„ {Freiheit und Recht!"
Wiesbaden. Freitag, 2 Februar
1849
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1. Eisen Industrie.
^ Katzenellnbogen, Ende Jan. Das Fundament aller Freiheit ist die Jndustiie. Pflicht des Staates ist es, die Freiheit in ihrem Fortschritte kräftig zu unter- stützen und zu befestigen. Diese Befestigung wurzelt in dem Nationalwohlüande — ohne eine allseitig gegliederte Industrie ist derselbe nicht denkbar. Mit dem steigenden Nationalwoh'stande schreitet in gleichem Maße die Fortbildung der Freiheit voran: mit dem materiellen Fortschritte geht der geistige Hand in Hand. Wer sorgt für seine geistige Fortbildung, wer kümmert sich um das allgemeine oder spezielle Staatsleben, dem drückende Nahrungssorgen moralische Fesseln anlegen? Mit der Förderung des allgemeinen Verkehrs fördert daher der Staat seine höchsten Zwecke. Unsere Volkskammer wird mit Kraft und Ausdauer diese Staatszwecke verfolgen. — Aufgabe der Volköstimme ist es, die Kammer auf das Nöthige und Nothwendige hinzu- weisen.
Jetzt ist der Augenblick gekommen, die Stimme zu erheben für.die deutsche Gesammt- Industrie, besonders aber für die Eisen-Industrie — jetzt, wo es iu Frankfurt zur Entscheidung vorliegt: ob die deutsche Industrie durch Schutzzölle erhalten, erhoben — oder durch den Sieg des Freihandelssystems für ewige Zeiten zu Grabe getragen werden soll.
Auch in unserem Nassau schwebt die Entscheidungsfrage: ob die Organisation der Verwaltung auf freier Grundlage ruhen, oder sich in mittelalterlichem Geleise langsam zur Bahre hinschleppen muß.
Schon sc't einer Reihe von Jahren klagen wir Deutsche über den gedrückten Zustand unseres Bergbaues, namentlich des Eisensteinbergbaues und des ba' mit zusammenhängenden Essenhüttenbetriebes. Die verschiedenartigsten, vergeblichsten Schritte wurden bei den einzelnen Regierungen des deutschen Zollvereins versucht, eine Aenderung zu bewirken und unS gegen das Ueberflüthen des Auslands, namentlich Englands, zu schützen. Die Gründe eines solchen Schutzes wurden durch unsere geognostischen, wie industriellen Verhältnisse, England gegenüber, motivirt.
Ein Haupthinderniß für den Aufschwung des deutschen Bergbaues liegt aber auch in dem chaotischen Zustand unseres Bergrechtes. Dieser wichtige Theil der Bergbaukunde ist aus der rechten Rheinseite seit Jahrhunderten gänzlich zurückgeblieben, während das linke Rheinufer unter dem französischen Gesetze sich frei bewegt und entfaltet.
In Sayn, Siegen, Derg, Westphalen, Mark u. f. W. gilt eine Unzahl von Gcfttzen, die weder dem j tzi- gen Stand der Wisserschaft, noch dem sozialen Zustande der Gegenwart genügen. Die Bergordnungen von Katzenellnbogen, Sachsen, Kur-Köln, Berg, Cleve, Mark u. s. w. walten in ergötzlichem Gemenge und über ihnen subsidialisch das Landrecht. Kein Einge-
Offener weiß, was außerhalb seines Bezirkes Rechtens ist; Verwirrung, Verlust, Mißmuth sind die Folgen. Wahrend jenseils des Baches eine Fundgrube und zwei Maaßen einer Berechtsame vermessen werden, steckt man diesseits eine Fundgrube und 1200 Maaßen; oder verlangt das Fossil außerhalb der Grenzen einer Commune gegen jährlich vier Florin Rezeßgelder, während der Nachbar von derselben Feldesgröße einige Hundert Fl. bezahlen soll. Schurfscheine, Muthzettel, Fristungen, Conzessionen, Belehnungen, Zehnten, Sporteltar.n, Rezeß, Quatember und Fluß, Freikur- und Meßgelder, Hüttenzins, Wochencisen und Consorten, Betriebspläne und Berichte, Anschnitte, Jahresrechnungen, Instruktionen und Schemata aller Art bilden ein Verwaltungs- und Abgaben-Conglomerat, an welchem Kenner und Laien sich die Köpfe zeistoßen. Ueber einen kleinen Eisenstemgang, dessen Feld 100 Lachter lang, 7 breit und nicht 100 Thaler werth, berichtet das Bergamt, entwirft das Oberbergamt eine Belehnung, welche die Oberberghauptmannschaft im hohen Ministerium des Innern mit Brief und Siegel (unter Vorbehalt der Rechte eines Dritten) bestätigt, als gälte es ein Her- zogthum Sagan oder Geldern.
Die Uebel werden eingesehen, allein das reformatorische Gesetz kann nicht zur Geburt und Tause kommen! Bei verschiedenen Landtagen wurden Promemoria's ein- gereicht, aber wer vertrat in diesen Versammlungen von Städtern und Grundbesitzer die Intelligenz der Gewerbe? Wo sind die Sachverständigen, welche das Haus oder der Ausschuß eidlich^vor seinen Schranken vernommen?
In Schlcsien^ist der Eisenstein kein Regal: Rhein- preußen zahlt nur 5 pCt. des Reinertrages, Westphalen und Siegen 10 pCt. der Brutto-Einnahme und die Kosten, welche oft abermals 10 pCt. erreichen.
Wie hier, so steht es fast überall im übrigen Deutschlande. Wer bringt alle Sonderinteressen unter einen Hut? Nur der deutsche Bundesstaat kann eine breite, allgemeine Basis legen, indem er, der Mächtige, kleine veraltete Rechte zum Opfer bringt. Haben wir in ächter Weisheit Wildbann und Hörigkeit aufgehoben, Zeitpacht in Eigenthum verwandelt, so vollende man auch hier sein Werk. Der Knoten läßt sich leicht lösen: das Gefltz erkläre den Bergbau mündig und frei und stelle^denselbcn nur in polizeilicher Hinsicht unter Controlle; es übergebe den Eigenthümern den Grubenhaushalt und hebe ein Rechnungswesen auf, welches auf den Bcthcilgtcn schwer lastet. Staat und Gewerbe würden dadurch eine Menge Kosten und Besoldungen ersparen.
Damit alle mit gleichen Schultern tragen, belege man Gruben und Hütten mit einer angemessenen Gewerbesteuer. Eine solche Reform ist nöthig, soll bei reichen Erzlagern unser Gold nicht in Masse für Eisen, Blei rc. nach dem Auslande wandern.
Man lege Karsteu's Bergrecht bei einer vorzu- nehmenden Reform für das ganze Deutschland zu Grunde; die in selbem entwickelten Grundsätze haben
5 allgemeinen Anklang gefunden. Die Zeit drängt und . die Nothwendigkeit reift. Das Korn von der Spreu i zu sondern, möge bald die kräftige Hand mit der Wur- t felschaufel auf der Tenne erscheinen; Tausende werden - sie segnen und ein uraltes, ächtdeutsches Gewerbe wie- ? der blühen und erstarken.
: Ehe wir aber für das ganze einige Deutschland ein
allgemeines Bergrecht in Geltung haben, sollten die einzelnen Bergbautreibenden Staaten ihre vorhandenen Bergordnungen einer zeitgemäßen Revision unterwerfen, und die höchst nöthigen Aenderungen darnach ohne Ver-
1 zug kinführen.
I Nassau ist verhältnißmäßig daS erste Bergbautreibende Land der Erde: auf einem Flächenraum von 82 Quadratmeilen besitzt es über 2200 Gruben. Möge es in bergrechtlicher Hinsicht den übrigen deutschen Staaten mit längst gewünschtem Fortschritte voran- gehen.
Wir wollen uns bemühen, in Reihenfolge die einzelnen Punkte zu behandeln, welche den Anforderungen der Neuzeit gemäß eine Aenderung erheischen. Die Oeffentlichkeit wird das Für und Wider erwägen und die Gesetze mit der jetzigen Stellung unserer national-ökonomischen Zustande in Einklang bringen. Ein Fortschritt, ein Streben nach Vollkommenheit im Bürger- und Staatsleben ist nicht denkbar, wenn wir stets uns auf eine alte, dunkle, bestaubte Vergangenheit stützen wollen, worin man in Irrthümern und Gräueln aller Art gefangen lag.
In Zur Organifationsfrage des 9taf* säuischen Medizinalweseus.
Von der Lahn, 21. Januar. Unsere Medizinal- Verfassung wird bekanntlch von vielen Leuten für etwas sehr Gediegenes, Einziges in ihrer Art und ungemein gelungenes Werk betrachtet. Daß sie für diejenigen, welche nach ein- bis zweijährigem Dienste Medizinal- räthe wurden, recht angenehme Eigenschaften hatte, steht nicht zu bezweifeln, daß sie sich aber im Allgemeinen, während ihres nun 30jährigen Bestehens als eine bü- rokratische Mißgeburt erwiesen hat, davon ist jeder klarer Blickende, der nicht lediglich auf den Batzen sieht, längst überzeugt. Daß aber bei dieser unbezweifelt vorhandenen Ueberzeugung der entschiedensten Mangelhaftigkeit unseres Medizinalwesens die Aerzte (eS trifft dies namentlich die jüngeren), eine so geringe Theilnahme bewähren und so wenig Lebenszeichen von sich geben im Augenblick der bevorstehenden Organisation, ist zwar zu bedauern, wie ihr li tzter Correspondent über Medizinal-Reform ganz richtig bemerkt, hat aber seinen Grund weder in Zufriedenheit mit dem Bestehenden, noch weniger in der Hoffnung, daß von Vielen des bisherigen bürokratischen Vorstandes des Medizinalwe- sens etwas zu erwarten stehe, sondern lediglich in der
Kassandra.
(Aus August V. Platens „Gedichten")
Deinem Loos fei'» Klagen geweiht. Europa!
Aus dem Unheil schleudert in neues Schreckniß Dich ein Gott stets; ewig umsonst erflehst du Frieden und Freiheit!
Kaum versank allmählig, im «ragen Zeitlauf, Jener Zwingburg südlicher Bau zu Trümmern, Wo des Weltherrn Zepter dem Inquisitor
Schürte den Holzstoß:
Sieh, da keimt schon, unter dem Hauch des Nordpols, Frischen Unheils wuchernder Same leiö aus: Hoch als Giftbaum ragt in der Luft bereits dieß Riesige Scheusal!
Selbst dem Beil fruchtloser Begeisterung trotzt
Dieser Stamm, der Alles erdrückt, und keiner Wolke, weh uns, rettender Blitz zerschmettert Wipfel und Ast ihm!
Ketten drâu'n, wie nie sie geklirrt, der Menschheit Bangen Hals zuschnürend, und parricidisch Reiht im Weltlauf mächtiger Ungeheuer sich
Frevler an Frevler!
Noch einmal, wre's kündet die alte Fabel, Ueber'm Haus blutgieriger Tantaliden Sein Gespann rückwärts mit Entsetzen lenkend, Schaudert Apollo!
Zwar der Hahn kräht; aber er weckt die Welt nicht! Selbst des Einhorns Stachel vielleicht zersplittert; Adler Deutschlands, doppelter, kreise wachsam, Schärfe die Klau'n dir!
Gesetzentwurf, die Einführung des mündlichen und öffentlichen Strafverfahrens mit Schwurgerichten betreffend. Bearbeitet von dem engereu Ausschuß. (Jung II., Hehncr », Naht.)
(Fortsetzung.)
Art. 27. Zum Zwecke der Bestimmung der Ersatzgeschwornen, welche im Falle des Ausbleibens, der Entfernung oder der Verhinderung der Hauptgeschwornen für diese das Gcfckwvrneuamt zu versehen haben, werden im Amte Wiesbaden von dem Wahlausschüsse außer den zu erwählenden Hauptgeschwornen noch 20 Er- fotzgeschworue aus den in den einzelnen Gemeinden gewählten Candidaten zum Gcschwvrncnamte nach absoluter Stimmenmehrheit erwählt und die Liste derselben vom
Justizamte Wiesbaden dem Hofzcrichte gleichzeitig mit der Liste der Hanptgeschworuen ci »gesendet.
Zur Bestimmung der Ersaygeschworren für das Ge- schornengcricht in Dillenburg wirD vom Amte Herborn eine Liste der Candidate» zum Geschwornenamte in den Gemeinden Herborn, Burg und Herbvrn-Seelbach ausgestellt und dem Justizamte zu Dillenburg mitgetheilt, welches aus dieser Liste und aus den Listen der Candidatcu der Gemeinden Dillenburg, Donsbach, Eibach, Frohnhausen, Haigcr, Manderbach, Nanzenbach,' Niederscheld, Oberscheld und Sechshelden ein Verzeichniß auf- zustellen hat. Nack Aufstellung dieses Verzeichnisses hat das Justizamt Dillenburg die Bürgermeister und beziehungsweise die erforderliche Anzahl von Gemeindcräthen aus den genannten Gemeinden der Aemter Herborn und Dillenburg zu einer Versammlung einzuladen, zu welcher der Termin vor den Terminen der Auswahl der Haupt- gelckwvrnen aus den Candidatcu in den Aemtern Dillenburg und Herborn anberaumt werden muß. Aus den |o vvrgcladenen Bürgermeistern und Gemeindcräthen wird ein Wahlausschuß in Gemäßheit der in den Artikeln 20, 21, 22 enthaltenen Bestimmungen gebildet, welcher aus dem von dem Justizamte Dillenburg aufgestc.iten und ihm mitgetheilten Verzeichniß 20 Ersatzgeschworne nach absoluter Stimmeiunehrheit zu wählen hat, welche bei der demnächstigen Wahl zu Hauptgeschwornen in den Aemtern Dillenburg und Herborn nicht mehr zu diesem Amte gewählt werden können.