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Freiheit und Recht!"

Wiesbaden. Sonntag, 14. Januar

1859

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Ueber einige Mängel der Grundrechte des deutschen Volks.

Endlich sind die Grundrechte des deutschen Volks vom Stapel gelaufen.

Daß dies Gesetz nach so langer Berathung erst jetzt erlassen wurde, ist seinem Ansehen eben nicht för­derlich gewesen. Ohne Zweifel würde dies Gesetz im Sommer vorigen Jahres, wo die Stellung und Ver­hältnisse fast sämmtlicher deutschen Staaten anders als heutzutage waren, wo die Reaktion weniger kühn ihr Haupt erhob, weniger Widerspruch von manchen Re­gierungen erfahren haben, und zur unbedingten Geltung gelangt sein. Ohne Zweifel würde auch durch einen reitiaern Erlaß des Gesetzes mancher groben Willkühr u. s. w., deren die Geschichte der letzter« sZeit leider nur zu viele aufzuweisen hat, vorgebeugt worden sein. Soviel bekannt, ist daS Reichsgesetz über die Grund­rechte bis jetzt blos in 6 Staaten publizirt worden, wodurch die unbedingte Anerkennung derselben faktisch ausgesprochen ist.

Dagegen hat die Regierung von Hannover, den Zeitungsnachrichten zufolge, die Anerkennung und Pu­blikation desselben vorläufig abgelehnt, was wenig be­fremden kann, wenn man d n sonderbündlerischen Be­strebungen deS Königs Ernst August seither gefolgt ist. Was die übrigen Staaten, insbesondere Preußen und Oestreich, thun werden, wird die nächste Zeit lehren.

^ ES ist bekannt, daß die zweite Abstimmung über die Grundrechte und die definitive Festsetzung der­selben in verschiedenen Punkten anders, hin und wieder weniger im Sinn deS Fortschritts, ausgefallen ist, alS die erste Abstimmung. Immerhin kann dem Gesetze nicht abgesprochen werden, daß es dem Fortschritte hul­digt und ein gewisses Maaß der Freiheit dem deutschen Volke einräumt und gewährt.

Obgleich es nicht der Zweck dieses Aufsatzes ist, da­fragliche Gesetz ausführlich zu besprechen, so sollen doch nach einige Bemerkungen über seinen Inhalt folgen.

In diesem Gesetze vermißt man eine Bestimmung darüber, an wen die Beschwerden^ wegen Verletzung oder Verkümmerung der Grundrechte in einzelnen Fällen zu richten sind, mit andern Worten, die Competenz- btstimmung.

Da daS Gesetz von der Reichsversammlung ausge- gangen ist, so ist auch wohl anzunehmen, daß nur sie in letzter Instanz etwaige Beschwerden rc. zu erledigen hat. Ferner vermißt man im Gesetze durchgreifende Bestimmungen gegen den groben Militäidespotismus, wie er in letzterer Zeit z. B. in Preußen und Oestreich vorgekommen ist, energische Schutzmaßregeln gegen in­humane Behandlung des Militärs, welche letztere nur zu oft alle Begriffe übersteigt, endlich die Anerkennung und Durchführung deS Grundsatzes, daß die arbeitende

Klasse ein Anrecht an die Arbeit, d. h. einen der Ar­beit entsprechenden Lohn, anzusprechen habe.

Zu Artikel I. §. 3 des Gesetzes wäre es sehr wün- schenswerth gewesen, daß sofort ein nachdrückliches Ver­bot gegen ungerechtfertigte polizeiliche Ausweisungen er­lassen worden wäre.

Art. II. Da alle nicht mit einem Amte verbunde­nen Titel aufgehoben worden sind, so wäre es schon derConsequenz halber angemessen gewesen, auch alle adeligen Bezeichnungen, welche letztere ja auch blose Titel sind, zu streichen.

Art. IV. Daß gänzliche, vollständige Preßfreiheit zugesichert wurde, ist eine der besten Bestimmungen des Gesetzes; ausdrücklich hätte aber darin hervorgehoben werden sollen, daß der sogenannte Belagerungs- und Kriegszustand eine Beschränkung oder Aufhebung der vollständigen Preßfreiheit nimmermehr nach sich führen dürfe; der ehrenwerthe General Wrangel zu Berlin und Drigalsky in Düsseldorf würden es dann besser begriffen haben, daß es verboten ist, fernerhin^den Zen­sor abzugeben.

Art. V. §. 18 und 20. Niemmd darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit gezwungen wer­den und die Religionsverschiedenheit ist kein bürgerliches Ehehinderniß mehr.

Damit ist aber noch nicht verfügt, daß der Geist­liche bei gemischten Eonsessionen trauen müsse, wenn darum angestanden werde. Die Reichsversammlung hätte durch einen kühnen Griff auch letzteres gebieten sollen, trotz aller widerstreitenden Concilienbeschlüsse, trotz des ganzen kanonischen Rechts.

Hoffentlich wird die kurzsichtige Leidenschaft mancher Geistlichen, welche in Religionssachen, in welchen sich nur die reinsten Gefühle bethätigen sollten, sich nur zu oft gezeigt hat, jetzt andern Sinnes werden. Was werden aber die ultramontanen Geistlichen, gewisse Pfarrer und Dekane in unserm Ländchen, ob^ber Art. 18 u. 20, zu thun sich entschließen^?

Art. VII. §. 29. Daß Volksversammlungen unterm freiem Himmel bei dringender Gefahr verboten werden können, kann unter Umständen gerechtfertigt sein; zu befürchten ist nur, daß die alte Polizeiherrschaft Ge­fahren findet, die ein anderer Mann mit gesundem Blicke nicht finden kann.

Art. IX. Ein unabhängiger Richter- und Beamten­stand, wie er bis jetzt leider fast nirgends bestanden hat, ist ein Grundpfeiler für die Erhaltung freisinniger In­stitutionen; das bestätigt z. B. Rheinbayern. Die be­züglich Suspension, Pensiouirung und Entlassung eines Richters in diesem Artikel gegebenen Bestimmungen sind daher sehr zeitgemäß, weßhalb dieselben auch auf andere Staatsbeamte hätten ausgedehnt werden sollen.

Mag man auch dies und jenes in den Giundrech- ten vermissen, dies und jmes anders wünschen, durch die Erlassung derselben ist immerhin ein wichtiger Schritt zur Entwickelung der Freiheiten des deutschen Volks,

zur Hebung der staatlichen Einheit des Gesammtvater- lands gethan.

Halten wir daher an denselben fest unb lassen wir sie uns durch Niemanden entreißen.

Nationalversammlung zu Frankfurt.

149. Sitzung.

Nach Vorlesung deS Protokolls von gestern, 1 welches ohne Reklamation genehmigt wurde, und einigen Anzeigen des Präsi­denten verliest Simon von Trier seine Interpellation an den Reichsminister des Innern, worin er unter Hervorhebung der in Preußen durch Aufhebung der Preßfreiheit und des Versamm- lungSrechteS, Wiedereinführung der Censur und Gefährdung der persönlichen Freiheit eingeführten gesetzwidrigen Maßregeln, und unter Hinweis auf das vom Reichsverweser in einer besondern Proklamation dem preußischen Volke gegebene Versprechen, seine Rechte schützen zu wollen, sowie mit Berücksichtigung der vorge- konimenen Störungen der Wahlfreiheit und der Ausübung deS Wahlrechts, den Reichsminister der Justiz fragt: ob er geneigt sei, die preußische Regierung aufzufordern, die AuSnahmSzustände in Ermangelung der dazu gesetzlich erforderlichen Bedingungen auszuheben und dadurch die letzten Bedingungen der Wahrheit und Ehrlichkeit in einem ohnehin ungleichen Wahlkampfe wiedcr- herzustellen.

Ziegert stellt an den Reichsminister der Justiz die Frage, in wie weit die betreffenden Regierungen den von hieraus getrof- fenen Anordnungen in Betreff der Staatsschuld des ehemaligen Königreichs Westphalen entsprochen haben und in welcher Lage sich überhaupt diese Sache befinde.

Man vorschreitet zur Tagesordnung, und nimmt eine Ergän­zungswahl für einen Ausschuß vor. Darauf kommt der Bericht über den von dem Reichsministerium in der österreichischen.Frage gestellten Antrag zur Berathung.

Der Antrag der Majorität ist bekanntlich:

1) die vom Reichsministerium in dessen Erklärung vom 5. Ja­nuar ausgesprochene Zurückweisung deS Vereinbarungs- Prinzips für die deutsche Reichsversammlung im vollsten Maße anzuerkennen;

2) bie Centralgewalt zu beauftragen, über daS Verhältniß der zum frühern deutschen Bunde nicht gehörigen Länder Oesterreichs zu dem deutschen Bundesstaat zu geeigneter Zeit und in geeigneter Weise mit der österreichischen Re­gierung in Unterhandlung zu treten; während die Mi» norktät die vom Ministerium verlangte Ermächtigung er­theilen will.

ES sind eine Reihe von VerbesserungSantrâgen eingegangen; darunter folgender von Würth und Edel: das Reichsministe­rium p ermächtigen, mit der österreichischen Regierung zur Be­seitigung der Schwierigkeiten, welche der Durchführung" der deut­schen Reichsverfassung in den deutsch-österreichischen Landen ent- gegenstehen, und zu der Anbahnung einer Union der außerdent- schen Länder Oesterreichs mit dem gesummten Deutschland in Un­terhandlung zu treten.

Ein Antrag Lassaulr beginnt mit den Worten: in^ Be­tracht, daß eS verständigen Männern nicht ziemt, die Wege der Thoren zn wandeln, und fährt in diesem Tone fort.

Jordan auS Berlin beantragt Ueberweisung an den Aus­schuß, der schon einmal über ungeeignete Anträge berathen habe; findet aber ebenso allgemeinen Widerspruch, als Waitz, der die­sen Antrag später noch einmal bringt.

Simon von Trier und Genossen beantragen Nebergang zur Tagesordnung über das Gagern'sche Programm.

Es haben sich nicht weniger als dl Redner gemeldet.

Venedey als Berichterstatter macht den Anfang: Gott mit Deutschland, mit dem einigen und starken Deutschland ! Die Frage, die wir heute verhandeln, ist die, ob Deutschland getheilt werden

Die Braut des Rekruten.

(Aus demdeutschen Bauernbuch" von C. A. Schlocubach).

Viele Burschen zogen singend durch das Dorf; Einige sangen vor Freude, Andere vor Grimm und diese hatten ein rothes Band um Hut oder Mütze, weil sie sich bei der Ziehungfestgezogen zum dienen," (d. h. sie mußten Soldat werden,) während die Ersten, für diesmal frei gekommen waren. Die meisten kamen angetrunken, viel­leicht zum erstenmal in ihrem Leben, besonders die quasi Rekruten und manchem derselben hing auch wol ein weinen­des Mädchen oder eine betrübte Mutter und Schwester am Arine; bemüht, ihn von deu lärmenden Kameraden und dem stets auf's neue lockenden Wirthshaus zu ent­fernen, zu einem stillen Plätzchen, zumherzhaften Kuß" und tröstlichenSchwadern" oder in's Haus, zu dem, besonders festlich gebackenen, tröstlichen Speck- und Eier­kuchen.

Der ungemeine Widerwille des niederen Volkes gegen das Dienen" ist ihm oft alS ein roher, verächtlicher Mangel an aller Liebe für das Vaterland und kräftiger, selbstbewußter Würbe vorgeworsen. Das ist mir aber immer wie Ironie vorgekommen. Wo soll das niedere Volk Patriotismus hcrbckommcn? Was weiß es von seinem Könige anders als daß es ihm Steuern be­zahlt und derselbe davon sehr groß und herrlich lebt und viele Beamte hat? Was weiß es von seinem Vaterlande

anders, als daß dasselbe viele Gensdarmen hat die es beaufsichtigen? und wozu nutzt ihm darnach kräftiges Selbstbewußtsein? hat es Etwas zu schützen, zu verthei­digen wie andere freie Männer eines Volsstaates? Was ist da natürlicher, als daß es denkt: muß ich meine Kuh, oder mein Läppchen Land vertheidigen lernen? ach! das nimmt mir der Franzos nicht, das nimmt mir höchstens der Steuer-Empfänger; wozu also dienen? nm mich drei Jahr schinden zu lassen und bei einem Kravalle auf meine Brüder zu schießen?"

In Staaten wo nun noch sogar das Loskaufen vom Militair gilt oder daß man ciuen Vertreter stellen darf: ist der Widerwille des Volkes gegen dasSoldat werden" noch viel heftiger und bitterer. Es denkt:ist bas Solbat werden nöthig, so müssen's Alle thun, ohne Ausnahme; ist's nicht nöthig, warum geschieht's dann überhaupt? Jetzt triffts bloß die Armen und wir haben noch mehr Schaden dabei wie die Reichen, denn die Reichen können sich Leute stellen die ihre Geschäfte versehen, wir kommen dabei oft ganz aus Brod nub Geschäft; dach so isss immer: die es schon an sich am besten haben, kriegen's immer noch besser gemacht und die es am schlechtesten haben, müssen darum doppelt ausstchen." Solche Ansichten liegen dem Vo ke ganz nahe und natürlich und haben einen bemoralisirenden Einfluß auf alle Verhältnisse so weit bas Volk reicht, - ja noch weiter.

In unserm Dorfe herrschte biese Ansicht auch und trat am heutigen Zichungstage besonders hervor ; es durfte

sich wol Niemand blicken lassen von Denjenigen die sich festgezogen, aber gleich losgekauft hatten, z. B. reiche Söhne aus der Nachbarschaft und auch dec Sohn des Oberschultheis im Dorfe.

Mehr betrübt als ingrimmig, aber auch unendlich betrübt, war der neue Rekrut Jakob Klamm. Eines- theils hatte der Jakob alte, schwache Eltern und mehrere junge Geschwister, für welche Alle er bis jetztrecht­schaffen getaglöhnevt", sie förmlich ernährt hatte unv ungemein liebte; anderntheils hatte er ein Mäbeben; ach! und dieses Mädchen liebte er noch weit mehr als Eltern und Geschwister (d. h. so ganz anderster" meinte er). Dafür liebte seine Gertrud aber auch ibn mehr als Vater und Mutter; er war ihr tief tief in's Herz gewachsen;wie en Spargel in den Erdboden" sagte sie einmaldar wächst immer wieder in die Höh, wenn man auch noch so oft brau schneidet." Dieser Vergleich war ihr durch die Verhältnisse angegeben; denn die rei­chen Eltern wollten nämlich die Liede der Tochter zum armen Jakob nicht billigen und hatten schon Mancherlei (Schläge, Einsperrung, Verlänmdnng, Eifersucht) ver- sucht, das Mädchen von ihm abzuwenden; aber wenn das auch ein paar Tage half : ei! da schoß doch hernach die Liebe: wieder desto kräftiger aus dem starken, guten Mädchenherzen hervor und dann waren die Liebenden noch weit seliger und weinten oft vor Freube; cs waren ja zwei so weiche Gemüther, wie man selten unter dem Volke findet. (Fortsetzung folgt.)