Jg 22* WLesbaden^Freitag^ 2«. Januar 1849»
Die Streit Reitunn" erscheint, mit Ausnahme des Montags, täglich in einem Bogen. — Der Abonnementspreis beträgt vierteljährig hier in Wiesbaden 1 (L 45 fr., auswärts , e Post bezogen mit verhältnißmäßigem Aufschläge. - Inserate werden bereitwillig ausgenommen und find bei der großen Verbreitung der „Freien Zeitung" stets von wirksamem _ Ais Jnserationsgebiihren betragen für die vierspaltige PeNtzeile oder deren Raum 3 Kreuzer.
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^ Die Einführung der Schwurgerichte und die Bestrebungen der „Nassauischen Allg.
Zeitung."
Vom Westerwald. Die „Freie Zeitung" sollte sich die Mühe nicht verdrießen lassen, von Zeit zu Zet einen Blick auf die Produkte der „Nass. Allg. Ztg " zu werfen. Es ist freilich ein lästiges Geschäft, sich mit einem Blatte einzulassen, Welches die gerechten Forderungen des Volkes mit der bittersten Sprache ab» weist und sein Streben unter dem Schilde der konstitutionellen Monarchie darauf gerichtet hat, uns in einen Zustand hineinzuarbeiten, welcher dem Frankreichs unter LouiS Philipp gleich würde;,? wo der in der Verfassung ausgesprochene Grundsatz der Volkssouveränität zu einer eitlen Phrase herabgesunken war, und nur dazu biente, um das Volk um so sicherer in dem Gängelbande des Polizeiregiments zu führen, wo die reichere Bürgerschaft sich im allei' igen Besitze aller politischen Rechte befand, und sie zur Ausbeutung und Unterdrückung ihrer Mitbürger gebrauchte. Allein eine Zeitung, welche es mit dem Volke wohlmeint, muß sich auch dieser Mühe unterziehen, um das Volk zeitig von den Bestrebungen, die in gewissen Regionen umgehen, zu unterrichten und es dadurch zu ermuntern, um so fester auf seinem Rechte zu bestehen, und seine Erwartungen in Erinnerung zu bringen. Ich will nicht auf die nationalökonomiichen Entdeckungen in dem leitenden Artikel der „Allgemeinen" über die Civilliste eingehen, welcher auch dem eifrigsten Anhänger derselben ein mißbilligendes Kopfschütteln über die Gründe, welche dort für die Nützlichkeit einer großen Civilliste vorgebracht werden, abgenöthigt haben wird; ich will ferner auch nicht in eine Beleuchtung des fein ausgesponnenen Gedankens über das Ziel der Re. volution in den „Beiträgen zur Geschichte derselben", welchen wir leider schon in ziemlich gleicher Weise von der Ministerbank in unserer Kammer vernommen haben und den daran geknüpften Begriff eines Reaktionärs, welcher so glücklich bestimmt ist, daß die „Allgemeine" wie die Regierung bei der größten Reaktion doch gegen den Vorwurf derRaktion sichergestellt ist, eingehen, ich will mich endlich auch nicht auf die vormärzlichen Betrachtungen über die Domänenfrage ei-lassen, wodurch die Versprechung in der Pi oclamation vom 4. März vor. Jahres geradezu annulirt werden. Nur aufmerksam machen will ich auf alle diese Erscheinungen in einem Blatte, welches über die Vorgänge bei der Regierung Nachrichten auS der „sichersten Quille" bringt, welches dazu ausersehcn ist, de RegierungSmaßregeln zu vertheidigen und über die Absichten der Regierung die öffentliche Meinung auSzuforschen, und welches von einer Partei unterstützt wird, die mit der Regierung aufs engste verbunden ist.
Mein Schreiben soll heute der Einführung der Schwurgerichte und dem Verhalten der „Allgemeinen" zu dieser Frage gelten.
III.
Auszüge
aus der Kirchenchronik der Pfarrei Cleeberg, geführt von Friedrich Wilhelm Schellenberg, Pfarrer zu Cleeberg, Herzoglich Naussauischen Amtes Usingen, seit August 1840.
(Fortsetzung.)
1841. Resultate über'den sittlich-religiösen Geist der Gemeinde; „Der öffentliche Gottesdienst wurde in diesem Jahre sehr fleißig besucht. Von 1821 bis 1841 wurden Espaer Einwohnern 240 Kinder geboren, worunter 24 unehelich qebornc und 25 im Auslande, uâmlich 12 in England, 5 in Frankreich, 2 im Preußischen, 4 in Rußland, 1 in Belgien und 1 im Frankfurtischen geboren. Von 1821 bis 1830 sind in Espa resp. Epaer Einwohnern 45 Kinder mehr geboren zu Hause und im Auslande, als von 1832 bis 1841. In den genannten ersten zehn Jahren sind 10 uuehlich geboren, in den 10 letzten sind 14 unehelich geboren. In den 21 Jahren sind durchschnittlich 11 Kinder im Jahre geboren. Das zehnte der zu Espa gcbornen Kinder ist unehelich und das neunte Kind im Auclande geboren."
1843. Summarische Uebersicht der Gestorbenen in dem Kirchspiele Cleeberg: „Ein Mann von 54 Jahren, welcher 1841 zu London im Workhouse starb und Eine Tochter, welche im Alter von 5 Tagen zu St. Peters-
Jn No. 230 der Nass. Allg. Ztg." ist ein. Kämpe vom Hofgerichtssitze Usingen für den Negierungsentwurf in die Schranken getreten. Sein Zorn ist mächtig erregt über eine in No. 252 der „ Freien Zeitung" abgedruckte Petition, „angeblich" von vielen Gemeinden des Amts St. Goarshausen an die Volksabgeordneten zu Wiesbaden; er hat gefunden, daß dieselbe eben so ausgezeichnet sei „durch dje Zuverlässigkeit, mit der offenkundige Unwahrheiten behauptet weiden, als durch die Verderblichkeit der darin ausgesprochenen Ansichten, über Geschworne für die Justizpflege" und kann darum mit seinen Bemerkungen nicht langer zmückhalten. Nach einem so schweren Vorwurfe, wie der offeulundiger Unwahrheiten, ist man berechtigt, eine genaue Nachweisung der entdeckten Unwahrheiten zu verlangen; allein was findet sich: eine einzige Unrichtigkeit bringt der Cor« respondent an den Tag, indem es allerdings richtig ist, daß nach dem provisorssch für die hessischen Provinzen Starkenburg und Oberhessen eingeführtea Gesetze, wel- chem das unserer Kammer vorgelegte nachgebildet ist, nicht alle mit einer höhern Strafe als 1 Monat Amtö- gesängniß und 30 fl. Geld bedrohte Vergehen vor die Geschwornen gewiesen sind. Und über diese eine Unrichtigkeit erhebt der Correspondent ein Geschrei über Unwahrheiten, die dem Publikum aufgctischt werden. Vor einem Corresponven, der so strenge in der Rüge Anderer ist, sollte man wohl vor Allem erwarten, daß er selbst die gerügten Fehler vermeiden würde, indessen hat sich der Correspondent, ich will es nicht nennen von Unwahrheiten, weil damit der Begriff der wissentlichen Angabe unrichtiger Thatsachen verbunden wird, aber wohl von Ungenauigkeit in seiner Berichterstattung nicht frei gehalten, wie gleich gezeigt werden wird.
Gehen wir nun weiter auf die Ansichten ein, deren Verderblichkeit der Correspondent behauptet, so können dies, wiewohl es in dem Aufsatze, so weit er mir in Nr. 230 und 231 der Nass. Allg. Ztg. vorliegt, nirgends ausgedrückt ist, nur die beiden in der Petition Verflochtenen sei»:
1) daß alle großjährigen unbescholtenen Staatsbürger sowohl wahlberechtigt alö zu Geschwornen wählbar sein sollen und die Wahl auf direktem Wege statthaben soll;
2) daß alle Vergehen, welche mit einer höheren Strafe als mit einem Monat Amtsgefängniß und 30 fl. Geld bedroht sind, sodann sämmtliche Preßverge- hen und alle politischen Vergehen von Geschwornen zu richten seien.
Dies st >b freilich Ansichten, vor denen ein Politiker der Nass. Allg. Ztg. ein Gott sei bei uns ausrufen uno sich bekreuzen muß. Wenn er sie also nur v rderblich nennt, so hat er sich in seiner Sprache noch sehr gemäßigt gehalten.
Um diese Behauptung zu begrü iden (so muß man wenigstens annehmen, um einen Zusammenhang in den Aufsatz zu bringen) führt uns der Correspondent das grosse zoglich hessische Gesetz über Schwurgerichte in
bürg starb im Jahrs 1842. Beide aus Espa. Eine Mannsperson aus Weiberfelden im Alter von 14 Jahren 6 Monaten, 22 Tagen, taubstumm und blödsinnig, welche auf einer Reise aus dem Auslande nach der Heimith, Weiperfelden, zwischen Altenkirwcu und Hachenburg in der Nähe der letzteren Stadt auf der Landstraße starb." 1844. Landgänger: „Auszug aus dem Frankfurter Conversationsblatt Nr. 19 den 19. Januar 1844. London, 6. Janar 1844. Vor einem der hiesigen Polizeimagistrate kam in dieser Woche folgender Fall vor, welcher Berück- sichtgnng in Deutschland verdient. Ein Mädchen Namens Elisabeth Anders (Enders), angeblich von Frankfurt am Main (von Cleeberg) verklagte ihren Dienstherr", einen Deutschen, Namens Gerlach, (von Nicderwciscl bei Butzbach im Großherzogthum Hessen) wegen übler Behandlung. Im Laufe der Untersuchung stellte sich heraus, daß der besagte Gerlach drei Mädchen in Dienst hält, die mit Drehorgeln in der Stadt herumgehen und dazu singen. Das Geld, das sie so verdienen, gewöhnlich fünf Schilling des Tags müssen sie nach Hause bringen und die erwähnte Anders (Enders), hatte dreimal in einem Monat Schläge bekommen, weil sie weniger nach Hanse brachte. Dafür erhalten sie, ein Frühstück des Morgens um 8 Uhr, wenn sie sich auf den Weg machen müssen, und bei ihrer Rückkehr um 9 Uhr des Abends ein Abendessen, bestehend aus Kartoffeln mit Wasser, und in die Tasche für ihr Mittagessen bekommen sie einen Penny. Im Falle der Elisabeth Anders (Enders) war auch
den Provinzen diesseits des Rheins, sodann die Entwürfe über Einführung der Schwurgerichte in Bayern und Baden und die Ansichten einiger Schriftsteller vor. Die angeführten legislatorischen Arbeiten werden zu einer Vergleichung mit dem von unserer Kaimner vorgelegten Entwürfe benutzt, woraus das Ergebniß gezogen wird, daß der Entwurf unserer Regierung verhältnißmäßig der freisinnigste sei. Der Correspondent sagt von dem großh. hessischen Gesetze, daß darin den Geschwornen , außer den mit über ^fünfjähriger Corrcetions- und Zuchthausstrafe zu ahndenden Verbrechen, dieselben strafbaren Handlungen überwiesen seien, welche auch nach dein von unserer Regierung vorgelegten Entwürfe von Geschwornen abgeurtheilt werden sollten. Hier begegnen wir dem Coerespondenten auf der ersten Unrichtig- ^it. D'e Befugniß der Geschwornen nach dem nassauischen Entwürfe ist nämlich im Vergleiche zu dem hessischen Gesetze beschränkter, indem den Geschwornen die Abu'.theilung der Gewaltthätigkeiten und Drohungen, der Widersetzung und des Ungehorsams gegen gewisse obrigkeitliche Verfügungen, der Verletzung der AmtS- und Dienstehre und der Pflichtverletzung der Schiedsrichter und Sachverständigen entzogen ist, welche Vergehen nach dem Hess. Gesetz vor die Geschwornen gehörten, und außerdem sämmtliche den Geschwornen überwiesenen Vergehungen doch nur dann vor dieselben gehören sollen, wenn sie vorsätzlich und nicht durch Fahrlässigkeit verübt worden sind. Jeder Jurist wird das Mißliche dieser Bestimmung, welche einer nach äußern Merkmale« wahrnehmbaren Grenzlinie der Competenz entbehrt und darum der Willkür freien Raum läßt, klar erkennen. Durch eine kleine Auslassung sucht nun sodann der Correspondent nachzuweisen, daß die Bestimmung deS nassauischen Entwurfs über die Auswahl der^Geschwor« nen vor denen des Hess. Gesetzes den Vorzug verdiene. Er verschweigt nämlich, daß nach dem Hess. Gesetze die Wahl der Geschwornen aus den festgesetzten Kategorien durch den Bezirksrath, einem von den Bürgern frei gewählten Institute geschieht. Aus den so gewählten hat allerdings der Regierungsbeamte das Recht, % und zwar ohne Angabe von Gründen wegzustreichen. Nun möchte ich wissen, mit welchem Rechte der Correspondent behaupten kann, daß die Bestimmung des Hess. Gesetzes, wonach dem NegierungSbeamten nur die Ausscheidung von % der duich ein Organ des Volkes gewählten Geschwornen zusteht, der Regierung größeren Einfluß auf die Wahl der Geschwornen gebe, als der Entwurf unserer Regierung, welcher dem Justizamtmann ganz frei die Auswahl der Geschwornen unter Allen bm ch das Gesetz für befähigt erklärten anheimgibt; denn in bem Beirathe der Bürgermeister seines Bezirks wird nun doch keeine Beschränkung seiner freien Bestimmung finden können.
Mit dem H sssischen Gesetze kann sich daher der Entwurf unserer Regierung, welcher im Uebrigen davon nur eine Copie ist, nicht einmal in der Freisinnigkeit messen.
ein Lohn stipulirt worden, und zwar in folgender sonderbarer Weise. Der Mann Gerl ach hatte sie in Deutschland engagirt vermittelst regelmäßigen Vertrags mit ihrer Familie, ihr 54 kr. Lohn (1 Sch. 6 D.) die Woche zusichernd, welches Geld aber dem Bruder der Elisabeth Enders (Johannes Enders) nach Deutschland geschickt wird. Das M. Chroniele erzählte den Vorfall in einem Paragraphen mit der Afschrift: „Deutsche Sclaven (germa n slaves)" und wahrscheinlich ist dieser Anodruck noch zu mild für diesen abscheulichsten aller Menscken- verkäufe, denn man bedenke nur, daß der Sclave so wie der Leibeigne zu ehrenhaften Landbeschäftigungen verwendet werden; allein was waren die Dienstlcistnngen der Elisabeth Anders (Enders)? Sie muß von 8 Uhr Morgens bis 9 Uhr Abends bei jeder Witterung, Jahr aus Jahr ein, einen Karren, worauf die schwere Drehorgel liegt durch die Stadt ziehen — nach einem neuen Gesetz ist es hier bekanntlich nicht erlaubt, auch nur Hunde 8um Ziehen zn verwenden; und um das Mitleiden desto mehr zn erregen, gibt ihr der Dienstherr (bei dem die Mädchen abwechselnd Nachts schlafen müssen) ein kleines Kind mit, das auf der Orgel im Karren sitzt und frieret und zittert; das ist einmal Lastvichdienst und Bettel __ „iw wie es bei solchem Leben und so erbärmlichen Lohn mit der Moral sichen nmß, braucht kaum erwähnt zn werden. Aber kann ein so dnrch falsche Vorspiegel- ungen verlocktes armes Mädchen nicht, so bald sie die Täuschung gewahr wird, ihren Diensiherrn verlassen?