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tat Zeitung.
z, Freiheit und Recht!"
Wiesbaden. Mittwoch, 28. März
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1849.
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§*§ Stellung der StaatSdiener in der demo- I statischen Staatsform.
Unter dieser Aufschrift bringt die Nr. 40 der Nassauischen Allgemeinen einen Artikel, bei dessen Durchlesung wir im Zweifel waren, ob wir mehr über das in demselben wieder offenbarte Streben, die Begriffe zu verwirren, oder über die anmaßende Haltung des ganzen Artikels staunen sollten. Beide Eigenschaften sind bei den Artikeln der Nass. Allgemeinen nichts Neues; kommen diese Artikel ja doch meistens von Leuten her, welche, wie z. B. Geistliche, Professoren, constitutionell Monarchische, ministeriell Gesinnte, d^h. unter dem Marschall'schen oder einem ähnlichen Systeme Geknechtete und als Bedientenseelen auch aus Feigheit und Selbstsucht der persönlichen Ansicht des jetzt an der Spitze der Verwaltung Stehenden, wieder Fröhnende, ihrer Sache jetzt schon so gewiß sind, daß sie in ihrem Dunkel an die Möglichkeit einer Widerlegung gar nicht mehr denken.
Nur Korrespondenten eines Blattes, welches den Geist der Nassauischen Allgemeinen athmet, und über die Amnestie politischer Vergehen so schreiben kann, können es wagen, nach den Märztagen von 1848 die Stellung der Staatsdiener so aufzufassen oder wenigstens so hinzustellen, wie dieses in Nr. 40 geschehen ist.
Nach einer Bewegung, welche den Grundsatz der Volkshoheit an der Stirne trägt, welche die Volksherrschaft, Demokratie ins Leben führen will, welche Gleichberechtigung aller Stände als obersten Satz voranstellt, welche Gesetze schaffen will, die jeden bchen Willen, er mag von Oben oder von Unten kommen, unmöglich, wenigstens gewiß uufchädlich machen sollen, — nach einer solchen Bewegung wagt es ein Blatt, unter dem Vorwande, Sicherheit für den richtigen Vollzug der Gesetze schaffen zu wollen, dafür feine Stimme zn erheben, daß gerade der Stand, welcher allein dazu berufen ist, die Gesetze zur Anwendung zu bringen, von der Laune, Willkür, Leidenschaft, Uebertreibung und dem Ehrgeize eines einzigen Mannes, der an der Spitze der Verwaltung — wennauch nur zufällig — steht, und der doch immer ein Mensch -leibt, sogar gesetzlich ganz und gar abhängen soll; faktisch, d. h. thatsächlich muß von diesem Manne in sog. konstitutionellen Staaten ohnehin schon viel zu viel Einfluß auf die Personen der öffentliche Angestellten, z. B. durch deren Verwendung, Besetzung, Besoldung u. s. w. abhängen.
Man antworte uns nicht mit der Verantwortlichkeit dieses Mannes, mit der Ministerverantwortlichkeit; denn mit diesem Worte lassen sich heut zu Tage nur noch Kinder täuschen; sie ist ein leerer Schall.
Wer es einmal versucht hat, was es heißt, in eisog. konstitutionellen Staate gegen einen Minister aufzutreten, eine Anklage gegen einen Minister, und wenn dieser das offenbarste Verbrechen begangen hätte, nur zu Stande zu bringen, der wird uns Recht geben. Nun ist aber mit dem Erheben der Anklage noch gar nichts gewonnen; jetzt kommt es erst darauf an, ob dieselbe auch von den betreffenden Behörden angenommen wird, und wenn dieses geschehen ist, dann fragt es sich erst wieder, wie das Gericht die Anklage auffaßt, und hier beginnt das Heer von Auslegungen, Deutungen, Wendungen u. s. w. Man vergleiche die Prozesse gegen die Mitglieder der preußischen Nattonal- versammlung.
Nun denke man sich, alle Staatsdiener von dem Minister gesetzlich ganz und gar abhängig, ein Federstrich von ihm, und der redlichste Familienvater sitzt ohne Weiteres neben seinem Dienste, neben seinem Brode, der Mann ist um seinen ganzen Lebenszweck gebracht, der Verzweiflung preisgegeben, mit Einem Worte, zu Grunde gerichtet. Warum? Nun, das hat ja der Minister zu verantworten!!! Wer aber zieht ihn znr Verantwortung? Wo soll der Muth, die Karakterfeftigkeit, zumal bei Zöglingen und Nachkommen Marschall'scher oder ähnlicher Staatsdiener herkommen, gegen jene Allmacht aufzutreten, welche jeden Augenblick vernichten kann? Unv hat ein Staatsdiener wirklich einmal den Muth und die Karakter- festigkeit, gegen die Allmacht eine Anklage zu erheben, wo soll er denn aus den vor der Allmacht zitternden und bebenden Bedientenseelen die zwar grob und anmaßend nach Unten, aber kriechend und feig nach Oben sind, die Zengen, wo aus den unter dem Einflüsse der Allmacht aufgenommenen öffentlichen Aktenstücken die Beweismittel hernehmen ? Zn der Regel und uach der Natur der Sache kann es sich nämlich bei Ministeranklagen nur um solche Verbrechen und Vergehen handeln, über welche nur öffentliche Angestellte und die von denselben aufgenommenen beziehungsweise aufzunehmenden Akten Aufschluß geben können. Die Allmacht, welcher, auf ihren Wink, ein Heer von feigen, selbstsüchtigen Bedientenseelen und feiler Advokaten, wenn es noth thut, zu Gebot steht, die Allmacht, welche vielleicht dazu noch von einer, in ihrer Mehrheit beklagenswerthen Kammer gestützt wird, wirft die Anklage mit allen ihren Beweismitteln nieder , schreitet majestätisch über die zertretenen Trümmer derselben, und der Ankläger ist vernichtet.
Das ist (man vergleiche die Preußen gegen die Mitglieder der preußischen Nationalversammlung) das wahre Bild eines bloßen Versuches, die Ministerver- antwortlichkeit zur Wahrheit zu machen. Der Anklä
ger ist, sobald man sein Unterliegen nur ahnet, von allen den Elenden schon verlassen und vielleicht gap verrathen , welche ihn in seinem Vorhaben früher bestärkt und dasselbe entschieden gebilligt hatten. Dahin ift es mit den Staatsdienern gekommen; man sehe nur das Benehmen des preußischen Richterstandes in unfern Tagen; es steht fest, baß im Volke bei weitem mehr Rechtssinn wohnt, als bei den öffentlichen Angestellten, und wenn derselbe beim Volke erschüttert und untergraben ist, so ist dieses durch die öffentlichen Angestellten geschehen; ihr böses Beispiel hat nachtheilig auf das Volk gewirkt, dessen reinen, natürlichen Sinn vergiftet, und wo soll der ungebildete Theil des Volkes für seine Handlungs- und Denkungsweise anders das Muster her nehmen, als von seinem gebildeten Theile, und zu diesem rechnet sich doch der Beamtenstand; in vielen Gegenden besteht derselbe aus diesem Stande allein , und nun denke man sich diese» Stand von einem einzigen Menschen gesetzlich ganz und gar abhängig.
Daß die Farben hier nicht zu stark aufgetragen sind, muß jeder Ehrliche zugeben, welcher einen tiefern Blick in unsere Staatsdienerverhältnisse gethan hat. Dieses beweisen die Beispiele in allen sogen, konstitutionellen Staaten, in welchen nicht einmal Jemand mit Bestimmtheit zu sagen weiß, worin die Mi- nisterverantwortlichkeit eigentlich besteht; denn darüber sind deren Vertheidiger unter sich gar nicht einmal emig, was denn der Minister eigentlich zu verantworten hat.
Wir kennen indessen das Lied von der Minister- verantwortlichkeit, diesen Syrenengesang der konstitutionell Monarchischen, durch welchen sie verlocken und einlullen wollen; wir kennen das Lied von der Nothwendigkeit der Abhängigkeit der Staatsdiener von der Person des Ministers, wir haben das Liedchen schon anschlagen und zwitschern hören in frühern Volks- versammlungen, in jenen schönen Tagen, an welchen der Prokurator Hergenhahn froh war, wenn er einmal vor den Wiesbadner Bürgern sprechen und Bericht über den Fortgang des Fünfziger Ausschusses, z. B. die Proklamation der Volkssouveränetät u. s. w. mit triumphirender Miene abstatten und sich bravosiren lagen konnte.
Der Prokurator Hergenhähü, bet am Abend des 1. März 1848 noch ganz entschiedene Gegner der Bureaukratie, hat in dem als Präsident am 13. Juli 1848 erlassenen Reskripte, die Handhabung der Gesetze und der öffentlichen Ordnung (?) bete., den Lei't- faven zu dem Artikel in Nr. 40 der Nass. AUg. geliefert; dieser Artikel ist nur ein Commentar jenes Reskriptes und die Nag. Allg. steht, wenn sie von der Stellung
Heinrich von Gagern
(Aus der „Neuen^Zeit.")
(Fortsetzung.)'
Diese beiden energischen Männer, die so genau mit den politischen „Tonangebern in Deutschland" bekannt waren, wußten sehr wohl, was sie von der kommenden Volksvertretung zu erwarten hatten, nachdem diese nach der „Fundamentallehre" der dreizüngigen Einheit zusammengesetzt wurde. Die furchtbare Nemesis, die den Bruder Gagern's zum Opfer erkor, zeigte sich nur allzurasch!
Von der Nationalversammlung fast einstimmig zum Präsidenten erwählt, dankte G. diese Wahl ebenso sehr dem Mangel an einer glcichbekannten politischen Größe, gehoben durch die Scenerie seiner zufälligen Glücksumstände, wie dem harmonischen Ensemble seiner ganzen Erscheinung.
Die Centralgewalt war Gagern's Werk. Die Uu- verantwortlichkeit und das siiesilicye Haupt entspricht ganz seinem System, das mit den „höchsten Sphären der Gesellschaft" eng zusammenhängt. In seiner Rede zu Gunsten der projcctirttn und bei den „Regierungen zuvor" vermittelten Cktttralgewalt, vermittelte er ebenso mit der
nach G. drei Gewalten in sich fassen: das nwnarchische, aristokratische und demokratische Element. Diese dreizinkige Gabel, in welcher nur der romantische G. den blitzenden Dreizack des olympischen Donners sehen konnte, entspricht in ihrer nüchternen Prosa dem Donner selbst, dem Marionettenkönig, der sein Stückchen spielt und sich taktmäßig bewegt, je nach dem er von seinem Mechani- ku6, der den Schlüssel in der Tasche trägt, aufgezogen wird. Dieser Mechanikns ahnt selbst nicht die Größe des Einflusses, den er besitzt; noch weniger, den er be- ! saß und hätte erlangen können, wenn er ein anderes, ein großes Ziel sich vvrgcsteckt hätte, wenn er von einem . lebendigen Gedanken durchdrungen gewesen wäre. Ein Demokratie durch die Worte: „nicht weil, sondern ob- Ulrich von Hutten an Gagern s Stelle! Ein Mann,
gleich ein Fürst." Dieser vermittelnde Kunstgriff, der dessen Spiegelbild man G. nennen könnte, wenn nicht
einem Diplomaten Ehre gemacht hätte, geschah von seiner Jahrhunderte zwischen Beiden lägen, die in Hutten einen
Seite ganz naiv. Wir meinen, daß er damit nicht ab- Propheten und Märtyrer der Zukunft zeigen, die sein
sichtlich hinters Licht führen, sondern nur absichtlich zwischen den gcgcnübeestehendcn Parteien vermitteln wollte, und zwar im Interesse des ganzen Volkes, dem man selbst gegen seinen Willen die Vorbilder aus den höchsten Sphären der Gesellschaft erhalten muß. Die Ueber- griffe dieser Vorbilder müssen „begrenzt" und sie dadurch zu hölzernen Herrgöttern mit dem blitzenden Dreizack zugestutzt werden. Man gewinnt dadurch den Vortheil, Vag der Blitz immer zur rechten Zeit und in das rechte Haus einschlägt; ungefähr wie eine Kanonensalve auf Commando in eine Barrikade. Die Centralgewalt soll
„ritterliches" Wesen als zeitgemäß, seine Ideen von einem volksthümlichen „Adel" als human und sein Streben nach einem „einigen und starken Kaiserthum" als nothwendig rechtferigei' ; während alle diese Ideen bei G. als romantische, rückwärtsblickende Zerrbilder erscheinen und seine Unkenntniß verrathen, feinen gänzlich mangelnden Sinn für den vorwärtsstrebenden Geist der Gegenwart, für den fruchttragenden Gedanken einer lebendigen Humanität, für die Verwi rk- lichnng aller der erhabenen Ideen, für welche jene großen Geister der Vergangenheit geschwärmt, für die sie in den Tod gegangen, für deren Beweis der Wahrhaftigkeit sie Marter und Qualen ausstanden! Von solchem Geist wird G. nicht beseelt! Um nicht ungerecht gegen ihn zu sein, müssen wir durchaus von seiner Stellung abgehen; wir müssen den Einfluß, den er so unverantwortlich verschwendet und mißbraucht, mehr auf Rechnung seiner vorgefaßten Meinung setzen, denn als Mangel an gutem Willen betrachten, G. glaubt sicher in sich einen Repräsentanten der Zukunft zu sehen, während er in sich selbst in einen Spiegel blickt, der ihm die Blüthen der Vergangenheit vorhält.
G. will sein Ideal nicht im Sturmschritt erobern, sondern auf der breitesten Basis deutscher Langsamkeit „anbahnen." Das reichsvcrwesende Provisorium der Centralohnmacht soll oder sollte ein griechifch-ritterlich- aristokratisch - volksfreundlich - hegemonisches Jntelligenz- kaiserkhum heraufbeschwören. Wenn daraus hervorgeht,