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„Freiheit und Recht!"
Wiesbaden. Freitag, 11. Mai
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Mn die demokratischen Vereine Massau's.
Die Tagsatzung der nassauischen demo- k rat l sch e n V e rein e wird nunmehr bestimmt Sonntag den 13. Mai, Morgens 11 Uhr, in Oranien- stein im Gasthaus des Herrn Napp eröffnet werden.
Indem der unterzeichnete Vorort diese Nachricht mittheilt, fordert er zugleich in Gemäßheit eines von ihm gestern gefaßten Beschlusses alle Bundesvereine auf, sofort und unverzüglich Geldsammlungen, welche für die Bedürfnisse einer Vertheidigung oder eines Attsmarsches zu verwenden sind, zu veranstalten.
Ueber die Resultate der vorläufigen Sammlungen erwartet der Vorort Auskunft auf der für den 13. d. M. anberaumten Tagsatzung.
Der Verein zur Wahrung der Volksrcchte in Wiesbaden hat in seiner gestrigen Sitzung bereits 32 fl. zu dem obengenannten Zwecke zusammengegelegt.
Um Auskunft auf der Tagsatzung über die junge, bewaffnete und unverheirathete Mannschaft, welche sich auf ergehendes Gebot zum Ausmarsch bereit zu halten Willens ist, wird ebenfalls dringend gebeten.
Wiesbaden, den 10. Mai 1849.
Der Kurort des Nass, demokr. Gundes.
n Wiesbaden, den 10. Mai.
Die Nationalversammlung in Frankfurt spielt in dieser großen Zeit die verächtlichste, erbärmlichste Rolle. Die Nationalversammlung hat das deutsche Volk auf- gefordert, die vou ihr beschlossene Verfassung zur Geltung zu bringen: und wenn das Volk nun Hand an- legt, das Verfassungswerk zur Geltung zu bringen, so läßt sie im Bunde mit dem Reichsministerium das gläubige Volk im Stich und läßt zu, daß das Neichs- ministcrium gegen das Volk — welches sich für die Nationalversammlung erhebt — Truppen senden.
Eine solche Handlungsweise enthält den unzweideutigen Verrath der gerechten Sache des Volkes.
Während die Nationalv rsammlung so auf eine beispiellos feige Weise, ihr eigenes Werk nicht unterstützt und hält, erklärt Herr von Hohenzollern die Frankfurter Herrn für offenbare Rebellen. Diese Professoren — Revolutionäre!!! — Gerade deßhalb weil die Frankfurter Wassermänner keine Rebellen sind, kann der Hohenzoller es wagen, sie für Aufrührer zu erklären.
Das Aktenstück, in welchem das preußische Ministerium, die Nationalversammlung der Revolution beschuldigt, und in welchem deßhalb die EntZchul- digung für eine demnächstige Auflösung der Natio- nalversammlung gesucht werden muß,lautet aber wie folgt:
Die deutsche Nationalversammlung in Frankfurt hat am 4. d. M. unter Andern: folgende Beschlüsse gefaßt:
1) Die Nationalversammlung fordert die Negierungen, die gesetzgebenden Körper, die Gemeinden der Einzelstaaten, das gesammte deutsche Volk auf, die Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März d. I. zur Anerkennung und Geltung zu bringen;
2) sie bestimmt den 22. August d. I. als den Tag, an welchem der erste Reichstag auf Grund der Verfassung in Frankfurt a. M. zusammenzu- treten hat';
3) sie bestimmt als den Tag, au welchen: im deutschen Reiche die Wahlen für das Volkshaus vorzunehmen sind, den 1. August d. J.
Durch diese Beschlüsse, welche einerseits offen in das Gebiet der ausführenden Regicrungsgcwalt über- greifen, andererseits die Verfassung ohne Zustimmung der Regierungen und vor ihrer Einführung durch dieselben als rechtsgiltig voraussetzen, überschreitet die Nationalversammlung auf das entschiedenste ihre Befugnisse und entfernt sich ganz von ihrer Aufgabe, im Verein mit den Negierungen die Verfassung Deutschland's zu gestalten.
Die Regierung Sr. Maj. hält es für unerläßlich, den Behörden wie den Bürgern des Staats keinen Zweifel darüber zu lassen, welche Stellung sie diesen Beschlüssen gegenüber einnehme.
Wenn die Nationalversammlung durch die tu Nr. 2 und 3 enthaltenen Anordnungen, aus eigener Machtvollkommenheit, einen Termin für den Zusammentritt des Reichstags und die Vornahme der Wahlen für das Volks Haus bestimmt, so ist es einleuchtend, daß sie sich damit ein Recht anmafit, welches ihr .selbst von denjenigen Staaten, welche sich zur Annahme der von ihr beschlossenen' Perfassung bereit erklärt haben, nicht zugestanden werden könnte,da nach der Bestimmung der letzter:: selbst die Berufung des Reichstags nur in den Befugnissen des R^tchs- oberhauptes liegt. An: allerwenigsten aber kann diese eigenmächtige Verfügung der Versammlung irgend eine Geltung oder rechtliche Wirkung für diejenigen Staaten erlangen, welche jene Verfassung weder Angeführt noch anerkannt haben. Es wurde jede Ordnung in Deutschland zerstört werden, wenn es der Vrrsamm- hmg gestattet werden könnte, die Verfassung einseitig und partiell ins Leben zu rufen. Die königliche Regierung darf daher nicht anstehen zu erklären, daß ft? diese Beschlüsse in keiner Weise anerkennen und ^ur Ausführung bringen kann.
Indem aber die Nationalversammlung durch den ersten derselben, neben den Regierungen, auch Die gesetzgebenden Körper, die Gemeinden der Einzelstaaten und das gesammte deutsche Volk auffordert, die von ihr beschlossene Verfassung zur Anerkennung und Gel- htng zu bringen, droht sie die rechtlich nothwendige Mitwirkung der Regierungen zu umgehen und setzt der Gefahr aus, dahin verstanden zu werden, als wolle sie die einzenen Körperschaften und das Volk veranlassen, die Verfassung selbstständig und ohne die Sanction der Regierungen, also auf dein Wege der Gewalt und der Revolution, zur Ausführung zu bringen.
Die königl. Regierung ist ihrerseits fest entschlossen, allen aus dieser Aufforderung direkt oder indirekt her- vorgehcnden gesetzwidrigen Bestrebungen, von welcher Seite sie auch kommen mögen, mit dem vollen Ernst des Gesetzes entgegen zu treten. Sie darf sich über die Möglichkeit nicht täuschen, daß, nachdem in benachbarten Staaten offene Auflehnung gegen die rechtmäßige Negierung stattgefunden, auch in Preußen durch ähnliche Einflüsse eine Agitation versucht werden möchte, welche Manche irre leiten und die traurigsten Folgen haben könnte. Sie hält es daher nicht für überflüssig ihren festen Entschluß auszusprechen, dem Gesetz des Landes überall Achtung und Geltung zu verschaffen, und, indem sie von Ew. re. erwartet, daß Sie in der Ihrer Verwaltung anvertrauten Provinz mit Umsicht und Wachsamkeit, sowie mit Energie und Entschlossenheit, die erforderlichen Maßregeln jederzeit und ohne Verzug treffen werden, so will sie hiermit zugleich Sie beauftragen, den Ihnen untergeordneten Behörden ihren Willen kundzugeben und es denselbeu zur strengsten Pflicht zu machen, alle gesetzwidrigen Versuche zur Durchführung der in Frankfurt berathenen Verfassung auf das schleunigste und mit aller Energie zu verhindern.
Die königliche Negierung vertraut indessen dem bewährten gesunden und gesetzlichen Sinne des preußische,: Volkes, daß es selbst das einfache und klar zu Tage liegende Recht erkennen und sich nicht zu gesetzwidrigen Schritten Hinreißen lasten werde.
Se. Maj. der König hat es ausgesprochen daß er mit aufopfernder Thätigkeit der deutschen Sache sich hingcoe und seine ganze Kraft den: hohen Ziele der deutschen Einigung und dem Ausbau einer Verfassung, welche das Verlangen und Bedürfniß der deutschen Nation befriedige, widme. Die Negierung Sr. Majestät ist fest entschlossen, diesen königlichen Willen zur Ausführung zu bringen. Sie darf die Hoffnung hegen, daß die Erreichung dieses Zieles nicht fern sei/ und sie erwartet von dem preussischen Volke, daß es sich durch festes und ernstes Verharren auf dem Wege des Rechts und des Gesetzes in ihren Bemühungen dafür unterstützen werde. Dadurch allem samt der Erfolg verbürgt werden.
Berlin, den 7. Mai 1849.
Das Staatsministerium.
(gez) Graf v. Brandenburg. V. Laden- berg. v. Manteuffel, v. Strothai v. d. Heydt.
p. Nabe. Simons.
Nationalversammlung zu Frankfurt.
214. Sitzung.
Rösler von Deis frägt an, ob öS dem RelchSmiMerium rerannt sei, daß auch nach dem (Sinrüifen der Reichstruppen das Spiel in Homvurg fortdauere.
R. v. Mehl erklärt, daß die Spielbank heute früh 9 Uhr ""ch dem Entschlusse der Hessen -Homburgischen Regierung ge- ichloßeu werre. - 3
ReichsunMerpräsidcnt v. Sagern; Er habe in Betreff der Hitzigen Bewegung ein Programm entworfen und dasselbe Sr. K. Hoh. dem Reichsverweser vorgelegt, welcher sich 24 Stunden Be- deiit;eit erbeten habe. Es handle sich darum, zu wissen, ob die Eentralgewalt die Durchführung der ReichSverfassung zu ihrer Pflicht machen werde oder nicht. Er bittet deshalb um Aufschub der Bechandlung bis morgen. — v. Watzdorf habe nachträglich das RnchscomHussuriat nach Dresden wieder angenommen — $er Rath und die Verordneten der Stadt Leipzig theilen durch einen Abgesandten mit, daß sie die provisorische Regierung in Dresden nicht anerkennen, da solche einen andern Weg eingeschla- gen habe, als der von den Leipzigern für richtig gehaltene-, sie erkennten die Reichsverfuffung an, stellten sich, da das Ministerium gelähmt sei, der Reichsceutralgewalt bis zur Beendigung des Con- fliktes zwischen Krone und Volk als Gemeinde zur Verfügung und unter den Schutz derselben und bitten um einen Reichscom- missär. Jn der Pfalz seien die Angelegenheiten in einem geordneten Gange.
Umbscheiden spricht gegen die Vertagung.
Raveaur findet eS unbegreiflich, daß in dem Augenblick, wo Dresden beschoßen wird, man hier nicht handle. Der Reichsverweser könne möglicherweise seine Stelle niederlegen und dann müsse man w-sseu, welche Bahn das Ministerium gehen werde, ob mit ihnen oder gegen sie; jetzt hätte man die Bewegung noch in Händen.
Schwetschke spricht für Vertagungnm so mehr, da er heute gelesen, daß die Leipziger (Sommunalgarbe um 600 Mann braunschweigisches Militär zum Schutze geaen die Demokraten gebeten habe.
E>be ans Altenburg protestirt gegen die Erklärung des Leipziger Stadtraths, daß die provisorische Regierung nicht im Volke wurzele.
Präsident Simson, der kaum den stets wachsenden Tumult noch halten kann, erklärt, sobald noch einmal die Bewegung lin Hause selbst, wie geschehen, um sich greife, sein Amt niederlegen zu wollen, da seine Kraft erschöpft sei.
Besel er spricht für Vertagung.
Wigard. Dresden brennt, Dresden wird bombardirt! Und hier solle man feiern ? Leipzig sei allein die kleine Partei, die nicht mit bem Volke in Sachsen gehe. — Wenn man nicht augen- blickl'ch handle, so könne in 8 Tagen hier Alles vorbei sein.
v. Eagern: Er habe keine andere Nachrichten aus Sachsen über die Parteien erhalten, als aus Se'piig , und einen Vermilt- lungsdeputirten ans Glauchau.
Falla ti: Nur mit dem NeichSverweser habe das Ministerium einen festen Boden; anaefeinbet von der Reaktion, geschniâht von der Revolution, werde es stehen bleiben, so lange es mit dem Reichsverweser übereinstimme, da es nicht den Muth habe, jene Regierungen zu verlassen, welche sich um die ReichSvecfaffung ge- schaart hätten.
Namentliche Abstimmung wird verlangt und genehmigt über die Vertagungsfrage.
Mit 221 gegen 133 Stimmen wird die Vertagung angenommen.
v. Peucker wird befragt, warum auf bem Römerberge und dem Korinnarkt Oesterreicher und Preußen aufg-stellt seien, worauf er erklärt, es sei mit seinem Wissen nicht geschehen, und sie sollten zurückgezogen werden.
Simson: Die Beschlüsse vom 4. b. seien nicht der Centralgewalt zur Vollziehung überwiesen, sondern sie müßten nach den Verhandlungen vom Bureau der Nationalversammlung vollzogen werden. Man sei aber nicht darüber einig, ob man die ach t Beschlusse der Nationalversammlung allen 38 Regierungen mitthei- leu solle, und in welcher Form das zu geschehen habe. Er ladet daher den Dreißiger-Ausschuß und das Bureau zu einer Sitzung ein, um sich heute Nachmittag darüber zu vereinbaren. Nächste Sitzung morgen. (Fr. Z.)
D e LL t s ch E S n &. -
* Wiesbaden, 8. Mai. Die äußerste Liicke hat heute folgeuDen Aufruf erlassen:
Deut fches Volk!
Zu bett Waffen deutsche Männer tu allen Gaum des Vaterlandes !
Die Verbindung der Fürsten, welche Hochverrath an den: Volke und dem Vaterlande begehen wollen, liegt klar zu Tage. Verbindet auch Euch und erhebt Euch um das Vaterland zu retten.
Schon kämpfen Eure Brüder in Sachsen und der Pfalz für Euch; laßt sie nicht untergehen. Nach- barftamme der Sachsen und der Pfälzer, an Euch ist es zunächst, — ziehet hin zu Euren Brüdern, zieht hin und helft — helft ihnen und es wird Euch geholfen sein. Ihr könnt nicht zaudern, dürft nicht zaudern, Ihr dürft sie nicht allein stehen lassen, die auf- gistauben sind das Recht in einer Hand und in der andern das Schwert. Das Schwert für En er Recht!
Helft mit den Waffen, und wenn Ihr die nicht habt, helft sonst, helft wie Ihr könnt — nur helft.
Ihr andern Stamme auch Erhebt Euch, waffnet Euch und zeigt bem Despotismus und der Barba:el,