„Freiheit und Recht!"
^? 17, Wiesbaden. Samstag, 2«. Januar 1849.
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Zur Jndufiriefrage.
IV. Artikel.
& Von der Weil, Anfang Januar. Wir haben den Industriellen zu beweisen uns bemüht, daß nur die Demokratie fähig ist, Deutschland in die Reihe der Industriestaaten emzuführen, weil nur ft? im Stande ist, die Einheit Herzust llen, die Nationalkraft zu entfef- sein und alle Pulse des Volkes in raschere Thätigkeit zu setzen, daß daher die Industriellen in ihrem eigenen wohlverstandenem Interesse die Bestrebungen der demokratischen Partei fördern müssen. Wir haben uns dabei hauptsächlich auf die Erfahrung der Entwicklungsgeschichte aller civilisirten Völker berufen, weil man dieser gewöhnlich eher Glauben zu schenken geneigt ist, als der Theorie, indem man nicht einst ht, daß die Theorie, die wahre Theorie Nichts ist, als die Erfahrung, die Abstraktion aus der Erfahrung. Aber, so hören wir hier unsere Jndustiirllen mißtrauisch fragen, wenn auch die Revolution Frankreich zu seiner Blüthe gebracht hat, warum sind denn doch gegenwärtig die französischen Industriellen gegen die Demokraten ? Die Bestrebungen der demokratischen Partei müssen denn doch so unschuldig nicht sein, wie ihr uns wollt glauben machen; es muß doch wohl ein bischen Communismns dahinter stecken, und vor diesem bedanken wir uns. — Es beruht diese Bedenklichkeit wiederum auf einer Verkennung des Unterschiedes zwischen unsern und den französischen Zuständen. Wir dürfen eben so wenig nach den gegenwärtigen französischen als nach den russischen Zuständen die Lage und die Bedürfnisse Deutschlands messen. Die Furcht, als könnten sich in Deutschland französische Probleine, Gefahren und Kämpfe aufwerfen, ist eben so unbegründet, alS die Hoffnung, cs könnten russische Maßregeln zu uns verpflanzt werden. Den immensen Unterschied zwischen der gegenwärtigen Lage Deutschlands und Frankreichs zwischen der deutschen und der franz.-demokr. Parte!, die eigentlich Nichts als den Namen mit einander gemein haben, erkennt sogar das „Frankfurter Journal" an, auf welches wir uns hier um so lieber berufen, da diesem Blatte gewiß Niemand wird vorweifen können, daß es die deutschen Demokraten als allzu unschuldig ansehe und darstelle. In Nr. 6 des „Journals" (in dem leitenden Artikel) wird z. B. gesagt: „wer Frankreich irgend kennt, muß sich überzeugt haben, daß bloße Veränderungen der Staatssoun dem Bedürfnisse des Volkes nicht mehr genügen. Frankreich ringt nach einer großen gesellschaftlichen Umgestaltung, nach einer gerechteren Vertheilung der Güter; Freiheit, Arbeit und Brod für Alle! daS ist der Wahlspruch, der seine Zukunft enthält. Eine freie Staatsform ist dort nur das Mittel, um zu jener Umgestaltung zu gelangen" u. s. w. Von dem übrigen Europa aber wird gesagt, daß es, wie immer, wieder Frankreich „die Kastanien aus dem Feuer werde holen lassen." Daß nun zwar auch in
Deutschland Etwas für den Arbeiter- und Handwerkerstand gethan werden muß, daß für diese von den Demokraten ein gesetzlicher Schutz gegen Willkür und Ausbeutung gefordert wird, das ist richtig. Denn die Zeit, in welcher man von der bloßen Proklamirung der absoluten Gewerbefreiheit und freien Concurrenz das Heil der Völker erwartete, ist längst dahin. Indessen, wenn das „Communismus" ist, dann gibt es auch unter denjenigen, die nicht zur demokratschen Partei gehören, viele Communisten. So machte z. B. der Direktor unseres landwirthschaftlichen Instituts, Hr. RegicrungS- rath Albrecht in dem „landwirthschaftlichen Wochenblatte" (Nro. 18 des v. I.) den noch weiter gehenden Vorschlag, daß man auf großen Landgütern, wie in den Fabriken den Arbeitslohn nach dem Werthe des Arbeitsprodukts, nach dem Gewinne, den die Arbeit bringt, feststen solle. So weit gehen die meisten der deutschen Demokraten noch nicht einmal. Alur, werdet ihr denken, wenn sie einmal gesiegt haben, werden sie immer weiter gehen. — Nun dann steht es euch ja immer frei, gegen uns wieder Fronte zu machen, und uns eben so zu bekämpfen, wie ihr eS bis jetzt mit so guten, Erfolge gethan habt.
Doch wir sehen, wir gerathen zu tief in das Per- suadiren und Akkordiren hinein. Es ist dies Alles am Ende leeres Stroh gedroschen. Die Zukunft mag sich gestalten, wie sie wolle, es handelt sich jetzt um die Gegenwart. Wenn ich mich in einer dunkeln Höhle befinde, aus welcher es nur Einen AuSweg zum Licht der Sonne gibt, so muß ich eben diesen Weg einschlagen, wenn ich nicht in der Dunkelheit umkommen will. Es gibt nur einen Weg, auf welchem die Industrie aus ihrer schlimmen Lage kommen und zu höherer Blüthe gelangen kann. Dieser Weg ist der Sieg der Demokratie. Ihr Industriellen habt also die Wahl, ob ihr in eurer bisherigen armseligen Lage aâ Furcht vor der Demokratie verbleiben, oder ob ihr, mit Darbringung einiger Opfer zu Gunsten der Demokratie, zu einer eines großen Volkes würdigen Stufe euch erheben wollet. Ein Drittes gibt es nicht! Also wählet!
Nationalversammlung zu Frankfurt.
154. Sitzung.
^.Reichsminister Sagern verliest zur Beantwortung auf die Interpellation Freudentheils, in Betreff der verweigerten Publikation der Grundrechte in Hannover, eine sehr umfängliche Eingabe der hannoverschen Regierung, die auf nicht weniger als drei Beilagen Bezug nimmt, und deren kurzer Sinn ist, daß sich die hannoverische Negierung, welche keine Lust hat, die Grundrechte zur Vollziehung zu bringen, hinter die Verfassung versteckt, dabei auf die Hindernisse hinweist, welche die Lostrennung Oesterreichs von Deutschland dem EinignngSwerk des letzter» in den Weg lege, und schließlich beantragt, die Eentralgewalt mtge von einer theilwe.'sen Publikation der Beschlüsse der Nationalversammlung abstehen. Der Reichsminister erzählt hierauf, daß das Ministerium sich auf dieses Schreiben veranlaßt gefunden, mit den Bevollmächtigten der Einzelstaaten eine Konferenz über diesen Gegenstand zu halten. In dieser habe der Hannöver'sche Bevollmächtigte erklärt, daß seine
Regierung zivar bereit sei, ihre Bedenken gegen einzelne Bestim- munge» der Grundrechte zu unterdrücken, wenn dies Bedingung der Einigung Deutschlands sei, daß sie dies aber nicht thun werde, wenn jener Zweck nicht zu erreichen fei; im übrigen den Inhalt zenes Schreibens wiederholt. Weiter theilt der Reichsminister mit, daßi dl«^Grundrechte in Hannover zwar bekannt gemacht, aber nicht als Gesetz publicirt seien und erklärt, daß das Reichs- minlsterium davon ausgehe, daß die Grundrechte für Hannover gesetzliche Kraft erlangt hätten, und daß es keinen Anstand nehme» werde bei einlaufenden Beschwerden demgemäß zu verfahren. (Bravo.) P 3 1 '
^Weiter antwortet derselbe Reichsminister auf die Anfrage H. Simons von Breslau in Betreff der Wahl TemmeS in die Nationalversammlung: er habe an den Bevollmächtigten Preußens bei der Centralgewalt das Gesuch um Miltheilung der betreffenden Acten gestellt. "
Groß aus Leer bedankt sich für die Antwort GagernS auf seine Interpellation, und behält sich einen Antrag vor.
Es wird zur Tagesordnung, der .Berathung über das ReichS- oberhaupt, übergegangen.
Barth von Kaufbeuern fängt mit Johann ohne Land, Jacob von Schottland und den Stuarts an, um sich dahin auszusprechen,
rönne nur ein Kaiser und dieser Kaiser nur der Mächtigste sein. Freilich sei Freiheit das höchste Gut u. s. w. Der Kaiser soll ein Erbkaiser sein.
Eisen stuck: Man hat unS vorgeworfen, wir machten Erpe- rimente mit dem Bundesstaat. Allerdings ist das, was wir schaffen, etwas Neues, aber wenn wir Experimente machen, müssen wir etwas wählen, was menschlichen Aussichten nach die meiste Sicherheit eines Gedeihens sichert. Der Bundesstaat mit beweglicher Spitze hat sich bewährt, der mit moralischer Spitze nicht. Ersterer kann durch Stimmrecht eine nothwendige Modifikation erleiden, letzterer nur durch Revolution geändert werden, die mag ich nicht, und stimme deßhalb für das Minoritätserachten.
7 Aber ich habe noch einen Grund. Ueber die Kaiserfrage hat sich die bisherige compacte Majorität in viele einzelne Koterien gespalten, die Minorität, die von Anfang an für die republika- nlfche Spitze war, ist einig geblieben, weil sie bei ihren Grundsätzen blieb, daraus schließe ich, daß jenes Prinzip zur Zwietracht, dieses zur Eintracht führe (Beifall) und deßhalb halte auch ich an diesem Prinzip fest. (Beifall.)
Bor dem Paragraph 1, den wir berathen, steht noch ein $a« r?graph, der freilich nicht mit abgedruckt ist, es ist dies das mi- nlsterieUe Programm, welches im einfachen Deutsch heißt: Oesterreich soll nicht getheilt, Preußen soll verdoppelt werden, deßhalb muß Deutschland getheilt werden, damit es preußisch werden kann. (Beifall ) Soll Deutschland preußisch werden? daS ist der ein- f.iche Sinn der Frage (Beifall), den ich im Sinne der materiellen Interesse betrachte, denn ich halte die Vernachlässigung derselbe» für eine der ärgsten und verderblichsten Versäumnisse, die eine Re- volution herbeifuhren muß, wenn sie nicht in Zeiten wieder gut« gemacht wird. (Murren von der Rechten, lauter Beifall.) Der Redner wendet sich deßhalb zunächst zur bisSerigen Handelspolitik Preußens. Wohl erkenne er an, was Deutschland Preußen verdanke, man müsse sich aber jetzt auf den Standpunkt von 18-18 Hellen und ms Auge fassen, was Deutschland jetzt, im Verein mit Oesterreich , werden könne.
Aber Preußen bedarf einer Stütze von außen und diese Stütze hat es nur in England finden können, England ist aber von Deutschland nur auf dem Wege der Handelspolitik zugänglich den» Englands ganze Politik ist die, Märkte zu finden. Dadurch gerath aber die preußische Handelspolitik in einen Widerspruch.
mußte Englands «Schifffahrt schonen und konnte in Bezug auf die Schutzzölle nicht bis zu einem gedeihlichen Ziele vorwärts schreiten. Die Zollsätze des Zollvereins wurden in London dictirt. (Bewegung.) Wollen Sie Beweise? Im Jahre 1845 als ein Kongreß von Deputirten der Zollvereinsstaaten statt fand, lasen die Deputirten die Erfolge ihrer Beschlüsse zuerst in englischen Zeitungen und keiner ihrer Anträge hatte Gehör gefunden! zBe. wegnng.) Wird sich diese Handelspolitik ändern'können, wenn
C n t w u r f
deS engern Ausschusses (Müller II., Sujit, Weukcnbach I.) über die
Organisation der Centr^t-öerwattung.
(Fortsetzung.)
§. 30. Der innere Dienst bei den verschiedenen Abtheilungen des Finanzcollegiums, die Stellung des CassiercrS bei der Staatscassendirectivn zum Dirigenten derselben, die nähere Einrichtung der Registraturen und Canzeleien, die Zahl der anzustellenden Pedellen :c. wird durch eine im Gesammtcvllcgium zu berathende Geschäftsordnung geregelt.
H. 31. Die Abtheilung für die Verwaltung des Militärwesens zerfällt in drei Sektionen.
§. 32. Der Chef der ganzen Abtheilung ist der jeweilige Gencral-Comandant oder sein Stellvertreter.
§. 33. In die erste Section gehört die General-Adju- tantur, wozu der General-Commandant mit den cvmbattau- ten Offizieren zu rechnen ist.
§. 34 Eö gehören dahin die Funktionen, welche der Chef als Befehlshaber der Truppen zu versehen hat, und die auf die tactischen Ausbildung der Mannschaft Bezug haben. Insbesondere gehören dahin die Anträge an den Minister wegen Anstellung von Offizieren, deren Pensionirungen und Heirathsgesuche.
H. 35. Zur zweiten Section gehören alle anderen Gegenstände der Militärverwaltung, namentlich die auf Verpflegung und Ausrüstung der Mannschaft Bezug habenden und einer RcchnnngScontrolle unterliegenden Gegenstände; sodann die Gegenstände, welche der Entscheidung der Regierung unterliegen; schließlich die Aufsicht über die Kasernen und andere Militärgebäude.
§. 36. Die Geschäftsbehandlung bei dieser Section ist ohne irgend eine Ausnahme collegialisch.
§. 37. DaS Collegium der zweiten Section besteht aus dem General-Commandanten, einem Rath, der vorzugsweise daS Referat infinanzielleu Gegenständen hat und einem KriegScommissär, der die materiellen Angelegenheiten besorgt. Der Rath und der KriegScommissär sind Civilpersonen.
§. 38. Ein besonderes Verwaltungsregelement wird nähere Bestimmungen über die Grnmdsätze der Verwaltung geben.
§. 39. Die dritte Section bildet die Militär-Jurisdiction. DaS Generalauditoriat besteht einstweilen in seiner bisherigen Weise fort. ES soll jedoch sofort ein Gesetz über die Organisation der Militärgerichtsbarkeit und ein Militärstrafgesey nach folgenden Principien erlassen werden.
Die criminellen Verbreche» und die Civiljnsiiz sind den Civil- gerichten zu überweisen und unterliegen den allgemeinen Civil- und Criminalgesetzen.
Die Militärdisciplinarvergehen dagegen und die rein militärischen Verbrechen, z. B. daâ der Desertion unterliegen einer be
sonderen Militärgerichtsbarkeit mit öffentlichem und mündlichem Verfahren, bei militärischen Verbrechen mit Gcschwornen-Gerichtcn.
§. 40. DaS Personal deS Generalcommando'S besteht,wie oben angegeben anS dem Generalcommandanten, dem Rathe dcs Collegiums und dem KriegScommissär.
Zum Generalstabe sind drei Offizier aiizusteüen und bei außergewöhnlichen Dienstleistungen Offiziere aus dem Regimente zuzuziehen.
Der General-Auditeur bleibt bis zum Erlasse deS oben erwähnten Gesetzes in Funktion.
Sodann ist das erforderliche Canzleipersonal anzustelleu Alle übrigen Stellen fallen weg.
§• 41. Die Abtheilung der Verwaltung des Innern (Regierung) zerfällt in sieben Untcrabtheilungeii: 1) Abtheilung für allgemeine Verwaltung; 2) Abtheilung für den Handel, Industrie, Landwirthschaft und Arbeit; 3) Abtheilung für den Unterricht; 4) Abtheilung für das Medicinalwesen; 5) Abtheilung für das Forstwesen; 6) Abtheilung für das Bauwesen; 7) Abtheilung für das Bergwesen.
§. 42. Die Dirigenten der einzelnen Untcrablhei- lungen nnd die 6 Rathe einschließlich deS Assessors der 1 teil Abtheilung bilden ein Gesammtcollegium unter dem Vorsitz eines Präsidenten, der daS Recht hat, allen Sitzungen der Unterabtheilungen mit Simmrecht bcizu- wohnen.
§. 43 Der Stellvertreter des Präsidenten ist der Director für die allgemeine Verwaltung.