„Freiheit und ReehL!^
^ KU Wiesbaden. Sonntag, 15» Aprèl ZGHO.
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[!§] DaS nassauische Ministerium beabsichtigt die Wiedereinführuttg deS Zweikammer-Systems und des ZensuS!
Der von dem Ministerium der Abgeordnetenversammlung vorgelegte Entwurf zu einer Verfassung für das Herzogthnm Najsau beabsichtigt die Wiedereinführung zweier Einrichtungen, welche wir in der Märzrevolution abgeschafft haben, nämlich
1) des Zweikammer-Systems,
2) des Zensus.
Wir wollen beide Gegenstände einer Prüfung unterwerfen. _
1) Das Zwerkammer-System.
Der Verfassungsentwurf des Ministeriums bestimmt:
§. 52. Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den Herzog und die in zwei Kammern getheilten Landstände ausgeübt.
H. 55. Die erste Kammer besteht aus scchszehu, die zweite aus vierundzwanzig Mitgliedern.
§. 56. Die Wahl der Abgeordneten geschieht für die erste Kammer auf 6 Jahre, für die zweite auf 3 Jahre.
8. 71. Zur Beschlußfassung ist in jeder Kammer die Anwesenheit von zwei Drittheilen ihrer Mitglieder erforderlich.
H. 107. Abänderungen der Verfassung können nur durch einen Beschluß beider Kammern und mit Zustimmung des Herzogs erfolgen.
Was die erste Kammer eigentlich sein soll, ob eine Alterskammer, ob eine Adelskammer, oder ob eine Vertretung der Geldaristokratie, das können wir bis jetzt noch nicht errathen; denn das Ministerium hat es für gut befunden, bloß einen Verfassungsentwurf, nicht aber auch zugleich den Entwurf von Wahlgesetzen für beide Kammern vorzulegen. Daß die sogenannte erste Kammer aber nicht eine Vertretung des Volkes, sondern bloß eine Vertretung der reichen und bevorzugten Klassen sein soll, läßt sich schließen aus dem §/78, nach welchem die Vertreter jin der Kammer keine Tagegelder erhalten sollen, mithin in die erste Kammer keine Männer aus dem Volk kommen können, sondern nur entweder Einwohner der Residenz oder- reiche Leute, welche während der Dauer der Sitzungen im Stande sind, aus der Schnur zu zehren.
Daß für ein so kleines Ländchen, wie unser Her- zogthum, eine so gegliederte Maschine landständischer Vertretung ein Unding sei, besonders da die wichtigeren Zweige der Gesetzgebung dem deutschen Reichstage zufallen, wird wohl Niemand bei ruhiger Ueber- legung in Abrede stellen wollen. Es fragt sich also, warum will denn das Ministerium die 40 Abgeordneten in zwei Kammern trennen in der Art, daß drei fünftel davon (24) in der zweiten und zwei fünftel (16) in der ersten Kammer tagen sollen?
Die Antwort darauf ist leicht in folgendem Rechen- erempel zu finden:
Sind die 40 Abgeordnete in einer Kammer, so bedarf das Ministerium wenigstens 21 Stimmen, um einen Mehrheitsbeschluß zu hintertreiben
Wenn aber die 40 Abgeordneten, wie es das Ministerium will, in zwei Kammern getheilt werden, und wenn, wie es das Ministerium will, ein Landtagsbeschluß nur dann rechtsgültig sein soll, wenn die Mehrheit beider Kammern dafür stimmt, jo bedarf es nur 9 Stimmen, oder, da schon % beschlußfähig sind, unter Umständen nur 6 Stimmen in der ersten Kammer, um dadurch das Zustandekommen eines jeden rechsgültigen Kammerbcschlusses zu hintertreiben. Wenn es ihm also gelingt, unter den 40 Stimmen nur 6—9 Stimmen für sich zu gewinnen, welche ihm noch dazu nach §. 56 während voller 6 Jahre zur Verfügung stehen, so kann es damit alle übrigen 31—34 Stimmen zu bloßen Nullen herabsetzen, die Mehrheit des Landtags kühn verlachen und gegen den entschiedenen Willen des Landes mit einer Minderheit von 6 — 9 Stimmen dreist fortregieren.
Allein damit hat man noch nicht genug gehabt. Man hat in §. 107 der Volkssouveränität noch einen weiteren Riegel vorgeschoben. Trotz dem, daß das Ministerium, wie oben dargethan, mit einer Minderheit von 6—9 Stimmen die Beschlüsse der Mehrheit der Abgeordneten vernichten kann, ist in allen Verfassungsaugelegenheiten auch noch dem Ministerium ein unbedingtes Widerspruchsrecht (absolutes Veto) beigelegt; die Mehrheit der ersten und die Mehrheit der zweiten Kammer können also einen und denselben Beschluß hinsichtlich der Verfassung hundertmal wiederholen, hundertmal sagt das Ministerium „Ich will nicht" und hundertmal bleibt's beim Alte ii.
Das also sind die neuesten Anerbietungen, welche unser im März 1848 aus der Revolution hervorge- gaugenes Ministerium Hergenhahn im April 1849 seinem Volke macht.
Schlagen wir ein Blatt in dem Buch der Geschichte zurück und sehen wir, wie die Sachen vor einem Jahre standen.
Derselbe jetzige M i n i st e r H e r g e n h a h n, welcher jetzt dem Volk ein Zweikammersystem, und noch dazu ein solch erbarmungswürdiges, wie das obige, zu bieten wagt, las damals, als er noch Advokat, Abgeordneter und Kammerpräsident war, in der Landtagssitzung vom 25. März 1848 Hunderte von Petitionen aus allen Gegenden des Herzogthums, von Stadt und Land, von Gemeinden, Korporationen, Sicherheitskomite's, Bürgerausschüssen, Vereinen und Privaten vor, welche Vorschläge über das neue Wahlgesetz enthielten und sich alle und alle, auch nicht mit einer einer ewigen Ausnahme, für das Ein kam er
st) st ein und mit aller Entschiedenheit gegen das Zweikammersystem (nicht nur gegen das frühere, sondern überhaupt gegen ein jedes),'aussprachen; und Hergenhahn fügte die Worte bei:
„Die verehrliche Versammlung wird aus den Vor- stellungen, deren Inhalt ich mitgetheilt habe, ersehen, daß die Ansichten über das zu entwerfende neue Wahlgesetz sehr auseinander gehen. Nur in einem Punkte stimmen sie alle überein, nämlich daß das Einkammersystem angenommen werde. Darin werden wohl auch alle Mitglieder u u s e r e r V e r s a in in lang einverstanden sein. — Wir erkennen an, daß die öffentliche Meinung eine große Macht ist und wollen ihr uns gerne unterwerfen."
Derselbe Hergenhahn sagt in seinem Bericht über das Wahlgesetz am 20 März:
„Unserer Ansicht nach soll die Ständeversammlung de: getreue Ausdruck und zugleich der Stellvertreter des Willens und der moralischen- Persönlichkeit des nassauischen Volkes, nicht gewisser einzelner Stände sein.
Daraus scheint uns zu folgen, daß nur eine Kammer, und zwar nur eine Volkskammer bestehen dürfe, welche in ihrer Mehrheit allein die Gesammtheit zu repräsentiern vermag, — abgesehen davon, daß zur Bildung einer ersten Kamme r in unserm kleinen Lande die nöthigen unabhängigen Elemente fehlen."
Das damalige vormärzliche Ministerium von Dungern erwiderte darauf durch den Mund des Landtagskommissärs V o l l p r a ch t:
„Bei dem so allgemein ausgesprochenen Wunsche, daß die Volksvertretung künftig nur in Einer Stände- versammlung stattfinden solle, wird die Regierung diesem nicht nur nicht entgegen sein, sondern ihre Mitwirkung dahin eintreten lassen, daß demselben g'eich- zeitlg mit der Erlassung des neuen Wahlgesetzes entsprochen werden kann."
Uno das Alles sollte ein Spiel gewesen sein? Man sollte diese Märzerrungenschaft, das Einkammer-System, schon nach einem Jahre wieder dem Volke nehmen können? Nach einem Jahre, in welchem das Volk, in Folge seiner revolutionären Bewegung durch Geschästs- stockttiig und Erschütterung des öffentlichen Vertrauens gedarbt und gelitten hat, und gehofft auf die Früchte seiner Revolution? Und derselbe Mann, der die Revolution geinacht und an ihrer Spitze gestanden zu haben behauptender das Zweikammer-System gestürzt und das Einkammer-System verfassungsmäßig begründet hat, derselbe Mann sollte uns schon nach einem Jahr das Zweikammer-System wieder zuwerfen? Und das Volk und seine Vertreter sollten dazu die Hand bieten?
Nein, wir glauben es nicht. Wer das glauben wollte, der müßte den Glauben an die Menschheit verloren haben. Wir hoffen, die Abgeordneten werden ihre Schuldigkeit thun, sie werden einmüthig den Ent-
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Die Männer von Darmstadt.
Von Louise Dittmar.
Wer sagt mir an, wo Darmstadt liegt, Voll FreiheitSfahn'n Enthüll er, Das dort in Frankfurt kühn besiegt Die Wähler und die Wühler. Wohl uns, daß solche Sympathie Und solches Polizeigenie In Deutschland nicht erkaltet, Und deutsche Einheit waltet.
Glück auf! wo Darmstadt überwiegt, Die Freiheit int Kanzicistyl, Wo jede Meinung sich verkriecht, Die nicht im Polizcistyl. Wie ist es doch in Darmstadt hell! Monarchisch-Konstitutionell Darf jeder frei sich äußern, Selbst mit den Sachsenhäusern.
Bringst Vivat Kittel oder Frack, Willkommen ist die Gleichheit, Bleibt's nur bei Ernst und Schabernack In nnterthân'ger Feigheit,
Verschießen darf man Blei und Schrot, Schweigt man nur von der lieben Noth, Von Landesherrn und Wahlen; Die Ordnung heißet — zahlen.
Die deutsche Zeitung hat votirt Nur indircct zu wollen, Und Darmstadts Kammer b e i f a l l i r t Gleich andern weihranchvollen.
Die deutsche Zeitung wie Ihr wißt, Germanisch christlich wie sic ist, Ist klüger viel und weißer, Als selbst ihr Herr, der Kaiser.
Sie macht die deutsche Einheit reif, Behüt' sie Gott in Gnaden! Weht sie Gesetze mit dem Schweif, Die Kammern es berathen.
Sie giebt dem Volke freie Wahl, Frei unter Zöpfen ohne Zahl, Gelehrten hochansehnlich, An Freiheitsdurst ihr ähnlich.
Wer sagt mir an, wo Darmstadt liegt, Der deutschen Einheit Retter, So haben viel und groß gewiegt Viel Polizeivertreter,
Schutzherrn der Constitution: Der Legitimität am Thron) Des Rechtsstaats Seifenblasen, Gesetz und Ordnungsphrasen.
Ursprung des Schlosses Malmaison.
(Böses Haus.)
(Fortsetzung und Schluß.)
Der Rocheller, der sich in einem leicht begreiflichen Zustande tödtlicher Angst befindet, folgt seinem Retter. Schon hatte sich der große Saal des Wirthshauses mit Büchsenschützen von der Garde seiner Eminenz gefüllt. Während man die Pferde sattelt, zahlt der arme Bürger schleunigst und ohne lange zu handeln die Zeche, uugc- dnldig, wie man leicht denken kann, sich überflüssigen Blicken zn entziehen. In wenigen Augenblicken haben die Beiden, nachdem sie mitten durch das Gehölz vm Butard eilten, die Gräben des Schlosses erreicht.
„Merken Sie sich wohl jenes Thürmchen in der Mitte, spricht zu dem Rocheller sein schrecklicher Führer, und ganz oben dort jenes kleine vergitterte Fenster, welches an die Schießscharten stößt. Nnr von diesem Punkte aus kann man cs sehen. Dort ist es, wo die unwider-