JK A3 Wiesbaden. Dienstag, 20, Februar 184(9,
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* Minister Hergenhahn.
Wiesbaden, den 18. Februar.
Herr Minister Hergenhahn ist bekanntlich eine der nassauischen Berühmtheiten: deßhalb sind wir ge, zwungen, ihn nicht zu ignoriren, und müssen zeitweise auf ihn zurückkommen.
In der Regel nun befindet sich Herr Hergenhahn in Frankfurt und stimmt daselbst mit den Bourgeois und Doktlinären des Casino-Clubs, dessen Mitglied er ist.
Manchmal fährt auch Herr Hergenhahn nach Wiesbaden, und betheiligt sich daselbst zweifelsohne an Nassauischen Staatsgeschäften, gibt Soirren, tritt in die Kammer der Nassauer, und schreibt „Erwiederungen."
Eine der letzten „Thaten" H erg enhah ns ist nun eine solche Erwiederung, welche für männiglich in der Nro. 39 unserer trauten Nachbarin, der „Nassauischen Allgemeinen" zu lesen ist, und welche die Veranlassung zu nachfolgenden Betrachtungen abgegeben hat.
Aber Herr Hergenhahn möge es uns vorerst verzeihen, daß wir uns wieder mit seiner Person beschäftigen. Und wir wissen ja zum voraus, daß er es^thut! Ach Herr Hergenhahn steht so hoch, er hat eine solche, nicht bloß „ Nassau) sch e", sondern selbst „deutsche" Celebrität erlangt — denn er war nicht bloß NeichS- kommissär in Mainz und Berlin, er geht auch Arm in Arm mit dem Mann des Jahrhunderts Eintausend achthundert undGagern, —daß er mit Recht auf die Pöbelstimmen der freien Presse mit gebührender Verachtung blicken darf.
Deßhalb schrieb denn auch unser Hergenhahn mit Recht im Beginn seiner Erwiederung: „Daß ich auf die schmähenden Artikel in der Freien Zeitung nichts erwiedere, wird jeder Verständige gerechtfertigt finden."
Nun also: der tiefinnerlichsten „Verachtung", sowie der „konstitutionellsten" Verzeihung unseres allverehrten Ministers vollkommen gewiß, wollen wir kurzweg an die Betrachtung besagter Erwiederung gehen.
Ein Vorwurf unserer guten Nachbarin, der „Nassauischen Allgemeinen", hat den Nassauischen Minister auf- gerüttelt. Das ist wirklich ein schönes Verhältniß, in welchem das Negierungsorgan zur Negierung steht! Denke dir nur, lieber Leser, da macht die Negierung in ihrem Organ sich selber Vorwürfe und rechtfertigt sich dann wieder in diesem Organ. Die Regierung Nassau's schlägt sich zeitweise mit Zerknirschung an die Brust — in der „Nassauischen Allgemeinen" nämlich — und beweist Euch dann hintendrein, daß die Zerknirschung eigentlich nicht nöthig gewesen wäre.
Gott gebe seinen^Segen zu diesem schönen Verhältniß.
In dem darauf folgenden Absatz kommt nun vor Allem von „Freunden" und „Mitbürgern", welche sich „erinnern sollen" vor.
„Meine Freunde werden sich erinnern" — ruft
Gesetzentwurf,
die Einführung des mündlichen und öffentlichen Strafverfahrens mit Schwurgerichten betreffend.
Bearbeitet von dem engeren Ausschuß. (Jung II, Hehner u. Naht.)
(Fortsetzung.)
Art. 187. Wenn Injurien oder Thätlichkeiten, die eine höhere Strafe begründen, sowie wenn Vergehen anderer Art während der Sitzung im Gerichtssaale begangen werden, so wird nach geschehener Aufnahme des Hergangs zu Protokoll, welche der Präsident anzuordnen und der Gerichtsschreiber zu vollziehen hat, wegen der Verfolgung solcher Vergehen nach den Vorschriften in Art. 183 und 184 verfahren.
III. Abtheilung.
Von der Unfähigkeit zur Ausübung des Richterund Geschwornenamtes und von der Ablehnung der Gerichtspersonen.
Art. 188. Der Richter ist zur Ausübung seines Amtes unfähig:
1) wenn seine wirkliche oder geschiedene Ehefrau, seine Verlobte, Pflegbcfohlenen oder solche Personen angeschuldigt worden find, welche mit ihm oder seiner wirklichen oder geschiedenen Ehefrau in grader Linie ohne Rücksicht auf den Grad und mit Einschluß der Adoptiveltern und Advptivkin-
Hergenhahn — „daß ich die Bewegung vorigen Jahres von Anfang hauptsächlich vom nationalen Standpunkte aufgefaßt habe." — „Meine Mitbürger — heißt es weiter — werden sich noch sehr wohl erinnern, daß ich stets meine Stimme warnend dagegen erhob, und mich mit meiner eignen Person dagegen kinsiellte, als man den Versuch machen wollte, Gewaltthätigkeiten auszuüben, oder in unserm kleinen Lande einen andern Weg zu gehen, als den die Revolution in unserm großen Vaterlande eingeschlagen." Wir haben von vornherein die Märzbewegung nicht nur als eine Einheits-, sondern auch als eine Freiheitsbewegung aufgefaßt. Alle Welt weiß aber j^t : daß das Parlament in Frankfurt — das ist die seinsollende Revolution in unserm großen Vaterland — dieF reiheits bewegung der Einheitsbewegung um jeden Preiß zum Opfer bringen wollte, und alle Welt weiß auch, daß gerade deßwegen das Parlament zum Gespötte der Fürsten und Völker geworden ist.
Das deutsche Volk wollte nicht bloß einig sein — es wollte auch von hundertjähriger Schmach, von unverdienten Lasten für immer befreit werden: und die Einsichtsvollern im Volke, die man jetzt zum großen Theile in die Kerker gewoifen oder über die Grenzen gejagt hat, wollten vor Allem die „Freiheit" erringen, weil sie mit Recht annahmen, daß dannZanch die Einheit der deutschen Bruderftämme sich von selbst ergeben würde.
Grade der Weg, den die große Revolution in unserm großen Vaterlande, d. h. in der Stadt am Main- strom, einschlug, hat die deutsche Nation erniedrigt, ge- demüthiget, beschimpft!
Nein, auch wir in Nassau wollen uns durch den „nationalen" Standpunkt Hergenhahns nicht abhalten lassen, welcher der Standpunkte aller Bourgeois und Doktrinärs in Frankfurt ist — vor allem der Freiheit, als dem köstlichsten Kleinod, unausgesetzt nachzujagen, mit deren Erjagung sofort die Einheit unS Zufällen wird, Zufällen muß, und ohne welche diese sogenannte „deutsche Einheit" nur eine hohlklingende Phrase, nur eine Seifenblase bleibt.
Die „Herzoglich Nassauische Allgemeine" wirft dem Herzoglich Nassauischen Minister vor: er habe über den allgemeinen deutschen Verfaffungsangelegenheiien der so höchst dringenden Reorganisation seines engern Vaterlandes nicht alle seine Kräfte gewidmet: — und hierauf antwortet fürs erste der Minister: meine Freunde, meine Mitbürger werden sich erinnern, daß ich die Bewegung des vorigen Jahres stets vom nationalen Standpunkte aufgefaßt habe und auffassen werde.
Wo um's Himmels Willen liegt hier die Erw edc- rung? der Minister zeigt uns mit seinem nationalen Standpunkt an, welchen Standpunkt er im Parlament eingehalten: und er hätte wahrlich nicht nöthig gehabt, uns jenen auseinander zu legen: wir wissen, daß Hergenhahn in allen Hauptfragen stets mit der volksfeindlichen Rechten gestimmt hat.
der, in der Seitenlinie aber bis znm 2. Grade einschließlich verwandt oder verschwägert sind,
2) wenn er in derselben Sache als Anzeiger, Vertheidiger oder als Staatsanwalt oder in einem früheren Abschnitte des Verfahrens als Richter oder Untersuchungsrichter thätig gewesen ist; namentlich können Mitglieder des Hofgerichts, welche bei dem Erkenntniß des Anklagcsenats mitgcwirkt haben, bei Aburtheilung dieser Sache nicht in dem Gerichtshöfe sitzen,
3) wenn er selbst oder ein Verwandter von ihm in grader Linie, seine Ehegattin, seine Verlobte oder sein Pflegebefohlener der beleidigte oder beschädigte Theil ist,
4) wenn er in der Untersuchungssache eine erhebliche Anzeige gemacht oder ein erhebliches Zeugniß abgelegt hat oder als Sachverständiger thätig gewesen ist.
Art. 189. Dieselben Gründe der Unfähigkeit wie bei den Richtern gelten auch für Geschworne.
Art. 190. Die Mitwirkung eines hiernach unfähigen Richters oder Geschwornen hat Nichtigkeit des Verfahrens oder Erkenntnisses zur Folge.
Zeder, in dessen Person ein ihm bekannter Unfähigkeitsgrund eintritt, ist verbunden, alsbald dem Gericht davon die Anzeige zu machen.
Art. 191. Der Richter kann abgelehnt werden:
1) wenn er mit dem Angcschuldigtcn im dritten oder
Jener Vorwurf der „Allgemeinen" tadelt aber die Abstimmungen des Ministers im Parlament gar nicht: jener Vorwurf enthält vielmehr die versteckte Liebkosung: 0 Mann des Volks, Mann der That, der Rettung — widme Deine großen Kräfte nicht einschließlich jenem Parlamente, eile in die Arme der sich nach Dir sehnenden Nassauer. Ja gewiß jener Vorwurf der guten Nachbarin ist nur eine wehmüthige Liebesklage, daß ihr Geliebter dem Lande Nassau den Rücken gekehrt habe.
Doch nach Entwickelung des nationalen Standpunkts antwortet der Nassauische Staatsminister auch auf jene nassauische Liebesklage mit einigen Redensarten, deren Inhalt schließlich der ist: daß er zwar bedauert habe, daß er seiner hiesigen (Nassauischen) Stellung länger entzogen worden sei — als er eS wünsche, daß jedoch immer klarer geworden — wie die Verhältnisse in den einzelnen Staaten nicht glücklich ge. löst werden könnten, wenn nicht die Angelegenheiten des GesammtvaterlandeS zu einer glücklichen Lösung geführt worden seien. Der letztere Satz des Herrn Ministers ist ganz richtig, beweist aber nicht die Unbegründetheit des Verlangens der „Nassauischen Allgemeinen": er solle nach Nassau im Interesse des Landes ganz zurückkehren.
Um diese Unbegründetheil darzuthun, hätte der Hr. Minister vielmehr beweisen müssen:
1) daß er unumgänglich nothwendig sei in Frankfurt, um daselbst das Einheitswerk herzustellen;
2) daß er im Speziellen — er der Nassauische Staalsminister — als Parlamentsmitglied in Frankfurt — Nassau habe mehr nützen können, denn als Staatsminister in Wiesbaden.
Wenn Hergenhahn sich für unumgänglich nöthig in Frankfurt halten würde, so würde uns dies nicht überraschen, da ja bekanntlich Hergenhahn eine der Nassauischen Berühmtheiten ist. Doch wir vermuthen: Hergenhahn ist wohl bescheiden; und wir möchten fast annehmen, Hergenhahn möchte einsehen, er möchte in Frankfurt vielleicht entbehrlich sein.
Weiter sagt Hr. H e r g e n h a h n: er habe tüchtige und zuverlässige Collegen und diese hätten ihn bisher so unterstützt und ersetzt, daß es Jedem, der die Augen nicht absichtlich verschließe und sich nicht von allgemeinen Redensarten beirren lasse, leicht sei, zu erkennen, daß die Regierung in dieser Beziehung nichts versäumt habe. Ach hier liegt ein sehr naives Geständniß vergraben! Wir wollen es heben! Angenommen, Herr Hergenhahn habe die Bescheidenheit, zu erklären, er sei in Frankfurt entbehrlich, und zugefügt die Behauptung aus des Ministers Munde, daß es im Lande ohne ihn gerade so gut gehe, wie wenn er dabei wäre — so haben wir als vollendete Thatsache: Die Wirksamkeit Hergenhahns ist sowohl in Wiesbaden wie in Frankfurt entbehrlich rsp. überflüssig.
Hergenhahn behauptet ohne Weiteres: Die Regierung hat nichts versäumt. Das ganze Land weiß, daß viel versäumt wurde, es kann davon erzählen, wie sehr sich die Zustände Nassau's unter dem atU
vierten Grade der Seitenlinie verwandt oder verschwägert ist,
2) wenn mit ihm oder seiner wirklichen oder geschiedenen Ehefrau in der Seitenlinie bis zum 2. Grade verwandte oder verschwägerte Personen durch das Verbrechen unmittelbar beschädigt oder beleidigt sind,
3) wenn er mit dem Angeschuldigten oder Verletzten in einem solchen Verhältnisse von Betheiligung, Verwandtschaft, Schwägerschaft, Freundschaft oder Feindschaft oder in einem solchen Pflichtvcrhält- msse steht, daß sich eine vollkommen unbefangene Ausübung seiner richterlichen Pflichten nicht erwarten läßt,
4) wenn er sich gegen den Angeschnldigten im Laufe der Untersuchung Befangenheit anzeigende Ordnungs- Widrigkeiten hat zu Schulden kommen lassen,
5) wenn er Aeußerungen gethan oder Rathschläge ertheilt hat, woraus seine Befangenheit in der Sache hervorgeht.
Art. 192. Die Gründe der Unfähigkeit und Ablehnung des Richters gelten auch von gerichtlichen Protokollführern.
Art. 193. Befindet sich der Staatsanwalt in einem derjenigen Verhältnisse, welche nach den Bestimmungen der Art. 188 1 und 3 den Achter zur Ausübung des Richteramtcs unfähig machen oder nach Art. 190, 1, 2, 3 nnd 5 seine Ablehnung begründen, oder hat er ein erhebliches Zeugniß in der Untersuchung abgelegt, so ist