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Meyer, Geschichte der Bergwelksvecsassung im Mit- telalter 97 und

Karsten/ Grundriß der deutschen Bergrechtslehre, pag. 27

Nach XVI. Jahrhundert ist in dem ganzen deutschen Reiche nach und nach der Bergbau ins Freie erklärt worden, so daß wir die Rechtsansicht

raß dem Finder das Eigenthum an dem aus- gefundenen Bergwerke zustche, wenn er den Bau nach den allgemeinen, industriellen und po'izei- lichen Vorschriften betreibt" als die in Deutschland allgemein geltende zu betrachte« haben, und sie verdient auch in jeder ^?inßcpt den

Ohne daß das Recht des Dergbautreibens Regal der Krone geworden, hätte nie die Freier­klärn na gegen das Recht des Grundbesitzes stattsin- ben kSnnnen. Bei der Mediatistrung fallen die direc- ten Hoheitsrechte weg, allo auch das Bergregal, a solches der Krone uno nicht der Perlon des Regenten zustand. Keinem Kongresse konnte daher das Recht zu- stehen, einer Person oder Familie Etwas zu verlegen, was Eigenthum deS Landes war. Die logsiche Schluß- folge kann daher nur bedingen, daß mit rem Autoren der Souveränität auch das Bergregal aufhmen mußte, folglich die mediat sirten r , Schaumburgischen u » d W l e d i s ch e n Distrikte

in widerr.chtlichem Besitze des alleinigen Betriebes sind. Od.r sollen, gleich dem Theater ,m Theater, noch stets, gegen alles Recht und Billigkeit, bevorzugte Gebietchen im Staatsgebiete b. stehen?

Gleichzeitig folgt aber auch aus den gegebenen De­duktionen, daß ein Regent das nur der Krone zuste- hende Recht des Bergregals nicht seinerPe.son oder Familie verleihen kann, folglich auch in unserem Lande dem Regenten das Recht nicht zustand,

ganze Distrikte, wie das alte Amt Burgschwal­bach und die Gemarkungen Löhnberg, Wald­hausen und Odersbach"

für seine Privathüttenwerke in bergbaulicher Hinsicht zu reserviren und dem Lande zu schließen.

Wir glauben um so mehr in der Jetztzeit der Abschaffung solcher Mißbräuche entgegen sehen zu dür­fen, als die früheren gewesenen Domänen wieder Lan­deseigenthum geworden sind.

Die Fürsten von Wied haben teilweise die Richtig­keit unseres Verlangens anerkannt und den Bergbau in ihrem Gebiete gegen Entrichtung des Zehnten dem allgemeinen Verkehr übergeben.

Wie glauben nicht nothwendig zu haben, die all­gemein bekannten und diskutirten Gründe gegen das da so hänfig und dei dem Beginn fast immer, die Föi- derquanten mit Zubuße gewonnen werden müssen.

Zur weiteren Motivkrung unserer Bitte führen wir noch daS Beispiel des auf historisches Recht sich so sehr steifenden Preußen an, welches das von den Fürsten von

Solms-Braunfels

so lange wiederrechtlich behauptete Bergregal, in dor­tiger Standesherrschaft, dem im Lande ausgesprochenen Bergfreien einverleibt hat.

Gerade die Distrikte, in welch m die mächtigen Eisensteinablagtrungen aufsetzen, sind gesperrt WaS die Freigebung dieser ungeheuern reservirten Lan- destheile dem Nationalreichthume unseres Herzogthumes, dem des gestimmten deutschen Vaterlandes gewäh­ren, wird nachstehende kurze Abhandlung darthun.

Die statistischen Nachweise der letzten zehn Jahre ergeben, namentlich die von Dietcriei und Beuthe daß Deutschland nur circa drei Fünftheile seines eigenen jährlichen Eisenbedarfes produzirt und für die

geworden, in deinen Mauern ein,»treten, in jeglicher Weise zn ergötzen.

Welwe Aussicht gewährst du, Markusthurm, wenn man deinen höchsten Gipfel erstiegen: unter dir die dicht gedrängten Giebel der Wohnungen, die Kirchen mit ih­ren Kuppeln und Thürmen, rings um Meer, hier un­zählige Inseln mit Bauten geziert, niedliche Gondeln und mächtige Segelschiffe, dort die Riesenbrücke, welche die Verbindung mit dem Festlande herstellt, weiterhin Padua's in den Himmel hineinragenden Thurm und nörd­lich die Massen, welche alle Kunst zu Schanden machen, die Alpen, und über Alles dieses eine reine, blaue Decke gewölbt, man glaubt ein Feenreich zu sehn.

Dann wieder wie süß ist es, in leichter Gondel hinaus zu fahren in das weite Meer oder durch den Canale grande vorüber an zierlichen und doch massenhaften Pallästeu. Oft habe ich deiner gedacht, edler Byron, wenn ich beinen ehmaligen Wohnsitz bewundert und oft auch an dich, unglücklicher Platen, wenn ich in pracht­voller Nacht auf der Ponte Rialto weilte, die von Empfindungen schwere Stirne gelehnt auf kühlenden Stein, und hinabschauend in die von widerstrahlendem Lichte schimmernden Wasser. Vcnedig's Zauber war es besonders, der den Keim der Poesie, von der Natur in in deinen Busin gelegt, zu köstlicher Blüthe empor sproßen ließ und der dir den Lorbeer um die stolze Dichterstirne gewunden.

Das schönste vor Allem aber, mas du besitzest, rei­

fehlenden zwei Fünf theile dem Auslande .(besonders England) mit ungeheuern Summen zinsbar ist.

Die Roheisenstroduktion, mit Einschluß der unmittel­bar aus den Erz°n erzeugten Gußwaaren beträgt im Durchschnitte jährlich:

in den deutschen Zollvercinsstaaten 3,430,000 Etnr.

die von Hannover ..... 112,000 die der öfierceichisch- deutschen Pro­

vinzen . ....... 2,100,000

Betrag der ganzen Jahreöproduct. . 5,642,000 Etnr.

Hiernach läßt sich die Höhe der Summen ermessen, welch/ für die fehlenden zwei Fünstherle jährlich lnS Ausland gehen. . _ . . .

Trotz dem ungeheuern Elsenstemrerchthume unseres Herzogthums produzirt dasselbe jährlich nur 322,000 Centncr. Die Ursache, warum diese Pcoduktwu bisher nicht auf das Doppelte gebracht werden konnte lag theils in dem mittelalterlichen Zustande unseres Berg­rechtes, theils in bem Mangel an Verbindungswegen, vorzüglich aber in diesen ungeheueren FeldeSsperrungen.

Kein Techniker wird bestritten, daß unser Produktion, zumal bei Anwendung mineralischen Brenn stoffes, nicht leicht verdoppelt werden kann, sobald die l^tzt geschlos- senen, den Ausschwung des Bergbaues so sehr hem­menden Landestheile dem allgemeinen Bergfreien uber- ÖC&&en davon, welcher Menge von Familien durch Gewinnung und Zuguunachung dieser iffuviitcn Erze, welcher Zahl von Fuhrleuten und Schiffern und dadurch wie vielen anderen G werben Mittel- und un­mittelbar Verdienst und Brod erwachse; weisen wlenur darauf hin, daß dieser vermehrt Eisensteinbergban höchst bedeutend dazu beitragen muß, die fehlenden zwei Funs- theile unseres jährlichen Selbstbedarfes zu erzeugen und dadurch gemeinsamen deutschen Vaterlande enorme Lum- m Ind. m^ wir glauben, unser Gesuch hinlänglich moti- vitt zu haben, bitten wir sämmtliche Bürger Nassaus, im Interesse der Nationalökonomie, sich an unsere Dtanoe- kammer mit dem Ersuchen zu wenden,

diese s ä m in t l i ch e n, f e u d a. r st l s ch e n

FeldeSsperrungen" o

aufheben zu wollen und hoffen wir, von der oUhO ü derselben für den Nationalwohlstand, eurer baldigen, gerechten Folgegebung,unserer B>tte^ entgegen s'hen zu dürfen.

Nationalversammlung zu Frankfurt.

176. Sitzung.

DIe-Diskussion des, §. ,5 wird begonnen. Er lautet.:

Artikel 11. 5. Wählbar zum Abgeordneten des Volks,

Hauses ist jeder selbstständige-, unbescholtene (8- 2, 3) Deutsche, ^nib^MânVeYä'# ^ Die Unterzeichneten beantragen, statt der Worte:das funfundzwanzigste Lebensjahr" zu setzen:daS dreißigste Lebensjahr". (G. Beseler. H. Dahl­mann. Waitz. Soiron. Briegleb. Jürgens.)

Minoritätserachten 11. Die Unterzeichneten wünschen diesen Paragraphen in folgender Fassung:Wählbar zum Abgeordneten deS VolkshauseS ist jeder Deutsche, welcher daS sünfundzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt hat, und nicht durch die Bestimmungen des §. 2 und 3 anSgeschlos- sen ist." (Wigarb.^G. C. Schüler. H. Simon. Mitter­maier.)

Abg. Moriz Mohl erhält zuerst das Wort. Drei vor ihm eingeschriebene Redner sind noch nicht anwesend. Der Redner hat ein Amendement zu §. 5 eingebracht, welches dahin geht:daß erstandene oder durch Begnadigung erlassene Strafen wegen po­litischer Vergehen von der Wahl in daS,VolkshauS nicht auS- schließen."

Abg. Hartmann auS Leitmeritz spricht für die Zulassung der 25jährigen Deutschen zu der Wâhlbarkeit.Man dürfe die Ju­gend nicht ausschließen. Das drängende Element dürfe in einem VolkShause nicht fehlen, in welchem deS Hemmenden genug sein würde durch Veto, 3t Fürsten und das Alter. Wo denn die Grenze sei? Ob man nicht ebenso gut das zu Alte wie das zu Junge ausschließen müsse?' Mit dreißig Jahren, so höre man ge­wöhnlich sagen, sei der Mensch verheirathet und also unglücklich und unfrei. (Gelächter.) Es gebe junge Leiber mit alten Herzen und junge Herzen in alten Leibern. Wenn man eS zugebe, daß Jünglinge von 18 Jahren Kaiser und Könige sein können, ein

ches Venedig, ist dein Marcusplatz , ein Abend dort zugebracht läßt Eindrücke zurück, die nie schwinden. Ein­geschlossen ist er von Bauten, die an Großartigkeit und Pracht alle andere» übertreffen : Hier der Atrio del Palazzo reale, zu beiden Seiten die Procoranzien , da der Markusthurm und dort die Kirche des heiligen Markus und der Dogenpallast. Alles ist erhellt theils durch künstliche Leuchten, theils durch den mit funkeln­den Gestirnen besäeten italienischen Himmel. Wein: auch das bunte Treiben einen ungeheure» Contrast bildet mit diesem majestätischen Glanze, so vermindert cs doch keineswegs dessen Reize; im Gegentheil cs ergötzt noch mehr, nebenbei ein munteres Leben zu schauen: überall Lustwandelnde unb eifrige Geschäftsleute, an jener Stelle ein dichter Haufen, der eine spielende Musikbande um­ringt, an dieser ein Lautenschläger mit schön lockigem Kinde, das des Instrumentes Klänge mit ihrer lieblichen Stimme begleitet, dann Knaben, die der Freude ihres Herzens durch den Gesang Luft machen, und aus der Ferne hört man noch vom Meer her geisterhaft schallen­des Rufen lind melodische Barkarolen der Gondoliere.

(Fortsetzung folgt.)

Volksvertreter aber 30 Jahre zählen müsse, so gebe man zu, daß ein Volksvertreter Verstand brauche und das Oberhaupt des Staa­tes keinen. Er stelle den Antrag, gar kein Alter festzusetzen, und es dem Urtheile der Wähler zu überlassen, wen sie wählen wollen.

Abg. Gevekoht aus Bremen spricht für den Majoritäts- ""^ Ein Antrag auf Schluß der Debatte wird angenommen. Aba Scheller erstattet Bericht im Namen der Majorität und erklärt sich für seine Person für das Minoritätserachten 1. Es wird zur Arstimmung geschritten. Der Paragraph wird in fol­gender Fassung angenommen:Wählbar zum Abgeordneleu des Volkshauses ist jeder wahlberechtigte Deutsche, welcher daS sui.f- undzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt hat. Ein Antrag, vor das WortDeutsche" nochselbstständig" zu setzen, wird abge­lehnt. Ein Zusatzantrag des Abg. Langerfeld und Genoßen zur angenommenen Fassung: und seit mindestens 3 Jahren einem deutschen Staate angehört", wird durch Abstimmung mit Stimm­zetteln mit 237 gegen 188 Stimmen angenommen. _ Eine von Weseudonck und Genossen gestellte Anfrage, ob durch die Annahme letzterer Bestimmung die Bewohner des neuerdings zn Deutschland gekommenen Preußen vom passiven Wahlrechte ausgeschlossen sei eit wird an den Verfassungsausschuß verwiesen.

Der nächste zur Abstimmung kommende Antrag ist der Zusatz­antrag des Rbg. /Moriz Mohl:Erstandene oder durch Begna­digung erlassene Strafen wegen politischer Verbrecheii schließen von der Wahl in das Volkshaus nicht aus." Da daS Resiilkat zwei­felhaft ist, so wird zur Abstimmuiig mit Stimmzetteln geschritten. Der Antrag wird mit 217 gegen 201 Stimmen angenommen 8- 5 wäre somit erledigt. ES wird zur Discussion deS §. 6 geschrit­ten welcher lautet:

8- 6. StaatSdiencr bedürfen zur Annahme der auf sie ge­fallenen Wahl keiner Genehmigung ihrer Vorgesetzten.

An der Diseussion betheiligen sich die Abgg. Grävell, Tafel und von Linde. Es wird zur Abstimmung geschritten. Em Antrag des Abg. Günther und Genossen: (8- 6)Personen, die ein öffentliches Amt bekleiden, bedürfen zum Eintritt in daS Volks- hauS keines Urlaubs", wird bei Abstimmung durch Stimmzettel mit 219 gegen 168 Stimmen angenommen und folglich die Fassung des §. 6, wie der Ausschuß sie vorschlug, verworfen und der Gün- therßche an ihre Stelle gesetzt. Die §8- 7, 8, 9, 10 werden zu­sammen in Berathung gezogen, nachdem vorher der Antrag auf Verachtung auf die Discussion verworfen worden.

Art. 111., 8- 7. In jedem Einzelstaate sind Wahlkreise von je 100,000 Seelen der nach der letzten Volkszählung vorhandenen Bevölkerung zu bilver.

Minoritätserachten. Der 8-7 möge so lauten:DaS deutsche Reich ist in Wahlkreise von 109,000 Seelen der Bevölkerung einzutheileu. Dieselben werden zum Zwecke des StimmenabgebenS in kleinere Bezirke eingetheilt, i» wel­chen für den qanzen Wahlkeis ein Abgeordneter zum VolkS- Hause zu wählen ist." Dagegen mögen die §§. 8, 9, 10, so wie die Reichswahlmatrikel weggelaffen werden. (G. E. Schüler. H. Simon. Fr. Wizard. Ahrens. Reb. Schreiner. Römer.)

8- 8. Ergibt sich in einem Einzelstaate bei der Bildung der Wahlkreise ein Ueberschuß von wenigstens 50,000 Seelen, so ist hierfür ein besonderer Wahlkreis zu bilden.

Ein Ueberschuß von weniger als 50,000 Seelen ist unter die anderen Wahlkreise des EinzelstaateS verhältnißmäßig zu »er­theilen. ,

§. 9. Kleinere Staaten mit einer Bevölkerung von wenig­stens 50,000 Seelen bilden einen Wahlkreis. Diejenigen Staaten, welche keine Bevölkerung von 50,000 Seelen haben, werden mit anderen Staaten nach Maßgabe der ReichSwahlmatrikel (Anlage A) zur Bildung von Wahlkreisen zusammeugelegt.

M in o ritä tS era ch t en. Zwischen dem ersten und zweiten Md'W^-^

Soiron. Dropsen. Riesser.)

8- 10. Die Wahlkreise werden zum Zweck deS Sti'mmcnab- gebens in kleinere Bezirke eingetheilt.

Die Fassung der Minorität, daß daS d.utsche Reich in(Wahl- krei'se eiuzutheileilen sei, wird verworfen. §. 7 wird in der Fas­sung d<r Majorität angenommen. Desgleichen § 8, §. 9 sammt Minoritätserachten und 8- 10.

Deutschland.

E. Wiesbaden im Februar. Der Schützenhef soll zur Abhaltung des Schwurgerichts eiiigenchtet weiden. Techniker, mit der Untersuchung beauftragt, haben er­klärt, daß dieses möglichst, woran auch nicht zu zwei­feln ist. Kann dies aber ohne einen enormen Kosten­aufwand geschehen und wie ist der zu jener Bestimmung leer bleibende große Raum im Gebäude und die Grund­fläche hinter demselben rentbar zu erhalten? Ist dieses ausführbar und passend? Anscheinlich bleibt dieser Raum leer, die Heilquelle unbenutzt, die Hoffnung zur Verle­gung des Cioilhospitals in dasselbe vei schwindet und letzteres bleibt als Mißstand an seiner unpassenden Stelle. Von einem Neubau ist wegen der bedeutenden Kosten zu abstrahiren. Es muß also ein vorhandenes Laudes- gebäude dazu eingerichtet w rden. Das Münzgebäude scheint dazu besonders geeignet. Von allen Seiten frei welches bei dem Schützenhof nicht der Fall ist - in massiven Ringwänden stehend, bietet es für jenen Zweck und für das Hof- oder Obergericht und zwar für beide, den nöthigen Raum. Wende man nicht ein, daß aus dem Kriminalgefängnisi Angeklagte unbemerft dem Schwurgericht im Schützenhof vorzuführen sind. Dieses Aussehen wäre durch Herstellung eines kleinen festen Zimmers in dem Münzgebä ide leicht zu vermei­den, wohin die Angeklagten vor der Sitzung des Schwur­gerichts etwa in der Nacht vorher gebracht würdsn. Eine Münze ist ferner nicht nöthig und kostet jährlich fast 8000 fl., welche dem Lande erspart würden. Für die Verlegung der Staatskasse in ein Landesgebäude fehlt es auch nicht an Raum, und für die höhere Töch­terschule, bei der die untern Klassen unnöthig sind, wird es in den städtischen Schulgebäuden nicht an Platz feh­len. Auf jeden Fall würde es zweckmäßig scheinen, das Für und Wider bei diesem Vorschlag gründlich un­tersuchen zu lassen.

Z Usingen. (Die fünfzehn ersten Jahre des großen Lesevereins für das Anit Usingen.) So hoch war noch sein Sterblicher gestiegen, AIs Keppler stieg und starb Bor Hungersnvth; Er wußte nur die Geister zu vergnügen, Drum ließen ihn die Körper ohne Brot."

Kästner.

Der Beharrlichkeit gelingt Alles und der Beharr­lichkeit ist es auch gelungen, in der langen 3nt geistigen