„ ^reihert und Recht!"
^ 45, Wresbaden. Donnerstag, 22. Februar 1849»
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HE. Unser neues Strafverfahren.
Die Schwurgerichte gehören zu den besten der Errungenschaften des März. Daß man uns in diesen Gerichten nur wiedergibt, was unS aus uralter Zeit her von Gottes und Rechtswegen angehört, um dessen Besitz uns aber Verfinsterung und Depolisutus vergangener Tage für lange Zeit gebracht hatte, ergibt fich aus nachfolgender geschichtlichen^Darstellung.
Die Form der urthümlichen Gerichtsverfassung unserer Urväter gilt zugleich als Kennzeichen dessen, was wir in den Schwurgerichten zu erwarten haben. Alle richtende Gewalt wurde von der Genossenschaft freier Männer unter t*m Vorsitze emes erwählren oder erblichen Oberen ausgeübt. Ihr Gewaltzeichen war der Stab und sie besaßen den Stuhl, die Schöffen setzten sich auf die Bank; sic saßen unbedeckten Hauptes, aber die Mäntel auf den Schultern, der Schultheiß mit bcb(dtim Kopfe zu Gericht. Die alten Gerichte fanden im Freien statt, im Wald, auf Wiesen, auf Bergen, in Tiefen, bei großen Steinen, doch auch unter Dach und Fach, aber immer bei Tag.
Die Handlung des Gerichtes selbst war in zwei Funktionen der UrtheilSfindung geschieden. Wahrheitsschöpfung und Urtheilespruch. Befugt zu Stimme und Urtheil war ursprünglich die Gemeinde und Genossenschaft freier Leute in Maik, Gau und Land. Alle versammelten sich zu ungebotenem Maltage, um Krieg, Frieden und neue Gesetze zu berathen, oder zum gebotenen Gerichte, wo sie den auS ihrer Mitte selbst gewählten Urtheilern zuhörten und ihrenBeifall zu erkennen gaben durch Rufen und Handschlag oder Bewegung der Was fen.
Der angeborene Rechtssinn des Volkes heischte und übte das Rechtvwescn unmittelbar und anerkannte darum nur jene Urtheile als rechtsbeständig, an deren Schöpfung das freie Volk selbst mitgewirkt unmt- telbar oder mittelbar durch seine freigewählten Schöffen, die über die That sprachen und deren Wahrhaftigkeit, dem Richter aber den Rechts pruch heimstellten, beide Urtheile jedoch durch eigene Anwe- sinheit überwachend und durch Ruf und Handschlag beifällig bekräftigend.
Was geht aus diesem ganzen Verfahren anders hervor, als daß sich das Volk in seinem Rechtssinn und in der Achtung selbst geschaffener Gesetze durch jede Uebertretung gekränkt und verletzt fühlte und durch eigene Ueberzeugung von der Gerechtigkeit des Gerichts seinem Rechtsgefühle genügt ut.b das Gesetz gesichert wissen wollte.
Keine Nation sonach, beschämt wie die deutsche, alle gekünstelten Urtheils- und Straftheorien durch fein, ich möchte sagen, ursprünglich instinktartiges Nechtsgefühl, das die NechtSrache nicht — die Abschreckung durch Strafurtheile nicht—kennt, sondern nur
und allemrichtig der Gesetz es sühne durch öffentliches Volksurtheit huldigt, dem gesetzkundigen Richter aber Rechtsspeuch und Strafmaß überläßt.
Diese im deutschen Volke wunderbarer Weise fort und fort erhaltene Rechtsanschauung bis in unsere Tage, welche alle Gesetzkünsteleien, Gericht 6 Heim - lichkeiten und Schmierseligkeiten der Justiz- büreaukratie nicht vertilgen tonnten*, seit Jahrhunderten nicht — welche Zähigkeit in diesem gerechten Stamm! — Die deutsche Rechtsanschauung sage ich, ist zur dringenden und endlich siegenden Hei- schung geworden in den SturlNtagen deutscher Wiedergeburt, die das Volk einsetzt in seine alten guten Gerechtssame.
H Zur Reform des Nassauischen Medizinal- wesens.
In No. 28 dieses Blattes wurde in einem Artikel „von der Lahn" treffend die faulen Flecken unserer Medizinalverwaltung berührt. Es sei erlaubt auf einen Punkt desselben, die künftige Stellung der Aerzte, zurück- zukommen, gegtiüber einer zur Unterlasst der merzte Naffau's zirkulirenden Petition an die Ständekammer.
Diese Petition, die eine Zusammenstellung der auf der Limburger und Biebricher Versammlung gefaßten Beschlüsse ihres Hauptinhaltes nach enthalten soll, bringt allerdings viel wesentliche Verbesserungen zur Medizinal- reform in Vorschlag, wie sich dieß auch wohl von der Giundlage, worauf die Btttichrift zu fußen hat, nicht anders erwarten läßt. Dagegen mußte Position 2 dieser Schrift^Jeden schmerzlich berühren, der die Nothwendigkeit einer freien Medizinalverfassung und das Unumgängliche einer unabhängigen «Stellung der einzelnen Aerzte erkannt hat.
Es heißt nämlich dort, „die bisherige Gliederung der^Aerzte sei beizubehalten und daS Subordinationsverhältniß derselben in gerichtlich-medizinischen und medizinisch-polizeilichen Fällen habe fortzubestehen, doch sei dieses stets in humaner Weise auszuüben.
~ Staunen wird gewiß unsere Kammer, wenigstens die freisinnigen Glieder derselben, wenn ihr dieser PassuS vor^Augen kommt, staunen werden sie, daß — wo man allgemein von !freier Medizinalversassung spricht uno dieselbe auch gerade in jener Petition als dringende Nothwendigkeit darstellt zu einem wahrhaft gedeihlichen Aufschwung und Fortschritt des ärztlichen Standes, so für das Publikum, wie für die Standesgenossen selbst ersprießlich, — daß man da Wünsche ausspricht für das Fortbestehen der bürokratischen Knechtschaft. E n anderes verlangt aber jene Position nicht: Beibehaltung der bisherigen Gliederung, also fernerhin Räthe, Assistenten und Accessisten, die nothwendigcrweise einander subordinirt sein müssen, wenn eS nicht zwecklose Titu- laren sein sollen. Doch dies letztere soll es nicht sein, denn klar ausgesprochen ist in dem folgenden Satze:
das Subordinatio- sverhältniß in gerichtlich-medizinischen und medizinisch-polizeilichen Fällen hat fortzubestehen. Daß mit dieser B.stnnmung, falls sie wirklich sollte beliebt werden, der bürokratischen Willkür wieder Thür und Thor geöffnet ist, liegt auf der Hand, und selbst scheint dies der Verfasser der Petition resp. Majorität in den Versammlungen gefühlt zu haben, daher der freilich nichtssagende Zusatz: „übrigens soll dieselbe stet) in humaner Weise ausgeübt werden."
Es würde hiernach auch in Zukunft Alles von der Willkür resp, dem Humanitätsgefühle des Medizinal- raths abhängen, wie weit er die Subordination aus- dehnen will; denn was läßt sich nicht Alles unter die Begriffe von gerichtlicher Medizin nnb medizinischer Polizei bringen! Es bliebe also hiernach Alles beim Alten? Doch nein! In einem weitern Passus werden sämmtliche Aerzte für die Medizinalpflege ihres Bezirks gleich verantwortlich angesprochen. Also ein gesetzlich ausgesprochener Zuwachs von Verantwortlichkeit will man den jüngeren Aerzten einräumen! Und wie schön könnte dieser Zuwachs im Sinne der medizinischpolizeilichen Subordination ausgebeutet werden! Gewiß, es wäre ein Leichtes, hiernach den jüngern Arzt zum Handlanger Herabzuwürdigen.
Pflicht ist es daher eines Jeden, der es mit dem wahren Fortschritt wohlmeint, insbesondere aber Angelegenheit der jüngern Aerzte, falls sie wirklich nicht verkümmert wird, viel mehr ein G schenk des humanen Medizinalraths, als ein auf Gesetz beruhender Rechtsanspruch ist. Die Beschlußfassung des fraglichen PassuS ist auch keineswegs als Gleichgültigkeit oder Zustimmung der jüngern Aerzte zu beuten, vielmehr waren dieselben auf den bisherigen Versammlungen nicht hinreichend vertreten, und hofften auf eine weitere Versammlung nach Veröffentlichung der Beschlüsse der früheren, wie dies auch in den gedruckten Verhandlungen der Biebricher — die der Limburger sind leider nicht veröffentlicht worden — in Aussicht gestellt war.
Sicherlich wird aber dem angeregten Uebelstande durchaus ohne pekuniäre Benachtheiligung des Publikums durch Annahme des Vorschlags des Korrespondenten in No. 28 d. Ztg. möglichst abgeholfen. Zu allseitiger Befriedigung der Wünsche für Hebung des Medizinalwesens möchte es daher bezüglich der Stellunng der Nassauischen Aerzte heißen: Die bisherige Gliederung fällt weg; für jeden Bezirk wird ein Arzt mit den Physikatsgeschäften beauftragt; die übrigen Aerzte, vollständig unabhängig, der Zahl nach den Bedürfnissen des PublikilmS entsprechend, beziehen eine mit dem Dienstalter steigende Besoldung; der älteste dieser Aerzte eines Bezirks ist in Verhinderungsfällen des Physikus zu dessen Obliegenheiten verpflichtet und erhält hierfür ein jährliches Aversum. Die fides publica ist allen Aerzten reservirt.
§ §. Briefe an eine Freundin.
Nur di e Bildung und die Gesittung ist e s, d i e d e n M e n s ch e n z u in M c n s ch e n m a ch t. Blicken Sie einige Jahrzehnte zurück, und Sie gewahren in unserer Litteratur alle die Männer, welche sich bemühten, eine „Republik des Schönen" aufzubauen. Warum verehren Sie Schiller? Was ist es, daö Sie so mächtig ergreift, wenn Sie seine Werke durchlesen? derselbe Geist, der auf diesem Gebiete so wunderbare Schöpfnngen hervorbrachte, derselbe Geist wird auch auf dem politischen Gebiete seine Schwingen entfallten, jahr- hunderte alte Vorrechte und Vorurtheile stürzen, und die Menschheit dem Urquell aller wahren Tugend und Größe näher bringen. — Was wären Sie aber ohne die Erfahrungen im Gebiete der Wissenschaft, ohne die Kenntniß deS Schönen? Würd?» Sie sich nicht ärmlich vorkommen, wenn Sie nicht Theil hätten an all dem Großen, was der menschliche Geist auf den heutigen Tag prodn- zirt? Bestehen nicht Ihre schönsten und edelsten Genüsse darin, zu sehen, bis zu welchem Grad der Entwickelung das menschliche Geschlecht gelangt ist, anzustaunen die Werke der Poesie, der bildenden Künste, der Musik, die
Erfahrungen in der Natur und deren Kräften, die Bildungen der Geschichte, die Gestaltungen der verschiedenartigsten Lebensformen der Völker? Ist es nicht dies und nichts Anderes, was den Menschen unterscheidet von jeglichen anderen Geschöpfen, und worin Sie gerade darum Ihren höchsten Genuß finden? Und wiederum, wem verdanken Sie das Alles, was Sie erquikt in der Gegenwart? Ist nicht Alles, was wir in politischem Ge- 1 biete errungen, eine Folge der Bildung? „Bildung 1 schafft Freiheit!" sagt Varnhagen von Ense. Und doch ist cs nur halbwahr. Denn Beide gebühren sich ewig wechselseitig.
Aber erschrickt nun nicht Ihr Herz, wenn Sie an all die Millionen denken, die von diesem edelsten Genuß des menschlichen Daseins soviel wie nichts kennen? Deren ganzes Leben nichts ist, als ein ewiger Kampf für die Existenz — und für was für eine? Geht nicht ein schmerzliches Zucken durch ihre Brust, wenn Sie an den Theil des Volkes denken, der vegctirt — nicht lebt, der Sklave ist jeder äußern Einwirkung, den, wenn er nicht für die Existens kämpft, höchstens ein unbestimmtes Gefühl, ein unbewußter Drang znm handeln treibt? An die Masse von der ein Theil aus Verzweiflung das Leben für nichts achtet, und ihre einzige Freude in der Hoffnung einer ewigen Seligkeit nach den Qualen des Erdenlebcns findet; ein Theil sich halb lenken lätzt von den Moralsprüchen des Christenthums, der Furcht vor Höllenstrafe, halb
einem angebornen innern Instinkte folgt; wieder Andre endlich dem rohesten Materialismus huldigen, nur der Befriedigung der gewöhnlichsten sinnlichen Triebe und Neigungen nachgehen? Ist Ihnen noch nie der Einwand gemacht worden, wenn Sie in feuriger Beredsamkeit, beherrscht von all den edlen Motiven unb Gefühlen der schönen Weiblichkeit, die Grundsätze der Republik vcr- theidigcen, daß die Masse des Volkes noch zu roh nnb zu ungebildet sei? O kein Wort mehr von alledem! Sie erfassen hinlänglich die großartige Bedeutung dieses einen Wortes: Bildung! — Bildung, die an und für sich schon ein Genuß ist, die den Einzelnen frei macht, weil sie selbst von der Freiheit erzeugt ist, die auch die Masse glücklich und frei machen wird, wenn sie erst selbst ein Gemeingut geworden. Sie ist zugleich Mittel und Zweck, — sie ist „Mutter und Tochter" der Freiheit. Sie wird aber auch nur ein Gemeingut Aller werden im — sozialen Staa te.