„Freiheit und Recht!"
^ ^o. * Wiesbaden. Samstag, 16. Februar LOZG.
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Afsise«Verhandlungen zu Wiesbaden.
Sechzehnter Proceß.
Anklage gegen Correktor und Sprachlehrer Carl Schapper von Weinbach, Bergmann Dr. Joh. Baptist Mayer von Katzenelleubo- gen, Hofgerichtspräsident Adolf Naht von Dillenburg, Amtssekretär Karl Aug. Heh- n e r von Rennerod, Prokurator Friedrich Lang von Wiesbaden, Pfarrer Friedrich Heinrich Snell von L a n g e n b a ch, Advokat Friedrich Müller von Nastätten, Liqueur- fabrikant Gustav Justi von Idstein, Land- ob er sch ul the iß Ludw. Wenkenbach von Wehen und Redakteur Julius Oppermann von Wiesbaden, wegen Hochverraths.
(Fortsetzung )
$ Wiesbaden, 14. Febr. Wir kommen, ehe wir weiter fortfahren, auf die Vertheidigungen von Just i, ' Snell und Meyer zurück. !
Justi will in dieser „schönsten Stunde seines Lebens" einige Worte an die Geschworeuen richten. Er überlaßt nach Hinweisung auf des Dekan Keller sich selbst widersprechende Aussagen und auf die Aussage des Zeugen Bartel, daß der Decan selbst zur Weiter- benutzung der Kirche aufgefordert, den Geschworenen das Urteil über die Sache und den Charakter des Zeugen.
Der Redner, weit entfernt, in dem constitutionellen System die beste Staatsform zu finden, will die ganze Anklage als konstitutionelle Sünde nachweisen. Als obersten Grundsatz dieses Systems stellt er hin, daß die Regierung des Volkes willen da sei, und daß die nothwendige Vermittelung zwischen beiden durch Repräsen- tativsysteme, Vereinigungsrecht, Petitionsrecht und Preßfreiheit herzustellen sei. Die volle Anerkennung dieser Rechte sei daher die heiligste Pflicht einer wahrhaft constitutionellen Regierung, besonders in einer Zeit, wo der Staatsorganismus neu umgestaltet werden sollte. Dieser Zeitpunkt sei eingetreten, als das deutsche Volk durch die Reichsverfassung und Grundrechte gesprochen habe, Oestreich und Preußen aber die Fahne der Reaktion aufgesteckt hätten. Damals habe die Regierung die Kammer vertagt und trotz Eidschwurs auf die Reichsverfassung gleichzeitig in Berlin über das Drei- königsbündniß unterhandelt. Statt zum Volke zu halten, und mit den übrigen reichsverfayungstreuen Staaten eine Macht zu bilden, sei sie ^em verzauberten Vogel gleich in den Rachen der Schlange geflogen, die sie verschlingen würde. Er erinnert die Geschwornen an jene erste Zeit, wo die gefährdete Reichsver- faffung jeden Patrioten anfeuerte, die constitutionellen Rechte im vollsten Umfange in Anspruch zu nehmen. Diese heilige Pflicht hätte Abgeordnete nach Wiesbaden, geführt, die nach Verabredung einzig und allein
zur Erkundigung des Willens des nassauischen Volkes und zur Ausklärung der Regierung über denselben, den Landescongreß nach Idstein berufen hätten. Der Anklage sei diese Uebung des Vereinsrechtes Verschwörung und Empörung. Eine Anklage sei durchaus unhaltbar, die allein durch bloße Zusammenstellung theils unrichtiger, theils durchaus unzusammenhängender Ereignisse mit dem Kongreße eine Scheinbegründung zu gewinnen suche und die Strafbarkeit der Beschlüsse aus einzelnen gehaltenen Reden und Floskeln herleite. Er appellirt an den gesunden Verstand der Geschwornen, die, ungetäuscht durch schwarzweiße Brillen, in dem Lauvescongresse und seinen Consequenzen die Ausflüsse deS VeremignugS- und Petitionsrechts nicht verkennen würden. Er weist nach, daß der Aufruf des als Vermittlung zwischen dem Congresse und der Regierung nothwendigen Laudesausschusses vom 13. Juni nur die gesetzlichen Wege betreten habe, wodurch die Regierung in die verlassene Bahn des Cpustitutionalismus zurückgelenkt werden sollte. Sie hätten die Wahrheit dein Volke und der Regierung gegenüber zu sagen für Pflicht gehalten, der Regierung aber gelte es als Verbrechen. Er zeigt klar, wie alle Punkte des Aufrufs vollständig auf dem durch die Grundrechte und die Proklamation vom 5. März 1848 gegebenen Rechtsboden sich bewegten. Er sehe deshalb dem Aussprüche der Geschwornen mit dem ruhigen Bewußtsein, seine Pflicht gethan zu haben, entgegen.
Snell bedauert, daß die Geschwornen durch solche Prozesse so lange belästigt werden, aber die Angeklagten seien nicht Schuld daran; die Geschwornen würden jedoch verlangen, daß Jeder der Angeklagten nun auch sich selbst vor ihnen rechtfertige. Der Angeklagte geht sodann auf die Vorbereitungen zum Idsteiner Landescongreß, auf den ganzen Verlauf desselben, sowie auf die Thätigkeit des Landesausschusses kurz ein. Die Beschlüsse des Lanbescongresses seien nichts als eine Petition gewesen; dieselbe könne aber weder als solche, noch wegen ihres Inhalts ein Verbrechen begründen, sonst würden auch wohl die meisten der Geschwornen und selbst die Assisenrichter Verbrecher sein, da dieselben s.Z. auch Petitionen für die Durchführung der Reichsverfassung und zwar für die gewaltsame Durchführung derselben, für die Durchführung mit „Gut und Blut" unterzeichnet hätten. Der einzige Unterschied bestehe darin, daß die Angeklagten zu einer Zeit, wo viele jener Herren der Reichs- verfassung schon den Rücken gekehrt hatten, unabänderlich an derselben festgehalten. Von Anwendung der Gewalt sei wohl die Rede gewesen, aber nicht gegen dieRegierung des Herzogthums, sondern Gewalt gegen die Feinde der Reichsverfassung. Rein, die Zeit, wo man Revolutionen habe machen können und dafür noch mit Ministerftellen belohnt worden sei, sei vorbei gewesen. Der Angeklagte habe es für Pflicht gehalten, dein Gebot der Nationalversammlung zu folgen und so an den Bestrebungen seiner Mitangeklagten für die !
Durchführung der Reichsverfassung nach besten Kräften Theil zu nehmen, wobei er nur bedauern müsse, durch öftere Kränklichkeit gehindert gewesen zu sein, Alles ^zu thun, was er gerne hatte thun mögen. — am Schluffe seiner Vertheivigungsreve geht Pfarrer Lonell noch auf seine Stellung als Geistlicher ein und jagt, als Prediger des Evangeliums, das die Heilig- Haltung des Eides fordert, habe er es noch für seine besondere Pflicht gepalten, für Die feierlich beschwo- rene Rnchsverfagung nach Kräften zu wirken, anstatt, wie viele Andere gethan , dieselbe feig im Stiche zu lasten; denn er wolle lieber im Zuchthaus Marmor sägen, denn als ein eidbrüchiger Mensch die Kanzel entweihen. Und daß er mit diesen seinen Ansichten nicht als einsamer Schwärmer allein stehe, das beweise unter Anderem die Nichtbetheiligung der Mehrzahl des Volkes an Dm Erfurter Wahlen, wodurch gerade das Volk u;ni uns feinem Wirken für die Reichsverfassung vollkommen recht gebe. „Des Volkes Stimme aber sei Gottes Stimme und das Schwurgericht oeö Volkes Gericht!"
Dr. M eyer, bemerkend, daß er sich eines jeden Wortes über Zweck und Wesèn des Idsteiner Congres- ses, sowie über Grundsätze und Folgerungen bezüglich der Entstehung, des Bestandes, der Rechte und Be- fuguige des gesprengten Parlamentes Enthalten werde, und das Recht der uneingeschränkten freien Rede tu Anspruch nehme, stattet hinsichtlich dessen, was die Staatsbehörde bezüglich seiner früheren Verurtheilung in Preußen als Burschenschaftler vorgebracht habe, seinen Dank ab; er sei stolz darauf, als ganz junger Mensch Mitglied der Burschenschaft, Mitglied des Va- terlandsvereins gewesen unD an seiner Sache, an seinen Freunden nicht zum Schurken und Verräther geworden zu sein. Er entwickelt dann in längerer AuSt führung die politische Gestaltung Deutschlands vom März 1849 bis jetzt, als deren Resultat er hier nochmals frei und offen behaupten müsse: so lange den Forderungen und dem Geiste des Volkes von 1848 nicht Rechnung getragen würde, so lange die Revolution nicht beendet, so lange stünden wir auf keinem Rechtsboden, sondern trotz allen und allen Oetroyirun- gen auf einem Unrechtshoden. — Der Angeklagte, im Begriffe, die ihm zur Last gelegten Sätze, daß das Volk seine Sache ohne die 32 oder 34 gekrönte Schurken vollenden könne, und daß man namentlich einem Champagnerkönige und Kartätschenprinzen mit Gewalt entgegentreten müsse, zu erläutern, wird vom Präsidenten unterbrochen, da die Art und Weise seiner Vertheidigung in diesem Punkte unstatthaft sei und beleidigend erscheine. Er muß deshalb diesen Theil seiner Vertheidigung fallen lassen und geht zum folgenden Theile des Anklageaktes über, aus welchem man ab- jolut den Vorschlag zur Anwendung von Waffengewalt deduziren wolle. Mit großer Gründlichkeit beleuchtet er diesen Theil der Anklage, ebenso die weiteren, wo es heißt: „mit den Waffen in der Hand" und „Mit-
Leben und Abenteuer des John Davys
Bonc Alexander Dumas.
(Fortsetzung.)
Unser Capitain hatte alles erzählt, was vvrgcgangen war und daß das Schiff gegen seinen Willen Widerstand geleistet hatte, auch bewiesen, daß in dem entscheidenden Augenblicke er alle gerettet habe, indem er das Pulver naß gemacht. Apostvli hatte diese Aussage bestätiget und so war den, Capital» das Leben geschenkt worden. Nachdem ich so beruhiget war, legte ich mich nieder und schliff bald ein.
Um zwei Mir erwachte ich, dachte aber sogleich an meinen Verwundeten, stand, obgleich man mich nicht verlangt hatte, auf und ging in die Kajüte des Capitains. Er saß am Bette seines Sohnes, Den er selbst pflegte und dessen Wunde er von Minute zu Minute befeuchtete. Sein im Kampfe so hartes und schreckliches Gesicht hatte einen unglaublichen Ausdruck von Zärtlichkeit und Besorgniß angenommen; er war nicht mehr ein See- räubercapitain, sondern ein besorgter Vater. Sobald er mich bemerkte, reichte er mir die Hand und winkte, ganz ruhig zu sein, damit sein Sohn nicht erwache.
Der junge Mann schlief, ermattet durch den Blutverlust, rnhig und fieberlos. Ick) hörte auf seinen Athem ; er war schwach aber ruhig; übrigens hatte ich nie ein
schöneres Gesicht als das sinnige gesehen. Alles ging also besser und ich beruhigte den Vater, der jedoch von dem Belle Fortunatos nicht weichen wollte.
Ich kehrte in mein Gemach zurück und schlief bis acht acht Uhr, dann ging ich wieder zu Fortunato. Er war erwacht und hatte Fieber; das gehörte zur Heilung ich ängstigte mich deßhalb nicht darüber, verordnete einige kühlende Getränke und begab mich zu meinem andern Kranken.
Ach, hier war ein ganz anderer Fall! Während deS Kampfes durch die Aufregung erhalten, hatte Apostvli ; seine Schwäche überwunden, aber eine solche Anstrengung hatte ihn auch völlig erschöpft. Einen Augenblick, nachdem ich ihn in der Nacht verlassen, hatte sich cm heftiger Bluthusten und dann das Fieber eingestellt. Jetzt am Morgen, war er so schwach, daß er nicht versuchen konnte, aufzustehen.
Meine Kenntnisse in der Medicin waren erschöpft und ich getreuste mir nichts mehr zu wagen. Ich blieb den ganzen Tag über bei ihm; er sprach nur von leinir Mutter, seiner Schwester und seinem Vaterlanve; (ein Herz hatte noch keine andere Liebe kennen gelernt; er war eine schöne Lilie, Die sich öffnet voll Dust und Frische.
In der Nacht stellte sich ein heftiger Sturm ein, wie er in dem Meere des Archipels so häufig ist. Ich ging von dem Bette Aposiolls zu dem Fortunatos; beide wurden durch die Bewegung des Schiffes sehr angegriffen
liiid ich lagrc Constantin, dem Capital» Der Piraten, er müsse der beiden Kranke» wegen durchaus landeii. Er besprach sich einen Andenblick mit seinem Sohne, dann ging er auf daS Verdeck, ohne Zweifel, um zu sehen, ivv wir wären. Er entschloß sich am andern Tage zu Nicaria zu landen. Ick) brachte Apostvli die Nachricht, der sie mit sem m gewöhnlichen Lächeln aufnahm und sagte, am festen Lande we.dc er sich besser befinden.
Am folgenden Tage mußte der Verband Fortunatos abgenommen werden unD ich wollte dies thun; aber Constantin hielt mich zurück miD bat mich, zu warten, bis er sich entfernt habe. Dieser Mann des Blutes und Kampfes, dieser Meeradler, dessen ganzes Leben ein Kampf war, trauete sich die Kraft nicht zu, Dem Verbinden seines Sohnes beiwohnen zu können. Er ging also auf das Verdeck und ich blieb allein mit Fortunato und einem jungen Piraten, den man mir als Gehilfen gegeben hatte. Als ich fertig war, ging ich ebenfalls auf das Verdeck, um Dem Vater zu sagen, daß sein Sohn sich auf Dem Wege der Besserung befinde.
llnterdeß näherten wir und unserm Ziele und gelangten in einen kleinen Hafen, wo die beiden Schiffe sicher waren. Sogleich brachten die Piraten zwei Zelte ans Land mit Kissen unD Teppichen und fähigen um dieselben ihr Lager auf.
(Fortsetzung folgt.)