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Freiheit und Recht!^

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Wiesbaden. Sonntag, 22. April

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e Beleuchtring der beiden Entwürfe des Ausschusses und der Regierung für die

Zentral - .Organisation.

(Schluß.)

II.

Es liegen uns zwei Gesetzentwürfe für die Organisation der Zentralvcrwaltnng vor und zwar einer von dem von der Kammer dazu gewählten en­geren Ausschüsse und einer von der Regierung.

Der Entwurf des engeren Ausschusses zeigt auf den ersten Blick, daß er in seinen Grundsätzen mit der Lokolorgairisation im Einklang steht, daß er das bü­rokratische System aufzuheben beabsichtigt und dem Deamtenstande eine edlere Stellung und dem Volke mehr Garantie bietet, als dieses je die Bürokratie vermochte und vermag. Die zweckmäßige Organisation der Arbeit ist darin bis in den letzten Zweig der Ver­waltung durchgeführt, die Verantwortlichkeit nicht auf das Ministerium allein, sondern auf alle Beamten ge­legt, wodurch die Verantwortlichkeit erst für das Volk eine Wahrheit wird. Jeder Beamte ist dem Volke, für das er arbeitet, direkt für sein Thun und Lassen verantwortlich. Die Lokalbehörden sind gegen bie Zentralanmaßungen geschützt. Durch die den beson­deren Zweigen der Zentralverwaltung beigegebenen Beiräthe von Lokalverwaltungsbeamten, welche das Jahr ein- oder zweimal zusammcnkommen, ist die Kluft zwischen diesen und den Zentralbeamten, welche die Bürokratie auf despotische Weise fcsthält, ausgefüllt. Das in dem Entwürfe durchgeführte Collegialsystem bringt nothwendig eine vielseitigere reifere Erörterung her Geschäfte, eine genauere Controle der Geschäits- rhätigkeit der einzelnen Arbeiten, Beschränkung der Willkür hervor und verhütet dadurch Mißgriffe und Widersprüche. Der Technik ist die Stellung ange­wiesen, wie sie dieselbe in den freien Staaten hat und haben muß. Den steten Fortschritt in der Naturwissen­schaft soll die Technik ins Leben führen und dadurch der Industrie, der' Arbeit neue Quellen eröffnen; die­ses kann die Technik aber nur dann, wenn ihr eine selbstständige Stellung, jedoch mit den Schranken, welche eine organische Verwaltung verlangt, gegeben wird, wie dieses der Entwurf besonders gut dürchge- führt enthält. Der Entwurf des engeren Ausschusses, wenn er auch, was die einzelne Ausführung betrifft, noch manches zu wünschen übrig läßt, strebt, mit dem Fortschritte der Zeit in vollkommnem Einklänge, ein organisches Leben in die Verwaltung des Staates zu bringen, welches aber nicht von der zufällig geringeren oder größeren Fähigkeit und Ehrlichkeit einer an die Spitze gestellten einzelnen Person abhängig ist, sondern welches durch das gleichberechtigte freie Zusammen­wirken aller Glieder im vollen Einklänge mit dem Volke nach allen Seiten hin segensreich erzeugt und erhalten wird.

J. B. Colbert sagt 1684 in seinem politischen Testamente dem König Ludwig dem Großen:

Soferne Ew. Majestät nicht besser als von selber bekannt wäre, daß das allernothwendigste Stück, wo­rauf sich eines Staates Glück und Wohlfahrt gründet, in einer gleichstimmigen Einheit und Einig­keit zwischen allen depen Gliedern besteht, so wollte ich allhier die sorgfältige Klugheit darin anführen."

Der Regierungsentwarf scheint, oberflächlich betrachtet, dasselbe Streben, denselben Gang zu ver­folgen, wie der eben beurtheilte Ausschuß-Entwurf; bei näherer Betrachtung werden aber ganz andere Grundsätze klar.

Die äußeren Formen des Regierungs-Entwurfs sprechen für die Durchführung der Organisation und Theilung der Arbeit. Davon bestochen, glaubt man sich aus dem todten Reiche der Bürokratie und Zen­tralisation in eine lcbcnsfrische organische Welt ver­setzt. Der Entwurf führt aber den Leser bald durch die nächsten §§. aus diesem schönen Traume, und gibt ihm die prosaische Gewißheit, daß der alte Zopf noch hinten hängt, nur neu gepudert. Die Herrschlust und Willkür, im Bunde mit der Zentralisation, sind zu süß und haben sich in den letzten 30 Jahren für manche Persönlichkeit so angenehm bewährt, daß man sich nicht wohl davon zu trennen vermag. Das selbst­ständige Ministerium, wie es noch faktisch besteht, hat der Entwurf aufgehoben, aber in anderer Form durch einen Umguß im Gesa mm tm in ist er ium tu seinem inneren Wesen, ganz dem früheren gleich, wiederge­funden. Dort ist die letzte Entscheidung, dort wird alles aus- und eingetragen. Wie aber die Mitglieder dieses Gesammt-Ministeriums, welche zugleich Chefs der einzelnen Hauptabtheilungen sind, dabei noch ihren Abtheilungen vorstehen können, ist schwer abzu- sehen.

Die Rettung der bureaukratischen Zentralisation und Willkür scheint der rothe Faden zu sein, welcher den Entwurf durchzieht, den aber die äußere Form verdecken soll. Ueberall begegnen wir weiten, unbe­stimmten Begriffen, wiewichtigen",rein tech­nisch", die nur scheinbar etwas Bestimmtes bezeich­nen, aber in geschickter bureaukratischer Hand jede gute Auslegung finden können und finden werden. Nirgends ist die geringste Uebereinstimmung mit dem Prinzip der Lokalverwaltungsorganisation zu fin­den; vielmehr tritt der vollkommene Widerspruch klar hervor; und der Zweck scheint uns, von diesem festen Punkte ans die freien Einrichtungen der Lokalverwal­tung zu beherrschen, da sich in dem Rathe der Vier alle Strahlen konzentriren und brechen. Der Entwurf ist ein Anachronismus, der vereinzelt romantisch-ko­misch in die neu eingerichtete übrige Welt tritt, und die Gesammt- Verwaltungsorganisation mit dieser Ccn- tralverwaltung an der Spitze gleicht einer jugendlichen frischen, lebenskräftigen Gestalt, welcher man einen alten, ganz abgelebten Kopf aufsetzt.

Die Stellung und Bildung der technischen Kollegien geben den besten Beweis von dem eben Gesagten. Es ist dies der Glanzpunkt des ganzen Entwurfes. Ein Aufsatz in Nr. 85 derNass. ÄUg. Zeitung" würdigt diesen Gegenstand gebührend, wenn auch vorzugsweise bezüglich des Forstkolleges. Wir wollen noch hinzufügen, daß das, was dort vom Forft- kolleg gesagt wurde, mehr oder weniger von allen an­deren technischen Kollegien gilt. Die bloß bera­thende Stellung der technischen Kollegien, die Bil­dung derselben aus einem Referenten und zwei Lokal­beamten zeigen, wie wenig man die Bedeutung der Technik begriffen und wie wenig man selbst die Größe der Arbeit, sowohl der verwaltenden als ganz beson­ders der wissenschaftlichen beurtheilen konnte oder wollte.

Die Detail-Wirksamkeit der Kollegien ist in die Hände der Dirigenten gelegt. Das Gesammtcol- leg, das Ministerium des Innern, als Nath der allein selig machenden Juristen, ist nach § 11 verpflichtet, in wichtigen Gegenständen und rein technischen Fragen dem alsdann eingeholten technischen Gut­achten zu folgen. Die in diesem Paragraphen aus­gedrückte Fürsorge für die Technik ist durch die will­kürliche Auslegung, was wichtig und was rein technisch sei, der Art beschränkt, daß die Technik des Dankes überhoben, gewiß aber auch leider für unser Herzogthum, welches gerade vorzugsweise der Technik ein weites Feld öffnet, nicht segenbringend sein wird. Vielmehr steht zu befürchten, daß die Industrie in t - rem schlafe wie bisher verbleibt, daß die Zentral­verwaltung bald alle andern, freien und lebenskräf­tigen Lokaleinrichtungen in gleichen Schlaf bringt.

Die Weisheit der Negierung hat diesen Entwurf geboren, und wenn die Kammer diese Geburt aner­kennt, so sinkt Nassau bald wieder in die alte Zeit des dreißigjährigen Todesschlummers zurück.

Dieses ist unsere Beurtheilung. Mögen sich nun noch andere Stimmen erheben und das Volk aufmerk­sam machen, wie groß die Bedeutung einer VeuvaC tungsorganisation ist, damit es in Artikeln und Peti­tionen der Kammer sagen kann, daß es sich nicht mit dem künstlichen Scheinleben eines abgestorbenen Kör­pers begnügt, sondern daß es einen neuen lebensfri­schen Organismus haben will. Zum Schlüsse rufe ich nachmals die Worte L. v. Vincke's Allen, die es hören wollen, zu:Die Freiheit beruht ungleich mehr auf der Verwaltung als auf d er Ver> fassung."

R a s s a rr è f ch e r Landtag.

98te Sitzung vom 21. April.

Anwesend auf der Regiecinzsbank Reich m a n n , Werren; Vorsitzender Wirth. Der Abg. Jusli übergibt eine Petition des Vereins zur Wahrung der Volksrechte, die sich auf die Verfaffungs- frage bezieht. Der Abg. Snell übergibt Petitionen ans Hoch­heim und dem Amt Dillenburg, welche ebenfalls auf die zu stif­tende Verfassung Bezug nehmen. Weiter übergibt der letztgenannte

f H Der Flüchtling.

Die Wind'sbrant heult am Bodensee Peitscht wild die grünen Wellen, Indeß int Busche Ach! und Weh! Und TodteSschreie gellen.

Ein Flüchtling war's aus Hecker's Schaar, Verfolget von den Schergen, Floh er verwundet, Hülsebaar, Hin nach Helvetiens Bergen.

Ermattet von des Fiebers Brand Versagten ihm die Glieder- Den Dienst. Er warf am grünen Strand Dem Tode nah sich nieder.

Und wie er sich der Wunde Brand Mit frischem Wasser stillte, Da dacht er an sein Vaterland, Das Finsterniß umhüllte;

Er dachte an sein armes Weib, An seine lieben Kleinen, Die jetzt mit halb entblößtem Leib Um ihren Vater weinen.

Die Thränen rannen ihm so warm Herab die fahlen Wangen Hub linderten des Herzens Harm, Der lange cs umfangen.

Und auch der Sturm der brausende,

Mit seinen Regenschauern Schwieg jetzt; es schien der sausende Mit der Natur zu trauern.

Ein Schifflein lenkte nach dem Strand Mit schlaffem Nnderschlage, Der Flüchtling ahnt' nicht, daß zum Land Sein Theuerstes es trage.

Doch wie es nah und näher kam, lind wie er schärfer schaute, Und wie die Seufzer er vernahm Die wohlbekannten Laute,

Da war er froh, da spürt' am Leib Er nichts mehr von der Wunde, Denn bald hing ja sein theures Weib Schluchzend an seinem Munde.

Er rutschte auf den matten Knien'n, Er reckt nach ihr die Arme, Will an das treue Herz sic zieh'n, Daß es an ihr erwärme.

Doch horch ! da raschelt's in dem Busch Und wie aus seine Beute Der Tieger stürtzt, so stürzen, husch! Drei Schergen auf die Leute.

Steh, Hnndckerl!" so schrie'n in Wuth Zwei von den Kannibalen.

Du zitterst! wo bleibt daun der Muth, Den wir dich horte» prahlen?"

Ich zitt're nicht um meinen Leib, Trug ihn dem Tod entgegen, .Doch bitt' ich, daß ihr um mein Weib, Zur Guad' euch laßt bewegen, Maschicneumäßig zollet ihr Dem Fürsteuwillen Beugung, Doch nimmer morden sollet ihr Des Mannes Ueberzeugung !" So sprach in festem edlen Ton Der väterlich Besorgte, Indeß der Rede einer von Den Schergen eifrig horchte.

Und wie aus einem Traum erwacht, Begann er dann zu sprechen: «Ich steh' zu ihm und keine Macht Soll sich nunmehr erfrechen,