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Wiesbaden. Samstag- 9. Februar
18 AO
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OWS. Das Institut der Militärärzte nach dem Entwurf der Militärorganisation.
II.
Die Quantität der übrigen (2-5) militär-ärztli- chen Funktionen ist von noch weniger Belang, denn gâ. 2. Kann dieRevaccination von 100—200B?ann in einer Stunde verrichtet werden, ist die Revision der ärztlichen Rekrutirungsarbeit, die Untersuchung der eingerückten Rekruten, nur oberflächlich und nur auf sehr kurze Zeit beschränkt.
ad. 3. Im Wiesbadener Militärspital befinden sich im Durchschnitt 12, im Weilburger 4, im Diezer 2 Kranken: zur Behandlung derselben ist für je ein Spital ein Arzt ausreichend, da-mehrere derselben nur zu unangenehmen Konflikten führen, wie Beispiele aus alter und neuer Zeit eriftireu, von anderen Widerwärtigkeiten und Unzuträglichkeiteu gar nicht zu reden. Die auf den täglichen Krankenbesuch verwendete Zeit beträgt im Durchschnitt weniger als eine Stunde, in seltenen Fällen (Sektionen) etwas mehr.
ad. 4. Das nicht einkgsernirte Militär kann ebensowenig separate ärztliche Behandlung ansprechen, wie andere Stände der Angestellten. Viele von dem nicht einkasernirten Militär, sogar Soldaten, wenden sich im Falle der Erkrankung au Civilärzte.
ad* 5. Die meisten der militär-ärztlichen Berichte sind nach eigener Anschauung und Belehrung kurz gefaßt und deshalb nicht zeitraubend.
Wenn nun für jede dieser Rubriken so wenig Zeit und Arbeitskraft erfordert wird, so könnte es scheinen, daß vielleicht doch alle (2-5) genannten Funktionen die Anstellung wenigstens eines Militärarztes rechtfertige. Allein nicht einmal für diese scheinbare Nothwendigkeit spricht eine klare, nicht zu widerlegende Thatsache. Nach dem Auszuge unserer Truppen im Sommer 1849 wurden die militär-ärztlichen Funktionen der in Diez und Weilburg zurückblcibeuden Truppen und Rekruten von den betreffenden Mediziualräthen neben ihren andern Obliegenheiten versehen; alle militär-ärztlichen Funktionen in Wiesbaden versah ein einziger junger Divisionsarzt, besorgte außerdem seine und seiner College» Privatpraris, verwandte viele Zeit zum Studireu und nichts desto weniger blieb ihm noch genug Zeit zur Erholung disponibel.
Wenn nun im Sommer 1849, und wie gesagt, zur vollsten Zufriedenheit der Oberen, die militär-ärztlichen Obliegenheiten in Wiesbaden kaum die Hälfte der Arbeitszeit eines Militär-Arztes erheischten, wie will und kann man, in Rücksicht auf unsern leeren Staatsbeutel, in Rücksicht der allgemeinen Verdammung aller Sine euren, wie sann- man es der Deputirtenkammer gegenüber, die nothgedruugen auf Ersparnisse in der Militärverwaltung dringt, und die Zahl der Militär-Aerzte auf 5 redu- zirt hatte, rechtfertigen, wenn man ohne Berücksich
tigung der allgemeinen Armuth und ohne Berücksichtigung der öffentlichen Stimme, immer und immer wieder Sinekuren schafft, ja den Ertrag derselben noch vermehrt, die den jungen Militär-Arzt in wissenschaftlicher Hinsicht und in seiner sonstigeu Thätigkeit erschlaffen, den älteren Militärarzt in beider Beziehung nicht heben, wie will man es rechtfertigen, daß man für Belegung der militär-ärztlichen Funktionen, die nicht einmal die ganze Thätigkeit eines Mannes erfordern, deren vier — sage und schreibe vier — Militär-Aerzte anstellt.
Nicht aus persönlichem Neid, sondern einerseits auS Haß gegen alle Parade- u nd Sinekures-Stellen, andererseits aus Liebe für das Volk, das solche Stellen und deren Zahlung verdammt, stelle ich daher die Behauptung auf: Wir bedürfen für unsere kleinlichen Verhältnisse in Nassau, bei dem foMestehendeu Institut der Civilärzte gar keine Militärärztestellen in Friedens- zeitcn; in jeder Garnison finden sich Civilärzte genug, welche zur Ausübung der mititârärztl. Diensten Kenntnisse, Fertigkeiten und Zeit haben, welche diese Functionen ebenso pünktlich und gewissenhaft ausführen, wie ihre civilen Obliegenheiten, die beauftragt mit diesen Obliegenheiten denselben Gehorsam der Militärgewalt leisten, den sie auch auf Requisition der Civilgewalt der letzteren leisten. Würden so einem Wiesbadener Civilarzt 200 fl. jedem mit diesem in Biebrich, Diez, Weilburg beauftragten Civilarzt 100 fl. Gratifikation oder wie' man die Bezahlung nennen will, für gleichzeitige Besorgung der ärztlichen Functionen beim Militär gegeben, so würde statt der seitherigen Besoldung der Militärärzte von über 8000 fl. und der projectirten künftigen von 9000 fl. nur ein Aufwand von 500 fl. nöthig sein, daher und ohne Nachtheil des Dienstes über 7000 fl. durch Abschaffung der Militärarztstellen ohne Abschaffung der militarärzt- lichen Dienstobliegenheiten beim Militär.erspart werden.
Vielleicht jedoch könnte Mancher wähnen, daß, im Falle die Militärarztstellen abgeschafft wurden, man im Mangel sei bei ausbrechendem Krieg und daß Vie Berücksichtigung des letzteren auch die BecbeHaltung des militärärztlichen Instituts im Frieden bedingen. Allein auch diese Furcht ist unbegründet und spricht dieser auch nicht gegen die Abschaffung. Die militärârztl. Functionen im Krieg sind nämlich keine andern, als die im Frieden; die Gewandheit in chirurgischen Operationen aber zeichnet die Militärärzte nicht aus vor den Civilärzten, denn ist der Friedenszustand für den Militärarzt eine Vorbildung für den Krieg, so hat der Militärarzt — wenn ihm nicht eine umfangreiche Privatpraris zu Gebote steht — dem oben Mitgetheilten zu Folge weniger Gelegenheit zum Operiren und hierdurch zu der erlangenden Gewandheit als die meisten Civilärzte; die letzteren würden sich daher in qualitativer Beziehung eher eignen zu Kriegsärzten, als
unsere Friedeusärzte, deren Privatpraris ihnen bi es Vorbildung nicht gewährt. — Ist im Vorhergehenden bewiesen, daß die Militärärzte im Friedenszustande durchaus sich nicht besser qualifiziren zu Militärärzten im Kriege,, so wäre die weitere und letzte Frage diese, ob auch Naffau im Falle eines ausbrechenden Krieges über eine hinreichende Zahl von aus dem Civilstand zu entnehmenden Aerzten disponiren könne. Bekanntlich herrscht in Nassau eine Uebervölkerung von Aerzten und ist auch vorläufig eine starke Verminderung derselben nicht zu hoffen und nicht zu fürchten. Der Entwurf für die Militärorganisation erfordert aber für den Friedenszustand 8 Aerzte, im Falle eines auS- brechenden Krieges gewiß 6 mehr; diese 14 könnten aber ohne Nachtheil aus den über 100 zählenden Ci- vilärzteu beim Ausbruch und während der Dauer deS Krieges entommen werden, und zwar sogar ohne A n Wendung von Gewaltmaßregeln. Als nämlich im Jahre 1848 vier Candidaten der Medizin zu Divisionsärzten ernannt wurden, beklagten sich viele ältere Aerzte, daß man nicht zuvor eine öffentliche Aufforderung hat ergehen lassen; man sah hierin nur ein Umgehen der freien Meldungen. Als ferner beim Auszug der Truppen nach Baden im Sommer 1849 vier andere junge Aerzte aufgefordert wurden, als Civilärzte und gegen Empfang von Diäten, den wahrscheinlich kurz dauernden Feldzug mitzumachen, erklärten sich diese sofort bereit zu diesem willkommenen Anerbieten. Der trostlose Zustand aber, in dein sich ein großer Theil der Nassauer Aerzte befindet, und der Eifer zur Bereicherung der Kenntnisse und Fertigkeiten, der einen andern Theil beseelt, läßt erwarten, daß die freiwilli- gen Anmeldungen der Civilärzte bei ausbrechendem Kriege nicht zu klein, sondern eher zu groß sein werden.
^ürde jedoch auch gar keine freiwillige Anmeldungen erfolgen, so besteht noch immer daS Gesetz in Kraft, wonach daS Ministerium bei auSbrechen- dem Krieg die Medicinalaccesfisten dem Militär als Militärärzte beigeben kann. Wollte man noch weiter durch ein Gesetz, die Caudidateu der Medicin von dem einjähr, militärischen Uebungscursus dispensiren, sie dagegen bei ausbrechendem Krieg zum Eintritt in das Militär als Militärärzte bis zu ihrem 30. Jahre verbindlich machen, wie man bereits einen unsrer Militärärzte vom Soldaten zum Divisionsarzt avanciren ließ, so wird man nie über Mangel an Militärärzten zu klagen haben.
Ist der hiermit angeregte nud mit Gründen und Thatsachen unterstützte Plan um Aufhebung des mili- tärürztlichen Instituts in Friedenszeiten wichtig genug, öffentlich discutirt zu werden, so darf man von der Militärbehörde erwarten, daß sie, indem sie die Beibehaltung des Instituts im Entwurf ausspricht, auch Gründe hat, die für Beibehaltung sprechen und deren Veröffentlichung zur weiteren Discussion wünschenswerth, — gerechtfertig t erscheint.
Leben «nd Abenteuer des John Davys.
Von Alexander Dumas,
(Fortsetzung.)
Alle Cameraden erschienen auf dem Verdecke, selbst der ehrwürdige Staubow fand sich dort ein, den ich um die Erlaubniß gebeten hatte, ans Land zu gehen. Die Thränen traten mir in die Augen und ich schwankte einen Augenblick, aber auch nur einen Augenblick.
Ich sprang bald darauf aus Land und verlor dabei eines der Pistolen. Bob hob eS auf, reichte es mir und sagte:
„Herr Davys; Sie vertrauen nicht auf Bob, weil er nur ein gewöhnlicher Matrose ist, aber Sie haben Unrecht."
— „Wie so, Freund?"
„Ach, ich weiß es, daß Sie keines Liebeshandcls wegen ans Land gegangen sind."
— „Wer hat Dir das gesagt?"
„Niemand. In jedem Falle wissen Sie, daß Bob Ihnen zn jeder Zeit mit Leib und Seele, im Leben und Tod zu Diensten steht."
— „Ich danke, Bob. Du hast errathen, was mich an das Land führt. Wenn morgen früh weder Burke noch ich auf das Schiff zurückgekehrt sind, so jage James er möge ein Boot nehmen und komm mit ihm auf den
Gottesacker von Galata. Dort werdet Ihr wohl Näheres über uns erfahren."
„Ja, ja," murmelte Bob, „es ist so, wie ich cs gedacht habe. Sie sind mein Vorgesetzter und ich habe ; nicht das Recht, Ihnen eine Bemerkung zu machen, ' aber einen Rath darf ich Ihnen wohl geben: nehmen Sie sich vor diesem Menschen in Acht!"
— „Ich danke, Bob, ich werde auf meiner Hut sein; nun aber Freund, auf Deine Ehre, fein Wort!"
„Verlassen Sie sich auf mich."
Ich reichte ihm die Hand und er küßte sie, ehe ich es verhindern konnte. Dann drückte ich ihm noch einige Goldstücke in die Hand und er kehrte mit der Barke zu dem Schiffe zurück.
VIII.
« Ich ging nach dem Gottesacker von Galata und brauchte nicht lange nach meinem Manne zu suchen. I Ich trat sogleich auf ihn zu und sagte:
„Was ich will, das haben Sie bereits errathen, wie die Blässe Ihres Gesichtes verräth; doch will ich : eS Ihnen auch sagen. Sie haben den Stock gegen mich erhoben, wie gegen einen Hund oder einen Sclaven und ' dies ist eine Beleidigung, die nur mit dem Tode ge° ; straft werden kann. Sie haben Ihren Degen, ich habe - den meinigen; vertheidigen Sie sich."
— „Aber Sie vergessen, Herr Davys, daß die Gesetze der Militärdisciplin einem Midshipmau verbieten, sich mit einem Lieutenant zu schlagen."
„Ja, Herr Burke," antwortete ich, „aber Sie verbieten einem Lieutenant nicht, sich mit einem Midship- man zu schlagen. Sie befinden sich also ganz in Ihrem Rechte und weiter braucht es nichts. Ueber den Gesetzen ter Militärdisciplin stehen die Gesetze der Ehre, denen alle andere weichen müssen. Vertheidigen Sie sich."
— „Aber bedenken Sie, der AuSgang dieses Duells möge sein, welcher er wolle, er kann Ihnen nur nachtheilig sein; also bestehen Sie nicht länger darauf und lassen Sie mich gehen."
Er machte eine Bewegung, ich streckte den Arm aus.
„Ich danke Ihnen für die Bemerkung, aber sie ist nutzlos. Das Ereigniß, für welches ich Genugthuung fordere, ist bereits seit einem Monate geschehen, ich habe also Zeit genug gehabt, darüber nachzudenken. Ich bin einig mit mir. Vertheidigen Sie sich."
„Noch einmal," sagte Burke mit fast ganz ver- ändeter Stimme, „ich muß Sie darauf aufmerksam machen, daß von dem Augenblicke an, da Sie den Dege» aus der Scheide ziehen, Ihre Laufbahn vollendet und Ihr Leben in Gefahr ist. Was wollen Sie dann an. fangen."