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Frankfurt, 3. Mai. Die Rhein- und Moselzei- zeitung Hieltet, daß am 1. Mai der Bürgermeisterei in Kreuznach von Amtswegen eröffnet wurde, daß in und um Kreuznach 40,000 Mann Truppen a u f g e st e I l t werden sollen.

Gießen, 1. Mai. Gerstern ist in feierlicher außer­ordentlicher Versammlung der gan zen Bürg erg ar de dieselbe auf die R e i ch s v e r fa s su n g beeidigt worden. (O--P.-A.-Z.)

Köln, 1. Mai. Wieder ein neues Stück in der Geschichte der preussischen Contrerevolution. Der König gibt der Frankfurter Versammlung einen definitiven Fußtritt und wirft ihr die dargebotene goldpapierne Krone eines imaginären Kaiscrthums mit Verachtung in's Gesicht.

Wenn die Frankfurter Versammlung sich zur rech­ten Zeit energisch benommen hätte. sie könnte jetzt die­sen übermuthberauschten Hohenzollern amtiren lassen und wegenBeleidigung der Nationalversammlung" (Gesetz vom September 1848, das auch in Preußen publizirt ist) vor die Geschwornen stellen. Bis jetzt eristirt keinReichs"-Gesetz, daß die einzelnen Herrn Fürsten auch demReich" gegenüber unverantwortlich erklärt; und die kaiserliche Unverantwortlichkeit stößt der Hohenzollern ja von sich.

Die neue preußischeNcichs"-Note vom 28. April mildert denReichs"-Fußtritt durch einige wohlwollende Bemerkungen über die sogenannte deutsche Reichsver- fassung. Dies unschuldige Machwerk wird hier als Ausbund aller Schlechtigkeit mit alsalle Schranken m'edcrrcißendes" äußerstes Produkt der Revolution und des heimlichen Republikanismus dargestellt.

Die Paulskirche, eine carbonaristische Räuberhöhle! Welcker und Gagern, heimliche Republikaner,Möros, den Dolch im Gewände!" Bassermann, der Spöken- kiker, selbst zu einerBassermanu'schen Gestalt" ge­worden! Das schmeichelt natürlich den Frankfurter Biedermännern nach all' dem Hohn, den das Volk, nach allen Verwünschungen, die die zertretcneneu Frank­furter und Wiener Barrikadenkämpfer auf sie gehäuft haben, und Leute aller Couleuren, bis herab zu Herrn Vogt, sind im Stande, solche Albernbeiten wirklich zu glauben.

Die preußische Note ist die letzte Drohung an die Frankfurter Versammlung, noch ehe zu ihrer wirklichen Sprengung geschritten wird. Noch einmal bietet der widerspenstige Hohenzollern die Hand zurVerstän­digung." Und in der That die Versammlung, nachdem sie so weit gegangen ist, könnte wahrhaftig auch noch den kleinen Schritt weiter gehen und ganz preußisches Werkzeug werden. (N. Nh. Z.)

Köln, 1. Mai, Nachmittags. Die allgemeine Be­rathung aller Gemeinden der Rheinprovinz, die auf den 5. hierher ausgeschrieben war, ist so eben von Re- gierungswegen verboten worden! (M. Z)

Dresden, 29. April. Daß die fürstlichen Herren ein Treibjagen auf die Kammern verabredet haben, sehen jetzt auch die Blödsinnigen. Zuerst haben Hannover und Preußen ihren Boden gereinigt. Die sächsische Regierung hätte geme die Verwilligung des von der 2ten Kammer beschlossenen Steuerprovisorinms bis September durch die 1te Kammer abgewartet. Doch scheinen verschärfte Befehle vom russischen Oberknäs in Potsdam und dem Olmützer Daila-Lama eingetroffen zu sein. Wahrend noch gestern früh ein von dem Ministerpräsidenten unterzeichnetes Reseript die Er­nennung königlicher Commissarien, welche am Montage mit einer Kammerdeputation zur Berathung über Mi­litärsachen zusammentreten sollten, dem Präsidenten der 2ten Kammer anzeigte, erhielten beide Kammerpräsi­denten heute ein königliches Dekret, folgenden Inhalts: Seine königliche Viajestat haben Sich bewogen gefun­den, die dermalen versammelten Kammern des König­reichs nach 8 116 der Verfassungsurkunde, und §. 9. des provisorischen Gesetzes vom 15. Nov. 1848 auf- zulösen. Solches wird hiermit bekannt gemacht. Ge­geben ;u Dresden, am 28. April 1849. Friedrich August. Dr. G. F. Held. F. F. Frhr. v. Beust. K. Wolf v. Ehrenstein. Dr. Chr. A. Weinlig. Bern- Harst, zugleich mit dem Ersuchen zugefertigt, das­selbe den Mitgliedern der Kammer zu notifiziren."

Man hat sich nicht einmal die Zeit gelassen, oder nicht erst die Mühe gegeben, bei dieser Auflösung die Formen der provisorischen Geschäftsordnung zu beob­achten, welche die §§. 170 mit 171 ausdrücklich ver­schreiben, daß das Auflösungsdekret in beiden Kammern von einem königlichen Commissarius vorgelesen werden muß, welcher die Sitzungen im Namen des Königs für geschlossen erklärt.Außer der Zeit des Land­tags", also während der Vertagung der Kammern, soll die Auflösung durch eine königl, von sämmtlichen Mitgliedern des Gesamnckmiuisteriums kontrasignirte Verordnung erfolgen. Letzteres ist im vorliegeuden Falle geschehen. Wahrscheinlich werden die Mitglieder der Kammern, von denen der größte Theil heute we­gen des Sonntags abwesend ist, sich morgen zur ge­wöhnlichen Zeit ins Sitzungslokal begeben und dasselbe geschlossen finden. (N. Nh. Z.)

Speyer, 1. Mai. Der Kreisausschuß der pfälzi­schen Vereine (dermalen zu Frankenthal) hat eine Ver- cinsversammlung auf den 1. Mai, Nachmittags 4 Uhr, nach Kaiserslautern ausgeschrieben.' Am 2. Mai, Nachmittags 1 Uhr, wird eine allgemeine VolkSver- sammlung in Kaiserslautern stattfinden. Die auf

tiefen Tag bestimmt gewesene Volksversammlung zu Neustadt ist auf den nächsten Sonntag verlegt.

< origen Sonntage zu Philippsburg abge- Haltcne Volksversammlung soll von 78000 Menschen besucht gewesen sein. (Sp.Z.)

Baierische Pfalz, I.Mai. Die Abgeordneten zur Nationalversammlung Christmann, Gulden, Koll, Rei- )aid, Schmitt, Schuler, Spatz, Tafel, Stockingerund Umchchelden haben einen Aufruf an die Bewohner der Pfalz erlassen, worin verlangt wird:

Die Pfalz möge in allen ihren Gemeinden, wo möglich unter Vorantritt ihrer OrtSvorsteher, schleu­nigst zusammentreten und Beschlüsse in folgendem Smne fassen:

1) Die von der verfassunggebenden deutschen Na- twnalversammlung verkündigte Reichsvcrfaffung lst mit ihrer Verkündigung, gleichviel, welche Lösung die ^berhauptsfrage noch erhalten möge, Gesetz in ganz Deutschland geworden.

2) Die Nichtanerkennung derselben von Seiten einer einzelnen Negierung ist eine strafbare Aufleh­nung gegen die neugeschaffene gesetzliche Ord­nung; jeder gewaltthütige Angriff ein Hoch­verrath gegen die deutsche Nation.

3) Jeder Bürger verpflichtet sich mit Gut und Blut für das Neichsgrundgesetz einmstehen und jeden Angriff hierauf, mag er kommen, woher es auch sei, durch die That abzuwehren.

Diese Beschlüsse, welche nach unserer Ansicht so­fort sowohl der deutschen Nat.-Vers. als auch dein k. bai­rischen Staatsministerium mitzutheilen, darum in doppel­ten Eremplaren von Bürgern zu unterzeichnen it. dann durch die Presse zu verössentlichen wären, werden die ernste Antwort auf die Note des baierischen Staats­ministeriums bilden und ihm, wenn möglich, die Augen öffnen über die gefährliche Bahn, welche es wandelt. Sie werden aber auch in dem Volke offen den Bund besiegeln zur Vernichtung der volksfeindlichen Reak­tion. (Mannh. Abdz.)

Mannheim, 1. Mai. Unumwundene Anerkennung der Reichsverfassung durch die Negierung, Auflösung der abgestandenen Kammer, Protestation gegen das vorgelcgte Wahlgesetz, Forderung eines freien, vernünf­tigen Wahlgesetzes für ein Volkshaus und somit Ver­nichtung deS verrotteten Zweikammersystems das sind die dringensten Forderungen, die im ganzen Lande jetzt wiederhallen und welche in der großen Volksver­sammlung zu Philippsburg am verwichenen Sonn­tage formullrt wurden. Zugleich hat der LandesauS- schuß der badischen Volksvereine einen Aufruf zu schleu­nigster allgemeiner Organisirung der Volksbewaffnung erlassen; dennein in Waffen stehendes Volk ist die Schutzwehr der Freiheit, ist der Schrecken der Tyran- uen!" (M. Z.)

Mannheim, 2. Mai. In der heutigen Versamm­lung des hiesigen großen Bürgeraussclmsses wurden die bereits mitgetheilten Anträge genehmigt. Einmü- thig sprach sich die Versammlung für die Verwerfung der letzten großh. badischen Note und für unumwun­dene Anerkennung der Reichsverfassuug aus und be­schloß ferner, die Negierung aufzufordern, die Ver­wirklichung derselben energisch mit allen ihr zu Gebot stehenden Mitteln zu betreiben, namentlich hierzu das Militär zur Verfügung der Nationalversammlung zu stellen.

Eben so einmüthig erklärte sich der große Bürger- ausschuß für Verwerfung des von Bekk dem Kammer- vereine vorgelegten Wahlgesetzentwurfes, und mit größ­ter Mehrheit entschied er.sich für die sofortige Beru- fmig einer konstituirenden Landesversammlung nach den Bestimmuttgeu des Reichswahlgesetzes mit der allge­meinen Volljährigkeit.

Beide Beschlüsse und eine letzte Aufforderung an die Negierung, der Gemeinde endlich ihre Bürgerwehr­waffen zur Verfügung zu stellen, werden dtirch eine Deputation dem Minister Baptist Bekk persönlich über­bracht, weil derselbe sich erst neulich wieder in Be­tracht von Gemeindebeschlüssen, die an die Regierung gelangten, mit Unkenntniß zu entschuldigen suchte.

(Maunh. Abendz.)

Ulderup, 28. April, Abends. Auch in den letzten Tagen sind im Sundewitt keine Feindseligkeiten vor­gefallen. Das Hauptquartier des Oberbefehlshabers, GeneraUieuteuants von Prittwitz, sollte am 29. April nach Christiansfeld verlegt werden. (H. Z.)

Von der Nwderelbe, 29. April. Die schleswig- holsteinische Landesversammlung hat sich gestern (28.) auf unbestimmte Zeit, mit Vorbehalt sofortiger Wie­dervereinigung in dringenden Fällen, vertagt, nach- ; dem sie in Gemäßheit deS von Dr. Karl Lorentzen : erstatteten Ausschußberichtes über die von Professor i Olshausen und Syndikus Klenze beantragte Absendung einer, die Wünsche des Landes bei etwaiger Wieder­aufnahme der Friedensuntcrhandlungen aussprcchendcn Vorstellung an die Neichsgewalt^ für jetzt zur Tages- ordnung übergegangen war. (Brem. Z.)

Aus tem Schreiben eines Hadersiebener Corres- i pondenteu theilen wir folgende interessante Nachricht mit. General v. P ritt w i tz erschien in der Mitte seiner Offiziere vor den nordwärts der Stadt in oder bei der s. d. Anlage versammelten Truppen, mit hielt ihnen eine Anrede deren Inhalt ungefähr folgender war:Die Preußen ziehen in Jütland ein! Von Sr. Maj. dem Könige selbst ist dazu der Befehl eingetroffen. Sr. Maj. wollen, daß die Schleswig-

Ä' ^ ^ '^ Männer geschlagen, möglichst L°"'w»d°>n - sie sollen nicht au« Ihrer tzlkl- li ng ntldiangt werde», sofern sie dieselbe» wirbt auf- jugebcii wünschen, aber geschont sollen sie werden!"

-'st

Tesche» cO-ster Schlesien) 26. Uprisi S o^ c 6 e n " russtschesHulfScorp« hier eingeruckt. . . (A. 3.)

« l I J t e n.

Lemberg, 25. April. Soeben ist die offizielle Nach- emgâgt, daß die Russen am 19., 20 und 21. April, in sechs Colonnen, unter den Befehlen der Generale Luders und Engelhardt, in Siebenbür­gen von drei Seiten Hermannstadt, Kronstadt und Maros-Vasarhely sowie in die Bukavina über Suc- zawa ein gerückt sind. (A. Z.)

Frankreich.

Paris, 29. April. Die Franzosen müssen büßen für ihren Glauben an ein heiliges Recht, ein ewiges Recht mit an die Unverletzlichkeit deS Richters. Mit einem einzigen Rechte, daS für ewig erklärt wird, mit einem einzigen Richter, ter unabsetzbar dasteht, ist es ein Leichtes, die ganze Revolution umzustoßen und die Republik abzusetzen. Der Kassationschef steht jetzt mächti­ger da, als der ganze Hof Louis Philipp's. Dafür haben auch die Franzosen die Könige für absetzbar und die Richter für unabsetzbar erklärt. Mag die politische Form noch io sehr sich ändern, mögen die Gesetze noch so verichiedcnen Ursprungs sein, wähnten die Fran­zosen, Gesetz bleibt Gesetz, mit der Richter hat weiter nichts zu thun, alS daS Gesetz zu repräsentiren; er­klären wir ihn daher alS unabänderlich, unwandelbar und unwechselbar, in der wechselnden Form der Ge­setze. So ward der Richter der unabsetzbare Vater- alter unehelichen Kinder, die von fremden Vätern, fremden Machten gezeugt wurden. So hat daS Gesetz von 1790 über die Versammlungen in den Richtern des KassationShofes Vertheidiger gefunden, die im Stande sind, die ganze Revolution über Haufen zu werfen, um das Gesetz zu wahren: pereat mundus, fiat lex, heißt in ihrem Munde weiter nichts, als: der Kassationshof steht über der Revolution, über ter Konstitution, über Allem.

Und will man wissen, was das Gesetz von 1790 ist? Weiter nichts als eine reine Polizei-Verordnung. Ein Polizeikommissär tritt in einen Wahlklub; der Präsident, sich stützend auf die Konstitution, widersetzt sich seinem Eintritte. Protokoll wird ausgenommen, uud das einfache Polizeigericht entscheidet in einem ausführlich motivirten Urtheile, daß der Polizei-Kom­mis,är keineswegs das Recht hatte in die Wahlver­sammlung zu dringen, und daß das Gesetz von 1790 auf die Wahlreunion nicht anwendbar ist. Auf An­wendbarkeit für bestimmte Fälle kömmt es aber gar nicht an; das Gesetz von 1790 ist von der proviso­rischen Regierung aufgehoben, und weder auf die Wahl­reunionen noch auf andere Versammlungen anwendbar. Die Sache kömmt nach allerlei Zwischeninstanzen vor den Kassationshof mit seinen unabsetzbaren Richtern, die schon unter Louis Philippe wegen ihrer frühern parlamentarischen Laufbahn zu dieser hohen, unabsetz­baren Stellung befördert worden waren. Der Caffa- tioushof ist die Jnvaliden-Anstalt für alle ehemaligen Justizminister und Generalprokuratoren aus der Zeit der Monarchie, und steht dieser der jetzigen Regierung weit näher als jeder andere Gerichtshof. Der Cassa- tionshof also mit Barrot und Fancher in schönster Seelenharmonie caffirt das Urtheil des einfachen Po­lizeigerichts und die Sache kömmt vor einen andern Richter. Nimmt man nun auch die alte bürgerliche Gesetzgebung als maßgebend, als rechtskräftig an, so ist es immerhin erlaubt, zu sagen: die JuriSpudenz ist über den fraglichen Punkt noch nicht sirirt. Aber Hr. Barrot nimmt davon keine Notiz: er bemächtigt sich des Urtheils des Kassationshofes und läßt allenthalben Polizeikommissäre in die Wahlversammlungen dringen und hinter den Polizeikominissären die bewaffnete Macht aufstellen. Was zu thun? Die Absicht der Regierung ist offenbar eine Kollision hervorzurufen. Nichts pro- vozirt mehr als die Anwesenheit der Polizeikommissäre in diesen Vereinen, und dennoch hat sich das Volk bis heute nicht zu Gewaltchätigkeiten Hinreißen lassen, wozu es doch das größte Recht hätte. Aber das Volk bleibt ruhig und seine Haltung ist wirklich bewunde­rungswürdig. Das Volk hat unendlich gelernt. (N.R.Z.)

Paris, 29. April. Die Volksmassen auf teil mitt­leren Boulevards (um die Porte St.-DeniS) waren gestern Abend zwar noch überaus zahlreich, aber bei Weitem weniger aufgeregt und stürmisch, als vor­gestern. Bei dem ersten Trommelschlage (9% Uhr) zerstreuten sich die Arbeiter in der Richtung deS Semple, die unabsehbare Menge von Spaziergängern und Maul­affen längs der Geländer am Boulevard des bonnes Nouvelles floh dagegen wie besessen vor den unsanf­ten Berührungen der Stabtsolvaten.

Das demokratisch-sozialistische Wahlkomite erläßt folgende Erklärung:Nach einer Berathung von 3 Tagen hat das demokratisch-sozialistische Wahlcomite heute um 4 Nachmittags entschieden, daß im Prinzipe die Aufsicht eines Polizeikommissärs bei Wahlversamm­lungen weder geduldet werden kann noch darf. Haute Abend beräth das Comite über den besten Weg, wel­cher eiuzuschlagen, um die Grundlage des republikani­schen Rechts, das freie Stimmrecht, unberührt zu be-