Frankfurt, 3. Mai. Die Rhein- und Moselzei- zeitung Hieltet, daß am 1. Mai der Bürgermeisterei in Kreuznach von Amtswegen eröffnet wurde, daß in und um Kreuznach 40,000 Mann Truppen a u f g e st e I l t werden sollen.
Gießen, 1. Mai. Gerstern ist in feierlicher außerordentlicher Versammlung der gan zen Bürg erg ar de dieselbe auf die R e i ch s v e r fa s su n g beeidigt worden. (O--P.-A.-Z.)
Köln, 1. Mai. Wieder ein neues Stück in der Geschichte der preussischen Contrerevolution. Der König gibt der Frankfurter Versammlung einen definitiven Fußtritt und wirft ihr die dargebotene goldpapierne Krone eines imaginären Kaiscrthums mit Verachtung in's Gesicht.
Wenn die Frankfurter Versammlung sich zur rechten Zeit energisch benommen hätte. sie könnte jetzt diesen übermuthberauschten Hohenzollern amtiren lassen und wegen „Beleidigung der Nationalversammlung" (Gesetz vom September 1848, das auch in Preußen publizirt ist) vor die Geschwornen stellen. Bis jetzt eristirt kein „Reichs"-Gesetz, daß die einzelnen Herrn Fürsten auch dem „Reich" gegenüber unverantwortlich erklärt; und die kaiserliche Unverantwortlichkeit stößt der Hohenzollern ja von sich.
Die neue preußische „Ncichs"-Note vom 28. April mildert den „Reichs"-Fußtritt durch einige wohlwollende Bemerkungen über die sogenannte deutsche Reichsver- fassung. Dies unschuldige Machwerk wird hier als Ausbund aller Schlechtigkeit mit als „alle Schranken m'edcrrcißendes" äußerstes Produkt der Revolution und des heimlichen Republikanismus dargestellt.
Die Paulskirche, eine carbonaristische Räuberhöhle! Welcker und Gagern, heimliche Republikaner, „Möros, den Dolch im Gewände!" Bassermann, der Spöken- kiker, selbst zu einer „Bassermanu'schen Gestalt" geworden! Das schmeichelt natürlich den Frankfurter Biedermännern nach all' dem Hohn, den das Volk, nach allen Verwünschungen, die die zertretcneneu Frankfurter und Wiener Barrikadenkämpfer auf sie gehäuft haben, und Leute aller Couleuren, bis herab zu Herrn Vogt, sind im Stande, solche Albernbeiten wirklich zu glauben.
Die preußische Note ist die letzte Drohung an die Frankfurter Versammlung, noch ehe zu ihrer wirklichen Sprengung geschritten wird. Noch einmal bietet der widerspenstige Hohenzollern die Hand zur „Verständigung." Und in der That — die Versammlung, nachdem sie so weit gegangen ist, könnte wahrhaftig auch noch den kleinen Schritt weiter gehen und ganz preußisches Werkzeug werden. (N. Nh. Z.)
Köln, 1. Mai, Nachmittags. Die allgemeine Berathung aller Gemeinden der Rheinprovinz, die auf den 5. hierher ausgeschrieben war, ist so eben von Re- gierungswegen verboten worden! (M. Z)
Dresden, 29. April. Daß die fürstlichen Herren ein Treibjagen auf die Kammern verabredet haben, sehen jetzt auch die Blödsinnigen. Zuerst haben Hannover und Preußen ihren Boden gereinigt. Die sächsische Regierung hätte geme die Verwilligung des von der 2ten Kammer beschlossenen Steuerprovisorinms bis September durch die 1te Kammer abgewartet. Doch scheinen verschärfte Befehle vom russischen Oberknäs in Potsdam und dem Olmützer Daila-Lama eingetroffen zu sein. Wahrend noch gestern früh ein von dem Ministerpräsidenten unterzeichnetes Reseript die Ernennung königlicher Commissarien, welche am Montage mit einer Kammerdeputation zur Berathung über Militärsachen zusammentreten sollten, dem Präsidenten der 2ten Kammer anzeigte, erhielten beide Kammerpräsidenten heute ein königliches Dekret, folgenden Inhalts: Seine königliche Viajestat haben Sich bewogen gefunden, die dermalen versammelten Kammern des Königreichs nach 8 116 der Verfassungsurkunde, und §. 9. des provisorischen Gesetzes vom 15. Nov. 1848 auf- zulösen. Solches wird hiermit bekannt gemacht. Gegeben ;u Dresden, am 28. April 1849. Friedrich August. — Dr. G. F. Held. F. F. Frhr. v. Beust. K. Wolf v. Ehrenstein. Dr. Chr. A. Weinlig. Bern- Harst, — zugleich mit dem Ersuchen zugefertigt, dasselbe den Mitgliedern der Kammer zu notifiziren."
Man hat sich nicht einmal die Zeit gelassen, oder nicht erst die Mühe gegeben, bei dieser Auflösung die Formen der provisorischen Geschäftsordnung zu beobachten, welche die §§. 170 mit 171 ausdrücklich verschreiben, daß das Auflösungsdekret in beiden Kammern von einem königlichen Commissarius vorgelesen werden muß, welcher die Sitzungen im Namen des Königs für geschlossen erklärt. — „Außer der Zeit des Landtags", also während der Vertagung der Kammern, soll die Auflösung durch eine königl, von sämmtlichen Mitgliedern des Gesamnckmiuisteriums kontrasignirte Verordnung erfolgen. Letzteres ist im vorliegeuden Falle geschehen. Wahrscheinlich werden die Mitglieder der Kammern, von denen der größte Theil heute wegen des Sonntags abwesend ist, sich morgen zur gewöhnlichen Zeit ins Sitzungslokal begeben und dasselbe geschlossen finden. (N. Nh. Z.)
Speyer, 1. Mai. Der Kreisausschuß der pfälzischen Vereine (dermalen zu Frankenthal) hat eine Ver- cinsversammlung auf den 1. Mai, Nachmittags 4 Uhr, nach Kaiserslautern ausgeschrieben. —' Am 2. Mai, Nachmittags 1 Uhr, wird eine allgemeine VolkSver- sammlung in Kaiserslautern stattfinden. — Die auf
tiefen Tag bestimmt gewesene Volksversammlung zu Neustadt ist auf den nächsten Sonntag verlegt.
< origen Sonntage zu Philippsburg abge- Haltcne Volksversammlung soll von 7—8000 Menschen besucht gewesen sein. (Sp.Z.)
Baierische Pfalz, I.Mai. Die Abgeordneten zur Nationalversammlung Christmann, Gulden, Koll, Rei- )aid, Schmitt, Schuler, Spatz, Tafel, Stockingerund Umchchelden haben einen Aufruf an die Bewohner der Pfalz erlassen, worin verlangt wird:
Die Pfalz möge in allen ihren Gemeinden, wo möglich unter Vorantritt ihrer OrtSvorsteher, schleunigst zusammentreten und Beschlüsse in folgendem Smne fassen:
1) Die von der verfassunggebenden deutschen Na- twnalversammlung verkündigte Reichsvcrfaffung lst mit ihrer Verkündigung, gleichviel, welche Lösung die ^berhauptsfrage noch erhalten möge, Gesetz in ganz Deutschland geworden.
2) Die Nichtanerkennung derselben von Seiten einer einzelnen Negierung ist eine strafbare Auflehnung gegen die neugeschaffene gesetzliche Ordnung; jeder gewaltthütige Angriff ein Hochverrath gegen die deutsche Nation.
3) Jeder Bürger verpflichtet sich mit Gut und Blut für das Neichsgrundgesetz einmstehen und jeden Angriff hierauf, mag er kommen, woher es auch sei, durch die That abzuwehren.
Diese Beschlüsse, welche nach unserer Ansicht sofort sowohl der deutschen Nat.-Vers. als auch dein k. bairischen Staatsministerium mitzutheilen, darum in doppelten Eremplaren von Bürgern zu unterzeichnen it. dann durch die Presse zu verössentlichen wären, werden die ernste Antwort auf die Note des baierischen Staatsministeriums bilden und ihm, wenn möglich, die Augen öffnen über die gefährliche Bahn, welche es wandelt. Sie werden aber auch in dem Volke offen den Bund besiegeln zur Vernichtung der volksfeindlichen Reaktion. (Mannh. Abdz.)
Mannheim, 1. Mai. Unumwundene Anerkennung der Reichsverfassung durch die Negierung, Auflösung der abgestandenen Kammer, Protestation gegen das vorgelcgte Wahlgesetz, Forderung eines freien, vernünftigen Wahlgesetzes für ein Volkshaus und somit Vernichtung deS verrotteten Zweikammersystems — das sind die dringensten Forderungen, die im ganzen Lande jetzt wiederhallen und welche in der großen Volksversammlung zu Philippsburg am verwichenen Sonntage formullrt wurden. Zugleich hat der LandesauS- schuß der badischen Volksvereine einen Aufruf zu schleunigster allgemeiner Organisirung der Volksbewaffnung erlassen; denn „ein in Waffen stehendes Volk ist die Schutzwehr der Freiheit, ist der Schrecken der Tyran- uen!" (M. Z.)
Mannheim, 2. Mai. In der heutigen Versammlung des hiesigen großen Bürgeraussclmsses wurden die bereits mitgetheilten Anträge genehmigt. Einmü- thig sprach sich die Versammlung für die Verwerfung der letzten großh. badischen Note und für unumwundene Anerkennung der Reichsverfassuug aus und beschloß ferner, die Negierung aufzufordern, die Verwirklichung derselben energisch mit allen ihr zu Gebot stehenden Mitteln zu betreiben, namentlich hierzu das Militär zur Verfügung der Nationalversammlung zu stellen.
Eben so einmüthig erklärte sich der große Bürger- ausschuß für Verwerfung des von Bekk dem Kammer- vereine vorgelegten Wahlgesetzentwurfes, und mit größter Mehrheit entschied er.sich für die sofortige Beru- fmig einer konstituirenden Landesversammlung nach den Bestimmuttgeu des Reichswahlgesetzes mit der allgemeinen Volljährigkeit.
Beide Beschlüsse und eine letzte Aufforderung an die Negierung, der Gemeinde endlich ihre Bürgerwehrwaffen zur Verfügung zu stellen, werden dtirch eine Deputation dem Minister Baptist Bekk persönlich überbracht, weil derselbe sich erst neulich wieder in Betracht von Gemeindebeschlüssen, die an die Regierung gelangten, mit Unkenntniß zu entschuldigen suchte.
(Maunh. Abendz.)
Ulderup, 28. April, Abends. Auch in den letzten Tagen sind im Sundewitt keine Feindseligkeiten vorgefallen. Das Hauptquartier des Oberbefehlshabers, GeneraUieuteuants von Prittwitz, sollte am 29. April nach Christiansfeld verlegt werden. (H. Z.)
Von der Nwderelbe, 29. April. Die schleswig- holsteinische Landesversammlung hat sich gestern (28.) auf unbestimmte Zeit, mit Vorbehalt sofortiger Wiedervereinigung in dringenden Fällen, vertagt, nach- ; dem sie in Gemäßheit deS von Dr. Karl Lorentzen : erstatteten Ausschußberichtes über die von Professor i Olshausen und Syndikus Klenze beantragte Absendung einer, die Wünsche des Landes bei etwaiger Wiederaufnahme der Friedensuntcrhandlungen aussprcchendcn Vorstellung an die Neichsgewalt^ für jetzt zur Tages- ordnung übergegangen war. (Brem. Z.)
— Aus tem Schreiben eines Hadersiebener Corres- i pondenteu theilen wir folgende interessante Nachricht mit. General v. P ritt w i tz erschien in der Mitte seiner Offiziere vor den nordwärts der Stadt in oder bei der s. d. Anlage versammelten Truppen, mit hielt ihnen eine Anrede deren Inhalt ungefähr folgender war: „Die Preußen ziehen in Jütland ein! Von Sr. Maj. dem Könige selbst ist dazu der Befehl eingetroffen. Sr. Maj. wollen, daß die Schleswig-
Ä™' ^ ^ '^ Männer geschlagen, möglichst L°"'w»d°>n - sie sollen nicht au« Ihrer tzlkl- li ng ntldiangt werde», sofern sie dieselbe» wirbt auf- jugebcii wünschen, aber geschont sollen sie werden!"
-'st
Tesche» cO-ster Schlesien) 26. Uprisi S o^ c 6 e n "’ russtschesHulfScorp« hier eingeruckt. . . (A. 3.)
« l I J t e n.
Lemberg, 25. April. Soeben ist die offizielle Nach- emgâgt, daß die Russen am 19., 20 und 21. April, in sechs Colonnen, unter den Befehlen der Generale Luders und Engelhardt, in Siebenbürgen von drei Seiten — Hermannstadt, Kronstadt und Maros-Vasarhely — sowie in die Bukavina über Suc- zawa ein gerückt sind. (A. Z.)
Frankreich.
Paris, 29. April. Die Franzosen müssen büßen für ihren Glauben an ein heiliges Recht, ein ewiges Recht mit an die Unverletzlichkeit deS Richters. Mit einem einzigen Rechte, daS für ewig erklärt wird, mit einem einzigen Richter, ter unabsetzbar dasteht, ist es ein Leichtes, die ganze Revolution umzustoßen und die Republik abzusetzen. Der Kassationschef steht jetzt mächtiger da, als der ganze Hof Louis Philipp's. Dafür haben auch die Franzosen die Könige für absetzbar und die Richter für unabsetzbar erklärt. Mag die politische Form noch io sehr sich ändern, mögen die Gesetze noch so verichiedcnen Ursprungs sein, wähnten die Franzosen, Gesetz bleibt Gesetz, mit der Richter hat weiter nichts zu thun, alS daS Gesetz zu repräsentiren; erklären wir ihn daher alS unabänderlich, unwandelbar und unwechselbar, in der wechselnden Form der Gesetze. So ward der Richter der unabsetzbare Vater- alter unehelichen Kinder, die von fremden Vätern, fremden Machten gezeugt wurden. So hat daS Gesetz von 1790 über die Versammlungen in den Richtern des KassationShofes Vertheidiger gefunden, die im Stande sind, die ganze Revolution über Haufen zu werfen, um das Gesetz zu wahren: pereat mundus, fiat lex, heißt in ihrem Munde weiter nichts, als: der Kassationshof steht über der Revolution, über ter Konstitution, über Allem.
Und will man wissen, was das Gesetz von 1790 ist? Weiter nichts als eine reine Polizei-Verordnung. Ein Polizeikommissär tritt in einen Wahlklub; der Präsident, sich stützend auf die Konstitution, widersetzt sich seinem Eintritte. Protokoll wird ausgenommen, uud das einfache Polizeigericht entscheidet in einem ausführlich motivirten Urtheile, daß der Polizei-Kommis,är keineswegs das Recht hatte in die Wahlversammlung zu dringen, und daß das Gesetz von 1790 auf die Wahlreunion nicht anwendbar ist. Auf Anwendbarkeit für bestimmte Fälle kömmt es aber gar nicht an; das Gesetz von 1790 ist von der provisorischen Regierung aufgehoben, und weder auf die Wahlreunionen noch auf andere Versammlungen anwendbar. Die Sache kömmt nach allerlei Zwischeninstanzen vor den Kassationshof mit seinen unabsetzbaren Richtern, die schon unter Louis Philippe wegen ihrer frühern parlamentarischen Laufbahn zu dieser hohen, unabsetzbaren Stellung befördert worden waren. Der Caffa- tioushof ist die Jnvaliden-Anstalt für alle ehemaligen Justizminister und Generalprokuratoren aus der Zeit der Monarchie, und steht dieser der jetzigen Regierung weit näher als jeder andere Gerichtshof. Der Cassa- tionshof also mit Barrot und Fancher in schönster Seelenharmonie caffirt das Urtheil des einfachen Polizeigerichts und die Sache kömmt vor einen andern Richter. Nimmt man nun auch die alte bürgerliche Gesetzgebung als maßgebend, als rechtskräftig an, so ist es immerhin erlaubt, zu sagen: die JuriSpudenz ist über den fraglichen Punkt noch nicht sirirt. Aber Hr. Barrot nimmt davon keine Notiz: er bemächtigt sich des Urtheils des Kassationshofes und läßt allenthalben Polizeikommissäre in die Wahlversammlungen dringen und hinter den Polizeikominissären die bewaffnete Macht aufstellen. Was zu thun? Die Absicht der Regierung ist offenbar eine Kollision hervorzurufen. Nichts pro- vozirt mehr als die Anwesenheit der Polizeikommissäre in diesen Vereinen, und dennoch hat sich das Volk bis heute nicht zu Gewaltchätigkeiten Hinreißen lassen, wozu es doch das größte Recht hätte. Aber das Volk bleibt ruhig und seine Haltung ist wirklich bewunderungswürdig. Das Volk hat unendlich gelernt. (N.R.Z.)
Paris, 29. April. Die Volksmassen auf teil mittleren Boulevards (um die Porte St.-DeniS) waren gestern Abend zwar noch überaus zahlreich, aber bei Weitem weniger aufgeregt und stürmisch, als vorgestern. Bei dem ersten Trommelschlage (9% Uhr) zerstreuten sich die Arbeiter in der Richtung deS Semple, die unabsehbare Menge von Spaziergängern und Maulaffen längs der Geländer am Boulevard des bonnes Nouvelles floh dagegen wie besessen vor den unsanften Berührungen der Stabtsolvaten.
— Das demokratisch-sozialistische Wahlkomite erläßt folgende Erklärung: „Nach einer Berathung von 3 Tagen hat das demokratisch-sozialistische Wahlcomite heute um 4 Nachmittags entschieden, daß im Prinzipe die Aufsicht eines Polizeikommissärs bei Wahlversammlungen weder geduldet werden kann noch darf. Haute Abend beräth das Comite über den besten Weg, welcher eiuzuschlagen, um die Grundlage des republikanischen Rechts, das freie Stimmrecht, unberührt zu be-