „würdeloses" und verlangte, falls der Präsident sich nicht zum Ordnungsruf verstehen wolle, Abstimmung über seinen Antrag. Der Kammerpräsident nahm sich in freundnachbarlicher Weise des neben ihm sitzenden und sich mit ihm vertraulich unterhaltenden Ministerpräsidenten an, und wollte sogar aus den Worten der Geschäftsordnung beweisen, daß man im Falle von Ungebührlichfeiten wohl einen Abgeordneten des Volks zur Ordnung rufen könne, nicht aber einen Negierungskommissär oder gar einen „Minister-Präsidenten", solchen höheren Wesen könne nur auf eine möglichst zarte Weise nach §. 50 „die Geschäftsordnung in Erinnerung gebracht werden".
Ja, der Kammerpräsident vergaß sich sogar so weit, den Abgeordneten Brann zu ersuchen, seinen Antrag auf den Ordnungsruf gegen den „Minister-Präsidenten" zurückzunehmen, was der Antragsteller aber kurz zurückwies. Als es zur Abstimmung kam, da hat die Kammer mit allen Stimmen gegen 14 (Braun, Jung II., Jung I., Habel, Naht, Snell, Lang, Hehner, Gödecke, Müller II., Wenckenbach I., Creutz, Justi, Wimpf) entschieden, daß der Ordnungsruf nicht stattfinden solle. Da hast Du es, nassauisches Volk! Die Mehrheit Deiner Kammer hat es beschlossen, daß Du Deine Abgeordneten wählen und nach Wiesbaden schicken sollst, dainit sie sichLügner schimpfenlassen — von einem Hcrgenhahn!!!
Damit hatte aber der „Ministerpräsident" noch keineswegs genug. Er fuhr fort, der Linken die plumpsten Vorwürfe zu machen, es sei sonderbar, daß eine Partei, welche früher die Nationalversammlung für Volksverräther erklärt habe, auf einmal für die Neichsverfassung und das Parlament schwärme, das sei indeß kein Ernst, sondern bloß Vorwand, diese Partei huldige dem krassesten Jesuitismus, sie warte nur auf die Gelegenheit, die Maske abzuwerfen" u. s. w. Als hierauf der Abg. Braun ihn fragte, ob er diese Behauptung auf eine Partei in der Kammer beziehe, ergriff der lange Minister
präsident die Netirade, mit der Versicherung: Nein, solche Leute säßen nicht in der Kammer. Darauf bemerkte ihm Braun lakonisch: dann habe seine ganze Deklamation auch nicht hierher gehört, und er verdiene abermals nach §. 47 der Geschäftsordnung wegen „Abschweifung vom Gegenstand der Verhandlungen" zur Ordnung gerufen zu werden.
Weiter ließ sich der „Minister -Präsent" noch in bittere Bemerkungen darüber aus, daß sich der Abg. Naht die Freiheit nahm, während seiner minister- präsidentischen Nede den KM zu schütteln, und endlich begann er sogar eine Fehde mit dem (nicht zu der Abgeordnetenversammlung gehörigen) Herausgeber dieser Zeitung, weil es derselbe gewagt hatte, während der minister-präsidentischen Rede mit dem Kopf zu nicken.
Und nachdem er alle diese Heldenthaten verübt, bat er um — „Verzeihung", indem er Gagern (in der Sitzung vom 7. Mai) nachäffte und dabei an die Schiller'schen Verse mahnte:
„Wie er sich räuspert und wie er spuckt,
Das hat er trefflich ihm abgeguckt."
Zum Schluß der Sitzung erklärte Wenckenbach L, er müsse höchlichst bedauern, daß der Herr- Ministerpräsident, der doch Jahr und Tag in der Paulskirche gesessen habe, dort auch nicht eie Anfangsgründe von parlamentarischem Takt gelernt zu haben scheine.
Wir müssen jedoch Wenckenbach bemerken, daß er sich hier im Irrthume befindet, wenn er glaubt, daß Hergen Hahn während der langen und häufigen Zeiträume, in welchen er von dem Sitz seines Amtes und aus dem Lande, an dessen Spitze er steht, abwesend war, immerfort in der Paulskirche gessessen habe. Dies ist durchaus nicht der Fall. Der Parlamentskalender (herausgegeben von Rösler von Oels) zeigt uns vielmehr, daß Her gen Hahn bei der großen Mehrzahl der wichtigsten Abstimmungen theils mit, theils ohne Entschuldigung abwesend war, so daß er also meistens weder in Frankfurt n0ch in Wiesbaden, sondern unbekannt wo abwesend gewesen ist. Wir können dabei freilich nicht wissen, ob nicht Hergen Hahn auch die Angaben des Parlamentskalenders für — „Lügen" erklärt, um nachher um Verzeihung zu bitten.
„Flebit et insignis tota cantabitur urbe.“
Nationalversammlung zu Frankfurt.
221. Sitzung vom 16. Mai.
Noch Verlosung des Protokolls theilt der Präsident eine Eingabe des in Frankfurt versammelt gewesenen nationalen Kongresses mit, wornach dieser c» klärt, unter allen Umständen an den zur Durchführung ter Reichsrerfaffung gefaßten Beschlüssen der Nationalversammlung ungenirt fellhalten zu wollen, ferner die Nationalversammlung auffordert, unter keiner Beringung ihren Posten zu verlass n, dieser das alleinige Recht zuspricht, eine neue provisorische Centralgewalt anszusteUen, endlich feine ebenen Vereine aufjumunlern, alles zur Vertheidigung der Verfassung zu thun und nöthigenfallS Gewalt mit Gewalt zurückzutrewen.
Der Präsident theilt der Versammlung ferner mit, daß der Reichsverweser ihn heute zu sich berufen und ihm eröffnet habe, daß der erwartete preußische Bevollmächtigte angekommen sei. Der Auftrag dieses Bevollmächtigten sei: >)Die preußischen Abgeordneten abjuberufeu; 2) sich die hiesigen Verhältnisse anzusehen. (Anhaltendes ungeheures Gelächter.)
Etwa 50 preußische Abgeordnete, darunter Simson von Kö nigsberg, Beseler, Arndt, Lancken , Mevissen k., sprechen der preußischen Regierung das Recht der Abbeufung ab und erklären, in der Nationalversammlung so lange bleiben zu wollen, als sie im Sinne der „gesetzlichen Durchführung der Verfassung" mit Erfolg wirken zu können glauben.
Von Wäebenmanu u. A. wird Hieras der dringliche Antrag gestellt: „Die Nationalversammlung erklärt die Verordnung der preußischen Regierung, wodurch das Mandat der preußischen Abgeordneten für erloschen erklärt wird, als unverbindlich und erwartet von dem Patriotismus der preußischen Abgeordneten, daß sie sich den ferneren Verhandlungen der National-Bersammlung nicht entziehen." In namentlicher Abstimmung wird dieser An- trag, nachdem die Dringlichkeit voliit ist, mit 287 gegen 2 Stimmen angenommen. (10 Mitglieder enthalten sich der Abstimmung.)
Sofort wird ein anderer bringUchcer Antrag gestellt: auch die von der österreichischen Regierung geschehene Abberufung der ö st e crei chi sch en Abgeordneten als u >1- gültig und für die letzteren nicht verbindlich zu erklären. Hiergegen sträubt man sich von preußisch-erbkaiserlicher Seite, Jordan von Berlin voran, indem man durch eine motivirte Tagesordnung: „in Erwägung, daß durch die vorhergegangene Abstimmung bereit« ausgesprochen wurde, daß es keiner Regierung znstehe, die Abgeordnet enzurückzurnfen", zu entschlüpfen sucht. Indessen siegt diesmal Großbcntscblond; die motivirte Tagesordnung wird in namentlicher Abstimmung mit 174 Stimmen verworfen und darauf der obige von vorne herein als dringlich eikannte Antrag mit großer Mehrheit angenommen. (Lautes Bravo.)
Folgt eine dringliche Interpellation von Simon von Trier: ob es wahr sei, daß der ReichskriegSminister gegen das badische Volk sofort ein Aufgebot hessischer oder württenibergischer Truppen erlassen hat. _ Der Reichskriegsminister ist nicht anwesend, hat and) dem Präsidenten erklärt, „daß er nicht mehr in der Lage sei, auf Interpellationen antworten zu können". (!!!)
Auf eine Anfrage von Raveaur in Bezug auf die Instruktion des augelangten preußischen Bevollmächtigten erklärt der Präsident der Versammlung, daß ihm vom Reichsverweser keine weitere Mittheilung als die oben bezeichnete gemacht worden sei.
Hierauf stellt Simon von Trier den dringlichen Antrag: „Den Rcichskriegsminister einzuladen, in der heutigen Sitzung zu erscheinen und Auskunft über die obige Interpellation zu geben." Die Dringlichkeit wird mit 165 gegen 122 Stimmen abgelehnt. Die Rechte will sich mit gebundenen Händen überliefern.
Während der Abstimmung tritt der alte Grävell ein und setzt sich , unter ungeheuerem Hvhngelächter und dem Rufe: „Schmach!", auf die Minist er bank nieder. Während der Abstimmung begegnete uns Hr. Grävell, der die Sitzung im blauen Rock verlassen hatte, im schwarzen Frack, wahrscheinlich vom Reichsverw-ier kommend. Er bleibt ein Paar Minuten sitzen und muß darauf die Bank und den Saal wieder verlassen, indem ihm bedeutet wird, daß ec als Ausgetretener (die Austrittserklärung war wenige Augenblicke vorher angezeigt) kein Recht habe in der Versammlung zu erscheinen.
Die Mehrheit des DreißigerauSschiisseS stellt jetzt folgenden dringlichen Antrag:
1) Es wird sofort mit absoluter Stimmenmehrheck eine Reichsregentschaft von 5 Mitgliedern durch die Nationalversammlung und aus der Nationalversammlung und dieser letzteren verantwortlich zum Zwecke der Durchführung der Verfassung gewählt.
2) Die Mitglieder dieser Reichsregentschaft leisten vor der Nationalversammlung den Eid auf die Verfassung.
3) Sobald dies geschehen, hört die provisorische Eentralge- walt auf.
4) Die Reichsregentschaft tritt ab, sobald die Verfassung durchgeführt und das ReichSoberhaupt seine Regierung angetre- ten hat.
Eine Minderheit des DreißigerauSschiisseS trägt der Geschäftsordnung gemäß (!!) darauf an, die obigen Anträge zur sürm- lichen Berichterstattung an den Dreißizerau-schuß zurückzuweisen nur den Bericht am Freitag zu berathen.
Die Dringlichkeit der Anträge wird abgelehnt (!!!) und nach langem Hin- und Herstreiten beschlossen, die Anträge — erst am Freitag zu behandeln. (Großer Unwillen )
Sofort wird von mehr als hundert Mitgliedern das Verlangen an das Präsidium gestellt, auf morgen Nachmittag 4 Uhr eine außerordentliche Sitzung anzuberaumen. Das, Präsidium muß dem früheren Beschluß gemäß entsprechen.
Durch eine Zuschrift deS interimistischen Ministerpräsidenten wird jetzt die Ernennung deS Hrn. Geh. Justizrath Grävell als neuen einstweiligen Ministerpräsidenten als Minister des Innern mitgetheilt.
Der neue Min st rpräsident betritt die Rednerbühne und zeigt der Versammlung nach einigen Eingangsworten, wonach der alte halb kindische Mann den Reichsverweser in b efer kritischen Zeit nicht „ohne Beistand" (!!!) hat lassen wollen, folgende ferner ernannte Minister an:
I) Detmold, Justizminister. (Furchtbares Hohngelächter.)
2) J 0 ch m ii s (so viel man hört, gewesener türkischer General!), Minister deS Aeußeren.
3) Merk, aus Hamburg, Finanzminister.
Ein viertes Mitglied will der Ministerpräsident noch nicht n.nnen, da der Ernannte noch nicht da sei. (Wie eS heißt, ist es Prinz Wittgenstein auS Hessen-Darmstadt.)
Nachdem er schließlich ans morgen ein Programm verspro, chen, empfiehlt er sich „dem Wohlwollen der Versammlung." (Großes Gelächter.)
Sofort stellt Simon von Trier die als dringlich erkannte Interpellation: ob das neue Ministerium gesonnen sei, die von der Nationalversammlung vollendete und verkündete Reichsvecfas- fung nnveckummert auszusuhren.
Der neue Ministerpräsident verweist in Antwort auf diese Interpellation auf das morgen mitzutheilende Programm.
Ein dringlicher Antrag: zu erklären, daß das neue Ministerium das Vertrauen der Versammlung nicht habe, wird znrückge, nommen. - □
Darauf Schluß der Sitzung. B )
Deutschland.
II Von der Dietzholze, 14. Mai. Gestern Nachmittag fand bei Dillenburg auf der sogenannten „Schütt" eine Volksversammlung statt. Tausende von Menschen waren anwesend. Ein stiller Ernst, welcher die Frucht zu früh' in Trümmer gesunkener, großer Lebenshoff- nüNgen ist, zeichnete die Menge.
Zuerst bestieg ein Lehrer des Pädagogiums zu Dillenburg, Herr Dr. Rossel, den Rednerstuhl und er vergegenwärtigte in kurzer und bündiger Sprache die wichtigsten Ereignisse, die am 4. März 1848 in unserm Nassau kühn und geschichtlich begonnen, nachher in allen deutschen Gauen einen stolzen Abglanz fanden, und wie die freundlichen Erwartungen uns'res großen Vaterlandes in neuester Zeit zu aufrichtigen Thränen berechtigen und den Ruf: „Zu den Waffen" an der Tagesordnung finden lassen.
Ein zweiter Redner war Herr Lehrer Becker von Herborn. Ein gewandter Redner! Wahrhaft überraschend sein Vortrag! Gesunden Gedanken hatte er das schmuckcste Kleid angepaßt. Und ohne Hehl und Hinterhalt deckte er die blutigen Stellen auf, an de-