mration der Geistlichen für den Religionsunterricht an den höheren Lehranstalten betreffend.
Aus Anlaß des Beschlusses der Abgeordneten, die seither aus dem Eentralstudienfond für die Ertheilung des Religionsunterrichts an den höheren Lehranstalten bezahlten Remunerationen fernerhin nicht mehr zu bewilligen, haben Wir bei Herzogs. Landesregierung zu begründen gesucht, daß die katholische Kirche einen rechtlichen Anspruch auf Honorirung der Religionslehrer an deu höheren Lehranstalten habe, insofern dem Centralstudienfonds — freilich gegen die jedem Religionstheile sein Schulvermögen sichernden Bestimmungen des west- phälischen Friedens und des ReichsdeputationShanpt- schlusses vom 25. Febr. 1803 §. 63 — alle katholischen Schnifonds verleibt worden, damit also auch die Verbindlichkeit zu allen Leistungen, welche die katholischen Schulfonds prâstilt hatten, erwachsen sei; und daß eventualiter der Domänenfiiscns auf den Grund des §. 35 des vorerwähnten Reichsdeputationshauptschlusses die fraglichen Remunerationen (aus dem säcularisirten Kir- chenvermögen) bestreiten müsse.
Hierauf ist Uns mittelst des rubr. Schreibens unter Andern, zufolge hoher Ministerialresolution vom 29. Novbr. v. I. eröffnet worden, daß die Frage, ob der Religionsunterricht an den oberen Classen der Gymnasien für die Folge in der dermalen eingeführten Weise fort- zubestehen habe, bei der bevorstehenden Reorganisation des Schulwesens, insbesondere bei Feststellung des Lehrplans demnächst in nähere Erwägung gezogen werden solle; es sei jedoch unter den vorliegenden Verhältnissen genehmigt worden, daß die Ertheilung des Unten ichts in den oberen Gymnasialklassen voi lausig, soweit thun- lich, den dazu geeigneten Gymnasiallehrern übertragen werde; hiernach seien die Dirigenten der Gelehrtenschulen sachgemäß instruirt worden.
Da bekanntlich die weltliche Behörde selbst nach den landesherrlichen Edicten vom 16. und 31. August 1803 in Betreff der Gränzen zwischen der landesherrlichen und bischöflichen Gewalt und ganz abgesehen von dem Gesetze über die Grundrechte des deutschen Volkes §. 17 und 23. keinerlei Competenz zu Verfügungen über die Er- theilung des katholischen Religionsunterrichts besitzt, und namentlich nicht befugt ist, zur Verwaltung des öffentlichen kirchlichen Lehramts die erforderliche Autorisation zu ertheilen; so ist nicht wohl zu bezweifeln, daß der Herr Direktor und die Herren Lehrer am Gymnasium zu Hadamar, auf welches die Ministerialresolution sich vorzugsweise bezieht, durch die ergangene Jnstruirung, unter welcher nichts Anderes als eine Einleitung zur Uebertragung des Religionsunterrichts an weltliche Gymnasiallehrer verstanden werden kann, zu der Ansicht veranlaßt werden, als sei diese Maßregel auf Unser Betreiben und im Einverständnisse mit Uns beschlossen worden.
Es ist dieses jedoch nicht im Entferntesten der Fall; im Gegentheile steht dieselbe im direktesten Widersprüche mit Unsern Intentionen, und werden Wir niemals einem Gymnasiallehrer das Ansinnen stellen oder die Ermächtigung erhellen, den katholischen Gymnasiasten den öffentlichen Religionsunterrichts zu ertheilen, was ihrem Wirkungskreise offenbar ganz fremd ist.
"Da Wir allen Grund haben, den größten Werth darauf zu legen, daß über das Sachverbältniß und diese unsere Entschließung bei dem Herrn Direktor und den tatholischen Herren Lehrern des Gymnasiums kein Zweifel obwalte; so beauftragen Wir Sie, gegenwärtiges Rescript, denselben amtlich mitzutheilen, und wie geschehen anher zu berichten.
L-mburg, den 19. Januar 1849.
Bronne r.
vdt. Zaun.
Wir überlassen das Urtheil über dieses Veto des Doincapitkls gegen einen Regierungsbeschluß, sowie über den bis daher neuen Geschäftsweg — vom Ordinariat an den Pfarrer und von diesem an die Gymnasia'- lehrer — dem Publikum, und fragen nur, w m sollen und werden die Dirigenten und Lehrer in diesem Con- flikte Folge leisten, der Regierung oder der bischöflichen Behörde? — Uebrigeus ist hier auf eine ebenso logische als praktische Weise der Tert behandelt, welcher sich in Nr. 15 des Nass. Zuschauers findet: „Die Zeit der Decreturen ist vorüber, selbst der Decreturen, welche zufolge freigewählter Commissionen gegeben sind. Hier steht eine Bevölkerung von 2—300,000 Katholiken mit ihrem Bischöfe und Clerus. Gebt nun Verordnungen, die dem einmüthigen Willen dieser widerstreiten und macht euch gerüstet auf die Folgen."
Köln, 27. Jan. In Erfurt hat trotz des Belagerungszustandes, und obgleich die Urwähler sich nur in kleiner Zahl (höchstens zu 10 Personen) versammeln und besprechen dursten, die Demokratie ihre Gegner vollständig aus dem Felde geschlagen — dies geben selbst die ärgsten „Heul r"-Organe Berlins zu. Die heute aus der Mark Brandenburg weiter eingehenden Nachrichten lauten für die demokratische Partei viel günstiger, als irgend Jemand erwartet hätte. Aehnlich verhält es sich mit der Provinz Pommern. Cöslin hat unter 34 Wahlmännern 32 Demokraten, Colberg unter 38 Wahlmännern 34; in Wollin sind unter 17 Wahlmännern 15, welche das „liberale Comite" (im Gegensatz zu den Preußenvereinlern) ausgestellt hatte, durchgegangen; in Neustettin 12 entschiedene Liberale und 5 Conservative, i. c. Reactionärs. In Stargard gehören von 52 Wahlmännern 40 der „Linken" an; in Stolp sind sämmtliche 49 Wahlmänner Demokraten. Auf dem platten Lande sind meist „kleine Leute" gewählt worden.
Elbing hat, wie sich denken läßt, entschleden reaktionär gewählt. Die weitern Wahlberichte aus Schlesien bürgen dafür, daß die Majorität der Wahlmänner auf Seiten der Demokratie steht. In der Festung Pos n sind die „Schwarzweißen" Sieger geblieben. Krotoschin, Lissa, Kempen und mehrere andere posensche Städte haben vollständig im demokratischen Sinne gewählt. Das nämliche ist selbst in Rawicz der Fall gewesen, was doch früher als ein Hauptfitz der Reaction galt.
Düsseldorf, 27. Jan. In Folge Eindringens des Polizei-Inspektors v. Faloern in eine Versammlung der Wahlmänner haben mehrere Wahlmänner denselben bei dem königlichen Ober-Procurator denuncirt und seine Bestrafung verlangt. Auch der Regierung ist von dem Vorfälle unter dem Anheimgeben Anzeige gemacht worden, ob die fernere Amtsthätigkeit des Hrn. Polizei- Jnspectors noch rathsam sei. (D. Z.)
Berlin, 25. Jan. In allen vier größeren Wahlbezirken haben gestern Abend Versammlungen der Wahlmänner, behufs Vorbereitung der Deputirtenwahlen stattgefunden. Nur eine derselben hatte einen gemischten Charakter, nämlich die im Hotel de Nussie gehaltene des 2. Bezirks, in welchem die demokratische Partei nur eine schwache Majorität hat. Die übrigen drei Versammlungen trugen einen Polizeicharakter, waren aber jede von weit über 200 Wahlmännern besucht. Diese eine Thatsache thut also auf die schlagendste Werse die Wahrheit dar, daß die Wahlen hier ganz im Sinne der Oppositionspartei ausfallen werden, eine Wahrheit, die jetzt so handgreiflich ist, daß selbst Tante Voß sie heute Morgen eingesteht. Die Personenfrage ward in den Parteiversammlungen einstweilen ganz vertagt und ein Comite von 5 Wahlbezirken für jeden Bezirk ernannt, um gemeinschaftlich über die Vertheilung der Abgeordneten unter die einzelneu Bezirke zu berathen. Dagegen ward die Prinzipienfrage und namentlich das namentlich das Verhältniß der zu Wählenden zur octro- yirten Verfassung vielfach besprochen unv äußerte man sich durchschnittlich dahin, daß dieselbe für die neue Versammlung etwa das -in sollte, was der Camphau- seu'fche Entwurf für die Nationalversammlung war. Nur machte sich hierbei zwischen den einzelnen Bezirken der Unterschied bcmeikbar, daß diese Ansicht z. B. im dritten den entschiedener« Wahlmännem angehörte, während sie umgekehrt im vierten nur als ein aus Nützlichkeitsiücksichten angenommenes Amendement zu einem viel weiter gehenden Hauptvorschlage auf Nichtanerkennung der Verfassung auftrat. Uebe, Haupt ist dieser vierte Hauptbezirk der radikalste. Außer diesen allgemeinen Beschlüssen ward in der Veisammlung des ersten Wahlbezirks eine Petition der Wahlmännec an das Ministerium, um baldige Aufhebung des Belagerungszustandes beschlossen und eine Kommission mit Ausarbeitung derselben beauftragt. Die Vers^nunlun- gen der Wahlmänner werden übrigens zur gegenseitigen Besprechung und Einigung jeden Abend stattfinden. — Gewisse Kandidaturen, wie Waldeck, Jacoby, Temme, Berends, erscheinen schon jetzt ganz besichert. Neu auftauchende demokratische werden sich wohl erst bei den den in Berlin unausbleiblichen Nachwahlen geltend machen, und auch bei diesem Anlasse erst wird es einzelnen Interessen, die sich gern vertreten sehen möchten, gelingen, Einfluß auf die Wahlen zu üben.
Berlin, 26. Jan. Gestirn Abend versammelten sich unter dem Präsidium deS Dr. Walbeck die Wahlmänner des königsstädtischen Bezirkes; die Versammlung mußte sie jedoch auf Remonstration des betreffenden Nevier-Commiffars auflösen, kam aber, nach inzwischen erfolgter Anzeige bei d.r Behörde, nach Verlauf einer Viertelstunde wieder zusammen. (K. 3 )
Wien, 19. Januar. Reisende aus Ungarn berichten, daß vor wenigen Tagen in der Nähe des Bakonier- waldes diz Kaiserlichen mit den ungarnischen Truppen ein bedeutendes Gefecht hatten, wobei die unüberwindlichen Soldaten Windischgrätzö eine totale R cberlage erlitten — und gegen 4000 Mann einbüßten. Offiziell ist wie natürlich davon nichts verkündet worden.
(A.O.-Z.)
Wien, 23. Jan. Der sächsische Gesandte Baron Könneritz und der holländische Gesandte Baron Hekeern sind am kaiserlichen Hoflager angekommen. Fürst Schwarzenberg ist auS Wien noch Olmütz zurück gekehrt. — Nach einer Ministerial-Verordnung werden alle deutsch-katholischen Gemeinden in Oesterreich auf- gelös't.
Ungarn»
Ju Pesth sucht die Regierung noch fortwährend das tiefste Stillschweigen zu et halten über die Operationen der kaiserlichen Armee in Nieder-Ungarn. In Ofen sitzt indrssen eine kaiserlich-königliche militärischpotitisch-politische Zentral-Commission für solche, „die entweder gar nicht (!) od«r nur im minderen Grade" au der letzten Bewegung sich betheiligten; in Preßburg beginnen die Hinrichtungen nach dem bekannten Win- dischgrätz'schen Styl. Auch werden die Proklamationen nicht gespart, um die kaiserlichen Soldaten in der ungarischen Armee wieder zurückzulassen.
Trotzdem daß die Gegend zwischen Raab und Pesth in dem Besitz der Kaiserlichen ist, so waren die letztern doch fortwährend durch ungarische Husarenstreifkorps beunruhigt; alle Sendungen, die von Raab aus ins Hauptquartier gehen, können nur unter einer starken Bedeckung stattfinden. Die Belagerung Comorns ist
unter den jetzigen Umständen eine Sache der Unmög ltchkett gewvrdei^, da die Waag und die Donau im Fiuhjahre ihre Gewässer hier so weit ausgießen und die Gegend so sehr überfluten, daß die Festung, wie aus ^ hervorragt und von keiner Seite weder zu beschließen noch zugänglich ist. Auf den zugefroremn Morästen und Sümpfen um Comorn wie es heißt, das Ceunrnngökorps Batterien von schwerem Belagerungsgeschütz aufgeführt. Was wohl aüs büfn bei dem so plötzlich cingetreteuen Thau- wetter und der bannt verbundenen Ueberschwemmuna geworden sein mag? ' 9
Von der unqarnischen Grenze. Der F.M. Fürst zu Wlndlschgrätz hat neuerdings datirt Ofen 12. Jan. ftnc Proklamation er lassen, in welchen er allen unter den Befehlen der revolutionären Partei stehenden k. k. Truppen vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts Generalpardon veispricht, wenn sie sogleich zu der kais. Fahne zurüllkehren; den Oberoffizieren verspricht der Fnist für sie die Milde desKassers anzusprechen, nachdem g.' sich vor einer Militäruntersuchungskommission verantwortet haben werden. (Es muß schlecht für ihn stufen, wenn Windischgrätz die gebrochene „Fahnen- treur" begnadigen will.)
U r Ä & r r e ich.
Paris, 26. Jan. Der Ausschußbericht, welchen in der gestrigen Sitzung der Nationalversammlung Herr Grevy über den Rateau'schen Antrag auf Auflösung der constituireuden Versammlung erstatte, erklärt sich auf das E.ckschiedenste für die Verwerfung dieses Antrags. Der Bericht äußert sich in fast rauhem herauS- fordendem Tone über das Ansinnen, welches man an die Nationalversammlung stelle, sich zu trennen, ehe stalle organischen G.setze, welche sie noch zum Gegenstände ihre Thätigkeit zu machen beschlossen, zu Stande gebracht habe. Die Versammlung bestimmte die nächste Moi>tagssitzung für die Debatte über diesen Bericht.— Im Anfänge der heutigen Sißang wurden w eder von mehreren Mitgliedern, u. A. von dem Marschall Bn- geaud und dem General Baraguay d'Hillirr-, mit sehr zahlreichen Unterschriften veisehene, Petition-n für alsbaldige Auflösung der Nationalversammlung auf der Tribünt angezeigt. Nach Erledigung einiger Geschäfte von untergeordnetem Belang, nahm der Minister des Innern Hr. Leon Faucher das Wort: „Ich habe die Ehre, der Nationalversammlung einen Gesetzentwurf über die Clubs vorzulegen. Die Nationalversammlung hat bereits ein strenges Gesetz erlassen, um jene Excesse zu unterdrücken, über welche sich die öffentliche Meinung entrüstete; es wurden der Regierungsgewalt alle Re- pressivmittel, welche sie damals verlangte, bewilligt. Allein die Unzulänglichkeit dieses Gesetzes stellt sich nach einer sechsmonatlichen Probe mehr und mehr auf das Klarste heraus. Wir haben Alles, was mit den be, stehenden gesetzlichen Vorschriften zu thun möglich war gethan, um die Anarchisten zu entmuthigen und di guten Bürger zu beruhigen; die Mittel reichten nich aus; unsere Bemühungen waren vergeblich. Die Clubbs wenn sie aus dem einen Punkte geschlossen werden, wer den sie auf einem anderen wieder geöffnet. Es werden in ihnen ganz offen Lehren gepredigt, welche auf eine völlige Auflösung der Staatsgesellschaft hin gerichtet sind. Man predigt in ihnen Verachtung aller Gesetze, und die unwissenden Zuhörer haben nicht immer so viel richtige Einsicht, um den Irrlehren und den Verführungskürsten der Anarchisten zu widerstehen. Sind j ne Leute einmal durch die Clubbverhandlungen zu verkehrten Ansichten gebracht, dann werden sie zum Eintritte in offene und geheime Genossenschaften verleitet. Die Ciubbs sind die Werbeplätze und die Heerde der geheinien Gesellschaften; dort rrk.utiren sich die geheimen G sellschaften, anstatt daß diese, wie man doch erwartet hatte, durch die Gestattung solcher offenen Vereinigung beseitigt würden. (Rechts Beifall.) Eine regelmäßige Regie! ung ist nicht mößli$ bei dem Bestände der Clubbs. (Rechts: Sehr gut!) Der Convent selbst war dieser Ansicht, und er verfehlte nicht, einzuschreiten und die Clubbs zu verbieten. Und Sie werden nicht weniger thun können, als der Convent gethan kurze Zeit bevor er seine Gewalten in die Hände des Landes zurückgab. (Bewegung.) Wir verlangen also von Ihnen, Sie möchten geradezu erklären, daß die Clnbbs verboten seieu. Wir schlagen Ihnen vor, diese Anstalten selbst zu zerstören. Es ist nicht möglich, die Unordnung in geordneter Form zu bringen. Wir greisen das Uebel an seiner Wurzel an. Die Ordnung wird dabei gewinnen, ohne daß die Freiheit irgend etwas dabei verliert. Denn was kann man mehr verlangen als das Versainlnlungsrecht, das Associationsrecht und die Preß- freih:it? Alle wahren Freunde der Friiheit und einer regelmäßigen Regierung erkennen übereinstimmend die Gefahr der Clubbs an. Bürger! Sie haben die Erneute am 15. Mai, die Empörung im Juni besiegt; es bleibt nun noch übrig, dieselbe zu entwaffnen!" Der Minister verliest hierauf den Gesetzentwurf, welcher verfügt: „Die Clubbs sind verboten. Als Clubb wird betrachtet jeder Verein, der selbst in nicht regelmäßigen Zwischenräumen seine Veisammlnngen hält zu Verhandlungen über die politischen Angelegenheiten." Nach den weiteren Bestimmungen des Gesetzentwurfs sollen mit einer Geldbuße von 100 bis zu 500 Frs. alle Die bestraft werden, welche Clubbs eröffnen oder ein Lokal zn diesem Behufe hergeben würden. Der Minister des Innern beantragt schleunige Berathung des Entwurfs. Hr. Gent: „Wir wußten wohl, daß man die Absicht habe