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nassauische Arzneitare zu den niedrigsten gehört, so wollen wir auch diesen Punkt, wie das ganze Apo- thekerwesen, nur der Prüfung der Sachverständigen , empfehlen und nicht durch ohne Einsicht erhobene ] Klagen vor dem Publikum das letztere in seinen Vic- ; len gerechten Beschwerden durch Veranlassung von : ungerechten in noch schwiegere Lage versetzen." I

Schließlich erkläre ich jede Armenpharmocopoe für eine Schmach. Der Arzt hat ohnehin die Verpflichtung, einen unbemittelten Kranken so billig herzustellen, als er es vermag; er muß aber freie Hand haben, die Mittel zu wählen, welche er für dienlich hält, und nicht genöthigt sein, dem Armen schlechtere Arzneien ju geben. Auch schont nur derjenige in Wahrheit seine Kasse, welcher dem Armen in Wahrheit die kräftigsten Arz­neien gibt, damit dieser recht bald wieder gesund werde.

Ich überlasse dem Publikum das Urtheil darüber, wer sein Bestes mehr im Auge hatte, jener ungenannte Ankläger, oder der Unterzeichnete.

L.Schwalbach, 14. April 1849. Bertrand.

Nasss ursch er Landtag

96te Sitzung vom 18. April.

(è^luj.)

Auf der heutigen Tagesordnung steht ferner: KsimnisswnS- bcricht zur Gesetzesvorlage, die Errichtung eines ^andesjägerkorps betreffend. Berichterstatter ist Heydenreich. Der Abgeordnete Gergens: Er beantrage: die Einrichtung der Gcnsd'armcüc, welche in der ersten Schöpfung 15,000 fL und in ihrer jährlichen Unterhaltung 30,000 fl. Kosten verursachen wurde, vorläufig noch auSzusetzeu. Fünf Simpel ständen schon in Aussicht; die neuen Truppeumärsche verursachten wieder neue Kosten, und für einen allenfallsigen Krieg müsse man auch gerüstet sein. Er billige das neue Institut, welchem er vor dem bisherigen der Reserve den Vorzug gebe. Allein jetzt gerade sei der Zeitpunkt schlecht gewählt, neue kostspielige Institute zu schaffen. Selbst beim besten Willen würden die Landeseinwohner die Steuern nicht mehr aufbriugen können. Diesem Anträge von Gergens treten entgegen Siebert, der meint, daS bisherige Institut der Re­serve belästige die Einzelnen zu sehr und nameullich nur die är- mern Staatsgenossen, und leiste dabei nichts für die Sicherheit des Staats, ferner Müller II., Fresenius, Großmann und Negierungskommissär Reichmann. Für den Antrag von Gjergens sprechen Lang und Jung II. Nachdem die Ver­sammlung den oben genannten Antrag von Gergens verwor­fen , begründet der Letztere einen weitern, der dahin geht:die Berathung über das Landjägerkorps auszusetzen, bis die Kammer das laufende Budget fcstgestcllt habe." Auch dieser zweite Antrag von Gergens erhält nicht den Beifall der Kammer. Ehe nun­mehr die Debatte über die einzelnen Paragraphen des Gesetzes sich entspinnt, bringt der Abg. Lang folgenden Antrag ein: Die Kammer möge'beschließen, I. daß folgende zwei Sätze als die leitenden Grundsätze bei dem fraglichen Gesetz ausgenommen werden möchten: 1 j dâß das Landjägerkorps nicht mit Zugruud- legung einer Zentralisation organisirt werde; 2) daß die einzel- «m iimiv|ai<vi unniineivai inner oie Rrcisveamien, nicht aber unter einen gemeinsamen militärischen Chef zu siegen seien; II. und folgeweise nach Anerkennung und Billigung dieser Sätze den fraglichen Entwurf zur weitern Berichterstattung an den Ausschuß zurück verweisen." Für den Laug'schen Antrag tritt Braun auf; gegen denselben Reichmann und Fresenius, welcher Letztere einehrenhaftes Institut schaffen" will. Der Antrag Lang's wird mit allen gegen 15 Stimmen abgelehnt. Von dem fraglichen Gesetze werden sodann von der Kammer, welche die von Hehner beantragte zweimalige Lesung des Ge­setzes verwirft, mit einer ungemeinen Raschheit die 19 ersten Paragraphen angenommen. Die einzelnen Paragraphen, wie sie die Regierung vvrschlägt, erleiden keine wesentliche Abänderung, und bemerkcnswerth ist nur besonders, daß auf den Antrag von Born die Zahl der berittenen Landjäger auf 20, statt aus 30, wie der RegierungSentwnrf proponirt, festgesetzt wird.

97 te Sitzung vom 19. April.

Anwesend Werren, Reichmann, Präsident Wirth.

Wlmpf fragt an, ob in Gemäßheit des Beschlusses dieser Versammlung die Gebühren der Gerichtsvollzieher auf die Hälfte herabgesetzt worden seien. Er habe vernommen, daß kürzlich ein solcher Gerichtsvollziehcr innerhalb 2 3 Stunden 20 fl. ver­dient habe.

Werren: Von den beiden Hofgerichten seien Betreffs des erwähnten Kammerbeschluffes Gutachten eingeholt worden. Er kenne jedoch Dieselben nicht, und müsse sich erst Vorbehalten, die einschlagenden Akten einzusehen. UebrigenS hätten bei der Regie­rung Gerichtsvollzieher (aus den Aemtern Höchst, Königstein und

Hochheim), sehr lamentable Berihte eingesendet, denen zufolge sie nicht Nestehen könnten.

Die Kammer faßt sodann nach Anhörung des Berichterstatters Heydenreich in der gestern angeregtendeutschen Frage" ein­stimmig folgenden Beschluß:Die Versammlung der nassanischeu VolkSabgeorbucteu erklärt, daß sie sich der Verfassung des deutschen Reichs, einschließlich des Wahlgesetzes, weil und nachdem dieselbe von der koustituirendeu Nationalversammlung als dem einzig und allein hiezu berechtigten Organ, be­schlossen und verkündigt worden ist, alS einem hierdurch für alle deutschen Negierungen und VolkSstämme zu Recht bestehenden Gesetz unterwirft, und daß sie eine Abänderung beweiben nur auf dem in der Verfassung vorgeschriebenen Wege für zu­lässig , somit eine Abäude r u u n g auf d c in Wege d e r Vereinbarung für unzulässig halte; sie verbindet hiermit den Antrag an die Herzogliche Regierung, dieselbe möge darauf mit allen Kräften hinwirken , daß von beu- jenigen deutschen Reginungen, welche chce Anerkennung der deut­schen Reichsveefaffung noch nicht ausgesprochen haben, diese bal­digst und unbedingt erfolge; sie beauftragt endlich daS Bureau, diese Erklärung sofort zur Kenntniß der Nationalversammlung zu bringen.

' Sie beiden Abg. Braun und Lang erklären noch, daß sich die Anerkennung der deutschen Verfassung eigentlich von selbst ver­stehe, daß sie jedoch dieser öffentlichen Erklärung beigetreten, weil eine solche in der dermaligen Lage der Nationalversammlung für letztere wünschenswerth sei. (Schluß folgt.)

Deutschland.

Idstein, 10. April. Schon in verschiedenen Ar­tikeln derNass. Allg." machen sich ein oder mehrere Correspondenten von Idstein ein Geschäft daraus die hiesige Stadt und den Volksverein zu verdächtigen und herabzuwürdigen. Das Material zu diesen Verdäch­tigungen lieferte ein Fastnachtsaufzug und die Feier des 4. Märzes.

Der unterzeichnete Gemeinderath bedauert sehr, daß Leute innerhalb Idstein's Mauern wohnen, denen das Wohl der Stadt so wenig am Herzen liegt, daß sie solche, in ihrer Entstehung und ihrem Verfolg Janz unbedeutende unb vereinzelte Thatsachen, in einer Weise ansbeuten, welche geeignet sind die Stadt und die hie­sige Bürgerschaft in einem üblen Ruf zu bringen.

Der Gemeinderath findet es unter seiner Würde auf die triviale Ausbeute der Fastnachtspossen weiter einzugehen, bemerkt aber dazu, daß die ganze Sache wie ähnliche Faschingsstreiche, am andern Tage schon vergessen wäre, wenn die Correspondenten derNass. Allg. Ztg." sie nicht künstlich lebendig erhalten hätten.

Was sodann die Feier deS 4. Märzes anbelangt, so war dieselbe so durchaus würdig und gesetzlich, daß nur der hämischer Crikiker derNass. AUgcm." den Umstand mit der Fahne zu einer Verdächtigung, wie geschehen, benutzen konnte.

Die hiesige Stadt und die Bürgerschaft hat sich so,u hem 4. März 1848 so gesotzlich gehalten, wie nur wenige Orte des -yerzogtyums; während aUwarts Kla­gen über Gewaltthätigkeiten gegen Beamte durch Katzenmusiken, Fenstereinwerfen rc. laut wurden, hat die hiesige Bürgerschaft die Beamten, wie z. B. den Herrn Forstmeister Pagenstecher und den Herrn Ober­förster Krückenberg, trotz des Letzter» Mißliebigfeit, gegen Angriffe von fremden Bauern durch vermit­telnde Zusprache gegen Gewaltthätigkeiten geschützt, und es wurde in Folge obwaltender Achtung vor dem Gesetze, jene in den Tagen der äußersten Aufregung, bei Gelegenheit des mehrtägigen Aufenthaltes des Hrn. Regierungsrathes Scebode dahier zugedachte Katzen- screnade mit Energie unterdrückt, von dem Grundsätze ausgehend: dem Commissarius Herzoglicher Landes- Regierung die gebührende persönliche Sicherheit zu ge­währleisten.

Wenn die hiesige Bürgerschaft, welche ihrer Mehr­zahl nach im Volksverein repräsentirt ist, für freisin­nige Institutionen, für Reichsverfassung und Reichs- gesetze u. s. w. Adressen bespricht und abhaudelt, so macht sie nur von einem durch die Grundrechte ga- rantirten Rechte Gebrauch und sie ist stolz darauf, daß nicht Indifferenz und Unverstand die Oberhand haben. Der Gemeinderath.

Calw (in Württembergs), 1. April. An den Ab­geordneten, Staatsrath, Unterstaatssekretär K. Mathy in Frankfurt a. M.Calw, den 1. April 1849. Verehrter Herr Abgeordneter! Insbesondere hochge­schätzter Herr Staatsrath! Schon längst sind wir von dem Wunsche beseelt, unsern durch seine parlamentari­sche Leistungen für die polizeiliche Ruhe des deutschen Vaterlandes so hoch verdienten Herrn Abgeordneten auch einmal von Angesicht zu Angesicht zu sehen, um ihm thatsächlich den aufrichtigen heißen Dank uüscrer Herzen bezeugen zu können.

Sie haben, hochverehrter Herr Staatsrath, durch die heroische Tyat der Verhaftung Ihres früheren Freundes und Wohlthäters Fickler, den Sie in hoch­herziger Begeisterung für die von Gott unmittelbar eingesetzte Dynastie Badens Ihren persönlichen Gefüh­len und dem Vaterlande zum Opfer brachten, so wie durch den edlen Trotz, welchen Sie bisher der soge­nannten öffentlichen Meinung entgegensetzten, so sehr die Bewunderung aller wahren Patrioten und insbe­sondere der vaterländischen Vereine, die bekanntlich der einzige richtige Ausdruck der Volksmeinung sind, auf sich gezogen, daß wir unsere Erwartungen, mit d?nen wir Sie auf Iyrer weltgeschichtlichen Laufbahn beglei­teten, in der Wirklichkeit längst übertroffen sahen.

Wenn es noch einer weiteren Begründung des Wunsches, auch einmal Ihre persönliche Bekanntschaft zu machen, bedürfte und nicht schon unsere natürliche Anhänglichkeit an Ihre liebenswürdige Persönlichkeit Grund genug wäre, so könnten wir Sie daran erin­nern, daß die vielen Zuschriften und frenndschaftlichen Erklärungen, die Sie schon ans Ihrem Wahlbezirke erhalten haben, bisher unbeantwortet geblieben sind, und deßhalb die Bitte, daß Sie dieselben einmal dnrch Ihren persönlichen Besuch beantworten möchten, als billig erscheinen wird.

Sie werden der Ruhe bedürftig sein, Herr Staats­rath, wie auch wir wir können Sie dessen versichern

ebenfalls einige Ermüdung empfinden. Snchen Sie diese Ruhe in unsern Schwarzwaldthälern, in de­nen eine reinere Lebenslust weht, als in der Pauls- kirche in Frankfurt. Welcher Empfang Sie da erwar­tet, werden wir Ihnen nicht erst anzndeuten brauchen; Ihr eigenes Gewissen wird Sie denselben ahnen lassen.

Sollte die Nationalversammlung, wie zu erwarten steht, mit Nächstem von Seiten der hohen Monarchen Deutschlands Ferien erhalten, wenn auch unfrei­willige, so sehen wir zuversichtlich einem Besnche von Ihnen entgegen, um Ihnen von Angesicht zu Angesicht das Maß von Verehrung zu bezeugen, mit der wir uns zeichnen. Ew. Hochwohlgeboren ergebenster vater­ländischer Verein in Calw." (N.D.Z.)

Trier, 16. April. Wir beeilen uns, allen Aus- wandernngslustigen die aus amtlicher Quelle uns zu­gebende Mittheilung zu machen, daß durch Erlaß des Minister des Innern von Frankreich den Auswanderern nach den vereinigten Staaten Nordamcrika's der Ein- tritt in das französische Gebiet untersagt worden. Diese auffallende Maßregel soll dadurch ver­anlaßt worden sein, daß über 600 fremde Auswan­derer sich angeblich in Havre befinden sollen, welche jeglicher Mittel ihres Unterhalts oder Fortkommens angeblich entbehren, und somit die Unterstützung aus öffentlichen Mitteln in Havre in Anspruchs nehmen, wohin sie nur durch Umgehung der, für den Eintritt in Frankreich bestehenden Vorschriften in dieser hülfs- bedürftigen Lage gelangt sein können. Bis zu an­derweiter Bestimmung ist der Durchzug durch Frank­reich nur mit Genehmigung des Präfeeten des Mosel­departements gestattet. (Tr. Z.)

Wien, 10. April. Der Anfang zum österreichischen Staatsbankerott ist gemacht. Am 13. April war laut der Augsb. Postztg. in München das Gerücht von dem Ausbruche des Staatsbankerotts verbreitet; am 14. jedoch ward die Nachricht dahin berichtigt, daß die k. Negierung, von der Nothwendigkeit gezwungen,

man ihr's lieblichen Gesangs wegen, schon zu Georg von Frundsbcrgö Zeitt die kleiner Stück Geschütz benennet.

Seynd aber Himmel und Erd von diesem Gcthön und Gebrüll erzittert, da verffügen sich hinaus vor die Statt die 290 Churfürsten, alias BolkS- vertretter, so in Frankfurt in ihrer 196stcn Sitzung am 18 Märlii, des Jahres 1849, den frommen König Fric- dericuS Wilhelmus zu einem Keyser der Teutschen er- wvhlet. Gemächlich folgen ihnen die Gesandten aller teutschen Lande, edle Herren Gramen, Nittern lind Bvt- schäffter der freyen Stätt. Item der billigen Statt Coellcu wohlehrbarcr MagistratuS, tragend auf rothsamptenen Kyssen die Schlüssel dieses hochrühmlichen Orts.

Den Strom Rein passirt und Coelln gegenüber in Deutz arrivirt an der Ambnschür des Spurwegs, so den König der fernen Statt Berlin auf Cölln hercinge- bracht, sehen sie alsbald, glantzend von Gold und Silber, den königlichen Zug und steigen von ihrer Pferd Rücken zur Erd und verrichten die gebührend Revereny.

Wiederumb erschallt nun Gcthön und Gebrüll von Glocken und Karthauneu und der Sohn Zems, der edel Churfürst Gaggcrn tritt in den Vordergrund um eine Red zu halten; hat aber kaum den Mund eröffnet, als Ihre Mayst. sagt, es wär schon gut und dem Roß die Sporn in die Seite rennend, fampt Gefolg, könniglich lächelnd, hinweg sprengt die 290 Churfürsten hinter­drein.

Bereit stehn aber alsbald die Dampfschiff der teut­

schen Flott, so Ihre Mayst. vom rechten auff das linke Ufer in die heilige Statt von Cölln hinüberversetzen. Huldreich empfängt Ihre Mayst. die Rcvcrentz vieler Generäle und Haubtleute deS heiligen römischen Reichs trefflichen Kriegsheers, darnnder Sie vornemblich den Kommandant der heiligen Statt Cölln bewillkomint, groß und mechtiglich dastehend wie ein Gcbirg auff zween dicken basaltenen Seulen.

Alldieweil hat aber das Schiff den Strom durchforcht und Ihre Mayst. steygen jetzt am Drankgassenthvr an dem fclvcn Ort an's laut, wo auch Keyser Maxmilian mit seiner Haußfrauw wcyland den Fuß zur Erd ge­setzt. Wiedcrumb singen Nachtigalle, Schlang m und Karthaunen brüllend ein schon Terzett.

Und nun beginnt, wovon Keyser Caroli V Krönungs­zug in Aach nur eine leis entfernt Idee gebracht; ja, cs beginnt der Krönungszug des frommsten Königs durch die Heilge Statt Cölln.

Voran der Erz-Engcl des heilige Römischen Reichs, Wrangel, gleichend dem Haubtmann von Capernaum, mit lOlaufcnD deß Heiligen röm. Reichs ^^n^^n^^^^^^, so Ihrer Mayst. Schlachten schlagen zu Wasser und zu Land. Alle zierlich bchelmbt, mit schwarz-weißen und mit schwarz-röthlich-güldenen Fahnen, Uommelend und pauckend.

Hierauff unter Aufführung des sehr tapffern Kriegs­manns, so genannt Peucker, des heil. röm. Reichs übrige Beyern, blinde Hessen, Wirtembergcr, Lippe Bückebürger

ct caetera, theils zu Roß, theils zu Fuß, bunt geklei­det, mit zierlichen Fähnlein, dazu sehr durstig. Denen folgt der Magistratnö der Statt Cölln, in schwarzen his­panischen Gewändern, güldene Ketten um Hals und auf den wohlmeinenden Köpffcn Birrctter von Sanipt, ziem­lich feierlich. Nach ihnen seynd aber erschienen, deß heil, röm Reichs ausgezeichnete Menscken, als da seynd Schrift­gelahrte, Künstler, Pinsel und Musicy, darunder zu er­wähnen SchclliugiuS, der PhilosopSuS in Christo ; Scha­dow der unsern Herrn Gott schon bei Lebzeitten abkott- terfeyt und Cornelius, aon dem geschrieben fielst: Caca- tum non est pictum. Seynd auch Minnesänger mit untergelauffcn, arm Leut, so für wenig Gelt viel thun, selbst um eine Kanne Wein; der heiligen Statt Cölln Stattpoctcn dann und zahme Scribenten, so früher unter der Preß zu stillen weichen Gemüthern hinabgetrückt.

9iun aber kompt daS Hoffgcsind deS Königs, alle ahnsehnliche Amptleuth, Officiati, und Befehlhaber durch Ihre Mayst. Landen, darauß dann allererst zu sehen wäre Königliche Reichtumb, Pracht und Herrlichkeit, und seynd deren nicht unter 2000 gewesen, Kammerdiener, Küchen-Meister, Bratenwender, Kapaunstopffer und so ferner.

(Schluß folgt.)