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Freiheit und Recht!"

JE JO Wiesbaden. Freitag, 12. Januar I8LV.

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/X Ueber den mittelbaren Einfluß staatli­cher Verhältnisse auf die forstliche Boden- produktion.

Die gejammte forstlich? Bodenproduktion in Deutsch­lands Gauen nimmt anerkannt ein außerordentlich s Interesse, eine hohe Bedeutung ein, deren W rth und Wichtigkeit unbezwcifelt nach allen Seiten hin umso­mehr ermessen und gewürdigt worden ist, weil Jeder­mann die Bedingungen,einen Mangel absoluter Be­dürfnisse gar nicht eintreten zu lassen, oder diesem zu- vorzukommen", darin enthalten sieht.

Wir fassen gewöhnlich die forstliche Bodenproduktion als eine gewissermaßen isolirt dast- hende Aktion als eine speziell forstliche Wirthschaftsmaßregel - auf, ohne dem intimen Zusammenhang deiselben mit den Ver­brauchs- und Gebrauchs-Pragmatiken im Veikehrs- wkscn nähere Aufmeiksamkeit zu widmen, ohne daS hö­here staatliche Verhältniß derselben in gehörige Betrach­tung zu ziehen, wenigstens ohne demselben einen mittel­bar sehr wesentlichen Einfluß (wenn auch von weither) anzumuthen.

Der Zweck dieser nachfolgenden Zeilen erstreckt sich nun namentlich dahin: dieses spezielle, nur auf einen kleinern Kreis berechnete wirthschaftliche Unternehmen in Eizielung forstlicher Produkte in seinem Zusa m mcn - hange mit höheren nationalen Dingen, die außer dein Bereiche innerer staatlicher Einrichtungen stehen, diese in ihrer innigen, wenn auch mittelbaren Verbindung nachzuweisen. Wir halten uns daher nicht bei dem ins Ressort der Verwaltung einschlagenden GeschäftS- objekte, z. B. der Sorge für Anlegung und Unterhal­tung der zur Erleichterung des Verkehrs nöthigen Straßen, Brücken u. s. w. auf, sondern gehen sogleich zu jenen höheren Potenzen über, d!e, wie wr Nach­weisen, ebenso einflußreich, wenn auch nicht so direkt, so unmittelbar auf die forstliche Produktion einwuken. Wir haben hier hauptsächlich die kommerzielle Einheit Deutschlands und deren Resultat: die Befreiung der Verkehr- und Transportmittel im Innern von den seit­herigen Hemmnissen und Uugeregeltheiten und de.en unmittelbaren Ei fluß auf die Produktion im Allge­meinen, im Auge. Wenn wir feineren von einem Einfluß internationaler Verhältnisse sprechen, so haben dieses zumeist nur diejenigen Einrichtungen im Zoll- wesen zn bedeuten, welche in ihicr bisherigen Gestal­tung , hauptsächlich in ihrer Anwendung im Innern, keine wahrhafte Gegenseitigkeit in Handel und Wandel herstellten, keine wirksamen Repressalien auf die uns überschwemmmden fremdländischen Piodulte zulässig machten, und namentlich Stoffe einlieferten, die wir auf unserem eigenen Boden selbst erzeugen und zu Markte führen konnten, welche aber durch jene fremdländischen: zu unserem größten Schaden, in den Hintergrund ge­drückt wurden.

Wenn wir die .hohe Bedeutung der Waldungen diese conditio sine qua non unserer natio­nalen Entwickelung so recht ins Auge fassen, bannt unsere Sorge für deren tniuM, höheres Emporblühen in Verbindung bringen, so können uns übrigens doch nicht jene Eigenthümlichkeiten entgehen, die den Fv.st- boden, im Verhältniß und Vergleich gegen das andere Tkikitorium, in ein exzeptionelles Verhältniß stellen. Während nämlich dem letzteren Eigenthümer die freie, ungehinderte, alleinige Nutznießung seins Bodens (ge­wisse Fälle ausgenommen) zusteht, während ir mit die­sem machen kann, was er will, seinen Bodun kultivi- reu, oder damit wechseln kann, wie es ihm gut dünkt, seinen Acker zur Wiese machen, seinen Winberg zu einem Garten verwandeln kann während dem steht der Forstboden- Eigenthümer in dieser Beziehung außer dem Gesetz. Er kann nicht für sich so ohne Weiteres z. B. sein Waldland in Weide verwandeln und sollte es ihm doppelt so viel einbringen, er kann nicht über sein Eigenthum disponiren, wie es ihm beliebt: er ist gewissermaßen nur ein beschränkter Lehngutöbesitzer.

Weit entfernt, die Nützlichkeit dieser Maßregel ver­kennen zu wollen, geben wir im Gegentheil bieje voll­kommen zu, und sind ganz der Ansicht, daß wegen beut allgemeinen Wohl zur Ei Haltung des Gleichgewichts in der Temperatur, eines gesunden Klimas, zur E- Haltung gewisser Industriezweige u. s. w., solche Opfer von Seiten des Staats von dem Forstgruud- Eigenthümer rechtlich verlangt werden können und dürfen.

Wir erwähnten dieses nur, um spat r den Satz: des Prinzips der Ausgleichung", behaupten zu können.

Man wird uns zugeben müssen, daß dieses exzep­tionelle Verhältniß des Forstgrunds im allgemeinen territorialen Bestand einer Erpropliation nicht unähn­lich sieht ja derselben gleichkommen dürfte. Dieses halten wir fest. Wenn nun aber der Staat eine Ex­propriation geschehen läßt, so geschieht dies immer nur nach einer entsprechenden Schadloshaltung, welche dem außer Besitz gesetzten oder in seinem Besitz gestörten Eigenthümer alle erlittenen Verluste ersetzt. Hier haben wir dieAusgleichung". Allein ist diese bei Cem (wie nachgewi sen) in seinem natmlichen Rechte beschränkten Forstboden- Eigenthümer vorhanden? Ist dieser viel­leicht durch Steuererniedrigung, durch Eröffnung ge­sicherter Absatzquellen, ist tr vielluch durch Maßregeln gegen eine verderbliche Konkurrenz schadlos gehalten? Wir sagen nein. Es würde eine Interesselosigkeit am Wesen des Staates, ein Vei kennen der wohlmeinenden Gesinnungen der Regierungen, rin Prinzip der Gewalt­samkeit verrathen, wollten wir nicht zugeben, daß, um dem Grundsatz derAusgleichung" radikalster zu ^e- nüg'N, eine G-undsteuerbe^reiung oder ad ininimum- Herabsetzung im Int resse forstlicher Privaten oder auch Communen etwas durchaus U ausführbar s, Wieder- sinniges und zudem eine unrechtliche Maxime wäre wenn auch der letzte Zweck vorliegen sollte, den B'-

sitzer des Forstgrundes, seinem wiükührlichen Natur- recht nach, mit dem sonstigen T> rritorial - Besitzer in ganz gleiche Linie zu stellen, denn, ohne das Prinzip des Staates zu alteriren, können und dürfen den Besitzer von Nich-Foestboden mehr subjektive als allgemeine Interessen leiten. Eine R ciprocität muß jedoch statlsiuden, und diese sehen wir unzweifelhaft ge­wahrt in der Eröffnung nachhaltiger, auf dem Grundsatz der Handelsgegeuieitigkeit beerbender Ab­sa tzqu el len, in dieser zweckmäßigen Regelung inter­nationaler Veihaltnisse, wodurch eine rührige, einträg­liche Concurrenz eröffnet wird, als deren unmittelbare Folge die Ermunterung der emheimischen Industrie auf deren erster Linie neben der Erzeugung der Cerea­lien die Ho zproduktion st ht unauöeleiblich ist. Ais ein wesentliches, hinsichtlich unserer unmittelbaren In­dustrie am meisten wirksam hervortretendes Verbindungs- Mittel und Kultur bringe des Element erachten wir, obenanst hend, ein wohlgeordnetes, vernünftiges Zoll- spstem, das nicht einseitig zu Werke geht, nicht z. B. auf der einen Seite ein auswärtiges Produkt bloö des­wegen protegirt, weil es gerade in Folge früherer Ver­hältnisse nicht vorhanden ist und sein kann, welches aber eben so gut hier als auswärts erzeugt w rden könnte, sondern ein Zollsystem müßte es sein, welches hauptsächlich die noch werdende, die b.i F'eiß und Aufmerksamkeit in Aussicht stehende Industrie, im Auge hat. Hätten wir z. B. dermalen Mangel am zweckmäßigen Schiffsbauholz, oder wäre dessen Zugutach- tung (auch wenn vorhanden) zur Zeit noch unentwick lt, so wäre dennoch ein großer Fehler vom Zollgesetzgeber, wenn er dieses, nun von außen kommende, Material vielleicht gar nicht oder nur mit einem niedrigen Ein­gangszoll belegen, somit unsern Markt damit über­schwemmen und alle Anregung und allen Trieb, dieses Produkt srlbst hcrzusteUen, in der Geburt ersticken wollte, während im gegenteiligen Fall, beim gemäßigt'n oder hohen Zoll, w.lcher dennoch die Einfuhr sichert, gleich, zeitig der Smat durch erhöhte Zolleinnahme UN) die Industrie, durch Zollschutz, gewinnen würde.

Schutz gegen fremde Concurrenz, Ermunterung und Protektion der einheimischen Bodenproduktion find also dem internationalen Verhältniß nach die rich­tigsten Punkte, bereit immerwährende und stete Beobach­tung vom höchsten I itereffe ist und in den wesentlichsten Beziehungen zu unsern forstwirtschaftlichen Bestrebun­gen steht. Hieran reihet sich daS nicht außer Acht zu lassende Streben nach einer Befreiung des innern Verkehrs von Hemmnissen aller Art Nichts kann außer dem bereits angefüh ten die Bodencultur mehr zuruckhalten und schwächen, als solch?, landeö- innere Hindernisse des Verkehrs. Unter diesen ver­stehen wir wieder nicht solche Steine des Abstoßes, die in einer inneren Lanvesvenvaltung z. B. Mangel an guten Wegen ober Mangel an zweckmäßigen Cultur- vorschiistkn u. s. f. i'hien Grund haben, sondern da wir lediglich den großen Staat und dessen inneren nationa.

Ueber die Turnkunst.

Bon Alois Henninger,

Die Turukuust (Gymnastik) hat 3 große Zwecke: 1) Bildung deS Leibes, 2) Bildung drS Geistes lind Herzens, 3) politische Bildung oder Bildung für daS bür­gerliche und staatliche Leben. Wenn gleich nun diese drei Zwecke innig verwebt sind, so wollen wir sie doch der leichteren Uebersicht wegen getrennt besprechen, um unseren Lesern ein besseres Bild von dem Wesen und Ziel der Turucrei vorznführen, die, weil sie, wie eine acht deutsche bürgerliche Jungfrau, weder um die Gunst der Großen, noch der entnervten Knechte buhlt, von ihren Feinden gar oft dem Volke als Zerrbild vorgemalt wurde und, obwohl sie unverschleiert einhergeht, frecher Weise noch immer vor gemalt wird. Dadurch werden denn einzelne Vorwürfe, welche man den Turnern macht, sich von selbst als armselige Verläumdungen herausstellen, andre werden wir am passenden Orte wiederlegen.

1) Bildung deS Körpers.

Ausgehend von dem Grundsatz, daß eine g e su n n d e Seele nur in einem gesunden Körper wohnen könne, ist die erste Aufgabe der deutschen Turnkunst, den Körper durch leibliche Uebungen abzuhärten, ausdauernd, stark, kräftig, gelenkig und gewaud zu macken. Der

Name Turner selbst leitet sich von tourner her, welches sich drehen und wenden heißt, und Kraft und Gewandt­heit deS Körpers sind nicht nur Zierden jedes Menschen, sondern auch im Allgemeinen nützliche nnd für manchen Stand im besonderen sogar durchaus nothwendige Eigen­schaften. Diese Uebungen machen geschickter und taug­licher zu vielen Geschäften und tragen zur längeren Er­haltung der körperlichen Maschiene bei, die hauptsächlich auch der Bewegung ihre Gesundheit verdankt. Wasser welches immer stille steht, wird faul und verdirbt. Be­wegung ist also Leben, und die Turnerei ist Bewegung im vollendetsten Sinn des Wortes, mithin eine Grnnb- bedingung, ein Element des Lebens. Oft und bei vielen Geschäften wird freilich sowohl die zum Gedeihen deS Körpers nöthige Bewegung als auch die für das bestimmte Geschäft erforderliche Kraft und Gewandtheit auch durck daS Betreiben desselben selbst gewonnen; aber erst spät und gewiß nicht in dem Grade, wie wenn Turnübungen damit verbunden sind, während dagegen bei sitzender Be­schäftigung diese leiblicke Pflege sehr vernachlässigt wird nnd keineswegs zur Genüge durch Spaziercngehn cinge- bracht wird, wodurch denn so viele Krankheiten und Be­schwerden entstehen, die dem munteren Turner zeitlebens fremd bleiben.

Welche Vortheile aber die körperlichen Uebungen haben müssen, wenn sie von frühester Jugend an getrieben werden, darüber haben wir noch nicht viele Erfahrungen, weil wir noch seine ober nur seltene Männer haben, welche

von Kindesbeinen auf Turner waren, können aber mit Reckt nur auf die günstigen Erfolge sckließeu. Der Athlet Milo konnte eineu Stier tragen: er hob und trug aber auch als Knabe tagtäglick zuerst das Kalb und so nahm seine Kraft und Gewandtheit mit dem Thiere selbst zu, daß er als Mann mit Leicktigkeit den Stier auf seinen Schultern trug und ihn mit einem Fan st sch lag tödtete. Schon der blose Anblick unsrer Vorfahren, der alten Deutschen, jagte den Römern einen tödtlichen Schrecken ein: die altdeutschen Knaben aber waren, wenn auch nicht dem Namen nach, doch in der That schon von frühester Jugend an Turner. Leibesübungen, Stärke nnd und M-- härtung waren ihre erste Eerzichung. Fast nackt liefen sic einher, trugen selbst in der kalten Jahreszeit keine oder nur wenig Bedeckring, badeten Svmmcrs und Winters in den Flüssen und blühten dadurch in einer Fülle der Gesundheit zu so hoher Gestalt und solch r Kraft he: an, daß verweichlichte Völker, welche ihre Kinder nur mit Mühe durch die früheren Jahre hindurch brachten, sie staunend bewunderten. Der Graf Konrad Kurzbold zu Limburg*) erlegte einen Löwen mit einem Schwertstreich, und ein deutscher Ritter spaltete einem Türken Kopf und Rumpf mit e i n em Schlag: ickon als Knaben ab. r thaten sie auch Waffendienste und in den Turuercien oder Ritter-

) Vcrgl. die Nass. Tagen Bd. 3, S. 62. Dieser Löwen­schläger wurde sogar in Volksliedern besungen und verherrlicht. Man sehe Gervinusdeutsche Literaturgeschichte, S. 17,