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âeiheit und Recht!"

^ ^7, Wiesbaden. Freitag, 13. April I8âN

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/ lieber Organisation der Central- verwaltuttg.

Der Entwurf der Negierung über die Organisation der Eentralverwaltuug ist endlich der Kammer vor- <(!,t®fuJ Ueberblick des Entwurfes ergibt, daß er nur^das Gerippe, nur die Grundlage eines neuen Oraanisationsgesetzes ist, die weitere Ausführung der da­rin ausgesprochenen Grundsätze ist Geschäftsordnungen und Instruktionen vorbehalten, so daß es fast scheint, die Negierung wolle bezüglich ihrer Einrichtung das Recht der Selbstverwaltung, das Recht, sich selbst zu organisiren, in Anspruch nehmen, und nicht einmal der Gesetzgebung die Befugniß zugestehen, ihre Angelegen­heiten zu durchschauen.

Der Regierungsentwurf stellt einige neue Grund­sätze^auf, ohne zu erörtern, wie im Einzelnen die Durchführung dieser Sätze sich gestalten soll und hier­in soll die Verbesserung der alten Einrichtungen ge­funden werden, da es in allem klebrigen beim Alten ^"Vorerst wird das Ministerium nach dem Muster des Sachsen-Meiningen'schen Gesetzes in 4 Abtheilun- aen getheilt, deren Vorstände einen Ministerrath bil­den, zu dessen Wirkungskreis alle Gegenstände gehören, welche der Sanktion des Herzogs unterliegen, und der außerdem die höchste Instanz in Verwaltungsangelegen- heiten bildet. Hierdurch unterscheidet sich der Entwurf wesentlich von dem Verwaltungssystem Englands, wo die Minister niemals in höchster Instanz administriren, Wie dieß in dem Entwurf des engeren Ausschusses ausgeführt ist.

Dieser Abschnitt über das Ministerium ist jeden­falls der beßte oder vielmehr der allein gute im Re- aierungsentwurf, denn er hat außer dem Vorzug der Einfachheit noch den Vortheil, daß auf diese Weise tue Gefahren der Decentralisation, d. h. des Mangels an eigentlicher Verwaltung, vermieden werden; der Ent­wurf des engern Ausschusses könnte nämlich leicht von dem Uebel der allzu großen Centralisation in das ent­gegengesetzte Ertrem verfallen. Es wäre jedoch zu wünschen gewesen, daß der Regierungsentwurf diesen Theil des Gesetzes weiter ausgeführt hätte, wie dies in dem Meiningischen Gesetz geschehen ist.

Der richtigste Zweig der Centralverwaltung dage­gen, die innere Verwaltung, die eigentliche sogenannte Regierung, wo, wie man zu sagen pflegt, der Hund begraben lag, ist im RegierungSentwurf lewer beim Alten geblieben.

Dieses unorganische ohne Leben und Bewegen aus den verschiedenartigsten Elementen zusammengesetzte Collegium, was alle Interessen des Volkes umfaßte, aber kein einziges erfaßte; tiefer Zufluchtsort aller Aktengeheimniffe und Verwaltungsfunken, die kein

sterbliches Auge erforschen konnte, da man zwar immer die Sünde, aber niemals den Sünder erfuhr, dieser im fortwährenden Concurs begriffene Verwal- tungserlaß, der alljährlich mit den ihre Forderungen liquidirenden Gläubigern Abrechnung halten und sie hierbei in der Regel mit Abschlagszahlung beruhi­gen muß; dieses rätselhafte Ding ohne Anfang und Ende soll uns fernerhin zum ewigen Gedächtniß vor- märzlicher Zeiten verbleiben.

Der Wirkungskreis der alten Regierung ist im Gesetzentwurf derselbe geblieben, nur mit dem Unterschied, daß nach §. 12 pos. 14 die Begräbnißorte für die Folge zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit dienen sollen (!!), was ehedem nicht der Fall war; die Zusammensetzung der Regie­rung aus Präsident, Geheime-, Geheime-Negierungs-, Regierungs-, Forst-, Medizinal-, Bau-, Berg-, Schul- Rätheu und Assessoren ist ebenfalls dieselbe geblieben ; die colieg ia lischt Berathung, wie sie der Ent­wurf verlangt, ist schon in der Geschäftsordnung der Regierung vom 24. December 1842 vorgesehen, welche fast wörtlich die Bestimmung des Entwurfs enthält. Die Collegialität des Entwurfs wird aber ebenso schnell praktisch in Bureaukratismus sich verwandeln, als diejenige der Geschäftsordnung, denn man kann kein lebendes Ganze schaffen (was doch wohl im Col­legium sein soll), wenn man dem Ganzen kein Leben gibt, wenn man nicht durch einen gewissen Grad von Selbstständigkeit seine Eristenz garantirt.

Berathende technische Gollegien, wie sie der Regie­rungsentwurf vorgesehen hat, die bei wichtigen An­gelegenheiten gefragt werden sollen, d. h., welche die Regierung fragen kann, wann sie will (denn ihr steht ja die Entscheidung über die Wichtigkeit des Gegen­standes zu), sind ganz zwecklos, denn sie haben nur das Recht, Ja zu sagen, wie weiland die Landstände, dürfen aber niemals Nein sagen, denn wenn sie Nein sagen, wird der Gegenstand entweder als un­richtig, oder das Gutachten als schlecht hingestellt werden können, was ja alles die Regierung zu ent­scheiden hat.

Wenn der Entwurf aber bestimmt, daß bei rein technischen Fragen die Regierung das Gutachten respek- tiren müsse, so ist dies ein Widerspruch in sich selbst, denn ein Gutachten ist eben nur ein Gutachten, und wer über dem Gutachten steht, kann damit machen, was er will.

Wenn man ferner die Zusammensetzung der begut­achtenden Collegien aus einem Centralbeamten und den davon abhängigen Lokalbeamten, ohne selbstständige Verantwortlichkeit der einzelnen Mitglieder, ins Auge faßt, so hat man absichtlich oder unabsichtlich in der Zusammensetzung den Keim des schnellen Untergangs der collegialischen Berathung geschaffen, denn der Wolf, der an die Spitze gestellt ist, wird bald die Schaafe auffressen, wie die bekannte Fabel erzählt.

Wenn man nun noch bedenkt, daß fast in jedem technischen Zweige 2 ja 3 Räthe bei der Regierung bisher beschäftigt gewesen sind und beschäftigt werden müßen, so wäre es wohl nöthig gewesen, das Ver­hältniß dieser Bau- oder Bergrathe re. zu einander zu bestimmen, oder sollen dieselben etwa, wie bisher, ohne Verbindung neben einander arbeiten, sodaß der Lokal- beamte heute eine Verfügung erhält, welche der eine Baurath veranlaßt hat, und morgen ein Rescript durch den andern Techniker erwirkt, welches die frü­here Verfügung aufhebt, ohne daß Einer von der Verfügung des Andern etwas erfährt?

Eine weitere Veränderung im bisherigen Verwal- tungssystem besteht in oer Verschmelzung der verschie­denen Zweige der Finunzverwaltung zu einer Be­hörde, ohne baß jedoch nur das geringste über die Art dieser Vereinigung und das Verhältniß der einzelnen Finanzabtheilungen angedeutet ist, wie dieß der en-

^^^u^ 111 hinein Entwurf ausführlich behan-

Die Einrichtung der Beiräthe, welche eine Ver- mittelung zwischen der Lokal- und Centralverwaltung und eine fortwährende Fortbildung und Weiterentwick­lung aller einzelnen Elemente des Staats- und Volks­lebens anbahnen würde, scheint der Regierung etwas zu sehr nach demokratischer Basis zu schmecken. Der Grundsatz der freien Wahl, ohne welche diese Bei- rathe zwecklos sein würden, ein Grundsatz, der in den f eien Staaten bei den Organen der gesetzgebenden, vollziehenden und richterlichen Gewalt soviel als im­merhin thunlich durchgeführt werden muß, scheint der Regierung, wie wir dieß bei anderen Gelegenheiten gesehen haben, überhaupt keinen großen Gefallen zu erregen, indem sie ihn nur da anerkennt, wo sie gar nicht anders kann.

Wie es mit der nothwendigen Verminderung der Beaintenzahl bei der Centralverwaltung im Allge­meinen werden soll, ist aus dem Entwurf nicht zu ersehen, da der Entwurf nur Grundsätze ausgestellt bei deren Durchführung sich erst ergeben kann, wie cs mit dem Beamtenpersonal werden soll Bei der Ab- theilung für innere Verwaltung kann nach dem Ent­wurf keine Verminderung eintreten, bei der Abtheilung für das Militärwesen sollen vermuthlich die vielen unnöthigen Militärbeamten des General-Commando's bleiben.

Da das Meiste, das Wichtigste der Geschäftsord- nung vorbehalten ist, so kann die Regierung durch ihre Geschäftsordnung soviel Beamte anstellen, als sie will, sie kann in diesem Geschäftsordnungsäang überhaupt die Eentralverwaltuug einrichten, wie sie will.

Wir werden sehen, ob unsere Kammer die wichtig­sten Gesetze ihrer Zuständigkeit entziehen läßt uud solche Regierungsverordnungen hinwe-st.

Parabel von I»

Was aber hat die Magd gewonnen?

Die sonst geweckt ward' mit der Sonnen, Ward nun geweckt um Mitternacht, Nachdem den Hahn sie umgebracht.

Cholera.

Neuestes Auftreten derselben in den Jahren 1845 1848.

Erlaubt mir, daß ich 'mal berichte Euch eine alberne Geschichte:^ Sie kommt mir eben in den Sinn, Geduld ist deutsch, drum nehmt sie hin.

War eine brave, brave Frau, Die nahm's im Dienste wohl genau, Und macht, so brav, sie auch gewesen, Doch niemals vieles Federlesen.

Die Frau hat einen muntren Hahn, Der kräht ihr stets den Morgen an, Und war nach seiner Hahn-Natur Für sie die allerbeste Uhr.

Sobald den Tag er angesagt, Da weckt' die Frau die faule Magd, Das unsre Magd gar baß verdroß Daß sie im Grimme einst beschloß:

Ach! sprach die Magd, die schwer Bethvrte, Wenn doch den Hahn ich krähen hörte!- Sein Krähen hat so schon geklungen, Als hätt' eine Nachtigall gesungen.

Und nun der Witz? Wir bitten dich!

Ihr kennt die Frau so gut, wie ich; Sie ist die schönste weil und breit Ihr Blick die vollste Seligkeit.

Ihr kennt wohl auch des Nachbars Hahn, Dem ihr soviel zu Leid gethan;

Und wenn ihr mich nach dem Dritten fragt: Du, deutsches Volk, Du bist die Magd!

Doch wenu ihr den Hahn auch mordet, ihr Sclaven, So denket darum nicht länger zu schlafen, Erst weckt Euch die Frau nach dem Hahnenschrei, Nun ist's mit dem Schlummer auf ewig vorbei Die Freiheit kommt wie ein Dieb in der Nacht, Und ruft Euch zu: Erwacht! Erwacht!

Dem Vogel zu stutzen feine Schwingen Und, meld' ich's kurz, ihn umzubringen. Es war gedacht, es war gethan, Die Götter bekamen einen Hahn.

Das Wledercrscheinen der großen Seuche, die im vorigen Decennium fast ganz Europa durchzog, hat ua- türlich die damaligen Besorgnisse aufs Neue hervorge- rufen und vor allen Dingen Vergleich einen ihres jetzigen Auftretens mit dem frühern nahe gelegt. Indien war , wo die Cholera im Jahre 1829 zuerst sich zeigte. Sie drang von dort, den persischen Meerbusen entlang, zwischen dem kaspischen und schwarzen Meer hindurch nach Rußland und machte dann ihre Rundreise durch Europa, bis sie 1827 in Mittenwalde und München vom europäischen Boden verschwand. Wie es mit ihrer jetzigen Weiterverbrcitung werben wird, wird die Zukunft lehren, wir wissen vorläufig nur, daß sie fast an dem­selben Tage, wie im Jahr 1830, Moskau erreicht, und wie damals auch jetzt die strengere Kälte des vorgeschrit­tenen Winters ihr einen Stillstand auferlegt hat; wir kennen ferner den Gang den sie bei Moskau verfolgt hat, und er ist es, der uns hier noch besonders beschäftigen muß. Bengalen gehört zu den Gegenden, in denen sich die Cholera endemisch gemacht hat, b. h. in denen sie Jahr aus Jahr ein in geringerer oder größerer Ver­breitung herrscht. Hier war es, wo sie 1845 zur Zeit des Frühlings-Aequinoctiums plötzlich eine furchtbare