Haupt zu setzen; doch kommen sie hierzu zu Ml; denn diese Reliquien wurden wohlweislich nach Verona geschafft. Nachschrift. Trotz der Dunkelheit wurde Mortara von unsern tapfern Truppen gestürmt und der Feind hinausgeworfen. Die Früchte dieses nicht unbedeutenden Gefechtes unter Sr. kaiserl. Hoh. dem Erzherzog Albrecht waren 5 Kanonen, etwa 1000 Gefangene und die Kriegskasse; auch kommen so eben Berichte über ein Gefecht in unserer rechten Flanke, den Brigaden Strassaldo und Wohlgemuth, wo der Feind mit Verlust eines Stabsofsiziers und einigen hundert Gefangenen zurückgedrängt wurde. Dies Gefecht war bei Gamballa und unter Befehl des Generals Chrzanowsky, der auf diese Art unglücklich de- butirte. (8- 3 )
Rerffauifcher Landtag
92te Sitzung vom 27. März.
(Schluß)
Den 'Bericht überl die auf den Johannisberg bezüglichen Rechtsverhältnisse erstattet der Abgeordnete Habel. Der ”cr*mt des Letztem ist mit außerordentlichem Fleiße und großer Umsicht auSgearbeitet und wir halten es für unsere Pflicht, unsere Leser daran zu erinnern, jene musterhafte Arbeit, sobald sie gedruckt ist, ja nicht ungelesen zu lassen. Dieser Bericht führt in klarer Darstellung die leider auch anderweit schon allzuviel erprobte 3Babr: heit vor: wie die Metterniche bloß Rechte für sich selbst anerkennen und mit erheucheltem sogenanntem Rechtsgefuhle, welches aber nichts andres denn reine Selbstsucht ist, im Großen wie im Kleinen alle Verhältnisse schamlos zu ihrem Vortheil anSzubeuten suchen. Der fragliche Bericht erzählt im Eingang seine nächste Veranlassung und führt die Gründe auf, durch welche die nassauische Volksvertretung zu einem Einschreiten in dieser Angelegenheit sich habe veranlaßt sehen müssen.
,j^ Im Anfänge April vorigen Jahres sei die nassauische Fahne auf dem Johannisberg ausgepflanzt und seien die Keller daselbst vo Seiten Nassaus amtlich versiegelt worden. Sofort sei nun von dem österreichischen Ministerresidenten Aufschluß über diese Handlungen verlangt worden. Die nassauische Negierung habe geantwortet: daß zwar noch nicht beseitigte Anstände betreffs zu leistender Steuern beständen: daß jedoch die oben genannten Handlungen lediglich im Interesse des abwesenden Besitzers — um das Gut gegen bedrohliche Angriffe in Schutz zu nehmen — angeordnet worden seien. Hierauf seien Verwahrungen von Seiten des österreichischen Ministerresidenten gegen etwaige Verpflichtungen erfolgt
und bei den Acten.befinde'sich denn auch, neben den anbertTauf diese Angelegenheit bezüglichen Papieren, eine ausführliche Denkschrift, deren Zweck dahin gehe, den Beweis zu führen, daß der Johannisberg das Privilegium der Steuerfreiheit habe.
Im weitern Verlaufe des Berichts folgt nunmehr eine kurze, sehr interessante Geschichte des Johannisbergs selbst. Nach dieser Geschichte gehörte der Johannisberg — anfangs ein Benediktinerkloster, bis 1716 zu Ehurmainz; gehörte von 1716 —1802 dem Fürstabte von Fulda; und kam 1802 an Nassau-Oranien. 1806 bis 1807 wurde das Gut unter Sequestration gestellt, und ward im Laufe des letztern Jahres von Napoleon dem Marschall Kellermann zum Geschenk gemacht. 1813 — 1815 wurde das Gut gemeinschaftlich von den Aliirten verwaltet, und wurde endlich durch den Wiener Kongreß dem Kaiser Franz zugesprochen, welcher im folgenden Jahre Johannisberg dem Metternich zu Lehen gab.
Der dritte Haupttheil des Berichts enthält die Beantwortung der beiden Fragen:
1) Wem steht das Eigenthum an dem Johannisberg zu?
2) Ist der Johannisberg als solcher steuerfrei?
Die erste Frage wird dahin beantwortet: daß noch keineswegs die Eigenthumsfrage außer allem Zweifel stehe; daß die obwaltenden Zweifel jedoth nur durch einen Richterspruch beseitigt werden könnten; daß endlich der nassauische Staat sich dadurch, daß er Steuern jetzt anfordere, an seinen Rechten nichts vergeben könne. Die zweite Frage wird unbedingt verneint und überzeugend und klar weist der Bericht, indem er alle einzelnen Gründe für die Steuerfreiheit in ihrer Nichtigkeit dorstetlt, die Verpflichtung zum Steuerzahlen nach. Von einer Verjährung könne ebenfalls keine Rede sein, da die nassauischen Behörden fortwährend und jedenfalls bis zum Jahre 1836, an die Erfüllung der bestehenden Steuerpflichten erinnert und vergeblich gemahnt hätten. Zum Schluffe sagt der Bericht: ES errege Indignation, wenn man sähe, wie ein deutsches Regeutenhaus, so beharrlich Rechtswidriges beanspruche; die frühere nassauischen Behörden hätten gegenüber diesen Ansprüchen, „furchtsame Schwäche" bewiesen und die neuste Geschichte des Johannisberg enthalte ein düsteres Bild der Selbstständigkeit der deutschen kleinen Staaten.
Der Antrag des Berichts geht nun dahin:
„In Erwägung, daß die diplomatischen Unterhandlungen zu keinem Resultate geführt haben, noch auch führen werden:^beschließt die Kammer: die Regierung auszufordern, die geschuldeten Summen :
A. A n den Staat:
a) Für Grund und Gewerbesteuer vom Jahr 1815 bis 1848
mit Zinsen......... 39,470 fl. IdVz kr.
b) Von der Centralarraragen-Easse seit dem Jabre 1818 baar vorgelegten Steuervergütungen an einzelne Gemeinden mit Zinsen...... 10,879 fl. 48 kr.
(wovon 155 fl. 43 fr. abgehen.)
c) Steuerrückvergütung von einer in der Gemarkung Delkenheim radigirten Gruudabgabe von jährlich 61 Mltr.
Korn und 24 Mltr. Hafer (â 13 fl.
18 kr. iu simplo) vom Jahr 1811
bis 1848 ........ 5,003 fl. 43 kr.
Also an-den Staat Summa: 55,353 fl. 46*/a kr.
B. An die Gemeinde:
Die Gemeinde Johannisberg fordert sodann sür baar vorgelegte Kriegslieferungen und Steuern vom Jahr 1797 — 1824 mit Zinsen............ 15,298 fl. 38% kr. vorbehaltlich etwa sonst übersehener Posten,
im gewöhnlichen Weg des Prozesses und nöthigenfalls mit Zwang einzutreiben. Nachdem noch der Abgeordnete Snell hervorgehoben, daß der vorliegende Fall klar beweise, wie man zwar die kleinen Steuerverweigerer auspfände und in die Kerker werfe, die großen aber, wie auch in andern Dingen, laufen lasse, und nachdem er erklärt, daß ihm die EigenthumSfrage nicht zweifelhaft sei, unb er den Johannisberg für Nationaleigenthum halte, wird der obige Antrag einstimmig von der Kammer angenommen. Den Bericht über das Hausirgesetz erstattet Fresenius. Der Entwurf der Regierung wird ohne wesentliche Modifikationen einstimmig von der Kammer gutgeheißen. Das Gesetz selbst werden wir demnächst ausführlich und wortgetreu mittheilen.
Wiesbaden, 28. März. Soeben kommt uns von Frankfurt auf außerordentlichem
Wege die Nachricht zu, daß der König von
Preußen von der Frankfurter Versammlung mit 290 gegen 248 Stimmen zum Kaiser gewählt worden ist.
Amtliche Nachrichten.
Dem Korporal He um im Herzoglichen 2ten Regiment ist die Medaille für Rettung aus Lebensgefahr verliehen worden.
Der vormalige Oberschultheisi Stauch zu Ems ist zum Accessiften bei der Receptur Limburg ernannt worden.
Der Kandidat Aßmann von Wiesbaden ist zum Kaplan in Wied ernannt worden.
Verantwortlicher Redakteur: I. Oppermann.
Wekauu è Machuugeu.
^^' Nachricht für Auswanderer.
Der Central - Verein für Auswanderung in K ö l n und Düsseldorf constituirt unter dem Schutze und mit Genehmigung der hohen Staats-Regierung übernimmt die Beförderung von Answanderern über
Bremen, Antwerpen, Rotterdam Sf Havre
(mit und ohne Beköstigung) nach allen überseeischen Häfen von bestimmten Sammelplätzen zu fest normirten, billigen Preißen.
Prospectus, Znformationen und Preisverzeichniß sind in unsern Geschäftslokalen Köln, Friedrich-Wilhelmstraße Nro. 6-8; Düsseldorf , hohe Straße Nr. 914 sowie auf unsern sämmtlichen Agenturen unentgeldlich entgegen zu nehmen.
JL Hoeder. f. ^remery. £. SpiegHtimS.
Unter Bezugnahme auf Vorstehendes, diene zur Nachricht, daß an folgenden Tagen erpedirt wird:
1) von Bremen: am 1. und 15. April;
2) „ Antwerpen am 10. April;
3) „ Rotterdam am 5., 15., 22. und 30. April;
4) „ Havre am 1. und 15. April.
Die Abfahrt kann von Biebrich, Bingen oder Coblenz geschehen.
Ueberfahrts-Verträge können bei Unterzeichnetem geschloffen werden. Wiesbaden, 28. März 1849.
F. W Käsebier, concessionirter Hauptagent.
(378) Die Hanauer Zeitung, auf welche man sich auch vierteljährlich vom 1. April an abonniren kann, wird wie bisher fortfahren, der Sache des deutschen Volkes, der Freiheit, Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, ohne dabei den Grundsatz der Unparteilichkeit zu verläugnen, dem sie jedem Angegriffenen gegenüber huldigen muß. Außer den Tagesneuigkeiten, welche sie mit möglichster Schnelligkeit liefert, wird diese Zeitung fortan auch durch politische Betrachtungen die Begebenheiten, welche von allgemeinem Interesse sind, beleuchten. —
Die Blätter der Vergangenheit und Gegenwart werden, wie dies namentlich in der neuesten Zeit bereits fortwährend geschehen, in reicher Mannichfaltigkeit anziehende Erzählungen, Aufsätze pikanten Inhalts und Erzeugnisse aus dem Gebiete der Dichtkunst ihren freundlichen Lesern bieten.
Den neu zugehenden Abonnenten werden die Blätter schon im Laufe des Monats März vom Tage des Eingangs der Bestellung an unentgeldlich zugcsen- det werden.
Der Preis der Hanauer Zeitung mit den Beiblättern beträgt für Hanau 1 fl. 45 fr. vierteljährlich.
Hanau , im März 1849.
(380) Die Redaction der Hauauer Zeitung.
(379) Neues, vierteljähriges Abonnement auf den
Lucifer
oder
Kim ^Westdeutscher HircKenteufek.
Ein kirchlich- (demokratisch) politisches Blatt,
herausgegeben von C. Schäffer, Pfarramtscandidat.
Wöchentlich einmal, Folio, mit Extrabeilagen. Preis vierteljährig 30 kr.
Alle Postämter und Buchhandlungen nehmen Bestellungen an.
Darmstadt, im März 1849. Die Expedition
Einladung zum Abonnement auf die
„Neue Rheinische Zeitung",
für das zweite Quartal (1. April — Ende Juni) 1849.
Alle Postämter von Deutschland nehmen Bestellungen an; für Frankreich: das Könlgl. Ober-Postamt in Aachen und Herr A. Havas, Nr. 3 Rue Jean Jacques Rousseau in Paris; für Holland und Belgien: die Belgischen Bries-Postämter; für Großbrittanien: Mr. William Thomas, Catherine-Street, Strand, in London, und das Belgische Brief-Postamt in Ostende.
Der Abonnements-Preis p. Quartal beträgt bei allen preußischen Postämtern, Postaufschlag einbegriffen, Thlr. 1, 17 Sgr. Im übrigen Deutschland sowie im Auslande kommt der fremde Postaufschlag hinzu.
Inserate: Die 4spaltige Petitzcile oder deren Raum: 1 Sgr, 6 Pfg.
Anzeigen aller Art erlangen durch die sehr großen Verbindungen des Blattes eine sehr weite Verbreitung.
Die Redaktion bleibt unverändert.
Die bisherigen Monatsgänge der „Neuen Rheinischen Zeitung" sind ihr Programm. Durch ihre persönlichen Verbindungen mit den Chefs der demokratischen Parthei in England, Frankreich, Italien und Nordamerika ist die Redaktion in den Stand gesetzt, ihren Lesern die politisch-sociale Bewegung des Auslandes richtiger und klarer abzuspiegeln, als irgend ein anderes Blatt. Die „Neue Rheinische Zeitung" ist in dieser Beziehung nicht blos das Organ der deutschen, sondern der europäischen Demokratie.
Köln, im März 1849. Die Expedition.
(356)
Einladung z um Abonnement
Organ zur Entwicklung unserer öffentlichen Zustände, am Rhein.
Redigirt von SBr. FUri.
Mit dem 1. April beginnt ein neues Abonnement. Die Richtung des Blattes bleibt dieselbe. In einer Zeit, wo eine vollständige RechtSlosigkeit herrscht, in einer Zeit der legalen Plünderung des Volkes, der Militäranarchie, der Ehrlosigkeit und Feilheit der Gerichte, kurz, in einer Zeit, wo alle Grundsäulen der gesetzlichen Ordnung wanken, darf die Presse nicht wanken. Wir werden nicht Haarbreit von unseren Grundsätzen nachgeben.
Durch die außerordentliche Verbreitung des Blattes, namentlich in den drei Provinzen des Hessendarmstädtischen Gesammtreiches, sowie in Rheinbayern ic., eignet sich dasselbe ganz be-' sonders zu Anzeigen.
Bestellungen sowohl für ein halbes als ein Vierteljahr können auf allen Postämtern gemacht werden; wir bitten dies jedoch zeitig zu thun, damit keine Unterbrechungen in der Versendung eintreten.
Das Blatt erscheint, wöchentlich dreimal mit Beilagen. — Der Preis für ein Vierteljahr ist 1 fl. Bei Versendung durch die Post beträgt der Postaufschlag 15 kr.
Inserate werden mit 3 kr. für die dreispaltige Petitzeile ber chnet.
Worms, im März 1849.
-^^*^^^^^^^^-^^^^^^^-^-'#- X — Periculaim in moral — X X Heute habe ich meinen Neunzerling X S»»/. Käsebier, T Metzgergaffe. â
i anqcfteckt. I (281)
(382) 130 fl. sind sogleich gegen feste doppelte Versicherung in hiesiges Amt auszuleihen. Näheres in der Expedition d. Bl.
(377) Ein Mann, welcher beim Militär gedient hat, wünscht einen Einstand zu machen. Die Redaction sagt wo?
Offene Stellen.
(347) Gesuche um Lehrlinge in verschiedene Geschäfte mit und ohne Lehrgeld sind eingeschrieben auf dem Geschäfts-Bureau von Carl Leyendecker in Wiesbaden und können zu jeder Zeit eintreten.
Druck und Verlag der C. Ritter'schen Buchdruckern.