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Freiheit und Recht'."

^2V. Wiesbaden. Mittwoch, iSL. Januar 184t».

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S Der AusschuHbericht über die Organi­sation der Medizinal Verwaltung.

Wenn es uns ein wahres Vergnügen machte, den Tendenzen der Ausschußmitglieder in der Einleitung ihres Berichts zu folgen, so mußten uns doch tief die ersten Sätze schmerzen, da der Regierung sehr auffallende Dinge zur Last gelegt werden, von denen sie sich auch nicht in der Kammer reinigen konnte. So finden wir denn auch gleich in Bezug auf unser Thema, daß eine eigene Abtheilung für das Medizinalwesen nicht statuirt worden ist, sondern daß diese der großen Abtheilung für dieVerwaltung des Innern als vierte Unterabtheilung cingereiht wurde. Die Abtheilung für die Verwaltung des Innern ist nur mit einem andern Namen unsere jetzige Landes-Regierung, und wir haben also bisher vergeblich gestrebt, eine selbstständige Stellung in der Verwaltung direkt unter dem Mini« sterium, ohne den hemmenden Zinsfuß einer Landes- regierung oder eines Gesammtkollegiums (pag. 7 des Berichts) zu stehen, wie das als Wunsch sämmtlicher Aerzte des Laudes mehrmals ausgesprochen ist, und wie es dem technischen Negierungs-Referenten nicht unbekannt sein kann. Da aber allerdings der Ausschuß weder mit dem nöthigen Material versehen (hier die Protokolle der Limburger und Biebricher Versammlung der Aerzte und die verschiedenen Neformvorschläge in unsern politischen Zeitungen) noch mit der wünschens- werthen Offenheit unterstützt wmde, so war es natür­lich daß der Ausschuß diese Wünsche nicht in der noth­wendigen Art berücksichtigen konnte. So ist denn das Medicmalwssen mit dem Handel, der Industrie, dem Bau- Berg- Schul- und Forstwesen zusammeugeftellt. Was soll aber in der Sitzung des Gesammtkollegiums des Innern der Direktor sür den Handel, für das Bauwesen zu Gesetzvorschlägen aus dem Medicinalbü- reau sagen? kann er im Stande sein, sie richtig zu be­urtheilen? kann das Gesammtcollegium von Kauf- Berg- Bau- Forst- und Schulmännern bei Besetzung medici- nischer Stellen die richtige Wahl treffen? Zwar kann die medicinische Polizei in alle diese Fächer eingreifen, aber man bedenke , daß die Medicin in alle Verhältnisse des Menschen tief eingreift, eben weil sie die Wissenschaft vom Menschen ist. Aber auch eben deßwegen, und wegen ihres großen Umfangs und ihrer ungemein großen Wichtigkeit für jeden Einzelnen und das Ganze der menschlichen Gesellschaft und ihrer Einrichtungen ist es nöthig, daß eine selbstständige Ab­theilung für das Medicinalwesen gegründet werde, di­rekt unter dem Ministerium. WaS haben uns nun un­sere Versammlungen, Berathungen rc. genutzt, da man auf unsere gerechten Ansprüche keine Rücksicht genommen? Ist nicht auch schon das Pensionsgesetz berathen, und darin durchaus nicht der Aerzte gedacht, daß sie pen­sionsfähig sein sollten, weil sie früher alt und grau

werden! Rächt sich nicht so schon der JndifferentiSmus der Masse der Aerzte auf eine cclatante W.isc? - Be­trachten wir nun das Mcdiekna'colleg selbst, so soll es aus einem Dirigenten und zw.i Räthen bestehen. Der Dirigent wird nothwendig v in Minister zu ernennen sein; aber die Rathe ? Sie sollten nach dem einstim­migen Wunsche unserer Aerzte auS freier Wahl hervor- gehen, nur eine gewisse Zeit fungiren; dann, wenigstens teilweise, austreten, um stets neue Elemente zu haben. Ferner ist die Zahl viel zu gering, es müssen wenig­stens vier sein, damit ein Theil von Zeit zu Zeit austreten kann, damit die Versammlungen mehrseitig erörtert werden, und damit der Dirigent nicht je­desmal die entscheidende Stimme hat. Warum sollen aber diese Räthe nur einen Funktionsgehalt beziehen? Einen solchen beantragte die Biebricher Versammlung der Aerzte deßhalb, weil die Mitglieder nur temporär sein sollten. Denn daS geht unmöglich, daß diese Räthe zugleich eine andere Stelle,in Wiesbaden bekleiden müssen. Damit ist entweder gesagt, daß nur Wiesbadener zu Räthe genommen werden können, oder daß man die besten Aerzte stets nach Wiesbaden ziehe , müsse, und da dasselbe Princip einer falschen Sparsamkeit bei den Räthen aller Fächer angenommen, so wäre damit gerade wieder ein Centralisationspunkt für Wiesbaden geschaffen, gegen den der Ausschuß in seiner Einleitung mit Recht und so schön eifert. Und für den ersten Fall muß bemerkt werden, daß ein gros­ser Unterschied zwischen einem guten praktischen Arzte, und einem guten Medicinalverwaltungsbeamten ist. Und welche Ungerechtigkeit, welche Beschränkung ist dies, blos den Wiesbadener Aerztem die gewöhnlich das eigent­liche Bedürfniß der größeren-Zahl unserer Aerzte, der Landärzte, nicht feinen, die Berwaltungsangelegenheiten in die Hand zu geben? ES ginge dann gerade so, wie es mit dem Medicinaltdikt früher gegangen ist, daS die Stadt- und Badeärzte zum Nachtheil der Landärzte entworfen. Bei der bevorstehenden Einrichtung waren also alle Nicht-Wiesbadener ausgeschlossen, und das Medicinalcolleg mußte aus Wiesbadener Aerzten ge­wählt werden, da dort keine neuen Stellen geschaffen werden können, sondern eine Menge höchst überflüssiger schon bestehen. Auch widerspricht eine solche Einrich­tung dem demokratischen Princip , das die Cumulation der Stellen und Aemter verdammt, wie sich ja auch unsere Kammer gegen eine solche kräftig ausgesprochen hat, als die Doppelstelle eines Regierungs-Referenten und Badearztes zur Sprache kam. Die Badezeit naht heran, und es wäre deßhalb Zeit, diesen Beschluß zur That zu erheben. Es müssen eigens gewählte Ver- waltungsräthe für das Medicinalwesen sein, mit festem Gehalt, die sich von Zeit zu Zeit erneuern, und aus der freien Wahl sämmtlicher Aerzte hervorgehen, -t- Dics ist auch die Idee, die in den Versamm'ungen ausgesprochen wurde, die besonders der Regierung nicht unbekannt sein konnte, da ihr Referent die ehe Ver­sammlung hauptsächlich gestalten half. Sie ist schon

früher in Nro. 48 und 49, und dann in 238 v. I. d- Fr. Ztg. erörtert worden. Dem med. Beirath können wir unsern Beifall nicht versagen. Doch müf- sen wir darauf aufmerksam machen, daß das Personal aus freier aktiver und passiver Wahl hervorgehen muß, daß der Beirath nur auf eine bestimmte Zeit (z. B. drei Jahren, wie bei den übrigen Beiräthen) gewählt wird, daß ihm nicht allein zustehe, selbst Anträge zu machen, und die Anträge der Committenten mit der Regierung zu berathen, sondern daß ihm auf Verlan­gen alle Verhandlungen mitzutheilen sind, daß er in allen wichtigen Dingen zu Rathe gezogen werden muß, die ohne seine Zustimmung nicht ausgeführt werden können, daß er stimmgebend mit dem Collegium we­nigstens einmal im Jahr Sitzungen halten muß, und sich versammeln kann, wenn es ihm nöthig erscheint. Nur jo wird das Prinzip der Selbstverwaltung ge­hörig du chgeführt. Der engere Ausschuß beantragte auf wahre volkstümliche Weise die Bildung von Com­missionen durch freie Wahl, und die Regierung hat solche für das Berg-, Schul-, Forst- und Bau-Wssen in Thätigkeit gesetzt. Warum ist nicht auch eine solche für das Medizinalwesen gebildet worden? Oder ist dieses weniger wichtig, als die übrigen Branchen? Wir hoffen deshalb, daß die Nothwendigkeit einer solchen Commission immer mehr eingesehen wird, so von Re­gierung und Kammer, als den Aerzten, und daß der Vorschlag zur Bildung einer solchen in Nro. 6 der Fr. Ztg. d. I. nicht ohne Anklang verhallen wird, daß namentlich die Aerzte sich beeilen werden, eine solche Commission als sehr dringend und als ein Recht gleich den übrigen technischen Fachern zu verlangen, damit die Stimme der Aerzte vor der Berathung gehört werde. Schon in Nro. 82 v. I. d. Fr. Ztg. wurde darauf aufmerksam gemacht, und besonders Hingewiesen, daß bei den Berathungen über das Med.-Wesen ein Vertrauensmann der Aerzte sollte zugezogen wer­den, ein Vorschlag, der sich als sehr richtig gezeigt, und den der Ausschuß mit großem Vortheil hätte benutzen können, da über Mangel an Offenheit von Seiten der Regierung so sehr geklagt wurde. Nur durch eine freigewählte Commission ist es möglich, die Bedürfnisse und die Wünsche der Aerzte zur Kenntniß zu bringen, damit uns nicht eine Medizinal-Verfassung octropirt w'rde, welche Befürchtung schon in Nro. 130 v. J. d. Fr. Ztg. erörtert worden. Namentlich muß es der Kammer angelegen sein, genaue Nachrichten zu haben, da dieser Gesichtspunkt den meisten Mitgliedern etwaS entgegen liegen dürfte.

Bei dieser Verwaltungsorganisation des Medicinal- Wesens darf eS aber nicht bleiben. Wir bedürfen auch noch nothwendiger Weise eines wissenschaftlichen Instituts für unsere Aerzte. Nur wissenschaftliche und sich fortbildende Aerzte sind gute Aerzte und bieten Garantie für Publikum und Staat. Deshalb muß außer diesem Gesundheitsrath oder Med.-Collegium als- Verwaltungsbehörde noch eine rein wissensch ast

4- Habt Acht!

Habt Acht'. Erst kürzlich war das Volk ein wilder Leu geworden!

Es rüttelte, zâhnfletschcnd, an deS Käfigs Eisenpsorten;

Es brach die Stäbe gar entzwei, und da eS dastand draußen, Da überfiel euch, große Herr'n, ein Schrecken wohl und Grausen l

Habt Acht'. es ist schon mehr passirt; schon oft ist's so gegangen, Daß, die man wieder ein gesperrt, neu nach der Lust verlangen;

Was Jellachich'. Was Windischgratz! Glaubt's nur, ihr lieben Stute,

Das Volk, cs hat auch noch ein Schwert, nicht rostet's^in der Scheide!

Darum habt Acht, habt Acht, habt Acht! Ich kann's genug nicht sagen,

Wie's früher ging, so geht's nicht mehr merkt's euch in unsren

Tagen;

Es gilt der Mann; es gilt die Hand; kein Lügen mehr und Gleißen,

Und wo das Wort nicht helfen will, da greift man zu dem Eisen.

Wiesbaden. Dr. D. F. v. F.

88 Der Nassauische Verein sür Alter­

thumskunde.

Dieser Verein, der seit einem Menschenalter etwa be­steht, von dessen Dasein und Wirksamkeit aber bis heute nur wenige Auserwâhlte Kunde erhalten haben, ragt als eine von den Märzstürmen zufällig unberührt gebliebene Ruine in die Neuzeit hinein und rührt und regt sich nicht, als wäre an ihm Alles wohlbestellt und schier unver­besserlich. Eine nähere Beleuchtung, wie sie die Presse nach allen Theilen des alten, morschen Staatsgcbâudes dermalen ciutreten läßt, wird jedoch vielleicht auch an diesem Theile des Gebäudes ein gewichenes Fundament, verschobenes Fachwerk und zerbrökelndes Gestein nachzu- weisen vermögen und einen Neubau derselben wünschens- werth erscheinen lassen, vorausgesetzt daß ein bloßer Um­bau desselben ungenügend befunden würde, da ja die innere Entwickelung eines ohnehin baufälligen Hauses, wenigstens nach dem Glauben der Politiker, seinen Umsturz bedeuten soll. Dieser Verein nun, der aus einem Director, einem Vorstand von 7 Personen zu Wiesbaden, und einer größeren Anzahl von einigen hundert Mitgliedern im Lande be­steht, hat sich unleugbare V e rdi e n st e um die Geschichte und Alterthümer, zunächst unseres nassauischen Vater­landes, erworben. Seinen Bemühungen verdanken wir

vorzugsweise die herrlichen Sammlungen römischer und deutscher Alterthümer, die das Musenm in Wiesbaden enthält, worunter Gegenstände vom höchsten Werth, die selbst in größeren Hauptstädten Europas vergebens ge­sucht werden; seine Thätigkeit hat den bei uns früher kaum vorhandenen Sinn für Erhaltung und Erforschung vaterländischer Denkmäler geweckt und belebt und die alljährlich von demselben veröffentlichten Jahrcsbücher gaben eine Zeit lang rühmliches Zeugniß von seiner Thätigkeit und dem günstigen Erfolg seines Strebens. Zur För­derung dieser Zwecke wurde der Verein, außer den Jahres­beiträgen seiner Mitglieder, durch Zuschüsse aus öffent­lichen Mitteln unterstützt, die sich in den letzten Jahren regelmäßig auf 1100 fl. beliefen und meist auf Aus­grabungen, auf Erwerbung von Alterthümern für das Museum u. d. gl. verwendet wurden. In den letzten Jahren ist aber vieles ins Stocken gerathen und sehr nöthige Arbeiten sind schon seit langen Jahren her ver­schoben worden. So soll den, Vernehmen nach über die herrlichen Sammlungen in Wiesbaden noch nicht einmal ein ordentliches Inventarium ezistiren; die Bibliothek des Vereins hätte noch nicht einmal einen Katalog, die werth- vollen Münzen lägen seit vielen Jahren ungeordnet, ja einzelne werthvolle Gegenstände befänden sich seit un­denklichen Zeiten in den Händen eines Vorstandsmitgliedes und könnten den darnachfragenden Fremden daher nicht vorgewiesen werden, ja sie seien, im Falle des Ablebens der betreffenden Person, in der augenscheinlichsten Gefahr,