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âeiheit und Recht!"

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Wiesbaden. Donnerstag, 17. Mai

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Erfolge. Die Jnserationsgebühren betragen für die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum^Z Kreuzer. 10 ^" ^ großen Verbreitung derFreien Leitung" stets von wirksamem

Beschlüsse der Landesverfammlunft in Offenburg.

Deutschland befindet sich fortwährend im Zustand voller Revolution, aufs Neue hervorgerufen durch die Angriffe der größern deutschen Fürsten auf die von der deutschen Nationalversammlung endgültig beschlos­sene Neichsvcrfassuug und die Freiheit überhaupt. Die deutschen Fürsten haben sich zur Unterd-ückung der Freiheit verschworen und verbunden; der Hochverrat!) an Volk und Vaterland liegt offen zu Tage; es ist klar, daß sie sogar Rußlands sämmtliche Armeen zur Unterdrückung der Freiheit zur Hülfe rufen. Die Deutschen befinden sich also im Stande der Nothwehr, sie müssen sich verbinden, um die Freiheit zu retten; sie müssen dem Angriff der fürstlichen Rebellen den bewaffneten Widerstand entgegensetzen.

Die deutschen Stämme haben die Verpflichtung, sich gegenseitig die Freiheit zu gewährleisten, um den Grundsatz der Volkssouveränität vollkommen durchzu­führen ; sie müssen sich daher unterstützen überall, wo sie angegriffen werden.

Das badische Tolk wird daher die Volksbewegung in der Pfalz mit allen ihm zu Gebote stehenden Mit­teln unterstützen.

Die Landesversammlung des badischen Volkes in Offenburg hat nach vorhergcgangener Berathung die gestellten Anträge in dem Landeskongreffe der Volks- Vereine, nach ferner stattgefundener öffentlicher Bera­thung, wobei Abgeordnete aus allen Landestheilen ver­treten waren, nach fernerer ausführlicher Diskussion in der Versammlung des Volkes

beschlossen

1) Die Reaieruna muß hte Rezcku^x^tK--^, ' sie nun nach der durch die Ereignisse beseitigten Ober- hauptfrage feststeht, unbedingt anerkennen und mit der ganzen bewaffneten Macht deren Durchführung in an­dern deutschen Staaten zunächst in der baierischeu Pfalz unterstützen.

2) Das gegenwärtige Ministerium ist sofort zu ent­lassen, und Bürger Brentano, Obergerichtsadvokat zu Mannheim, und Bürger Peter, Reichstags-Ab­geordneter von Konstanz, mit der Bildung eines neuen Ministeriums zu beauftragen.

3) Es muß alsbald unter sofortiger Auflösung der jetzigen Ständekammern eine verfassunggebende Landes- Versammlung berufen werden, welche in sich die ge­jammte Rechts- und Machtvollkommenheit des badi­schen Volkes vereinigt; diese Landesversammlung soll gewählt werden von und aus den sämmtlichen volljährigen Staatsbürgern des Landes und zwar un­ter Beibehaltung der für die bisherige zweite Kammer bestandenen Wahlbezirke.

4) Es muß ohne allen Verzug die Volksbewaffnung aufs Staatskosten in's Leben gerufen werden, und es sind alle ledigen Männer von 18 30 Jahren als erstes Aufgebot sofort mobil zu machen. Alle die­jenigen Gemeindebehörden, welche nicht alsbald die Bewaffnung ihrer Bürger anordnen, sind augenblicklich abzusetzen.

5) Die politischen Flüchtlinge sind sofort zurück­zurufen, die politischen Militär- und Civilgefaugcuen zu entlassen und alle politischen Prozesse niederzuschla- gen; namentlich verlangen wir aber auch die Ent­lassung derjenigen Militärgefangenen, welche in Folge der politischen Bewegungen wegen sogenannter Discip­linar- und Jnsubordinationsvergchcn bestraft wurden.

6) Die Militärgerichtsbarkeit muß aufgehoben werden.

7) Bei dem- Heer soll eine freie Wahl der Offi­ziere stattfinden.

8) Wir verlangen alsbaldige Verschmelzung des stehenden Heeres mit der Volkswehr.

9) Es müssen sämmtliche Grundlasten uncntgeld- lich aufgehoben werden.

10) Es müssen die Gemeinden unbedingt selbst­ständig erklärt werden, sowohl was die Verwaltung des Gemeindevermögens, als die Wahl der Gemeinde- vertreter betrifft; es müssen alsbald im ganzen Lande neue Wahlen für die Gemeindevertretung stattfinden.

11) Es werden sämmtliche von den sogenannten Kammern in Karlsruhe seit dem 17. Januar d. J. gefaßten Beschlüsse für null und nichtig erklärt, und darunter namentlich das sogenannte Wahlgesetz vom 10. v. M., welches einen förmlichen Angriff auf die in den Reichsgesetzen gegebenen Bestimmungen enthält.

12) Die Geschwornengerichte sind augenblicklich ein- i zuführen und kein einziger Kriminalprozeß darf'mehr von Staatsrichtern entschieden werden.

13) Die alte Verwaltungs-Burcaukratie muß ab- geschafft werden und an ihre Stelle die frei Verwal­tung der Gemeinden oder andern Körperschaften treten.

14) Errichtung einer Nationalbank für Gewerbes Handel und Ackerbau zum Schutze gegen das lieben gewicht der großen Kapitalisten.

15) Abschaffung des alten Steuerwesens, hierfür Einführung einer progressiven Einkommensteuer nebst Beibehaltung der Zölle.

16) Errichtung eines großen Landespensionsfonds, aus dem jeder arbeitsuufähig gewordeue Bürger unter­stützt werden kann. Hierdurch fällt der besondere Pensionssond für die Staatsdiener von selbst weg.

Der Landesausschuß der Volksvereine besteht aus folgenden Mitgliedern:

L. Brentano.von Mannheim,

J. Fickler von Konstanz,

A. Goeg von Mannheim,

Peter von Konstanz, Werner von Oberkirch, Rehmann von Offenburg, Stay von Heidelberg, Willmann von Pfohren, K. Steinmetz von Durlach, Wernwag von Kentzingen^ Richter von Achern, Degen von Mannheim,

K. Ritter von Karsau, ( Soldaten aus der

I. Stark von Lottstetten, | Garnison in Rastatt.

Als Ersatzmänner wurden gewählt; M^ MV AWW^

K. Rotteck von Freiburg.

Happel von Mannheim.

Junghanns von Mosbach.

Kiefer von Emmendingen.

Ersatzmänner der Soldaten: Aurelius Cordel aus Philippsburg.

Sebastian Bannwarth aus Bleichheim, Amts Kenzingen.

Derselbe wird beauftragt, die nöthigen Anordnungen zur Durchführung dieser Beschlüße mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zu treffen, und von dem Ergebniß der heutigen Volksversammlung dem Landes- ausschuß in Rheinbaiern, sowie den Landesausschüffen der übrigen Nachbaarstaaten sofort Nachricht zu geben.

Offenburg, 13. Mai 1849.

3m Namen der Landes-Volksversammlung. G o e g g.

Nationalversammlung zu Frankfurt.

219. Sitzung vom 14. Mai.

Nach ißieteieröffnung ber Sitzung um 4y2 Uhr erklärt der Kriegsminister, die direkten und indirekten Urheber der gestrigen Vorfälle wurden mit aller gesetzlichen ,Strenge bestraft werren. Ablegung der Waffen des Militärs außer Dienst sei ans allge­mein strategischen Rücksichten unthnulich.

Backhaus beantragt im Namen der Majorität des Dreißi- ger-Ausschuffes, einen sofortigen Wechsel der Frankfurter Garni­son in der Art, daß nur Truppen derjenigen Staaten, welche die Verfassung anerkannt, zum Schutz der Nationalversamnilung ver­wendet werden. Der Ausschuß ist weit entfernt, Erzeffe Einzelner allen Truppen zur Last zu legen, fürchtet aber, daß die feindselige Stellung der größeren Staaten gegen die Nationalversamnilung ihre Truppen in eine schiefe Lage, in einen Konflikt zwischen Pflicht und Ueberzeugung versetzen könnte.

Stedtmann beantragt im Namen der Ausschuß-Minorität von neun Mitgliedern, in Erwägung der außerordentlichen Trag­weite solcher Beschlüsse, sich mit obiger Erklärung des Kriegsmi­nisters zu beruhigen und zur molivirten Tagesordnung überzu­gehen.

Der Reichsminister bemerkt hierauf: Die Centralgewalt habe bisher die Rechte der Nationalversammlung in vollem Um- fang anerkannt, muffe aber auch ihre eigenen Rechte walirr», um ihre Pflicht erfüllen zu können. Er ersuche die Nationalversamm­lung dringend, nicht in die Erecutive einzugreifen.

Während der Ausschuß-Referent seine Anträge formulirt, wird zur Wahl des ersten Vicepräsidenten geschritten. Von 306 Stimmen erhalt Biedermann 158, Löwe von Calbe 141, Eisenstuck 3 u. f. w.

Die sofortige Berathung der Ausschußanträge wird fast ein­stimmig beschlossen.

Bei namentlicher Abstimmung wird der Antrag der Ausschuß- Minorität auf motivirte Tagesordnung mit 189 gegen 121 Stim­men angenommen.

Der Antrag Simo n's von Trier: Das einseitig gegen die Bürger erlassene Verbot deS Tragens von Waffen und anderen als schwarz roth-goldnen Abzeichen als gesetzlich nicht begründet

und zu Herbeiführung unnützer Konflikte geeignet zu befestigen, abgelehnt.

Der Antrag U mb scheiden's: Die Nationalversammlung stellt die Bewegung in der Pfalz unter den Schutz des Reiches und beschließt die Absendung eiueS Reichs-Commiffäcs ?c. geht zur schleunigen Berichterstattung an den 3;;er Ausschuß.

Jordan von Berlin erklärt (in Bezug auf die frühere Aeußerung Weseiidonck'S<. es sei ungegrüudet, daß er im März v. I. in Berlui die provisorische Regierung habe proklamiren wollen. Er habe sich damals gar nicht in Berlin, sondern in Paris befunden.

Schluß der Sitzung ?y2 Uhr. (Fr. I.)

220. Sitzung vom 15. Mai.

Nach einer Eröffnung des ReichSverweserS an den Präsiden­ten der National - Versammlung ist eine neue telegraphische Dc- pe|d)e von Berlin gekommen, worin mitgetheilt wird, daß der an den Reichsverweser bestimmte Abgesandte am 14. Berlin verlassen uno wahrscheinlich morgen hier anlangen werde. Der Neichsver- Weser wünscht deshalb dringend, daß die Nationalversamnilung die Ankunst des Kommissärs abwarten möchte. Der Präsident der Nationalversammlung hat seinerseits an den Neichsverweser die Bitte gerichtet, mit Anerkennung des ihm vorgelegten Pro­gramms die Männer wieder ins Ministerium treten zu lassen, die bis dahin das volle Vertrauen der Versammlung (?) gehabt ha­ben. Der Reichsverweser habe dies nicht ganz abgelehnt, aber sich Bedenkzeit bis morgen genommen, wo der preußische Kom­missär da ,ein werde (!!!). Im klebrigen habe der ReichSverweser versichert,'daß ^ natürlich damit eine Brandenburg-Manteuffel- sche Reichsregierung berathen werden könne! er sich den Glau­ben bewahren wolle,daß er ein ehrlicher Mann sei." Er werde keine Maßregeln unterstützen, die gegen die Nationalversammlung gerichtet sind; er werde selbst sein Leben für die Nationalversamm­lung einsetzen. (Vielfache Aeußerungen des ZweiflS.)

Nach einem langen, kindlichen und halbverruckren Geschwätz von dem alten .Arndt über die ernste Lage der Dinge, stellt Wizard in Erwägung, daß die Bildung eines neuen Ministe­riums nicht von der Instruktion eines preußischen Bevollmächtig- ten abhängig gemacht werden dürfe, den Antrag: eine Deputation an den-ReichSverweser zu senden, um ihn zu der Bildung eine* Ministeriums noch am heutigen Tage vor Ankunft eines preußi- fdvjt, ^Ägni'lLmÄrbttxt«»^ ii». "^.^^/.-^s^ ^PA» ^r ^»»*» p ^v vw^v- gierenden Fürsten, welche die Verfassung anerkannt haben, ein provisorisches Oberhaupt unter dem Titel Reichs- statthalter zu ernennen. Bis dieser Reichsstatthalter den verfassungsmäßigen Eid geleistet und sein Amt angetreten hat, soll eine derNallonal-Versanimlung verantwortliche Reichsregent- schaft von fünf Mitgliedern niedergesetzt werden. Die Nationalversammlung bleibt permanent bis der Reichstag beisam­men ist. Die Dringlichkeit dieses Antrags wird abgelehnt. Der Antrag geht deshalb an den DieißigerauSschuß, an den auch ein ähnlicher Antrag von Biedermann und Genossen gewie­sen wird.

Der obige Antrag von Wizard wird als dringlich er­kannt, die Verhandlung indeß auf heute Nachmittag verschoben, wo auch der Dreißigerausschuß nähere Anträge in Bezug auf den gestern von Umbscheiden gestellten Antrag:Die baierische Pfalz unter den Schutz deS Reiches zu steilen, und die Centralgewalt , aufzufordern zu dem Ende einen neuen Reichskommiffâr dahin zu senden", bringen wird. Herrn Eisenstuck, der über seine Sen­dung nach der Pfalz der Nationalversammlung Bericht zu erstat­ten wünschte, wurde das Wort abgeschlagen. (Die Her­ren Baermann und Welcker ließ man seiner Zeit lange Reden halten!). Der Ministerpräsident v. Gageru scheite mit seinen Auf­klärungen in Bezug auf die Pfalz das öffentliche Licht, indem er e klärt, dieselben nicht in der Versammlung sondern im Dreißi- ger-AuSschnß vorbringen zu wollen. (N. D. 3 )

Deutschland.

* Wiesbaden, 16. Mai. Als Nachtrag zu dem gestrigen landständischen Berichte haben wir noch Fol­gendes initzutheilen: Am Schluffe der Sitzung gibt Snell folgende Erklärung zu Protokoll: Er habe bei der im Laufe der Sitzung vorgekommenen beleivigenden Ausfälle gegen ihn, das Präsidium und die ganze Kammer um Schutz für sich selbst und um Aufrecht­erhaltung der Würde der Volksvertretung angerufen. Er habe vergebens bis zum Schluffe der Sitzung auf die Erfüllung dieses Verlangens gewartet: es sei, trotz der Bemühungen eines Theiles der Kammermitglieder, ihm keine vollständige Genugthung gegeben und die verletzte Würde der Kammer nicht hergestellt worden. Es bleibe ihm daher nichts Anderes übrig, als an das Urtheil des Volkes zu appelliren und es dem Ausspruch der öffentlichen Meinung zu überlassen, ob er den ihm gemachten Vorwurf derLüge" verdiene, oder ob der­selbe auf denjenigen, der denselben gegen ihn erhoben habe, zurückfalle.

0 Niederlahnstein, 14. Mai. Die gestern hier in Verbindung der Volksvereine zu Ehrcnbreitstein und Koblenz stattgefundene Volksversammlung, welche aus ungefähr 3000 Theilnehmern bestand, erwirkte erfreuliche Resultate. Es zeigte sich hierbei, daß die Begeisterung für Anerkennung der deutschen Verfassulig alle Schichten des Volkes, die Bourgeois mit einge­rechnet, ergriffen hat. Von den gefaßten Beschlüssen heben wir als die wichtigsten folgende hervor: