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âeikeit und Reckt!"

WèesbÄden. DLensLiZg, 1. Mai

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-st Die Verfassung des Herzogthnms Nassau betressend.

Obgleich schon vielfache Aeußerungen über den von der Negierung eingebrachten Verfassungsentwurf er­folgt sind, so mag es immerhin gerechtfertigt erschei­nen, denselben hier nochmals zu besprechen.

Der Negierungsentwurf, welcher die Grundrechte zu Grunde "legt, schließt sich in anderen Beziehungen der Verfaffungsurkunde für den preußischen Staat an und hat manche Bestimmungen der Ickern wort- getreuaufgenommen, was durch eine genaue Ver­gleichung der preußischen Verfassungsurkunde und des Regierungsentwurfes sich ergibt. Nach letzterm soll in Nassau wiederum das Zweikammersystem ein­geführt werden. Durch die Proklamation des Her­zogs vom 5. März 1848 wurde versprochen, daß die Wählbarkeit als Volksabgeordneter nicht an einen Vermögensbesitz gebunden sein solle. Daraufhin wurde am 5. April,1848 die früher bestandene Herrenbank aufgehoben und das Einkammersystem bei uns cingc- führt, in welcher Beziehung es in den Einführungs- Worten dieses Gesetzes heißt:man sei von der Ueber­zeugung durchdrungen, daß die frühere Zusammen­setzung der Landstände (nämlich in zwei Kammern) den dermaligen Verhältnissen nicht mehr entspreche und habe deßhalb beschlossen, daß die Repräsentation des Landes für die Zukunft in Einer Kammer stattfinden und die Wählbarkeit zum Volksabgeordneten von einem bestimmten Vermögensbesitze nicht abhängig sein solle." Nach kaum einem Jahre soll nun aber wiederum das frühere Zweikammersystem eiugeführt werden! Für- wahr eine in der That höchst auffallende Erschninung! Damals wehte der Wind von Frankreich her, jetzt scheint er von einer andern Gegend her zu blasen.

Auffallend ist es auch, daß im Negierungsentwurf bloß bemerkt ist, die Wahl geschehe in Gemäßheit der Wahlgesetze für die erste und zweite Kammer! Wie auch die Wahlgesetze selbst auöfallen mögen, die Ab­sicht der Regierung ist leicht zu errathen! Da die Mitglieder der ersten Kammer keine Diäten und die der zweiteii eine Aversionalsumme von 200 fl. erhal­ten sollen, so ist es ganz klar, daß wieder ein Census eingeführt werden soll, mag auch das Wort Census möglichst im Entwürfe vermieden worden sein; denn schwerlich wird ein zur ersten Sammer Erwählter, welcher nicht im Besitze beträchtlichen Vermögens ist, die Wahl annehmen und annehmen können; es wer­den also nur sehr vermögende Leute in die erste Kam­mer eintreten können. Ebenso ist die den Mitgliedern der zweiten Kammer zugedachte Vergütung von 200 fl., falls der Landtag nur einigermaßen lange dauert, zu gering und unzureichend, so daß also auch in die zweite Sammer keine, nicht bedeutend bemittelten Män­ner eintreten können; jedenfalls würden 200 fl. aber aber auch zu viel sein, wenn der Landtag bald nach

Jwan und Wanda.

(Aus denMemoiren des Grafen de la Garde", deutsch von Eichler)

(Schluß.)

In dem Augenblicke, wo eS ihm fast schon gelang, die Feinde zur Flucht zu nöthigen, erhielt er einen Schuß, der ihm die Brust durchbohrte. Durch seine Reiter auf­gehoben und von Peter, seinem seit seiner Kindheit ihm treu ergebenen Diener unterstützt, erlaubte sein starker Blutverlust nicht, ihn in daS Feld zurückzusühren; auf einer in der Eile zusammengelcgtcn Tragbahre brachte man ihn in ein benachbartes Dorf, wo die Prinzessin LubomirSka ein Hospiz gegründet hatte, in welchem die barmherzigen Schwestern von der Regel deS Saint-Vin- cent de Paula den Krankendienst hatten. Er wurde in eines der Zimmer des Klosters gebracht, alle Sorgfalt ihm gewidmet, sowohl vom Ärzte des Hauses, als durch die tugendhaften frommen Frauen. Aber die Kugel hatte die Organe des Lebens getroffen, und nach dem zweiten Tage sagte der Chirurgus, es bliebe keine Hoff­nung mehr.

Bei Verkündigung dieses unseligen Prognostikons ent­fuhr einer jungen in einen Schleier verhüllten Schwester, welche Iwan nicht verlassen hatte, ein Schrei des Schreckens; sie stürzt sich auf das Schmerzenslager und bleibt wie vernichtet liegen. Sie weinte nicht, die Un­glückliche, sondern starb, wollte gleichfalls sterben. Bei

seinem Zusammentritt aufgelöst werden sollte. Sollte es sogar, wie es im Entwürfe steht, für außerordent­liche Landtage besondere Vergütungen festzusetzen beab­sichtigt werden, so wäre der Regierung dadurch die Macht in die Hände gegeben, die Mitglieder der zweiten Sammer eintretenden Falles zu honoriren, nach Art der Gratifikationen, was eine Verlockung für schwache Kammermitglieder abgeben könnte, der Ne­gierung nie zu oppomren, und sich stets recht gefügig und willfährig zu bezeigen.

Das Regierungsorgan, die Nass. Allgemeine, be­hauptete nun zwar, der größte Theil der Gegurrtes Zweikammersystems verstehe von der Sache nichts und folge blindlings ihren Führern. Diese Ansicht ist aber nicht richtig; der größte Theil des Volkes denkt darüber gewiß ganz richtig; es weiß, daß man durch das Ver­handeln in zwei verschiedenen Versammlungen die Zu­fälligkeiten, welche angeblich an einer Stimmenmehr­heit in einer einzigen Versammlung haften, vermeiden wolle, daß man die Gefahren leidenschaftlicher, häufig bald nachher bereuter Entschlüsse vermeiden und daß man dadurch der Krone Schutz vor der Erschüt­terung, welche die brausende Welle der Berathungen in einer Versammlung leicht hervorbrächte, schlüge sie ungebrochen immerfort geradezu an den Thron an, gewähren wolle. Allein alle diese Voraussetzungen sind nicht stichhaltig, lassen sich jedenfalls durch etwaiges Auflösen der Kammer und durch das suspensive Veto des Fürsten beseitigen.

Auch wenn die erste Kammer nicht eine Adelskam­mer ist, so hat sich dieselbe, wie die Erfahrung und die Geschichte lehrt, regelmäßig als eine Schntzerin aristokratischer Ideen, als Gegnerin jedweden Fortschritts und zeitgemäßer Steuerungen*' re. gezeigt. Man muß sich daher durchaus gegen das Zweckammerchstem er­klären, mögen auch noch so viele Theoretiker es ver­theidigen; keinenfallS ist es für unser Ländchen gebo­ten; das bisherige, wahrlich nicht rasche Verfahren un­serer Kammer, hat dazu keine Veranlassung gegeben. Begreiflicherweise darf man Zich für das Zweikammer­system nicht auf daS Beispiel Englands berufen, dies ist nicht maßgebend für uns.

Nach dem Negierungsentwurf beansprucht der Her­zog ein suspensives Veto; dasselbe scheint aber viel zu weit außgedehnt, wenn nach erfterm ein die Zu­stimmung des Herzogs nicht erlangt habender Entwurf in derselben Sitzungsperiode nicht wiederholt werden soll und wenn ein in drei unmittelbar sich folgenden ordentlichen Sitzungsperioden gefaßter Beschluß erst mit dem Schlüsse deS dritten Landtags auch ohne Zu­stimmung des Fürsten zum Gesetz erhoben seyn soll. Wir wissen sehr wohl, daß gerade dieselbe Bestimmung in der Verfassung des deutschen Reichs von der Frank­furter Nationalversammlung ausgenommen worden ist, indeß sind wir der Ansicht, daß ein deutscher Fürst zeitgemäßere Bestimmungen, als sie für den etwaigen deutschen Kaiser erlassen sind, annehmen dürfe. Unse-

diesem Schrei öffnete der Kranke mit Anstrengung die Augen, zieht den Schleier weg, welcher sie seinen Blicken verhüllt, und erkennt, unter der Kleidung einer der frommen Schwestern, die Freundin seiner Jugend.

Bist Du es, Elisabeth, sagte er, indem er ihr die Hand drückte: oder hat ein Engel dies Kleid ange- zvgen, um meinen letzten Seufzer zum Himmel zu bringen? Für dieses trostlose Leben hast Du alle Behaglichkeit des Luxus aufgegeben: um Deinen Freund reich zu machen, wolltest Du Dienerin der Armen werden?..."

Gott wollte es also, theurer Iwan. Wenn ich Deinen Bitten nicht habe wiedersteheu können, über mich selbst nicht den Sieg erreichen konnte, so bedurfte es eines ewigen vom Himmel eingegebenen Gelübdes, und zu trennen. Ich habe Alles auf der Welt erfahren, was ein Frauenherz am schmerzlichsten berühren kann; da konnte also kein Opfer mehr mir peinlich sein. Das größte war vollbracht, als ich auf Dich verzichtete.

Was sagst Du, Elisabeth?"

DaS unheilvolle Geheimniß entfloh den Lippen wider meinen Willen; und wenn ich Alles gethan habe, um zu verhindern, daß diese Liebe weder Deine noch Wandas Ruhe trübte, so sieh, wie ich dafür belohnt worden bin.

Zu Hülfe, er stirbt! schrie Peter. Ach, um Gottes willen, Madame, ziehen Sie sich zurück; diese Aufregung tobtet ihn."

Iwan kam indeß wieder zu sich, heftet seine sterbende

reS Erachtens nach hätte ein kürzerer Zeitraum als eine dreijährige Sitzungsperiode angenommen werden sollen, etwa nach Schluß derselben Periode, wie uuse- res Wissens z. B. die Norwegische Verfassungsurkunde das suspensive Veto nur auf den Zeitraum von 6 Wochen erstreckt.

Der §. 53 des Negierungsentwurfs,Erlaß pro­visorischer Gesetze in bringenden Fällen ohne Mitwir­kung der Kammern betreffend," ähnlich der Bestimmung in der preußischen Verfassung ist bedenklich, da der Begriffvon dringenden keinen Aufschub erleidenden Fauen" vage ist und die Möglichkeit gegeben sein würde, zu Recht bestehende Gesetze nach Belieben zeitweise auf­zuheben oder zu sistireu; eine Bestimmung, welche für die preußische Regierung, welche, das wird Niemand läuguen, den Scheinconstitutionalismus befördert, im­merhin passen mag, aber nicht für unser Land.

Auffallend ist' es noch, daß im Regierungsentwurfe die Bestimmung der Grundrechte,daß Niemand ver­pflichtet sei, seine religiöse Ueberzeugung offenbaren, ausgelassen ist und daß nach §. 98 die durch die Grundrechte untersagte Einstellung im Militär noch beibehalten werden soll, während Artikel 3 des Ent­wurfs die Einstellung aufhebt. Der Entwurf der Linken ist auf freisinnigeren Prinzipien als der Ne- gierungsentwurf basirt; über erstem in der Kürze ein Näheres.

Das Volk, welches mit Erlaubniß derAllgemei­nen gebildeter ist, als letztere glaubt, hat sich bereits vielfach gegen das projectirte Zweikammersystem und den damit in Verbindung stehenden Census, wie er in der beabsichtigten Entschädigung resp. Nichtentschädigung liegt, ausgesprochen. Hoffentlich wird der vernünfti­gere Theil der Kammer auf das Zweikammersystem re. nicht eiligeren.

Deutschland.

>»- Wiesbaden, den 30.,April (Nass. Landtag.) I der 99ten Sitzung der nassauischen Stände wurden viele Petitionen, die sich auf das Verfassungswerk be­ziehen, aus allen Theilen des Landes von dem Prä­sidenten und einzelnen Abgeordneten, Braun, Snell, Justi, Müller 1L, Born, angezeigt. Wie uns ge­sagt wurde, erklären sich diese Petitionen durchweg gegen das Zweikammer - System. Ein Antrag von I n n g 1.:die Kammer möge dem Stamme der Wür­temberger ihren Dank für seine feste Haltung in der deutschen Frage aussprechen", wird einstimmig angc- nommeu. Braun fragt bei der Regierung an, wie es mit der Beeidigung des Militärs auf die Verfassung stehe, und Müller II.: welchen Beschluß die Regie­rung in der Amnestiefrage gefaßt habe.

Regierungs-Kommissär B e r t r a m will in der näch­sten Sitzung Aufschluß geben.

Die Kammer beschäftigte sich hierauf mit der Prü­fung des Ministerialbudgets und bewilligte für die Be-

1°---»" im"'".......

Blicke auf bad Antlitz, in welchem Liebe, Furcht und daS Mitleid der Zärtlichkeit sich malten.

So jung zu sterben, sagte ?r, und so sehr geliebt..."

Darauf erhob er mühevoll die Hand:

Elisabeth . ,. Wanda ... werde ich im Himmel die Engel wieder finden, denen ich auf Erden begegnet bin?"

Er sank auf sein Schmerzenslager zurück. DaS fromme Mädchen hatte den letzten Seufzer dessen em­pfangen, den sie so sehr geliebt hatte. Zwei Wochen waren kaum vergangen, alS sie auch unter dem Mar- morfichie von JwanS Grabe lag, den man wieder auf­gehoben hatte, um sie mit ihm zu vereinigen.

Die Botschaft vom Tode Iwans und Elisabeths erreichte Wanda sehr bald. Man kann sich den Zustand ihrer Seele denken. ES war ein Schmerzgefühl, das keine Thränen gestattete; alle Bestrebungen ihrer Freund­innen, die Bitterkeit ihrer Betrübniß zu verscheuchen, waren vergebens.

Wenn man nichts mehr zu lieben hat, hat man auch nichts mehr zu fürchten.

Vor zwei Jahren verliebte sich der junge Fürst L... vf sterblich in sie und hielt um ihre Hand an. Sie weigerte sich lange; aber endlich wurde sie durch den Gedanken besiegt, daß noch ein gefühlvolles Wesen um sie litte, und entschloß sich, diese Verbindung einzngehcn. Seit jener Zeit haben sie beide Frankreich und Deutschland