bet betreffenden jammern in der nach den frühern Wech!- gesetzen die BourgoiS sehr staik vertreten waren uns einen Widerwillen gegen die Einkommensteuer sehr natürlich erscheinen läßt. Was die Besteuerung der Ca- pitalisten anbelangt, so sind wir der Meinung, daß sie nur noch so lange fortbestehen möge, als auch uoch Grund-, H user- und Gewerbesteuer gehoben wird, daß sie jedoch später eingehen und alles freie Eigenthum gleichmäßig besteuert werden möge.
Da eS aus Gründen der Gerechtigkeit und der Moral geboten ist, daß die Vermögenden im Verhältniß ihrer Kräfte zu den Staatslasten beitragen und den Armen einen Theil der bisherigen Last abnehmen, wenn nicht die Kluft zwischen Neichen und Armen immer größer werden, und letztere der Verzweiflung in die Arme getrieben w rden sollen, wodurch natürlich die ruhige Entwickelung unserer vaterländischen Verhältnisse nicht nur gestört und ein mehr allgemeiner Wohlstand unmöglich gemacht, sondern auch den Grund zu den ge- fährlichsten und blutigsten Umstürzen gelegt wird, so bitten wir hohe Kammer, das bisherige Gesetz über Einkommensteuer sofort sistiren, dieselbe jedoch unter obigen Modifikationen baldmöglichst einführen und demnächst als einzige Steuer beibehalten zu wollen."
Nationalversammlung zu Frankfurt.
158. Sitzung.
Der §. 2 des Entwurfs vom Reichsoberhaupt, lautend: „Das Reichsoberhaupt führt den Titel: „Kaiser der Deutschen", ist mit 2i4 gegen 205 Stimmen angenommen worden.
r Im weitern Verlauf der Sitzung der verfassunggebenden Reichsversammlung wurden folgende §§. deS Entwurfs vom Reichsober- hanpt angenommn:
§. 3 Die Residenz deS Kaisers ist am Sitz der Re.chSregle- rnng. Wenigstens während der Dauer des Reichstages wird der Kaiser dort bleibend residiren. So oft sich der Kaiser nicht am Sitz der Reichsregierung befindet, muß einer der Reichsminister in seiner unmittelbaren Umgebung sein. Die Bestimmungen über den Sitz der Reichsregierung werden einem ReichSgesetz vorbehalten.
§. 4. Der Kaiser bezieht eine Civilliste, welche der Reichstag festsetzt. ,
Art. II. §. 5. Die Person deS Kaisers ist unverletzlich. Der Kaiser übt die ihm übertragene Gewalt durch verantwortliche von ihm ernannte Minister aus.
§. 6. Alle Regierungshandlungen des Kaisers bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung von wenigstens einem der Reichsminister, welcher dadurch die Verantwortung übernimmt.
Art. III. §. 7. Der Kaiser übt die völkerrechtliche Vertretung deS deutschen Reichs und der einzelnen deutschen Staaten aus. Er stellt die Reichsgesandten und die Consuln an und führt den diplomatischen Verkehr.
s [ §. 8. Der Kaiser erklärt Krieg und schließt Frieden.
9 . Der Kaiser schließt die Bündnisse und Verträge mit den auswärtigen Mächten ab, nnd zwar unter Mitwirkung des Reichstags, insoweit diese verfassungsmäßig Vorbehalte» ist.
§ . 10. Alle Verträge nicht rein privatrechtlichen Inhalts, welche deutsche Regierungen unter sich oder mit auswärtigen Rc aierungen abschließ.n, sind dem Kaiser zur Kenntnißnahme, und insofern daS ReichSintereffe dabei betheiligt ist, zur Bestätigung vorzulegen.
§ . 1 j. Der Kaiser beruft und schließt den Reichstag; er hat das Recht, das VolkShauö aufzulösen.
§ . 12. Der Kaiser hat das Recht des GesetzvorschlageS. Er übt die gesetzgebende Gewalt in Gemeinschaft mit dem Reichstage unter den verfassungsmäßigen Beschränkungen aus. Er verkündigt die Reichsgesetze und erläßt die zur Vollziehung derselben nöthigen Verordnungen.
13. In Strafsachen, welche zur Zuständigkeit des Reichsgerichts gehören, hat der Kaiser daS Recht der Begnadigung und Strafmilderung, so Ivie der Amnestirung. DaS Verbot der Einleitung oder Fortsetzung einer einwlnen Untersuchung kann der Kaiser nur mit Zustimmung des Reichstages erlassen. Zu Gunsten eines wegen seiner Amtohandlungen verurtheilten Reichsministers kann der Kaiser daS Recht der Begnaoi'gnng und Strafmilderung nur dann auSüben, wenn dasjenige Haus, von welchem die Anklage ansgegangen ist, darauf anträgt. Zu Gunsten von Landesministern steht ihm ein solches Recht nicht zu.
§. 14. Dem Kaiser liegt die Wahrung des Reichsfriedens ob.
§. 15. Der Kaiser hat die Verfügung über die bewaffnete Macht. ,
§. 16. Ueberhaupt hat der Kaiser die Regiernngsgewalt in allen Angelegenheiten deS Reichs nach Maßgabe der Reichöver- fassung. Ihm stehen als Träger dieser Gewalt diejenigen Rechte und Befugnisse zu, welche in der Reichsversassung der Reichsgewalt beigelegt und dem Reichstage nicht zugewiesen siiid.
Nassau,scher Landtag.
76te Sitzung vom 26. Januar.
Präsident GergenS.
Regierungscommissâre Werren und Reichmann.
Herr Reichmann hat jetzt schon mehreren Sitzungen beigewohnt, und in der That die Regierung hätte keinen bessern Kämpen für ihre Sache wählen können. Durch die parlamentarische Gewandtheit des Herrn Reichmann läuft wahrhaftig die parlamentarische Sonne der nassauischen Regierung — wie meinen Herrn Werren Gefahr — in Schatten gestellt zu werden. Herr Reichmann spricht fließend, gewählt, ohne lange Vorbereitung, mit Ausdruck und Gefühl. Tadeln müssen wir nur bei Herrn Reichmann, die häufig wiederkehrende opt inistische Anschauungsweise. Herr Reichmann meint stets und immer man solle nur Vertrauen zu dec Regierung haben; die Regierungen seien ja des Volkes wegen da. Ach Herr Reichmann — feien Sie nur außer Sorgen, das deutsche Volk zeichnet sich von je durch ein großes „Vertrauen" aus: und gewiß werden, alle höheren Regierungsbeamte demnächst so beliebt sein, wie Sie Herr Reichmann es selbst sind.
Herr Reichmann übergibt, nachdem wie gewöhnlich der Inhalt der Petitionen durch den Vorsitzenden mitgetheilt worden, eine Instruction, welche sich auf das kürzlich angenommene Armengesetz bezieht, damit die Kammer davon Einsicht nehme.
Auf der Tagesordnung steht zuerst die fernere Berathung über das Gesetz die Trennung der Justiz von der Verwaltung anlangend. Zuerst wird berichtet über die künftigen Verhältnisse im Amt Reichelsheim, welches bekanntlich außer Landes — im Hessischen liegt.
Die Commission schlägt folgenden Antrag vor:
„Das Amt Reichelsheim bleibe auch für die Zukunft von den übrigen Verwaltungsbezirken getrennt.
Die Pflege der Justiz (einbegriffen die freiwillige Gerichtsbarkeit) werde einem Justizverwalter, dem auö der Reihe der Bürger ein Protokollführer beizugeben ist, an-- vertraut: dec Verwaltung stehe ebenfalls ein Verwalter vor, dem auch die Besorgung der Geschäfte der Receptur und deS Stenerkommissariats — zu übergeben wären."
Die Kammer tritt diesem Anträge bei.
Hierauf nahm die Kammer die Abstimmung über den Wahl- modns vor.
Die Kammer hatte sich erholt von den stürmischen Auftritten in der 72. Sitzung. Sie war heute zahm — sehr zahm — und nahm, nachdem drei Anträge von Müller II. Siebert und Hehner, welche alle drei direkte Wahlen mit verschiedenen Modifikationen bezweckten, — verworfen worden waren — den Antrag deS Abgeordneten Schmidt, des Helden der Consequenz an. Der Antrag Schmidts schreibt indirekte Wahlen vor, in den Justizamtssitzungen wird gewählt. Fahren sie fort — Herr Schmidt im Lager der Reaktion zu fechten, mit heroischer Ansdauer und unerschütterlicher Kaltblütigkeit zu fechten: Die Bürgerkrone wird Ihnen nicht ansbleiben.
Zweiundzwanzig Männer stimmten für den Schmidt- schen Antrag! —! Wer kann jetzt noch an der Vortrefflichkeit der indirekten Wahl zweifeln? Habe nur ferner Vertrauen zu deiner Kammer — nassauisches Volk — wahrhaftig auf deine Kammer kannst du stolz sein! Born und Jung 1. stimmten mit der Linken für den Antrag von Müller II.; Heyl für den Antrag von Hehner.
Weiter beschäftigte sich die Kammer mit der Festsetzung der Fälle in welchen von den Entscheidungen des Kreisamts an eine Behörde Berufung eingelegt werde» könne. Die DiSknssion war Verworren, und nicht wenige Mntrâge wurden für die zweite Lesung vorbehalten.
D e u L s eh i Ä xz ^.
^Idstein, 23. Jan. (Die Geschäftsordnung des Idsteiner GemeinderathS.) Eben kommt mir die von dem hiesigen Gemeindcrath festgesetzte Geschäftsordnung zu G sicht. Dieselbe zerfällt in 18 Paragraphen und die 4 Hauptstücke aus denen sie besteht, betreffen:
I) Die Geschäfte des Vorsitzenden.
2) Die G schäfte des Schriftführers.
3) Die Einbringung der Gischäftsgegeustände und
4) die Sitzungen überhaupt.
Ich kann nicht umhin Einiges daraus, was mir besonders zweckmäßig erscheint und recht viele Nachahmung verdient, hier hei vorzuheben.
So ist die Ausstellung eines Fragkestens, zu dem der Bürgermeister und der Schriftführer die Schlüssel führen und der von diesen beiden unmittelbar vor jeder Sitzung geöffnet wird, eine praktische Einrichtung, besonders da über die darin sich befindlichen Anträge oder j
Anfragen gleich verhandelt und dann eist zur eigentlichen Tagesordnung übergegangen wird. Daß anonyme Eingaben keine Berücksichtigung finden, sondern vernichtet werden, ist ganz in der Ordnung, indem man wohl von Jedem erwarten kann, der von dem Gemeinderath Abhülfe bestehender Uebckstände wünscht, oder sonstige Vorschläge zu machen hat, daß er durch die Nennung seines Namens sich nicht davon abhalten läßt, während im entgegengesetzten Falle leicht Mißbrauch damit getrieben würde. Am Ende jeder Sitzung muß von dem Vorsitzenden die demnächstige Tagesordnung bestimmt werden, wird dagegen von einem Mitglieds des Ge- meinderathes Bedenken erhoben, oder ein anderweitiger Antrag gestellt, so entscheidet die Versamm'uig. Die Tagesordnung ist stets einen Tag vor der Sitzung durch Anschlag an dem am Rathhaus bereits angebrachten schwarzen Brett bekannt zu machen.
In Ermangelung eines Localblattes ist diese Einrichtung nur zu loben, übrigens würde es auch gar nichts schaden, w un die Tagesordnung noch durch Anschlägen an den Ecken zur größeren Kenntniß des Publikums käme.
Die am Sonntag gewesene erste Sitzung unseres Gemrinderatbs war theilweis recht interessant, nur schien es als h\ß? der Bürgermeister bei den einzelnen zur Abstimmung gebrachten Fragen seine individuelle Meinung etwas zu sehr in den Vordergrund treten und als seien noch einige der Gemcinderäthe bei den allerdings ungewohnten öffentlichen Verhandlungen etwas befangen; doch das wi d sich hoffentlich bald legen.
An diesem eisten Sitzungstage hätte ich mehr Zuhörer erwartet, glaube jedoch, daß es bei vielen hi-si- gen Bürgern, die doch sonst viel Sinn für das öffentliche Leben haben, nur dieses Wunsches bedmf, um die Sitzungen zahlreicher zu besuchen und das Institut des FragekastenS fleißig zu benutzen.
SM. Aus Neuhäusel, 22 Jan. (Ein Wort über Lehrerbesoldungen.) Was bis jetzt a's drückender Alp auf dein Lehrerstande sowohl, wie auch auf einzelnen Gemeinden lastet, ist der Umstand, daß die Lehrer aus den Gemeindekassen besoldet werden. Sollte auch die Staatskasse die Besoldungen der Lehrer nicht übernehmen können, was man häufig behaupten hört, da diese zu viel beansprucht würde, so könnte ja aus Beiträgen der Gemeinden allenfalls ein Schul- fond gebildet werden, woras man die Lehrer Ho wrirt. Es könnten ja diese Beiträge nach demselben ModuS geleistet werden, wie auch die bisherigen zu den Forst- und Medicinalbesoldungen. Wir wollen dies indessen urtheilsfähigern, erfahrernera Männern überlassen.
Daß eS jedoch an der Zeit ist, die Lehrer aus öffentlichen Fonds, sei es Schulfoud oder Staatskasse, zu besolden, wird auch die größte Rückfchrittsuatud zu- geben müssen.
Bei unserer Kammer dürfen indessen die Lehrer uad Gemeinden um so sicherer auf Erfüllung ihrer Wünsche rechnen, da dieselbe ja sogar der Thiere sich milde an- nimmk, indem sie dein Di'enstpferde des Kreisamtmanns jährlich 175 fl. aus der Staatskasse verwilligte.
Daß manche Gemeinden bisher gerade auch mit durch die Lehrerbesoldungen sind gedrückt worden, läßt sich nicht läugnen; denn wir haben viele Gemeinden, denen es oft sehr schwer wurde das, wenn auch kleine, Honorar des Lehrers zu erschwingen. NA)t umsonst wurde darum der Lehr.r in mancher Gemeinde als ein Blutegel betracht-t.
Darum jetzt petitionirt ihr Gemei den! Denn bald wild die Commichon, die die Schula igelegenheitm zu besorgen hat, zusammkntceten und es wird um so sich rer eurem Wunsche Rechnung getragen, in je g ößnur Zahl eueie Bitten laut werden.
Auch aus hiesiger Gegend gehen in Bälde P titi - neu an unsere Kammer, worin um II bernahme rer Lehrerbesoldungen auf die Staatskasse nachgesucht wird.
O Aus dem Amte Wallmerod, 20. Jan. (D ie Resultate der B ü r g e r m e i st e r w a h l c n) und die
Zeitung" gemachten Angaben, insofern man dieselben hier wissen kann, sind der gemäß. Friedrich Wilhelm S eb e l- le l> b c r g, evangelisch-christlicher P f ar re v zn Cleeberg."
„In den Verhandlungen ter Landcsdepntirten-Ver- sammlnng des Herzogthums Nassau von dem Jahr 1844, Wiesbaden, Druck der L. Ri edel'scheu Buchdrücke rei, kann nachgcltscn werden die landständische Verhandlung über den lllufcnthalt cincs Mädchens der Gemeinde Cleeberg in London ohne Legitimation, pag. 122, 124, 172 und 207 dieser Verhandlungen."
Von der Schule entwachsene Katechumenen besuchten das Ausland (England) in 1843 von Cleeberg 8 männlichen und 6 weiblichen Geschlechtes; von Espa 7 männlichen nnd 5 weiblichen Geschlechtes; von Weiperfelden 3 männlichen und 2 weiblichen Geschlechts. Zu 1844 von Giertet ß 9 männlichen und 4 weiblichen Gc,chlechtts; von Espa 10 männliche» und 6 Geschlechtes und von Wtipersclden 3 männlichen 2 weiblichen Geschlechts. Also in Summa 1843: 31 und 1844: 34.
Cenfirmation im Auslande: „den 8. April 1838 wurde Katharina Petri von Espa zu London von dem Pastor Dr. S ch w abe und den 31. März 1844 Elisabetha Weil von Espa zu Charleston S. C. in Amerika von dem Prediger ter drusch-lutherischen Gemeinde zu Charleston S. C. confirmirt. Der Name des amerikanischen Predigers ist H. F. W. Helmroth."
Schüler im Auslande: „In Espa fehlten in 1844 seit ihrer Aufnahme 5 Schüler, welche sich im Auslande
befanden. In 1844 befanden sich im Anslande einen Theil deS Jahres: 1) von Espa: 2; von Cleebetg: 1; von Weiperfelden: 3."
Auswanderer nach England betreffend:
„An seine Hochehrwürden, Herrn Pastor Schellenberg zu Cleeberg, Amt Usingen, Nassau.
„London, den 21. November 1844.
„Vcrehrtestcr Herr Amtsbrudcr!
„So eben da gerade die Frau des Gotsheim bei mir ist, empfange ich Ihre Zeilen in deren Betreff. Ich habe ihr bereits unentgeldliche Ucberfahrt ausgewirkt, und will ihr jeyt noch einen Paß verschaffen. Nächsten Sonnabend wird sic abreisen. Möge sie ein abschreckendes Beispiel für dcutjche Auswanderer nach England sein! Sie hat mit Mann und Kind, wie die meisten ihrer Landsleute, in unbeschreiblichem Elende hier gelebt. Sie werden ein g Utes Werk thun, vcrehrtestcr Herr Amtsbruder, wenn Sie die Leute ans Cleeberg und der Umgegend, von denen sehr viele hier sind, durch freundlichen, ernstlichen Rath zurückhalten von einem, Deutschland degradir enden, Hungerleben, dem sie hier sicher ent- gegengehen. Ich thue, was in meinen Kräften steht, für die armen, verführten Leute, die mit mir aus Einer Gegend des Vaterlandes kommen: aber die Menge der Applicationeu ist wirklich oft überwältigend. Genehmigen Sie die Versicherung meiner Hochachtung und Bruderliebe, mit der ich bin Ew. Hochehrwürden ergebenster Louis Cappel, Pastor zu St. Georg in London."
NB. Herr L. Läppet ist gebürtig aus Dvrmstadt.
Strafansatz wegen illegaler Schulverhältnisse in 1843 und 1844: „Zu Espa in 1843: 58 fl. 56 kr. Zu Espa in 1844: 140 fl. 53 fr. Die Schulstrafe ist in Espa so bedeutend, weil einige Eltern ihre Kinder ohne Erlaubniß des Schulvorstandes mit in s Ausland genommen hatten."
Sumalische Uebersicht der Geborncu in Ejpa:
„Zwei Töchter von Espa wurden im Ausland geboren, die eine 1842 zu Charleston S. C. in Amerika mit die andere zu Boston, Staat Massachusets, in Nordamerika 1844."
1842. Auswanderung nach England betreffend:
In den Verhandlungen der Landes- und Depntirten- Versammlung des Herzogthums Nassau von dem Jahre 1845, Wiesbaden, Druck der L. Schellenberg'scheu Hofbuchhandlnng und Hofbuchdruckerci, kann nach gelesen werden die landständische Verhandlung über den Aufenthalt Nassanischer Unterthanen (von Cleeberg, Ejpa und Weiperfelden) in London rc. ohne Legitimation, pag. 242 und das temporäre Auswandern junger Leute aus hiesigem Kirchspiele nach England, pag. 242 und 243 dieser Verhandlungen."
(Fortsetzung folgt.)