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Wiesbaden. Di-nsrag, 8. Mai
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„âeißeit und Recht !"
1849
Erfolge. - Die ^ns.rauonsgebuhren betragen für s-.c vierspaltige Pentzelle oder deren yLmm 3 Kreuzer. J p ^krvrenang o.r „Freien Zertung stets von wirksamem
Das LaudjäHergesetz und der nassauische Senat des Abgeordneten Heydenreich.
£7 Wiesbaden, 2. Mai. Das nassauische Ministerium H c r g e n h a h n scheint d er Ansicht zu sein, daß es nicht mehr länger regieren könne, ohne in dem Gebiete der Gesetzgebung das Zweikammersystem und in dem der vollziehenden Gewalt eine militärisch organisirte Gens- darmeriebande zu besitzen. Es handelt sich nun darum, diese beiden Stützen deS Ministeriums Her gen Hahn zu gründen. Die Regierungs-Kommissäre Werren und Reichmann treten als mehr tapfere, als geschickte Gladiatoren auf und haben als Dritten im Bunde sich den Abgeordneten Heydenreich auserkoren, welcher vor seiner Wahl ein Demokrat zu sein versichert hat. Das Gensdarmeriegesetz, welches das Ministerium Herg e n h a h n der Abgeordnetenversammlung vorgelegt hat, ist eine neue Auflage jenes Landjägergesetzes, welches im Jahre 1847 von dem Ministerium Dungern den alten Kammern vorgelegt worden war, welches damals der jetzige Minister Her- genha hn, als Abgeordneter, wegen der aus der militärischen Organisation entspringenden Gefahren lebhaft bekämpfte und auf welches aus eben diesem Grunde die Kammern damals nicht eingingen. Jenen alten Entwurf hatte der Regierungs-Commiffär R e i ch- m a n n ausgearbeitet. Er war es auch, welcher den neuen Entwurf vertheidigte, im Auftrag desselben Mannes als Minister, welcher alS Abgeordneter vor 2 Jahren den Entwurf bekämpft hatte. Die Stütze in der Kammer war der vormalige Demokrat Heyd e n r e i ch, welcher den Entwurf in einem weitläufigen Commissionsbericht zur Annahme empfahl. AuS den Serat^unae^ Kammer fit der Cnrwurs als cm ganz anderer hervcr- aegangen. Die Linke, welche sich hier in der Majorität befand, hat die gefährlichsten Bestimmungen des Entwurfs beseitigt. Merkwürdig war die Erscheinung, daß außer den beideuRegierungs-Eomnuyaren W e r r e n und Reichmann fast Niemand als Vertheidiger des Entwurfs auftrat. Die beiden Kapazitäten der Re- aieruna, Vollpracht und Bertram, waren meist erschienen! Warum nicht? - Die Getreuen von der Rechten, Großmann, Bertram, FreseniuS, Leisler, Keim u. s. w. sprachen nicht! Warum nicht? Wahrscheinlich wog bei ihnen die Scham, einen solchen Entwurf zu vertheidigen, schwerer, als der Eifer für das Ministerium. Heydenreich endlich sprach außer der Vorlesung des Commis,wnsbc- richtcs, Nichts. Dieß hatte jedoch darin seinen Grund, daß er auf die Amendements der Linken und deren Motivirung nicht präparirt war. Ohne schriftliche Vorbereitung kann er nicht sprechen. Seine Reden stimmen in diesem einen Punkt mit denjenigen des Demosthenes überein, sie riechen nach der Studir- lampe. Trotz der Vorarbeiten Heydenre ichs hat also die Regierung bei dem Gensdarmeriegesetz eine Niederlage erlitten. Der Punkt, auf welchen sie das
Republik und conftitutionelle Monarchie.
(Von Ferdinand Marquard.)
Nichts ist heutzutage gewöhnlicher, als die Voraus- setzung, daß die Republik nicht das Ideal aller Staats- verfasiuug sei. Die Halbbildung brüstet sich mit dieser Hypothese. Doch haben wir von vielen Reducrbühuen herab in vielen Zeitungen seit dem Februar 1848 die Wahrheit vernommen, daß nur die Unvollkommenheit der Menschen die sofortige Einführung jener vollkommensten Staatsform verhindere, bis nämlich die Menschen allgemein gebildet und allgemein wohlhabend wären, wie es nothwendig sein müsse. Ihren innern wahrhaften Grund haben diese Aussprüche in dem Selbstbewußtsein der heutigen Menschen, einander wesentlich gleich zu sein, und deßhalb namentlch Fürsten, die ihnen gegenüber als qualitativ andere, als höhere, als göttlich bevorzugte Menschen ausdrücklich anerkannt werden sollen, nicht mehr ertragen zu können. Aber wenn das Fürstenthum jetzt nicht mehr theocratisch, so kann cs auch nicht anthropologisch gerechtfertigt werden; denn die fürstliche Gewalt kann nicht bestehen im vollen Lichte der reinen Vernunft, da sie durch keinen synthetischen Satz a priori bewiesen werden kann. Wenn Völker, die sich neue Berfassungen geben, keineswegs sich sofort republikanisireu, vielmehr sich einen
I entscheidende Gewicht legte, welchen sie zwei Sitzungen hindurch auf das Lebhafteste vertheidigte, — die militärische Gerichtsbarkeit —, er ist ohne Erbarmen gestrichen worden.
Nachdem daS erste Bollwerk gefallen, wird man das zweite um so eifriger vertheidigen. Die Berathung des Verfagungswerkes zieht sich ungebührlich in die Länge. Will man zwischenzeitig noch Stimmen werben? Heydenreich hat einen Plan zu einemZwei- kammersystem entworfen, — einen „Senat" nnd eine Volkskammer, wovon ersterer 16 Männer, welche das 37te Lebensjahr passirt haben, letztere 24 Männer, die das Löste Jahr zurückgelegt haben, in sich schließen soll. Diesen Plan vertheidigt er. Den von der Linken ausgearbeiteten Entwurf schiebt der vormalige Demokrat bei Seite, mit den Worten, „wie man einen Entwurf, den ein Elubb (Obslupui, ste- teruntque comae!) zu dem Einigen gemacht habe, berathen könne, einen Entwurf, der von den demokratischen Vereinen empfohlen werde!!"
Die Rechte halt Versammlungen, zu welchen sie alle nicht zu der Linken gehörigen Kammermitglieder einlädt, und in welchen die große Idee des Heyoen- reichischen „Senates" ihrer Verwirklichung eutgegen- gefuhrt wird. Als kürzlich in einer dieser Versammlungen Fresenius fragte: „Wie sollen wir denn unseren Club nennen?" donnerte ihn Heydenreich an: „Wie können Sie hier von einem Club sprechen?" Diese Versammlung, welche also keinen „Elubb" ist, will sogar ein Organ gründen, da die Ota ff. Allg. Zeug, ihren Anforderungen nicht mehr genügt. Uno doch wirft die „Nassauische Allgemeine Zeitung" der Rechten vor, sie sei nicht toatia. Welche Uu- den Heydenreich'ichen altklassischen „Senat" gewonnen sein; es fehlt noch eine, dann haben wir die sechzehn nassauischen patres conscripii bei einander, welche die plebiscita der zweiten Kammer durch die senatus consuka der ersten entweder vernichten oder ihnen den stolzen Stempel des senatus populusque nassoicus aufdrücken können. Tantae inoiis erat, veterem renovare senatum! Wir sind sehr begierig auf die öffentlichen Verhandlungen. Nur fürchten wir, daß auch bei diesen der Fluß der Heyoeureich'- schen Beredtsamkeit bloß aus dem oben angegebenen Grunde ins Stocken gerathen wird. Oieam perdidi! Das Ministerium Hergenhahn wird alsdann übel daran sein. Es wird sonst keinen Vertheidiger finden. Denn selbst die Rechte, mit alleiniger Ausnahme deS Redners Heydenreich, wird sich nicht dazu hergeben, für das Zweikammersystem der Regierung oder gar für den Zensus deS §. 78 zu plädiren. Vollpracht und Bertram werden es noch viel weniger thun. Hergenhahn selbst kann nicht, wenn er nicht seinen eigenen Aeußerungen von 1848 ins Angesicht schlagen will. Wer bleibt also übrig? — Werren und Reichma nn, „— Arcades ambo,
Et cantare pares et respondere parati."
Fürsten wählen, sogar aus andern Volke stammen entsprossene, wie die Griechen den bayrischen Otto, die ! Belgier den Coburger Leopold, so ist das nicht die That ; der Völker, sondern das Werk der Restexivn und das Product des kritischen Selbstbtwußlseius derer, lie auf ihren Geldbeutel reflectittcu und ihr individuelles Ansehen kritisirtcu.
Dw fürstliche Gewalt ist nur die unvernünftige, unvollendete Form der Souveränität eines Staates; d:e Präsidentur deS republikanischen StaateS ist immer ihr Fortschritt, und wird auch in Deutschland nicht ausbleiben. Der Präsident kann in dem größten republikanischen Staate sich erhalten, wie dies Nord-Amerika beweist. Zu behaupten, daß in Nordamerika die fürstliche Gewalt der Präsidentur folgen werde, verräth entweder die größte Unkenntniß oder eine absichtliche Fälschung. Denn vor der fürstlichen Gewalt muß eine fürstliche Familie vor- aufgchen, und es völlig unmöglich, daß sich eine selche in Nord-Amerika ja bilden wird. Eine fürstliche Familie ist auchnichts Nothwendiges, da die Familie überhaupt nur auS zufälliger Verbindung von Jnduviduen entsteht, selten auS Neigung, die aber ebenfalls nur etwas Zufälliges ist, meist aus Berechnung. Die Familie ist demnach nicht der Ursprung deS Staats, sondern der gesellschaftliche Gedanke und die daraus entspringende That. Der Staat strebt eine vollständige Organisation des Lehens nach dem gesellschaftlichen Gedanken zu werden, und wenn auch die Familie als aus diesem entsprossen angesehen werden
HH Montabaur, Ende April. (Zur Frage der .V re loä Utter tin ,HerzogthuIN.) [Difficila 68t satyram non scribere!] Noch immer hoffte ich, unsere Landesregierung werde rechtzeitig den Sih mancher Kreisämter besser bestimmen. Doch das erschienene Gesetz vom 4. d. M. hat jene Hoffnung getäuscht; das Unglaubliche ist wahr. Montabaur die 3te oder 4te Stadt des Herzogtums ist ohne Kreisamt geblieben und Nassau zugetheilt worden. Zwischen Mon- tabaur, Nassau und Braubach besteht auch gar kein verkehr: die Leute im ganzen hiesigen Amte sind zu zählen, welche jemals in Nassau gewesen stnd, es sei denn um die Kettenbrücke zu sehen, und ebenso wenig drangen sich die Einwohner von Nassau hierher. Es war daher schon deshalb verkehrt, jene drei Aemter zusammen zu werfen, auch abgesehen von deren ungünstigen Lage zu einander, auf welche ich zurück- kommen werde.
Montabaur paßt nur zu den Aemtern Wallmerod und Selters, sowohl was deren Lage zu einander anlangt, als auch wegen der Verkehrs-Verhältnisse, und bietet dann einen Mittelpunkt für das so gebildete Kreisamt dar, wie ihn kauin ein anderer Sitz eines Kreisamtes hat. Die größten Orte wie Höhr, Grenzhausen, Selters, Herschbach, Ransbach, Hundsangen, Meudt und Nentershausen, wären nur zwei Stunden voin Amtssitze entfernt, und durch gute Wege damit verbunden, und nurZehr wenige kleinere Gemeinden, lägen höchstens vier Stunden entfernt. Betrachten wir dagegen das Amt Montabaur in Verbindung mit Huer 'liegCgiejch' "MoiltKäur ^VbllF'trel S Enden entfernt, selbst wenn man den graden — zum Fahren nicht geeigneten Weg einhält; wollen aber die H. H. Kreisbezirksrathe ein oder das andere Mal ;n ihren monatlichen Sitzungen fahren, was, um nicht mehrere Gulden zu verlieren, näm ich am folgenden Tage erst zurückzukehren, meistens geschehen wird, — so müssen sie über Ems einen 5—6 Stunden weiten Weg einhalten und früh anfstehen, um beim Beginn der Sitzung anwesend zu sein. Der O t Höhr, größer und gewerbreicher als Nassau, ist mindestens 4 bis 5 Stunden entfernt, ebenso die großen Dorfgemeinden Dernbach und Wirges, ja Oeizingen und Leuterroth mehr als 5 Stunden. Das Amt Montabaur hat fast 1 Drittel mehr Einwohner auf weniger Bodenflache als daö Amt Nassau; jenes Amt wählt 5, dieses nur 3 Bezirksrathe , jenes hat 36 Gemeinden dieses nur 29 und auch was die beiden Städte selbst betrifft, kann man, um nicht andere Beweggründe anzunehmen, nur bedauern, daß die hier Maß und Ziel gebende Verhältnisse so wenig bekannt in unserer Kammer gewesen zu sein scheinen. Ich will nur noch hervorhe- ben, daß Montabaur SOüO, Nassau etwa 1300 Einwohner zählt; daß ersteres jährlich 13 zum Theil be-
kann, so ist sie doch nur ein kleiner, niedriger Anfang, ein Product, kein Producent, und muy daher nicht als der Gipfel des Ganzen in einer sogenannten fürstlichen Familie sich wiederholen. Die Souveränität ^.s gesellschaftlichen Gedankens ist das Höchste und die Selbst- anschauung des Vocks. Die fürstliche Souveränität, beruhend auf der Souveränität des persönlichen Gedankens, der nicht durch die Vorstellung des gesellschaftlichen Wohls, sondern durch besondere Familien Tratiiioncu und Zwecke geleitet wird, ist daher staalSgefährlich und muß vernichtet werden. Die sürstlichen Familien von Anfang an schon ein roher Zufall, haben sich sortgeerbt, wie jedes Böse in den europäischen StaatSgcscllschaftcn; sie sind überall durch verbrecherische Thaten entweiht, und die Geschichte hat sie von Periode zu Periode verschlechtert. Jetzt haben sie den Gipfelpunkt ihrer Faulheit und Schlechtigkeit erreicht; auf den europäischen Thronen siyen jeßt buhlerische Weiber, männliche Schauspieler oder politische Verbrecher. Es ist daher ihre Ausstoßung aus der 9ka- tur nothwendig, Damit nicht das nothwendige Werden der Consequenzen dnS gesellschaftlichen Gedankens durch die rohe Macht, welche sie in staatsfeindlicher Absicht um sich cvncentrircn, fort und fort gehindert sei.
N>cht die Tendenzen der Praxis, sondern die Con- scqucnzen des Gedankens geben den Matzstab der Bear- thcilung dafür ab, was im Leben der Menschen, d. h. des Geistes gut oder schlecht ist. Daher also, wenn anc- die Tendenz der Praxis darauf hinaus geht, die Staats-