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he», sondern sie der Partikulargesetzgebung zu überlasse». Präsi­dent will denselben als präjudiziell behandeln, was Kirch geß- 11 er bevorwortet, Beseler von Greifswalde und Rösler von Oels widersprechen. Die Debatte über den Hanptgegenstand wird darauf unverändert fortgesetzt.

Eisen stuck will zunächst untersuchen, was man unter dem Worte Arbeit versteht, wenn man über die Arbeiterfrage verhandle. Es sei diejenige Arbeit, welcher Kräfte zugehören, welche wir von ' aller Theilnahme an den politischen Rechten auöschließen; eS ist derjenige Theil des Volkes, der nur nutzbar ist durch seine Asso­ciation mit dem^Capital; und indem wir diesen Theil des Volks ausgeschlossen haben aus dem Staate, haben wir den Kampf zwischen Arbeit und Capital hervorgerufen, welche doch Hand in Hand gehen sollten.

Das Recht auf Arbeit sei ein Naturrecht, das Jedermann anerkennen müsse; unter Garantie der Arbeit verstehe er, daß die Gesellschaft den Vorrath' an Arbeit jenem Theile des Volkes zugänglich mache, daß alle Ansprüche auf Arbeit dadurch befrie­digt würden. Die nächste Aufgabe sei Stärkung und Vermeh­rung der Arbeitskraft durch die Mittel des StrateS, diese könnten geistiger oder materieller Natur sein. Zu ersterer gehöre das, was die Versammlung in Bezug auf Unterricht rc. in den Grundrech­ten beschlossen habe; vor Allem aber die Aufnahme jener VolkS- Haffe in den Staat, das Aufhören der Ausschließung derselben von den politischen Rechten. Nur dadurch könne jene Klasse die Ueberzeugung erhalten, daß ein Freistaat geschaffen werden solle, ein Freistaat, gegründet auf das Gesetz. So lange der arbeiten­den Klasse die Theilnahme daran verschlossen bleibe, so lange werde der feindselige Kampf dieser Klasse mit dem Staate natur­gemäß sortdanern. (Beifall.)

In Bezug auf die materiellen Mittel rechnet der Redner vor allen auf die Wohlfeilheit der Lebensmittel. Der bisherige Grund­satz , gerade das Unentbehrlichste am höchsten zu besteuern, müsse aufhören; es sei ein alter Erfahrungssatz, daß bei Herabsetzung der Abgaben für das, was das Volk am meisten bedürfe, eine Steigerung der Einnahmen erfolge, weshalb diese Herabsetzung mit dem Vortheil der Staatskasse recht wohl vereinbar sei. Das zweite materielle Rüttel sei die Beseitigung aller künstlichen Ver- theuerung der Arbeitsmittel und des Arbeitsmaterials.

Weiter ist aber erforderlich, daß die gesteigerte Arbeitskraft einen Vorrath von Arbeit finde, ohne den sie nur schädliche Rück­wirkungen äußern müsse. Hierher gehöre vor allem die Theilbar- keit des Grundes und Bodens, ferner Abschaffung aller Monopole und Vorrechte und die Sorge dafür, daß wir alle Arbeit, die wir bedürfen, nicht fremden Händen überlassen; deshalb Schutzzölle eiiizuführen. Die Schutzzollfrage sei hier nicht am unrechten Orte eingebracht worden, sie sei vielmehr der nervus rerum gerenda- rum in allen socialen Fragen, und läßt sich aus keiner derselben ausscheiden.

Hierauf läßt der Redner eine Vertheigung des Schutzzoll­systems folgen, und kommt darauf zu einem dritten Punkte: der Vermittelung des Arbeitsvorraths mit der Arbeitskraft. Diese könne herbeigeführt werden durch eine Association der Arbeit mit dem Capitale. Dem stehe freilich die Ausschließung der arbeiten­den Klasse aus dem Staate entgegen. Der Staat aber müsse sich auf die Seite der Arbeit stellen, da das Kapital durch sich selbst und die ganze Gesellschaft geschützt werde. Hierher gehöre vor allem das Selfgouvernement und die Einführung freier Institu­tionen, durch welche die arbeitende Klasse in den Stand gesetzt werde, durch ihre eigene geistige Kraft bei Abschließung des Ver­trags mit dem Kapital ihre Rechte wahrzunehmen.

Aber es gibt noch ein materielles Mittel: Besteuerung des Kapitals während der Dauer seines Vertrags mit der Arbeit, zu Gunsten der sich asorbirenden Arbeitskraft. Es müssen Vorkeh­rungen getroffen werden, das Kapital zu besteuern, nach Maß der Arbeitskraft, die es benutzt; diese Steuer muß in die Staatskasse fließen und von ihr dazu verwendet werden, daß sie zurückfließe, nm der abgenutzten Arbeitskraft zu Hülfe zu kommen.

Aehnliche Einrichtungen haben wir bereits im Bergbau, in Actieugesellschaften ;c. Werden sie in ganz Deutschland durchge­führt, so werden sie dazu dienen, die vielen Klagen zu beseitigen die gerade hierüber laut geworden find. Aus diesen Gründen ent­scheidet sich der Redner für den Antrag Ester les:

Ein angemessener und gerechter Schutz, so wie die For­derung der Arbeit ist Obliegenheit des Staats und soll in geeigneter Weise durch betreffende Gesetze hergestellt wer­den. Die Vorsorge für Arbeitsunfähige ist Sache der Ge­meinde und beziehentlich des StaateS.

Nehmen Sie diesen Antrag an, verwerfen Sie Alles andere, suchen Sie die Lösung der socialen Frage vor allem in der poli­tischen Freiheit der arbeitenden Klasse! (Beifall.)

N a f s â u i s ch e r Landtag.

82te Sitzung vom 8. Februar.

Präs. Wirth; anwesend auf derNc'gierungSbauk: Werre» und Reich manu.

gleich mann macht folgende Mittheilungen:

1) Das Re ichs Ministerium wolle nur 18 fr. per Tag für die Einquartierung in Höchst vergüten; die Kammer habe aber beschlossen, 24 kr. solle die Regierung ans derStaatskasse" vor legen. Die Regierung frage nun an :

!. wie sie diesVorlegen" zu verstehen habe, und ob auch eine etwaige Nachzahlung von 6 kr. stattsinden solle;

!I ob eS nicht billig erscheinen möchte, die Vergütung von 24 fr. auch den andern Plätzen, welche mit Einquartierung fremder Truppen bedacht würden, zu Theil werden zu lassen.

Diese Fragen werden zur Prüfung dem früher für die Be­schwerden der Höchster über die Einquartierungslast nicdcrgesctzten Astsschnsse überwiesen.

2) Die Regierung lasse durch ihre Eammiffarten für den Fortbestand des Theaters zu Wiesbaden: 2-5,253 fl. 20 kr. anfor- dern für das laufende Theaterjahr. Die Stände hätten 10,960 ft. bewilligt, bereits für das erste Quartal: und das Theaterbudjet sei anfangs auf 32,880 ft. berechnet worden. Allein durch den Ausfall des von dem Spielpächter zu entrichtenden Zuschusses, sei das Biidjct noch gestiegen und stelle sich also nach Abzug der 10,930 ft. ans 25,2ö3 fl. 20 fr. statt auf 21,920 fl. heraus.

Zur Begutachtung vieler Vorlage behält sich die Kammer vor, einen neuen Ausschuß zu wählen, und dem früheren Theater- ansschnsse jene nicht anheimzugeben.

Die Kammer geht hierauf über zur Berathung des §. 24 des Gesetzes über die Trennung der Justiz von der Verwaltung. Dieser Paragraph handelt von dem Recht der Einsprache des Kreisamtmanns gegen die Beschlüsse des Kreisraths, sei es im Interesse des Gesetzes, sei cs in dem der öffentlichen Wohlfahrt.

Der Abgeordnete Raht beantragte diesen Paragraph ganz in streichen, blieb jedoch mit diesem Anträge gegen 3 Stimmen zu der Minderheit.

Der Abgeordnete Hehner stellte den Antrag, daß von den Entscheidungen des Kreisraths dann eine Berufung an eine höhere Behörde nicht mehr gestattet sein solle, wenn diese Entscheidungen gleichlautend wären, mit etwaigen Beschlüssen der Gemeinde oder des Gem-inderathS.

Hehn er's Antrag wurde gegen 12 Stimmen abgelehnt.

Nach der ersten Berathung war §. 24 so gefasst worden, dass im Falle einer Rechtsverletzung dem Kreisamtmann unbedingt das Recht einer Einsprache gegen die vom Kreisrath gefaßten

Beschlüsse zustehen solle. Für diesen Fall blieb §. 24 unverän­dert. Falls cs sich aber um ein sog. öffentliches Interesse handle, sollte nach §. 24 der Amtmann nicht in der Regel berechtigt sein, Einsprache bei der höher» Behörde z» erheben, sondern nur ausnahmsweise. In der heutigen Sitzung wurde jedoch in letzterer Hinsicht die ^ache auf den Antrag Großmann'S mit 19 Stimmen umgekehrt: sodaß jetzt dem Amtmann der Regel nach eine Einsprache, wenn eS sich um ein öffentliches Interesse handelt, zujteht, von welcher er nur in einigen von der Kammer bestimmten Ausnahmen keinen Gebrauch machen soll. Bei Gelc- genheit der Abstimmung über dieseAuSuahmsfälle" trug sich ein Zwischenfall zu, der wegen seiner Harmlosigkeit sehr geeignet ist, einen Beitrag zur Charakteristik unserer Kammer zu 'liefern.

Als nämlich abgcftimmt wurde über einen Antrag von Siebert, betreffs dieser Ausnahmen, erhoben sich auch die bc.d » Herren: Heyl und Schmidt. Weil das Resultat der Abstim­mung zweifelhaft, wurde abermals gestimmt, und nun blieben die beiden genannten Herren sitzen. Als dies von einigen Mitgliedern bemerkt wurde, forderten sie Heyl auf sich wiederum zu erheben. Heyl erklärte jedoch: er fei vorher, wie auch Schmidt anfgejtanden, um zu fragen, wie der Antrag eigentlich laute."

Nicht wahr, mein lieber Leser, dieser harmlose Zwischenfall gibt zu >chr ernsten Betrachtungen Anlaß. Auch eignen sich noch folgende Behauptungen des Abg. Fresenius ganz beson­ders dazu, in einem Raritätenkabinet aufbewahrt zu werden:

1) in einer konstitutionellen Regierung sei das Ministerium immer ein volkssrenndliches, von der Majorität des Landes getragenes.

Wir wollen dießmal nicht in die Heimath greifen, sondern nur an beinahe alle Ministerien Lonis Philipps und daS Man­teuffel-Brandenburgische Ministerium erinnern.

2) Als über eine der vielen aufheiternden Bemerkungen des Herrn Fresenius (derRedner" sprach auch von tür­kischen Verhältnissen und vonConvent") auf der linsen Seite herzlich gelacht wurde, sprang folgende geniale Behauptung, fix und fertig, ohne große Geburts­wehen, ans dem Haupte bet Hru. Fresenius:Lachen sann jedes K i n d."

O wie gründlich erwogen:lachen kann jedes Kind." !!! Der Abgeordnete Lang machte übrigens den Herrn Fresenius darauf aufmerkiam, daß auf der andern Seite ebenfallsgelacht" würde, und sie sich das Recht zu lachen nicht nehmen ließen.

Der §,, welcher die Bestimmung enthält, daß die Kreis­rathssitzungen öffentlich jein sollten, wird einstimmig angenommen.

Ein Zusatzparagraph wird endlich noch beliebt', dessen Inhalt dahin geht, daß der KreiSamtmann die Beschlusse des Kreisraths unter seiner Verantwortlichkeit zu vollziehen habe, sowie daß, falls nicht binnen 4 Wochen die höhere Behörde auf die Einsprache des Anitmanns rescribirt habe, letztere selbst erloschen sei.

Bei namentlicher Abstimmung wird nunmehr §. 21 mit 19 Stimmen an »genommen. Die Linke stimmte einstimmig gegen das Gesetz, und Lang gab sodann nachstehende von Lang, Müller 1L, Gödecke, Creutz, Hehner, Rath, LotichiuS unterzeichnete Erklä­rung zu Protokoll:

Wir sind bei Beurtheilung des Gesetzentwurfs, über, den so eben abgestimmt worden ist, von der Ansicht ausgegangen, daß es die Aufgabe dieser Versamlnng sei, eine volkstümliche, auf dem Grundsatz der Selbstregierung des Volkes beruhende Verwaltung herzusteUeu und auf diese Weise daS Regiment der Bureaukratie für immer zu beseitigen und unmöglich zu machen. Dies war der Zweck aller unserer Anträge, mit denen wir leider durchgefal­len sind.

Der vorliegende Gesetzentwurf verletzt die oben angeführten Grundsätze in wesentlichen Punkten:

I) Indem er in §. 12 u. f. durch das Institut der indirekten Wahlen den Grundsatz der Gleichberechtigung aller Staatsbürger verletzt und zugleich durch diese Einführung einer unzeitgeinäßen Bevormundung des Volkes der Kundgebung des wahren BolkS- willenS hindernd entgegentritt;

2) indem er nach §. 17 ganz im Geiste der gehässigsten- reaukratie um der Autorität des Kreisbeamten Willen eine Ber- fügung in ihren Folgen aufrecht erhält, die von der zuständigen vom Volke gewählten Behörde gemißbilligt und aufgehoben ist;

3) indem durch den in §, 24 gestatteten Recurs der Grund­satz der Selbstregierung von der Regierung illusorisch gemacht werden kann, und der Kreisrath statt einer beschließenden nur eine berathende geworden ist.

Wir find hiernach der Ansicht, daß aus der Ausführung des Gesetzentwurfs dem Lande nutzlose Umstände und Kosten verursacht werden und haben deßhalb mit Nein gestimmt.

I » n g II. erklärte: auch er habe gegen das Gesetz gestimmt, und zwar aus den unter pos 1 und 2 der eben verlesenen Erklä­rung angeführten Gründen.

Lang sprach hierauf noch den Wunsch aus: im Eingang deS Gesetzes anzuführen, daß es zur Vollziehung des betreffenden Paragraph- der Grundrechte erlassen worden. Diesem Wunsche widerstrebte uubegieiflicherweise Reichmannn und machte viele überflüssige Worte, welche dte Kammer nicht abhielten dem Wun­sche Lang'S beiziltreten.

v. E ck stellt hierauf als Mitglied des AusschuffeS zur Begut­achtung des Gesetzes über die Civilliste den Antrag:die Kammer möge die Regierung ersuchen, eine Gesetzvorlage über Wittthum und Appanagen zu machen," damit dies Gesetz gemeinschaftlich mit dem über die Cwilliste berathen und geregelt' werden könne.

Reichmann spricht von Verträgen und Hausgesetzcn und kommt zu dem Schluffe: daß die Akten zur Einsicht offen stä n den.

Lang: Verträge und HauSgesetze binden uns nicht. Es scheint also, die Regierung verweigert die verlangte Gesetzvorlage.

Reichmann: Sie alle meine Herren werden wissen, daß Appanagen bezahlt worden sind. Ich habe nicht gesagt, die Re­gierung wolle keine Vorlage machen, ich habe nur gesagt, es lag für solche kein Grund vor eine solche zu machen.

Lang: Ich verlange eine bestimmte Erklärung, ob die Re­gierung die verlangte Gesetzvorlage machen will.

Reichmann: Kein Billigdenkend.r kann diese Erklärung jetzt von mir verlangen. (Wenn der Herr Commissär keine Er­klärung geben konnte, so hatte er am besten gleich gesagt:ich werde demnächst Antwort geben" unb nicht ein langes Gerede vonAkteneinsich" und "HauSgesetzen" gemacht.

Wahrend Reichmann noch immerfort redete, wurde er von einem Kammermitgliede unterbrochen, worauf Reichmann mit Heftigkeit antwortete:

Es ist parlamentarisch, daß man schweigt, während ich spreche."

Lang: Von Seiten der Regierungsbank werden die Kam- mcrmitglieder auch unterbrochen.

Reichman will von solchen Unterbrechungen nichts wiffeu. Lang: Der AbgeordneteJusti ist noch kürzlich auf eine sehr unangemessene Weise unterbrochen worden.

Reichmann: Von Wem?

Lang: Von Seiten der Regierungsbank. Ich brauche mich darüber nicht weiter zu erklären,

Die Kammer tritt dem Anrage von Eck's bei.

Deutschland.

A Wiesbaden, 8. Februar. (Nassau! merk' auf!) Wir sehen interessanten Verhandlungen un­serer Kammer über Civilliste, Hospensionen und Appa-

nagen entgegen. Die Negierung hat endlich einen Ge­setzentwurf bezüglich der Civilliste vorgelegt, in welchem als reine Civilliste, also ausschließlich'der Leibren­ten und Hofpensionen im Betrage von 100^000 fl. und dec Appanagen im Betrage von 68,000 fl/350,000 fl., mithin im Ganz ii für die Negei tenfamilie nicht 'mehr als 518,000 fl. jährlich, angefordert worden. Dazu bemerkt die Regierung in eine, n^ begleitenden Vortrag, daß itach dem bisherigen Ertrag der Domä­nen der Herzog zum Bezug dieser Summe vollko nmen berechtigt sei; er, der Herzog, wolle sich aber, wenn die K amm er die Sache in friedliche in Wegc und schnell abmach n wolle, mit einer rei­nen Civilliste von 300,000 Gulden, begnügen. Nach unserem sch'ichten Menschenverstand, um mit der Allgemeinen" zu rede», liegt hierin eine förmliche Ate- jerv-tion von angeblichen Rechten der Regenten'amilie an den Doma e», indem so ist die Beziehung auf bn ©rtraß dersilb n gar keimn Sinn hat; ebeiisowentg als eine etwaige Beziehung auf den Ertrag der dir kten Steu ru. Der H rzog wird aus der Staatskasse eine uiiseien Verhältnissen angemessene Civilliste e.ha'ten. Wieviel die Domämn, an welchen dem Herzog keiner­lei Rechte zustehen, abwerfen, kann nur in der Art in Betracht kommen, daß unsere Kammer nicht über die­sen Lert.ag hinausgehen wird. Die Kammer hat 11 der heutigen S tzung auch eine Vorlage über Witthum und Apparaten verlangt und ist bei dieser Gelegenheit schon init Herrn Reichmann in einen Confl et gerath'n.

Das Regierungsorgan, dieNass. Allg." hat schon vor einiger Zeit in mehreren Aitikeln angedemet, wie inan die Erlcdigu"g der Domânenfrage zu verstehen scheint. Nach ihr ist du ch den 4. März in der Domä­nenfrage nur das erlangt worden, daß die Kammer den alten Streit über die Domänen j aZ von Neuem be­ginnen darf. Daß die Domänen ihrem ganzen Inhalt nach Staats.'igeuthum seien, ivi.d die Negierung dem Anschein nach geradezu bestreiten. Nassauer, meist ans! löst werden nächstens ausführlicher auf die Sache zu- rückkommen..

Hr. St. Goarshausen, am 5. Febr. (Noch ein­mal das Keeisamt.*) Eine Korrespondenz in Nr. 30 der Freien Zeitung, Wiesbaden 2. Febr., räth, die von der Abgeordnetenversammluiig beschlossene Eintheilung der Kreisämter nicht weiter zu beanstanden. Sie er­kennt zwar an, daß wlr ans dem hiesigen Amt einen höchst beschwerlichen Weg nach OiüMlwn haben, meint aber,es könne dieser Beschwerde in kurzcr Zeit wohl abgeholfen werden." Wie das letztere möglich ist, sehen wir nicht ein, denn wir haben hierin nicht einen Glau­ben, der Berge versetzen und Wegstrecken kürzen kann. Wir würden uns auch recht gerne bei der beschlossenen Eintheilung beruhigen, wenn wir nur wüßten, wie. Wir hab n> wahr nicht aus Absonderungsgel isten oder Kreisamlsgier remonstrirt, vielmehr erf ä t, daß es uns gar nicht darauf ankomme, ob w r einen Amtssitz hier­her bekommen oder nicht; wir haben nur rcmonfMrt dagegen, daß wir nach Rüdeöh im sollten, weil dies geradezu eine pure und blanke Unmöglichkeit ist. Die Orte unseres Amtes haben größtentheils 67, und viele 7, 8 Stunden Entfernung nach Rüdesheim und dabei einen Weg der in schlechter Jahreszeit nicht bloß für Wagen sondern sogar für Fußgänger unpasirbar ist, während die Dampfschiffe nur einen Theil des Jahres gehen, nur den Neichen zugänglich sind und jedenfalls doch auch immer einen Zeitaufwand von zwei Tagen zur Reife nach RüdeSheim für uns nothwendig machen. Für ein Kreisgericht könnte man sich das gefallen lassen, weil man da feine Sachen schriftlich besorgen kann. Für ein Kreisverwaltungsamt, wo die Sachen (wie Recurs in Gemeindeangelegenheiten, Conscription, Hei'rathssachen, Bausachen, Paßw.'sen u. f. wZ ihrer Natur nach per­sönlich abgemacht werden müss n, ist es ein Di'g der Unmöglichkeit. Oder sollten wir es semandtn zumuthen können, daß er, nm sich einen Paß zu holen, eine drei­tägige Reise mache und dadurch den Paß, der gesetzlich 20 fr. kostet, mit 3 4 fl. an baarer Auslage und Zeitversäumiiiß bezahle? Das wäre gewiß eine schrei­ende Ungerechtigkeit. Oder glaubt Jbr, die im Winter auf eine Entfernung von 7 8 Stunden und u äveg- same Strecken vorgeladenen Leute würden vor dem Kreis- amt erscheinen? Gewiß nicht; statt ihrer würden bloß V rhinderungsanzeigen der Bürgermeister und Kranke Hkitsbescheinigungen der Aerzte eingehen; und man würde überhaupt niemand vor das Kreisamt bringen können, wenn man nicht die sogenannten Bettelfuhren (für Va­gabunden, Bettler 2C.) welche damals a's wir noch Hessisch waren, unsere Gegend du chkeeuzten, wiederauf­frischen und auch die ehrlichen Leute damit hanbportiren wollte. Es könnte uns indessen, wenn man dcnn ein­mal von der beschlossenen Eintheilung im Allgemeinen, um Aufregung'zu verhüten, nicht abgehen will, loch auf eine solche einfache Weise geholfen werden, ohne die übrige Eintheilung zu alteriren, nämlich dadurch daß man ein Kceisamt mehr machte, Eltville-Rüdesheim bei einanderließe, desgleichen Montabaur-Nassau, und dann Braubach - St. Goarshausen zusammenbegte. Damit bliebe das Rheingan ungetheilt, die dro-

*) Wicwol bekanntlich die Kammer die Einthciliiiig St. Goaröhauseii-Nastättcn bereits verworfen hat, eine Einthet- lung, welche unser Gorrefonbent dringend empfiehlt, so ivoibn wir es doch nicht unterlassen, diesen Artikel der Deffentlidjfeit zu übergeben, da ja die Regierung die Be- fngniß hat, die Kreisämter zu arronbiren, und es letzterer also natürlich von großem Interesse sein muß, die Wünsche der einzeln Justizamter bezüglich der Zutheiliing zu er­fahren. Die Redaktion.