„âcèßeit und Recht l^
(^, Wiesbaden. Freitag, I« März Z8LN.
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Z^ Ueber octroyirte Verfassungen.
Nachdem in neuerer^ 3 0 d-r König vo i Preußen den Anfang mit einer octiopiiten Verfassu 'g gemacht hat, hat ber Kaiser von O sterreich dies nicht empfeh- lenswerthe Beispiel nachgeadmt imb seine Völker ebenfalls mit einer solenn bereust. Voraussichtlich werden in der Folge auch noch andere Staaten mit solchen Geschenken über Nacht überrascht werden, weshalb es an der Zeit sein dürfte, etwas näher das Octroyiren einer Verfassung zu besprechen.
Seiner Natur nach lst das Verfassungswei k ein zweiseitiges Geschäft, ein Aktiver wechselseitigen Ueber- tinkunst, also keine bloße einseitige Veile.hung (Pollici- tation), keine widerrufl che Verleihung.
Geht aber aber trotzdem eine Verfassung allein von der Regierungsgewalt aus, oder wird eine Verfassung einseitig, ohne Mitwirkung des Volkes, von der Negierungsgewalt vorgeschr leben, so nennt man dies eine octroyirte Verfassung. Schon Klüber spricht sich mit Recht gegen eine solche ln seinem We.ke „über das Recht des deutschen Bundes" Bd. 2, S. 451 aus. Sie widerspricht der Völkei sitte in civilisirten Staaten, in denen einseitig von der Regierungsgewalt ohne Geneh, migung des Volks oder seiner Vertreter kein Gesetz erlassen werden darf; sie verstößt schon gegen daS edle deutsche Bundesiecht, wornach eine landständische Verfassung für alle deutsche Staaten zur Pfl cht gemacht ist. Aus dem Wesen der Reprasentariv-Verfassung ergibt sich aber, daß kein Gesetz von der Regierungsge- walt ohne erfolgte Zustimmung der Volksvertreter gültig erlassen und publicirt werden kann. Zu den wichtigsten Gesetzen,gehört unbestritten die Verfassungsurkunde. Es folgt aus dem nächst vorhergehenden und letzterem Satze daher evident, daß eine octroyirte Verfassungs- urkunde, da ihr die Genehmigung des Volkes oder seiner Vertreter fel/t, keine Gesetzeskraft hat und weiter gar nichts und durchaus nichts als eine bloße Proposition, ein Entwurf, ein bloßer Vorschlag ist, welchen die Volksabgeoidneten, wie sie es.für gut finden, an- nehmen, abändern oder von Grund aus verw.rfe» können.
Mag das Octroyiren der Vers-ssungen in absoluten Staaten Vorkommen, es paßt nicht für «iwu Rechtsstaat, ist ein Zurückfallen in das alte System der Will- küh , ist schon deshalb sehr bedenklich, w il dadurch unverdientes Mißtrauen gegen die Vertreter des Volkes erweckt wird.
Die Motive der Verfassungscctroyirungen in Preußen und Oesterreich sind bekannt.
Niemand, welcher mit dem Gang der dastgen Begebenheiten bekannt ist, wnd sich glauben machen lassen, daß durch das Verhalten der Nationalversammlungen die Nothwendigkeit der Octroynungni herbeigeführt worden sei; das Motiv derselben liegt eu zig und allein darin, daß man durch die selben das mündig
gewordene Volk fürder Hand mit einem geringen und beschränkten Maß der Freiheit abfertigen will!. Man muß sich daher aus Gründen der wahren Politik und den fetzigen Staatsansichten zufolge unbedingt gegen jede Octroyirung einer Verfassung auöjpreHen. Quidquid id est timeo Danaos et dona ferentes.
Der Inhalt der octroyirten Verfassungsurkunde für das österreichische Kaiserreich, welche durch das sogenannte Patent des Kaiseis Franz Joseph 1. von Gottes Guaven, vom 4. März b. J. emgesüyrl worden ist, soll Gegenstand eines nachfolgenden Artikels lein; hier nur schon j gt, daß Jedermann darnach volle Gmu- benösreihelt und das Recht häuslicher ReUgwnsuoung, das Recht der öffentlichen Religionsausübung aber blos den gesetzlich anerkannten Kirchen- und Reiigionsgesell- schaften (Hort, hört,!! also z. B. nicht den Deutsch- latholikenß emgeraumt wenden ist. Ohne Zwerset hat Ehlen-Metleruich mit ochvpiit.
Beitrag zur Bestimmung der Gröste der Civitliste.
p^ Vom Westerwalde, Die Vertheidiger einer hohen Civtlüste, welche nicht mit der Nassauischen Ne- glerungszettung die Eigenschaft der Domänen als Staatsgut verlaugnen, stützen sich hauptsächlich auf den Hohen Ertrag, welchen nach ihrer Versicherung die Domänen avwersen sollen. Da bisher noch immer ein gewisses Dunkel üoer dem Ertrag des Domanialvermogens schwebte, so gelang es ihnen, für ihre Versicherung Glauben zu finden, und durch Erregung der Gefühle der „Hochherzigkeit" und der „Freigiebigkeit" auch solche, welche eine Erleichterung des Abgabenbrucks zu erringen suchen, für den in dem Regierungsentwurse augesorder- ten Betrag der Eivilliste zu stimmen. Der Bericht des für die Domanialangelegenheit gewählten Ausschusses unserer Abgevrdnetenveisammlung hat die glückliche Hoffnung auf einen reichlichen Ertrag der Domänen mit einemmale vernichtet, indem er einen Stand des Domantälveimögens an den Tag gebracht hat, welcher noch die argwöhnischesten Befürchtungen übertrifft. Es geht daraus hervor, daß, wenn die von der Regierung angeforderten Summen für Eivilliste, Apanagin, Pension.« re. bewilligt werde , Dem Lande von den Domänen nicht nur nichts zu yut kom lü t, sondern dasselbe sogar noch durch seine Steuern den Aufwand des Hofes decken müßte. Das in das Land gedrungene Wort eines unserer jetzt w eder zu oberst stehenden Staatsbeamten, welcher, die Eri ungenschasten der Märztage mit innerer Bosheit besprechend, hi isichtlich der Domänen äußerte: „sie werden sehen, was sie davon haben", z igt sich nach dem Berichte in seiner traurigen Wahrheit.
Folgende Zusammenst llung wird die obige Behauptung begründen:
Auf Seite 34 u. 35 des Berichts wird der Reinertrag des Domunialvermögens aus den Jahren 1817 bis 1847 auf kaum 900,000 fL für das Jahr berechnet.
Auf S. 36 desselben findet sich eine Berechnung der nach dem Durchschnitte der Jahren 1816 bis 1847 jährlich bestrittenen Ausgaben. Zahlt man die Posten, welche davon bildend sein werden, mit den angeforoer- ten Posten zusammeu, so (Mit sich folgendes Ergebniß heraus:
I. Nach dem Durchschnitte der Jahre 1816 bis 1847 wurden jährlich bezahlt:
1) zur Verzinsung und Tilgung der Domanialschuld 297,617 fl.
2) Antheil der Domäne zu den Kosten
der Verwaltung der Staatskasse . . 6,081 fl.
IL Eö sind angtfordert in dem Entwurf der Regierung:
1) .ais Eivilliste des Herzogs jäh-lich . 300,000 fL
2) die Bezahlung der verliehenen Pensionen und Leibrenten; diese haben nach dem Berichte einschließlich Ehrengeschenken u. dgl. in dem 17jahrigen Durchschnitte betragen..... 186,397 fl.
3) die Bezahlung des Witthums und der Apanagen; diese haben nach dem Berichte, ebenfalls nach dem 17jährigen Du-chschuitte, betragen..... 87,904 fl. III Für das Theater zu Wiesbaden wurden bezahlt, nach dem Durchschnitte der Jahre, 1844—1846, jährlich 51 046 fl. 28 fr. Unser Landtag hat bewilligt 10,960 fl. Angkfordert wurden weiter in der Sitzung v. 8. Febr. 25,253 fl. 20 fr. ------------— 36,213 fl. Summa 911,212 fl. Durchschnittlicher Reinertrag . . 900,000 fl. ergibt sich ein Defizit von . . ~14,212 fL
In dieser Zusammenstellung ist der Posten für Conto- currentzinsen, Provisionen, Agio uns sonstige Ausgaben, wofür nach dem Berichte im 17jährigen Durchschnitte jährlich 27,71L fl. 36 fr. aufgegangen sind, nicht ein* mal in Rechnung gebracht. Berücksichtigt man ferner, daß in Folge deS Ueberaaogs der Domäne an das Land nicht mehr die Rücksicht auf Erzielung des höchsten Ertrags in der Verwaltung maßgebend sein, sondern die Rücksicht auf das Gemeinwohl vorherrschen wird, daß namentlich die unwürdigen Manövers, wodurch insbesondere die Holzpreise gesteigert und die Pachtzinsen zu einer unerschwinglichen Höhe hmaufge, trieben wurden, für die Zukunft Wegfällen werden, und dadurch der Ertrag um ein Bedeutendes geringer auö- fallen wirb, so wird selbst in dem Falle, daß, wie in dem Artikel A Wiesbaden, 8. Febr. in No. 35 dieser Zeitung angegeben ist, für Leibrenten und Pensionen nur 100,000 fl. und für Appanagen nur 68,000 fl. angksoidert sein sollten, dennoch sich die Unzulänglich-
W Friedrich Hecker.
Bei seiner Ankunft in Amerika.
Ein Volk wolltest Du ziehen aus dem Staube, Das aus dem Kreis der Völker war verschwunden; Du reichtest ihm aufrichtig, zum Gesunden, Den Freiheitskelch umkränzt mit Eichculaube.
Doch war zu diesem Volk zn hoch Dein Glaube Statt Männer hast Bediente Du gefunden, Noch nicht genug ist dieses Volk geschunden, Noch fühlt es nicht genug der Knechtschaft Schraube.
Drum zogst Du, Edelster von den Verbannten, Zum Lande, wo die Freiheit ewig thronet, Geehrt von freien Männern freier Staaten.
Doch wird das Polizei-Staats-Schiff einst stranden Im Vaterlaude, das dir schlecht gelohnct, Dann kehre, dich zn freuen Deiner Saaten.
Eine Vorlesung des Herrn Fenner von Fenneberg über die.October- Nevolution in Wien.
* Wiesbaden den 15tcn März.
Kommenden Mittwoch den 21 l. M., wird Herr F. Fenner von Fenncbcrg, .chcmaüchcr Obcrkomman- dant der Wiener Volkswehr, im Gasthaus zu den 4Ia>)res- zeitcn, Abends 7 Uhr, eine Vorlesung über die Oclo- berrevvlutivn in Wien halten.
Der Eintrittspreis; beträgt 24 kr.
Herrn Fenner von Femieberg war bekanntlich eine der bedeutendsten Rollen in jener Revolution zngethcilt: und überaus interessant muß es daher sein gerade von ihm, über jene denkwürdige Epoche der neuern Deutschen Geschichte nähere, ans dem frischen Qnell des Mitlebens und der Anschauung geschöpften, Aufschlnß zu erhalten.
Wir glauben daher, daß es nur der Nennung des Namens des Vorlesers und der Beze chnung des Gegenstandes seiner Vorlesung bedarf: um uns eines sehr zahlreichen Besuchs der legiern von Einwohnern dieser Stadt sowie deren nächsten Umgebungen, versichert halten zu können.
Die Hasensehlinge.
(Aus dem „deutschen Bauernbuch" von C. A. Schloenbach.)
(Fortsetzung )
Sie hatte Recht fiel) zu ängstigen; denn „die rächende Nemesis" kam am dkachmitag dein gefangenen Haasen nachgeschritten und zwar in Gestalt eines Forstaufsehers. Das war ein Spürhund, der beschämte den besten Policisten und wär gewiß ein guter Demagvgenriecher geworden, wenn seine Talente anstatt auf Thier- und Baucrn-Wild auf „schlechte Presse" und Liberale abgeriwtet worden wär. Er hatte den Klaus unbemerkt gesehen, wie der früh Morgens aus dem Hause kam und ihn dann im Auge behalten bis er den Haasen losmachte und nach Hause trug. Daß er den Klaus nicht gleich an Ort und Stelle anpackte, war sehr pfiffig: dann hätte derselbe noch immer einen Ausweg gehabt, z. B- zum ersten, daß er die Schlinge gar nicht gelegt, den Haasen nur zufällig in seiner Hecke gefunden und sich vorgenommen habe, den Haasen abznliefern; wenn nun aber der Förster wartete bis der Klaus den Haasen im Hause schon ausgeweidet hatte: dann war vielmehr Beweis für einen wirklichen, vorsätzlichen Jagdfrevel da.
So überraschte denn der Förster den zu Todte erschrockenen Klaus im Holzschöppchen, als derselbe das letzte Blut aus dem ausgeweideten Thiere in einem alten Kalkeimer auffing, um damit die Felder-Hecken zu be-