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^ ^^ Wiesbaden. Freitag, 8. Februar 1^50^

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ows. Das Institut der Militärärzte nach dem Entwurf der Militärorganisation.

I.

Seither waren bei dem nassauischen Militär in Frikdenszeiten 8 Militärärzte angestellt, nämlich ein Oberstaabsarzt, 2 Regiments-, 2 Bataillons- und 3 Divisionsärzte; bei dem Ausmarsch nach Baden wurde die jahl um 1 Bataillons- und 1 Divisionsarzt ver­mehrt. Der Entwurf der neuen Militärorganisation nimmt deren für den Friedeuszustand wieder 8 in Aus­sicht, natürlich wieder 1 Oberstaabsarzt, 2 Regiments- und 5 Bataillonsärzte.

Es unterliegt keinem Zweifel, daß die angegebene Zahl Militärärzte für den Kriegszustand kaum aus- reichen dürfte; eine andere Frage aber ist diese, ob die angegebene Zahl nicht viel zu hoch f üi den Frieden ist, oder vielmehr, ob wir urcht für den Friedenszustand alle entbehren können. Ich weiß zwar recht wohl, daß gewisse Leute über die von der Kammer beantragte Vermin­derung der Militärärzte auf fünf tagtäglich in hohen und niederen Kreisen zu hören sind, wie sie in dünkel­hafter Selbstüberschätzung über die Menge, Wichtigkeit und Schwierigkeit der militärärztlichen Funktionen re* nommiren und nicht laut genug über die ineompetente Anmaßung und Dummheit der Kammer raisonniren können. Schreiber dieses hält sich jedenfalls als Arzt und vertraut mit den militärischen Funktionen und Nichtfunktionen für kompetent, in dieser der Sache, der Kosten und der Folgen nach wichtigen Angelegen­heit ein Wort mitzusprechen, sucht aber seine Verthei­digung nicht, wie unsere Gegner, in Schlag- und Kunstworten, die nur Effekt machen bei Solchen, die nichts von der Sache verstehen, sondern Zucht ferne Vertheidigung in der Sache selbst, in Thatsachen. In­dem ich mich nun auf diesen Standpunkt stelle, wer­den die Gegner unsrer Ansichten gebeten, auch diesen Standpunkt anuchmen zu wollen. Jedoch bedauere lch einigermaßen, in Folgendem vielleicht für empsindliche und eingebildete Leute unangenehme Eröffnungen ma­chen zu müssen, doch mag mir zur Rechtfertigung und Entschuldigung dienen, daß ich jene Eröffnung nicht um der Personen, sondern nur der Sache wegen, die ich in Folgendem vertrete, an Beweises statt anführe.

Betrachten wir die militärärztlichen Funktionen in Unebenheiten der Dualität und Quantität nach, so beschränken sie sich auf

1) die Rekrutirungsrcise, die eine Person 34 Monate lang beschäftigt;

2) auf die Untersuchung der eingerückten Rekruten und deren Revaccination;

3) auf die Behandlung der Spitalkranken;

4) auf die Behandlung der außer der Caserne woh- nenden Unteroffiziers und höheren Militärs;

5) auf Erstattung von Berichten und Gutachten.

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O Die Vermählung.

Wie eilen die dunkelen Wolken so schnell

Dahin durch die nächtlichen Räume!

Des Sturmes Getöse, bald dumpf und bald hell, Schreckt auf sic, daß keine sich säume.

Sie eilen wohl über ein trauriges Land;

Es raucht noch vom Blute der Boden.

Und Horch! selbst vom Sturm werden seufzend genannt Die Namen erschlagener Todten !

Da schweiget der Wind, wie von Geistern gebannt;

Und bleich und mit frostigem Scheine

Hervor blitzt der Mond aus dem düst'ren Gewand Aus Gräber und Todtengebeine.

Was wandelt, umschwirrt von den Schauern der Nacht, Vorbei an den Hügeln so leise?

Das ist wohl ein Geist, dem nicht Ruhe gebracht

Der Tod nach der irdischen Reise.

Es schwebet an Kreuzern und Blumen vorbei

, Bis hin zur entlegensten Stätte.

Ha, grub nicht den Kämpfern die Tyrannei

Im Winkel dort einsam ihr Bette!

Es ist nicht in Abrede zu stellen, daß Civilärzte die Kenntnisse besitzen, um jene Funktio­nen zu verrichten: denn wenn ein unmittelbar nach absolvirtem Eramen zum Divisionsarzt ernannter junger Mann jene Funktionen erfüllen kann, ja be­kanntlich zur vollsten Zufriedenheit seiner Obern er­füllt hat, so werden noch um so mehr Aerzte, die jahrelang die Praxis ausgeübt haben, auch die Fähig­keit besitzen, jene Funktionen auszuführen; die sub 1 genannten sind aber ebensowenig eigenthümlicher Art, daß sie ein Civilarzt nicht ausführen könnte, denn be­kanntlich ist bei der alljährlichen Rekrutirung auch ein Civilarzt vom Staate aus beauftragt. Sollte nun ein dem Rekrutirungsrath beigegebener Civilarzt jene Kenntnisse nicht besitzen, so dürfte der Staat denselben nicht mit dieser Funktion beauftragen; beauftragt er einen' solchen aber, so gesteht auch der Staat dem Ci­vilarzt die Kenntniß der sub. 1 genannten und daher auch der sub. 2 und 5 benannten militär-ärztlichen Funktionen zu. Daß aber jeder Civilarzt auch die sub. 3 und 4 genannten Dienstverrichtungen kennt und verrichten kann, ist auch dem schwächsten Verstand ein­leuchtend, wenn er nur weiß, daß Soldaten keine an­dere Krankheiten haben, als andere Menschenkinder auch. Mit Darlegung dieses unseres Beweises müs­sen wir aber noch einen oft und zum Ekel vorgebrach­ten Einwand beleuchten, denjenigen, daß zur Ausübung jener Funktionen eine nur durch langjährige Hebung zu erwerbende Gewandtheit gehöre. Als Entgegnung kann ich nur auf das oben Mitgetheilte verweisen, daß sogar ein angehender Militärarzt, der sich nicht einmal durch privatärztliche Thätigkeit vorgebildet hatte, jene Gewandtheit besaß; als Entgegnung theilen wir mit, daß mehrere und bescheidene, junge Militärärzte jene Gewandtheit in 12 Tagen erworben zu haben ver­sicherten. Wenn jedoch Andere längere Zeit und Jahre dazu nöthig gehabt zu haben vorgeben, so scheint uns dieses entweder in Uebertreibung oder in persönlichen Eigenthümlichkeiten, die ja doch die Regel nicht aus- machen, zu liegen Hebe ich andere Gegenbeweise und aus Rücksicht, um manche Personen nicht zu ver­letzen, nicht hervor, so leisten jedoch unsere Gegner einen uns und dem Staatsbeutel dankbaren Dienst, wenn sie den Nachweis durch spezielleres Eingehen in die Sache liefern, daß wirklich zur Ausübung jener militär-ärztlichen Obliegenheiten Kenntnisse und Fertig­keiten erfordert werden, die ein Civilarzt nicht inne hat und die er sich auch nicht in kürzester Zeit zu eigen machen kann.

Nachdem ich somit und bis zur Erwiederung un­serer Gegner den Beweis geführt zu haben glaube, daß die militär-ärztlichen Funktionen auch ein Civilarzt führen kann, bleibt noch der Beweis übrig, ob die Quantität der militär-ärztlichen Obliegenheiten ein so großes und kostspieliges Personal erfordert.

Bereits oben wurde mitgetheilt, daß die Nekruti- rungsarbeiten auch von Civilärzten die allerdings

Da schlummert ein Jüngling so, kräftig und schön,

Im Herzen drei klaffende Wunden.

Er hatte die Freiheit, im Geiste geseh'n, Durch Kugeln derBrüder" gefunden.

Hier knieet sie nieder, die Schattengestalt

Und seufzet und stöhnet so traurig.

Es ächzen, gepeitscht von des Sturmes Gewalt, Die Ulmen des Kirchhoffs so schaurig!

Geliebter, Geliebter, wann wirst Du beim wach;

Wie lang soll mein Jammer Dich quälen?

Wann holst Du die Braut in das enge Gemach, Auf ewig sie Dir zu vermählen?

--Halt, wer da?"" schallt'ö barsch durch die Thore herein.

--Sie lauscht einem anderen Klange

Denn dumpf tönt's von unten:Geliebte mein, Das Bett ist bereit zum Empfange!"

Halt, wer da?"" Kein Wissen erwiedert den Laut;

Sie denkt ja der liebenden Worte.

Halt, wer da?"" Es knattert und rauschet nun laut Wie Waffengetös' von der Pforte.

wegen gleichheitlicher Behandlung nicht nach Aemter und Kreisen wechseln dürften verrichtet werden könnten. Die dreimonatliche Dauer der Rekrutirungs- Reise bedingt aber auch keine besondere Anstellung, da dieselben Arbeiten ohne Nachtheil und nach Aussage der Rekrutirungsärzte selbst, nach Art der preußischen Re- krutirungsweije, in 4 Wochen ausgeführt werden kön- nen. Da nun diefe vierwöchentliche Dienstarbeit keine Arbeit eines Jahres ist, so ergibt sich hieraus, daß jene D-enstarbeiten von den übrigen soll demnächst gesprochen werden keine fortlaufende Anstellung von Rekrutirungsärzten erfordern. Die überzählige Zahl von Civilärzten, die Rekrutirung im Herbst,' wo be­kanntlich durchschnittlich die wenigsten Kranken die ärzt- liche Thätigkeit ansprechen, die Bereitwilligkeit zu die­sem Geschäfte von Seiten der jüngeren und vielleicht auch mancher älteren Aerzte, die Thatsache, daß die hierzu nöthigen Kenntnisse und Fertigkeiten jeder, so­gar jüngerer Civilarzt denn sie kommen nicht dem­selben, wie den Schwaben, nach 40 Jahren besitzt, dieses und manches andere mag den Beweis liefern, daß die ärztlichen Rekrutirungsarbeiten auch Civilärz- ten nach Tagesgebühren, welche auch die Militär­ärzte außer ihrem Gehalt empfangen, übertragen wer­den können. Jedenfalls aber möge man diese wich­tigen Funktionen nicht solchen Aerzten übertragen, welche die Folgen einer Schmier-Cur als allgemeine Flechten ausgeben, die ohne Verständniß der Stethoskops Leute mit breitem Brustkorb deshalb für brustgesund glau­ben, obgleich sie die bestimmtesten Zeichen von Zehrung in sich tragen, die Leute mit engem Brustkorb, doch übrigens sonst gesund und kräftig, dispensiern, die Herzklopfen, in Folge von Herzklappenfehlern, für mo­mentane Gemüthsaffektionen, für Furcht und Angst vor den hohen Herren halten--man möge bei tiefe ui wichtigen Geschäft mehr auf die Qualifikation des Arztes, nicht auf den (Militär-oder Civil-) Stand, nicht auf Alter und bergt Dinge mehr sehen, die für sich allein keinen als Rekrutirungsarzt qualisiziren.

DerrèschlsnD.

4- Don der Lahn. Der 1. Januar des JahreS 1850 ist für die nassauischen Lehrer zum 1. April ge. worden. Das Schulblatt brachte uns in Nro. 16 vom vorigen Jahre die Nachricht, daß nach den Beschlüssen der Deputirteuversammlung bei der zweiten Lesung des Gesetzes über die Organisation der Centralverwaltung das Schulcollegium zu bestehen habeaus einem tech­nischen Referenten und drei Mitgliedern, von welchen eines das Gelehrtenschulwesen, eines das Realschulwesen, eines das Volksschulwesen vertrete, und welche aus der Zahl der in den betreffenden Fächern angestellten Lehrer entnommen werden sollten."

Ein Blitz und ein Schlag und ein Seufzer am Grab!

Die Kugel, sie hat nicht gefehlet.

Die Braut steigt nun bald in die Kammer hinab;

Sie sind sich auf ewig vermählet.

W. H.

Leben und Abenteuer des John Davys.

Bon Alexander Dumas.

(Fortsetzung.)

VII.

Unsere eigene Lage war keineswegs eine erfreuliche. Erstlich befanden wir uns alle drei um Mitternacht ohne Erlaubniß nicht auf dem Schiffe, zweitens hatten wir von Galata bis Tophana an dem Meeresufer hinzugeheN, wo die Hunde in Schaaren herumzieben, und drittens konnte ich nicht vergessen, daß ein Mahomedaner, ein vornehmer Mahomedaner gemordet worden war. Wir erreichten glücklich die Stelle, wo Bob und James ihr Boot gelassen hatten. James stieg zuerst hinein, ich folgte, Bob deckte den Rücken. Es war eine wunder­volle Nacht; wir ruderten rasch auf unser Schiff zu. Als wir noch etwa dreißig Schritte davon entfernt waren, rief uns die Wache an und fragte, wer wir wären. Wir nannten uns, erhielten aber die Weisung, vom Schiffe fortzurudern.