Präsident: Haben Sie in Lörrach die Republik proklamirt?
Struve: Ja, ganz entschieden, wir gingen von der Voraussetzung aus, das badische Volk habe sich so bestimmt für die Republik erklärt, daß es sich nicht mehr um eine theoretische, sondern um eine praktische Frage handle, und daß das Volk nur durch die bewaffnete Macht auswärtiger Fürsten bisher abgehaltcn worden, sich die republikanische Freiheit zu verschaffen.
Präsident zum Zeugen: Haben Sie auch Blind in Lörrach gesehen?
Zeuge: Ja, er schrieb immer.
Präsident: Angeklagter Blind, haben Sie über die Aussage dieses Zeugen Etwas zu bemerken?
Blind: Ich bitte denselben zu fragen, ob er bestimmt behaupten kann, das Standrecht sei durch die Glocke verkündet worden.
Zeuge: Ja, so habe ich gehört.
Blind: Dieses Unding widerspreche ich.
Anwalt v. Feder: Der Zeuge kann nur dasjenige behaupten, was er selbst gesehen und gehört hat.
Zeuge beharrt nicht auf dieser Aussage.
Fabrikant Köchlin von Lörrach: Dienstag den 21. September früh, erhielt ich auf dem Rathhaus die Nachricht von einem bevorstehenden Einfall der an der Grenze verweilenden Flüchtlinge. Auf meine Frage, woher die Nachricht komme, wurde mir später der Fabrikarbeiter Jakob Bickel in Lörrach als Derjenige genannt, der sie gebracht haben sollte. Ich hielt dieselbe für ungegründet, schlug aber vor, Mitglieder des Gemeindcraths zur Erkundigung nach Basel zu schicken. Dies geschah. Um 4 Uhr Nachmittags wurde die Trommel geschlagen, ich sah, daß Bewaffnete den Tambour begleiteten. Das Amthaus wurde von bewaffneten jungen Leuten besetzt. Auf meine Vorstellungen antworteten sie, sie hätten höhern Befehl. Die Abmahnungen des Bürgermeisters und des Hauptmanns der Bürgerwehr erwiderten sie mit der Drohung, Gewalt gegen Gewalt zu brauchen. Struve zog ein mit etwa dreißig Bewaffneten. Der Gemeinderath mußte sofort vor ihm erscheinen. Struve ertheilte dem Bürgermeister einen Befehl, wogegen der Bürger Jacque Braun Widerspruch erhob. Er wurde sogleich gewaltsam entfernt. Struve hielt eine Rede, ordnete Sturmläuten und Aushebung der waffenfähigen Mannschaft vom 18. bis 40. Jahre an und drohte für den Fall des Ungehorsams mit dem Standrecht. Dann sprach Struve auch zum Volk. Auf Beschluß der provisorischen Regierung wurden die Staatsgelder mit Beschlag belegt. Ich war als Urkundsperson zugegen, als die Obereinnehmereikasse mit Beschlag genommen wurde.
Präsident: Wurden den Angeklagten von Seiten des Gemeinderaths ernstliche Gegenvorstellungen gemacht?
Zeuge: Als Struve in der Stadt war, nicht, weil man die Folgen zu fürchten hatte.
Struve: Die Lörracher hatten vorher Kenntniß von meinem Vorhaben; es steht in den Akten, sonst würde ich es nicht gesagt haben.
Präsident: Weiß der Zeuge von einem vorherigen Einverständnis; ?
Zeuge: Nichts Gewisses; doch wurden schon vor Struve's Ankunft die öffentlichen Gebäude und die Beamten bewacht.
Brentano verlangt, daß der Zeuge seine Aussage, der Gemeinderath hätte im Fall einer Einsprache Mißhandlungen zu befürchten gehabt, Struve gegenüber begründe.
v. Feder stellt das gleiche Begehren in Bezug auf seinen Klienten Blind.
Zeuge: Ich glaube nicht, daß Struve so viel Macht hatte, uns gegen die Personen, die mit ihm waren, zu schützen.
Struve: Ich bitte, den Zeugen zu vernehmen, ob ich nicht zu jeder Stunde bei Tag und bei Nacht zugänglich und bereit war, jeder Beschwerde nach Möglichkeit abzuhelfen.
Zeuge kann dies nicht in Abrede stellen, im ersten Augenblick aber habe man sich zu fürchten gehabt; dieß gehe auch aus den Aeußerungen verschiedener Leute von Plünderung u. dgl. hervor, die seine Dienstmagd gehört habe.
Blind: Es ist ein Widerstreit in den Aussagen der Zeugen. Die dreizehn Personen, die herüber ge- fommen waren, konnten doch nicht Lörrach terrorisiren. Er möge sagen, ob die Gewaltthätigkeiten von uns, oder ob sie von den Lörrachern etwa aus Privatgründen zu befürchten waren.
Zeuge: Es war eben ein Durcheinander.
Blind bemerkt noch über den Zwischenvorfall mit J. Braun: es sei unrichtig, daß derselbe sogleich aus der Thür geworfen wurde. Er habe viel Unnützes gesprochen, und trotz mehrfacher Aufforderung immer und immer nicht schweigen und sich entfernen wollen, endlich habe man ihn zur Thüre geführt. Bei Revolutionen seien doch wohl einige harte Worte, wie sie sie etwa dabei gefallen sein möchten, von keiner Erheblichkeit.
Struve: Wenn Etwas beweist, wie mild wir verfahren sind, so ist es der Umstand, daß man im Laufe einer Revolution einen Vorwurf daraus macht, daß ein Manu aus der Thür geworfen worden. Vergleichen Sie einmal diesen Terrorismus mit dem Terrorismus von Windischgrätz in Wien.
Eduard Kaiser, prakt. Arzt von Lörrach, 36 Jahre alt, wurde am 21. Nachmittags auf dem Rückweg von Weil nach Lörrach als Völksverräther verhaftet. Er wendet sich in theatralischer Weise mit Schilderungen von Familienjammer u. dgl. an die Geschwornen, was ihm endlich von Brentano verwiesen wird. Später wurde er auf Bürgschaft des Gemein- deraths Gebhard wieder freigelassen. Am andern Morgen wurde sein Pferd zum Stafettendienst reqirirt. In dieser Angelegenheit fam Zeuge mit Struve in persönliche Berührung, und muß gestehen, daß derselbe sich als ein sanfter Mann gegen ihn gezeigt.
Struve macht darauf aufmerksam, daß der Zeuge nicht auf seine Anordnung, spndern von Lörrachern als „Völksverräther" verhaftet, von ihm aber, sobald er für diese Angelegenheit Zeit gefunden, wieder freigegeben wurde."
Die Requisition des Pferdes wurde, wie sich im Laufe der Verhandlungen ergibt, von einem Lörracher Thierarzt vorgenonugen.
Blind hebt herv^L/ daß Kaiser auf Pas Wort des Gebhard, einks Conservativen, freigegeben wurde. Ein charakteristisches Merkmal für die Handlungsweise der Republikaner.
Staatsanwalt Winter: Wenn auch der Befehl zur Verhaftnahme des Zeugen nicht von den Angeklagten unmittelbar eftheilt wurde, so ist doch in einer Schrift des Angeklagten Struve: „Plan zur Rovolu- tiouirung und Republikanisirung Deutschlands" ausdrücklich gesagt, daß alle Völksverräther sogleich verhaftet werden sollten. Wurde also auch nicht im einzelnen Fall ein bestimmter Befehl gegeben, so ist die Verhaftung doch in Folge jenes allgemeinen Befehls vorgenommen worden, wird also doch auch wieder auf die Angeklagten fallen.
Struve: Allerdings, wenn wir den Verhafteten nicht wieder frei gelassen hätten. Unsere Handlungsweise beweist, daß wir nicht leichtsinnig Jemanden als Völksverräther betrachteten.
Brentano: Ich weiß nicht, wozu man hier mit solchen Lappalien die Zeit verdirbt. Man legt so großes Gewicht darauf, daß ein Mann zwei Stunden lang von den Republikanern gefangen gehalten wurde im Revolutionszustande, während in den monarchischen Gefängnissen, im sogenannten Rechtzustand, Bürgern Monate lang in Untersuchungshaft schmachten, während man daselbst 4 Monate lang einen Mann in Haft hält, dem man hernach sagen muß, er sei durch einen Irrthum verhaftet, es liege keine Anklage gegen ihn vor! Und hier will man es den Angeklagten zum Verbrechen machen, daß ein Mann, den seine eigenen Mitbürger als einen Völksverräther verhafteten, zwei Stunden lang gefangen saß!
Staatsanwalt Winter: Dafür habe ich es nicht erklärt; doch war die Ermittelung dieser Thatsache nöthig, weil sie ein Licht auf den Charakter dieser Bewegung und auf die Mittel wirft, deren man sich bediente.
Struve: Es kann uns nur freuen, Herr Staatsanwalt, wenn unsere Erhebung ganz mikroskopisch untersucht wird. Es wird sich dann ergeben, daß unser revolutionäres Verfahren viel humaner war, als das sogenannte gesetzliche Verfahren. Fahren Sie nun fort, Herr Staatsanwalt, zu Vergleichungen Anlaß zu geben zwischen unserer Revolution und Ihrer Regierung.
Brentano erinnert an das Verfahren gegen Fickler.
Struve: Ich bitte, den Zeugen zu fragen, in welcher Weise er sich an dem Ort, wo wir als Gefangene während des Transportes zu Mittag aßen, gegen meine Frau und meinen Schwager über mein Verfahren geäußert.
Zeuge Kaiser: „Ich wünsche Ihnen, daß Sie aus einer Lage, die trauriger ist, als die meinige war, eben so bald befre t werden mögen, als ich es wurde, indem Ihr Mann sich freundlich gegen mich benommen hat."
Friedrig Hüglin, Altbürgermeister von Lörrach, bestätigt im Wesentlichen die Aussagen der vorigen Zeugen, ohne neues beizubringen, was in Bezug auf die beiden Anklagen von Belang wäre.
Von einer Aeußerung des Zeugen, er habe einen seiner Angehörigen vom Waffendienst freimachen wollen, „es koste was es wolle," nimmt Struve Gelegenheit, sich über die Grundsätze auszusprechen, wovon er und die (genügen hinsichtlich der Befreiung vom Kriegsdienst ausgingen. Unter keinen Umständen sollte solche für Geld erfolgen. Doch wurde von Solchen, die dienstunfähig waren, oder einen genügenden Entschuldigungsgrund für sich hatten, nach Maßgabe ihres Vermögens Geld angenommen, wenn sie im Stande waren, der Sache der Republik durch solches aufzuhelfen. Unvermögende wurden ohne solche Leistung vom Dienst entbunden, von Waffenfähigen aber, die keinen Entschu d gungsgrund hatten, mehrfach bedeutende Anerbietungen zurückgewiesen.
Vor seinem Abtreten hatte der Zeuge die Naivetät, Struve zu bitten, er möchte doch diejenigen Personen angeben, die vor seinem Eintritt ins Badische den betreffenden Erlaß von ihm erhalten hätten.
Struve: Wenn ich das sagte, so wäre ich ein Verräther.
Gemeinderath Friedrich Staub von Lörrach sagt nichts neues aus, ergeht sich aber in leidenschaftlichen Ausfällen gegen die Theilnehmer an der September
erhebung und namentlich gegen die ärmere Klasse. Er nennt es eine Unwahrheit und eine Verläumdung seiner Vaterstadt, wenn Struve gestern behauptet habe, er sei mit nur 12 Mann und unbewaffnet in Lörrach eingezogen. Er habe bei seinem Einzug eine große Anzahl bewaffneter Männer mit sich gehabt.
Struve erinnert, daß er keineswegh ausgesagt habe, er sei mit 12 unbewaffneten Begleitern in der Stadt Lörrach eingezogen, sondern nur, daß er in dieser Weise das Schweizergebiet verlassen. Unterwegs aber habe sich ein Theil der Bürgerwehr von Stetten und von Lörrach, die ihm entgegengezogen, bewaffnet ihm angeschlossen.
Die offenbare leidenschaftliche Einseitigkeit desZeugen veranlaßt Struve und Brentano, die Geschwornen darauf aufmerksam zu machen, daß sämmtliche vorgeladenen Zeugen von der Staatsanwaltschaft ausgesucht sind, den Angeklagten dagegen erst so kurz (zwei Tage) vor diesen Verhandlungen die Einsicht in die Akten gestattet wurde, daß sie dieselben bis zum Beginn der Assisen gar nicht durchzulesen im Staude waren, denselben somit die Möglichkeit benommen blieb, auch ihrerseits über die einzelnen Anschuldigungsthatsachen Zeugen zu laden.
Blind erwähnt hierbei, daß ihm sein einziger Zeuge, Kriegsminister Hoffmann, verworfen wurdet
Grenzaufseher Johann Walter von Oberessel, wurde am 21. September in Stetten gefangen genommen. Auf die Frage, ob er seinen bisherigen Dienst auch für die Republik verrichten wolle, erklärte er sich hierzu bereit, weil ihm, wie er behauptet, mit andern Grenzaufsehern die Alternative zwischen republikanischem Dienst und fortdauernder Gefangenfchaft gestellt worden.
Blind bemerkt hiergegen, daß es sich für ote Grenzaufseher nur darum gehandelt, republikanische Dienste zu nehmen, oder frei ihres Weges zu ziehen. Sie hätten sich jedoch sehr gern zu Ersterem bereit erklärt.
Robert Gebhard, Gemeinderath von Lörrach, deponirt außer dein bereits Bekannten: Struve habe ihm gesagt, Postmeister Martin sei zum Tode verur- theilt.
Struve: Dies ist ein Irrthum. Als entdeckt wurde, daß Martin trotz gegebenen Ehrenworts Staatsgelder verheimlichte, gab sich eine große Mißstimmung gegen ihn kund, und Mehrere verlangten, daß ein Beispiel an ihm konstatuirt werde, was ich jedoch entschieden zurückwies.
Zeuge korrigirt sich.
Struve: Es wurde gegen Martin auf Vermögens- konfiskation erkannt. — Ein Urtheil gegen ihn war zu seinem Schutz erforderlich. Ich war nicht Diktator. Nach meiner Ansicht hatte Martin von seinem Standpunkte aus kein Unrecht begangen. Ich bewirkte, daß sein Vermögen unangegriffen blieb, ich bewirke, daß ihm kein Haar gekrümt ward.
Blind, der die Verhandlungen gegen Martin leitete, bestätigt Struve's Angabe. Er eröffnete Jenem, daß die gegen ihn herrschende Stimmung das Urtheil nothwendig mache. Es sei jedoch eine blos provisorische ; Maßregel gewesen und habe in dem Urtheil ausdrück- ; lich gestanden: Vorbehaltlich spätere Ausgleichung.
Das Urtheil gegen Martin wird verlesen und von den Angeklagten anerkannt.
Der Staatsanwalt meint, es würden noch Beweise beigebracht werden, daß Martin doch zum Tode verurtheilt worden.
Amtmann Schindler von Lörrach erzählt außer bereits Bekanntem, daß er am 21. September verhaftet, im Amthaus gefangen gehalten und am folgenden Tag gegen Handgelübde freigelaffen worden sei, und auf die Nachricht vom Ausgang des Treffens bei Staufen gern die provisorische Regierung gefangen genommen, wenn dieselbe darauf gewartet hatte.
Daniel Müller, Rathschreiber von Lörrach, spricht äußerst unverständlich. So viel aus seinen Aussagen entnommen werden kann, wäre Freitag den 22. September in der Frühe das Standrecht für die ausbleibenden Waffendienstpflichtigen unter Trommelschlag verkündet worden.
Blind klärt dies dahin auf, daß überhaupt das republikanische Regierungsblatt unter Trommelschlag verlesen, das Standrecht also nicht sogleich beim Einmarsch in Lörrach, sondern erst dann publizirt ward, als bereits zahlreicher Zuzug und Deputationen von Gemeinden erschienen waren, die verlangten, man solle keinen Freischaarenzug, sondern wie andere Regierungen ein Aufgebot organisiren.
Nach Angabe des Zeugen hätte Blind ein an Bassermann adrèssirtes Geldpaket eröffnet, er, der Zeuge, demselben Bemerkungen darüber gemacht, und Blind auf Struve's Frage, wer ihn solches geheißen sich auf Löwenfels berufen.
Blind hält ihm entgegen, daß ihm, dem Zeugen, dazumal eine derartige Bemerkung nicht zustand und er sich solche auch nicht erlaubte, daß er allein die Postangelegenheiten unter sich, und Löwenfels nichts damit zu thun hatte, und daß man stets besorgt war, die Postpakete auf die sicherste Weise an die Adressaten gelangen zu lassen. Beiläufig bemerkt, kam das bewußte Paket unversehrt bei Bassermann an.
Die Frage des Staatsanwalts, ob Privatbriefe eröffnet worden, weiß der Zeuge nicht zu beantworten. Mit dieser Vernehmung ist die Sitzung geschloßen.
(Fortsetzung folgt.)
Druck und Verlag der C. Ritter'schcn Buchdruckerei.