„Den deutschen Heerführern, die überhaupt im gegenwärtigen Feldzuge weit energischer aufzutreten scheinen, als der im vorigen Jahre Commandirende, mögen wohl zu der Einsicht gelangt sein, daß die Eroberung Alsens oder wenigstens die Vernichtung der von der Insel nach dem Sundewitt führenden Schiffbrücke unumgänglich nothwendig sei, um den Krieg glücklich zu endigen. Denn eben dieses Aisen diente den Dänen gewissermaßen als Fuchshöhle, aus welcher sie hervorbracheu, um auf Sundewitt irgend einen Raubzug auszuführen oder mit Uebermacht eine der vorgeschobenen kleinen Abtheilungen des deutschen Heeres zu überfallen und nach verübtem Unheile sich eilig wieder nach der Insel unter den Schutz ihrer Schanzen und Kriegsschiffe zurückzuziehen. Zu einer entscheiden- den Schlacht wäre es doch nie gekommen, denn in offenem Feld, auf förmlichem Schlachtplane sich den Unsrigen gegenüber zu stellen, dazu wäre die dänische Armee bereits viel zu sehr entmuthigt und demoralisirt. Deshalb war es nothwendig, um den nutzlosen Plänkeleien, Neckereien und den selbst völkerrechtswidrigen Raubzügen ein Ende zu machen, entweder die Dänen ganz von Alfen zu vertreiben, oder doch wenigstens die von ihnen über den Sund gelegte Schiffbrücke zu zerstören, um ihnen den Weg nach Sundewitt abzuschneiden. Deshalb war im Kriegsrathe der baieri- schen und sächsischen Heerführer schon am 12. April Mittags ein Sturm auf die düppeler Schanzen beschlossen worden, und mit wahrer Kampfeslust nahmen die Truppen die Ordre auf, sich zum Vordringen marschfertig zu halten. Schon während der Nacht wurden die verschiedenen Bataillone enger zusammengezogen und beim Anbruche des Morgens begann die Operation. Die Baiern zogen ungefähr 5000 Mann stark, von Snogbeck, Satrup und Stenderup, die Sachsen, unter Anführung des Prinzen Albert, circa 6000 M., von Atzbüll, kundgaard und Nübel herbei und einigten sich in der Gegend von Nackebüll, von wo aus sic die düpeler Schanzen in Sicht bekamen und ihre Schlachtordnung entwickelten. Den rechten Flügel bildeten die Sachsen, den linken Flügel die Baiern, das Centrum wurde von der - vereinten Artillerie ans 6 Batterien, von einem Regiment bairischer Kavallerie gedeckt, gebildet. Ungefähr um 8 Uhr Morgens begann der Sturm; mehr als 30 deutsche Geschütze von verschiedenem Kaliber eröffneten den Kampf, und die Dänen antworteten mit ihren 36 Kanonen, mit welchen sie, da sie die Kartätschen gegen die offen vor ihnen entwickelten baierischen und sächsischen Kolonnen weit wirksamer anwenden konnten, als die Unsrigen gegen die hinter den hohen Schanzen versteckten Feinde, anfangs großen Schaden anrichteten. Im wilden gegenseitigen Kampfe wurde leider die düppeler Mühle und mehrere Höfe in Brand geschossen, ja sogar die Kirche stand in Gefahr, von den Flammen ergriffen zu werden. Doch dies brach den Muth der wackern deutschen Truppen nicht, sic standen fest wie Mauern im stärksten Feuer, und mit warhaft begeistertem Hurraruf begrüßten sie das Kommando zum Sturm, und nun entwickelte sich ein Bajonettangriff, wie er seit den Zeiten der Befreiungskriege nicht wieder erlebt wurde. Die Trommeln wirbelten, die Hörner tönten, die Kanonen donnerten und jauchzend, als ob es zum fröhlichsten Feste ginge, stürmten die wackern Baiern und Sachsen mit dem Bajonett gegen die Schanzen. Wohl viele wurden von den Kartätschen und vom Kleingewehrfeuer noch hingerafft, um so wüthender drangen die Deutschen vor. Endlich hatten sie die Schanzen erreicht, und nun entspann sich ein Kampf, Mann gegen Mann, Auge in Auge, und nach kurzem Widerstände wichen die Dänen, alle ihre Kanonen im Stiche lassend, flohen die Landstraße hinab nach der Schiffbrücke, um die Hiobspost ihrer Niederlage nach Alsen zu bringen, während die schwarz - roth - goldene Fahne hoch auf den eroberten Schanzen wehte. Um Mittag war der Sieg vollständig errungen.
Marsckalck des H. Röm. Reichs, von Radowitz, erscheint, und vor Ihr May st. trägt ein ausgezogenes Schwerd.
A l so nun endlich wird gesehen, von dem der Poet sagt: R e r uin certa s a 1 u s terra- rum C1 or iae Caesar. IInd haben I hre May st. in aller Magnificentz mit gülvi n und silberen R ü st ungen, und darüber mit einem silberen T r i u m p h i r l i ch e n Kleid, u n d B i r r e t s a m p t a u f f habcnde n Plümlei u angethan f rö h l i ch gesessen auf einem köstlichen generösen Pferd mit gleichmäßigen silberen Deck begangen.
An der rechten Hand hat geritten der Sohn Zews, der edel Churfürst Gaggeru, an der linsen der muthig Ritter, Churfürst Finck, doch also, daß Ihre Mayst. etwa» voran geritten.
9iacb oder hinter Ihre Maäst. folgten deS H. Röm. Reichs-Esels Kinnbacken Simbson, des H. Röm. Reichs Erytrnchsessen aus dem alt-kölnischen Geschleckte der Klütsck und des H. Röm. Reichs Erymundschenkcn, der heilig Trink-Rath Thybus, zusampt den Legaten aller teutschen Reich.
Vatter Jahn bettelt hinterdrein, und trägt des H. Röm. Reichs Rasier-Messer, darmit sich jüngst der alte Keyser Barbarossa in der Tieffe des Berges Kyffhânßer den Bart rassirt, als er die Kunde vernahm, daß endlich die keyserloß schröcklicke Zeit vorüber, und darmit auch Vatter Jahn sich den Bart kürtzen wird, anff daß nicht die Raben des Berges Kyffhäußer, so nun Davon
Aber die Heerführer begnügten sich noch nicht mit diesem glänzenden Erfolge. Der Muth ihrer Truppen war durch den siegreichen Kampf wo möglich noch gesteigert worden, und deshalb wurde die Artillerie sogleich beordert, dem fliehenden Feinde nachzurücken und den Brückenkopf zn zerstören. Auch dieses gelang über alles Erwarten, trotz der verzweifelten Gegenwehr, und gegen Abend waren sämmtliche am diesseitigen Ufer aufgeworfene Schanzen zerstört und ein Theil der Brücke vernichtet, so daß es wohl schwerlich den Dänen so bald wieder gelingen dürfte, aus ihrem,Schlupfwinkel hervorzubrechen und Sundewitt auf diesem Wege zu beunruhigen. Kriegsschiffe befanden sich nicht im sonderburger Haferck aber Sonderburg selbst, ein Städtchen von circa 3000 Einwohnern, auf Alsen, am Strande der Ostsee gelegen und terrassenförmig an einer Anhöhe erbaut, wurde leider in Brand geschossen und stand bei Abgang dieser Nachrichten in hellen Flammen.
Die Düppeler Schâzerr. Alfer;
Sonderüurg □ □ □ □ Batterien Batterien o
Äl lcn- 5 H I Sund. ly ] I ® b! ^LLMELLMLLLLâLLWMâLLLLLâLLLLLLâLLLLLLMtLLLLLM- Brückenkopf .
NKtionalvcrfMnmUrttH zu Frankfurt.
203. Sitzung.
GiSkca betritt die Tribüne, um zu erklären, daß er der österreichischen Regierung nicht das Recht zuerkeuue, den^öster- reichischeu Abgeordneten ihr Mandat zu entziehen.
Ueber den ersten Gegenstand der heutigen Tagesordnung: Berathung des vom Abg. Wurm Namens des völkerrechtlichen Ausschusses erstatteten Berichts, die Errichtung von deutschen Konsulaten betreffend, wird ohne Diskussion abgestimmt, und der Antrag, die dahingehenden Petitionen dem Handelsministerium zur baldigen Berücksichtigung zu überweisen, angenommen.
Auch über Nr. 2 und 3: Berathung des vom Abgeordneten v. Buttel NamenS des Petitions- und Prioritätsansschnsses erstatteten Berichts, über den Antrag deS Abg. Lassanlx vom 27. November vorigen Jahrs ans Erläuterung des Gesetzes vom 30. September, betreffend das Verfahren im Falle gerichtlicher Anklage gegen Mitglieder der verfassunggebenden Rcichsver- sammluug;
Berathung des vom Abg. Blömer Namens des Gesetzge- bungsausschnsses erstatteten Berichts über den Antrag des Abg. Wesendonk auf Verweisung der Anklage und Aburtheilung der bei den Frankfurter Ereiguissen vom 16. bis 18. September
fliegen, sich in dieses Bartes Verwlldernnß einnisten mögten, bis in alle Ewigkeit seliglich amen.
Die ganße Prozession aber schlossen zuletzt der Hilligen Statt Cöllu lappfere Funcke», gekleidet in roth und weiß als da seynd die Farben der Statt nud deß rothen und weißen Weins, so man viel in Cölln geneußt; auch trugen sie Helleparthen und zierlich phantastisch verbrämt Hoßenlây.
Der gantze Zug hat sich aber in den Dom bewegt, wo der fröhliche Gesang: Te Deum landamus, auff's stattlichst mussiciret und gesungen worden.
Des andern Togs ist die Krönung in aller Magni- fiecny für sich gegangen und hat man darnacher, in gemäß der güldiu Bull, Keyser Caroli des vierten poinp- Haft uns sehr prächtlick das Krönungsfestmahl gehalten auff dem alten Saal Gürzenich.
Am 3 Tag hat aber der Churfürst, der edle Gag- gern, Sohn Zews, öffentlich prvklamirt, König Fricdcri- cum Wilheemum vor einen Römischen Keyser zu schelten und zu halten.
(N. Nh. Z.)
bclhciligten Beschuldigten vor das AppellationSgericht zu Köln beziehungsweise die Asfiseu zu Koblenz: — wird ohne Diskussion zur Tagesordnung übergegangcu.
Zu Nr. 4: Berathung der vom Abg. Arndt Namens des vvlkswirthschastlichen AusichnffeS erffattclcn Berichte:
a. auf den dringlichen Antrag des Abg. Esterle, das Verfahren des Feldmarschalls Radetzky in dec Lombardei betreffend ;
b. über den Antrag des Abg. Nauwerck, die österreichisch- italienische Frage betreffend, schlägt der Ausschuß Tagesordnung vor, da, wie der Berichterstatter Arndt ansführte, doch nichts gebeffert werden könne.
Ester le fordert auf, wenigstens den Ausdruck der Theilnahme au ihrem Geschicke den Italienern zn votiren.
Nauwerck trägt darauf an, daß die, die österreichisch-italienische» Angelegenheiten bctrcffe»den Aktenstücke dem Hause bekannt gemacht werde».
Der Mi»isterpräsident v. Gagern erklärt, die außcrdeutsche Politik Oesterreichs nicht beurtheilen zu wollen; die Zentral- gewalt habe aber alle Vorbereitungen getroffen, um die deutsche» Interesse» in Italien wahren z» können. Wäre eS zu Friedens- unterhandlungeu im vorigen Jahre gekommen, so würde sie auf der Berechtigung beffande» haben, daran Theil zu nehmen. Jehl leien die damaligen Verhältnisse durch die neuen Siege Oesterreich's erloschen; es könne also keine praktischen Folgen mehr haben, wenn die Akten darüber veröffentlicht würden. Sympathien, meint der Redner, bestünden viele für de» italienische» Freiheitokampf in Deutschlaud; aber wozu leere Worte machen in der Nationalversammlung? Oesterreich würde, davon sei er überzeugt, einem italienischen Bunde nicht entgegcutreten. Er stimmt für die vom Ausschuß vorgeschlagene Tagesordnung.
Die Tagesordnung wird angenommen.
Nachträglich wird der Austritt von Barth aus Tyrol au- gemeldet.
Wiesner gibt eine Erklärung ab, so lange in der Natio- nulvcriammluog bleiben zn wollen, als sie überhaupt bestehe.
Giskra und mehrere andere Oesterreicher erklären, daß, wenn sie austreten sollten, nicht die Abberufung durch die Regierung der Grund davon sei.
Wai z gibt über die Verhältnisse des VollziehungsausschnsseS dahin Auskunft, daß Montag frühestens der Bericht auf die Tagesordnung kommen werde.
Die nächste Sitzung wird daher Montag fein. (Fr.Z.)
N«sfsuischer L « n d t K g.
97te Sitzung vom 19. April.
(Schluß.)
Hierauf nimmt die Kammer wieder die Berathung über das Gcnsd armeriegesetz auf. Also neben de» fünf Simpel» wirst du jetzt, naffovitischer Michel, auch eine weitere Errungenschaft in der G en sd'armeri e erhalten. Freue dich Michel und sei guter Dinge! Der große Gensd'armerie-Feldwebel Wraugel wird in Gemeinschaft mit Windischgrätz und Jellachich die „Ordnung", ^. h. die Ruhe des Grabes aufrecht erhalten in den großen Staaten: die kleinen Staaten werde» mit ihren kleinen Gensd'armen die Ruhe der sehr friedfertigen Bürger bewahren. DaS neue Institut kostet zwar wieder Geld — doch was liegt daran? Die Regierungen müßen doch Stützen haben, u»d die beste Stütze des verhaßte» Ministeriums Bekk in Baden ist bekanntlich die badische Gensd'arulerie. Durch das Institut der militärisch vrgauisirteu Gensd'armerie wird der Belagerungszustand im Kleine» permanent erklärt — und über dem Vereiuigungs- und Versammlungsrecht des Vr'lkeS wird gleich bem Schwerte des DamokleS der „Label der Gensd'armen" drohend schweben.
In der 96. Sitzung hatte also die Kammer 19 Paragraphen deS neuen Gesetzes angenommen, und wir wollen heute den Inhalt derselben nachträglich kurz mittbeiien. Die §§, 1 — 5 Handeln von der Formatio» des La»djägerkorps. DaS Laudjägerkorps wird bestehen aus einem Offizier, 20 berittenen und und 57 Fußlandjägeru. Die innere Organisation des Korps wird, um dem letzten, esprit de corps, d. h. das Bewußtsei» einer gänzlichen Klaffenabsonderung vom Bürgerstande bcizu- bringen, militärisch. Der Versuch des Abg. Lang, diese Zentralisation des Korps abzuschneiden und die niedern Landjäger direkt unter die Kreisbeamten zu stellen, scheiterte. Die z§. 6—13 handeln von der Anstellung der Landjäger, ihrer Entlassung und den Bedingungen der Zulassung zum Laudjägerdienste.
D>e 88- 13 bis 20 Handeln von dem Verhältniß des Land- jägercorpS zu den Civil- und Militärbehörden. Der §. 16, der lautet: „die Bürgermeister und Landjäger sind verbunden bei ihren, Dienstverrichtungen gegenseitig auf Erfordern die zur Erleichterung der Vollziehung derselben nöthige Mitwirkung eintreten zu lassen" — enthielt sonach die Bestimmung, daß die Bürgern-.eister den Gensdarmen ganz coordinirt seien und daß die Bürgermeister erforderlichen Falls die Rolle der Gensdarinen zu übernehmen hätten. Dieser häßliche Paragraph wurde auf den Antrag des Abg. Braun glücklich beseitigt. Die §. 20 — 24 handlest von dem Gerichtsstand und der Disciplin der GenSdarmerie und über diese §§. wurde heute die Diskussion zuerst eröffnet. §. 20 deS Entwurfs schreibt vor, daß die Landjäger bezüglich der Dienstvergehen unter militärischer Gerichtsbarkeit zu stehen hätten. Die Commission stellt den Antrag, die militärische Gerichtsbarkeit bei Dienstvergehen eintreten zu lassen und stellt daneben ein Ver- zeichniß von Vergehe» auf, welche ausdrücklich als Dienstvergehen zu behandeln seien. Der Abg. Müller II. begründet einen Antrag, wonach die Landjäger unter die bürgerliche Gerichtsbarkeit zu stellen seien. Dieser letzte Antrag wird lebhaft unterstützt von Braun, Lang, Hehner und Jung II., welcher letztre die Versammlung auf die Bestimmungen in §. 43 der deutschen Grundrechte, „die Militärgerichtsbarkeit ist auf die Ab- urtheilung militärischer Verbrechen und Vergehen sowie der Militärdiskiplinarvergehen beschränkt" — hinweist, in Gemäßheit welcher Bestimmunng doch offenbar nur bei dem Militär eine Militärgerichtsbarkeit fiattsinden dürfe. Die Regwrungskommissäre Reichmann und Werren verwenden sich sehr eifrig für dje Aufrechthaltung der Militärgerichtsbarkeit bei dem LandjägercorpS und der ketzere will die Bestimmung des 8- 43 der Grundrechte für die Landjäger nicht geltenlassen. Herr Werren meint, da daS Landjägercorps nach 8- 2 militärisch organisirt werden solle, so müsse es auch unter militärischer Gerichtsbarkeit stehen. Welch erstaunliche Logik! Wird etwa eine Gesellschaft, welche militärische d. h. strenge, harte Gesetze unter sich einführt, dadurch zu einer Gesellschaft von Soldaten? Bleibt der Gensdarm nicht Polizeibeamter, wenn er auch eine Uniform trägt? Der Soldat ist Soldat, weil er den Beruf hat, das Vaterland zu vertheidigen, nicht weil er nach Militärgesetzen lebt. ES kann gar nicht zweifelhaft sein, daß nach 8- 43 der Grundrechte die Militärgerichtsbarkeit bei den Gensdarmen, als N chtsoldaten nicht eingeführt werden darf, da doch natürlich „militärische Verbrechen" nur solche sein können, welche M il i tä rS, Soldaten, begehen. Bei erfolgender Abstimmung wird der Antrag der Commission, der Antrag von Müller II. und endlich auch der entsprechende §. 20 deS Entwurfs abgelehnt, so daß schließlich keine Bestimmung angenommen ist und weiter beschlossen, die Paragraphen 20, 21, 22, 23, 24, welche sich auf den Gerichsstand beziehen, nochmals zur Berichterstattung an den Ausschuß zu verweisen. Der 8- <6 der lautet: „die neu angestellten Landjäger werden im Beisein des Commandeurs durch ein Justizamt auf die Kriegsartikel und