Natiottalverfammluttg zu Frankfurt.
147. Sitzung.
Nach Vorlesung und Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 4. d. M. interpellirt Groß ans Leer das Ministerium des Innern, ob die Regierung des Königreichs Hannover wirklich die Veröffentlichung und Durchführung der Grundrechte verweigert, was daö Ministerium deshalb gethan habe und was cs noch thun werde?
Der Justizminister hat dem Präsidenten die sämmtlichen Ak- tenstücke, die standrechtliche Behandlung Blum'S und Fröbel'S betreffend, übergeben. Präsident schlägt die Ueberwcisung an den österreichischen Ausschuß vor.
Schüler von Jena verlangt Niedersitzuua eines besondern Ausschusses, Rösler von Oels schlägt den Ausschuß zur Lechen- feier Bluni's vor, Schubart ans Königsberg stimmt mit dem Präsidenten, Plathner will den Ausschuß für die beantragten verschiedenen Untersuchungen. Die Majorität entscheidet sich endlich für den österreichischen Ausschuß:
Roßin 5 ßler stellt folgenden Antrag:
Die Nationalversammlung beschließt, dem Gesetzgebungsausschuß zu schleuniger Erledigung den Auftrag zu ertheilen, einen geeigneten Antrag zu formuliren, wodurch im Gebiete des deutschen Bundesstaates §. 12 der Grundrechte eine Wahrheit werde.
" Würth stellt den dringlichen Antrag, die ReichStruppeu aus Hohenzollern-Sigmaringen znrückzuziehen, erhält aber das Wort zn dessen Begründung nicht.
Nachdem noch Gevekoht erklärt, daß ein von Kohlpar- zer eingebrachter, die deutsche Flotte betreffender Antrag, nicht vor den Marine-Ausschuß gehöre, und dieser an den PrioritätS- A lsschuß verwiesen worden, wird zur Tagesordnung übergegangen und zunächst der Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über mehrere Petitionen wegen Abschaffung der Hazardspiele, öffentlicher Spielbanken, der Lotterien und des LottoS vorgenommen. Der Ausschuß hat folgende fünf Anträge gestellt:
1) über den, die Hazardspiele betreffenden Theil der Petitionen zur motivirten Tagesordnung überzugehen;
2) die gänzliche Aufhebung aller öffentlichen Spielbanken und Spielpachtverträge vom 1. Januar 1849 an zu beschließen;
3) die Staats-Klassenlottericn mit den gedachten Verbesserungen ihrer Einrichtungen zwar vorjetzt fortbestehen zu lassen, jedoch die provisorische Centralgewalt zu beauftragen, auf deren Aufhebung in den Einzelstaaten thunlichst hinzuwirken, und Privatlotterien nur gegen Concession der Regierungen der einzelnen deutschen Staaten und lediglich zu gemeinnützigen Zwecken zn gestatten, zugleich aber zu beschließen, daß die Errichtung,neuer Klassenlotterien gänzlich untersagt werde;
4) die Nationalversammlung wolle die „Aufhebung des Lotto in allen deutschen Staaten, „in welchen eS noch besteht," beschließen und dieselbe von der provisorischen Centralgewalt in kürzester Zeit bewirken lassen; endlich
5) die Beschlüsse unter 2, 3 und 4 an die provisorische Cen- gewalt zur Ausführung zu überweisen.
Der Referent, Dieskau, zeigt den Eingang von einigen neuen Petitionen über denselben Gegenstand an, darunter eine Eingabe der Actiengesellschaft für die Spielbank zu Homburg, begleitet von einem Gutachten Odilon Barrots und Cremieur, und eines von der Juristeufacultät zu Heidelberg, wonach diese Gesellschaft im Fall der Aufhebung Entschädigung fordert, und mit Intervention der französischen Regierung droht.
Venedey fordert in kurzen Worten auf, den Interessen seiner Wähler Rechnung zu tragen, welche durch eine sofortige Aushebung ohne Entschädigung großen Schaden leiden würden.
Mittermeier vindicirt der Versammlung das Recht, alle Spielbanken, Lotterien u. s. w. aufzuheben, erklärt sich auch für die Aufhebung, will aber nichts übereilen, sondern den Betheiligten Zeit zur Ordnung ihrer gegenseitigen Ansprüche lassen, und verlangt deshalb Nachlassung einer billigen Frist, binnen welcher die Aufhebung erfolgen solle. Diese Frist solle drei Jahre betragen.
Degenkolb ist gegen jede Entschädigung, zieht aber doch eine Entschädigung deni Fortbestehen der Spielhöllen vor und empfiehlt den Ausschußantrag.
Christ findet weder einen moralischen, noch einen rechtlichen Grund zur Aufhebung der Spielbanken. Es sei besser, daß man öffentlich spiele, als daß der Betrug hinter Schloß und Riegel sein Wesen treibe. Oeffentliche Spielbanken könne man überwachen und das Publikum wenigstens vor Betrug sicher stellen.
Vischer findet einen Ehrenpunkt darin, das Produkt romanischer Verdorbenheit, die Spielbanken, im deutschen Vaterland auszurotten. Er findet des Verderbliche der Spielbanken in dem Verführerischen desselben und erklärt sich mit großer Entschiedenheit unter lautem Beifall für die Aufhebung.
Schwerin erkennt den verderblichen und unsittlichen Charakter des Spiels an, bestreitet aber der Nationalversammlung das Recht in den Kreis der Gesetzgebung der einzelnen Staaten einzugreifen, (Murren) will auch nicht, daß die Centralgewalt als ein bloßer Vollssehuugsausschuß betrachtet werde, und beantragt daher, die Centralgewalt zu ersuchen, die Aufhebung der Spielbânke u. s. w, bei den einzelnen Regierungen dringend in Anregung zu bringen.
Der^Reichsjustizminister bestreitet die rechtliche Gültigkeit der bestehenden Spiel-Pachtsverträge, welche eine tiefe Immoralität durch die öffentliche Aufreizung zum Spiel enthalten. Deshalb seien sie ungültig und das Reich berechtigt, sie aufzuheben. Glauben jene Herren, daß sie ein Recht haben, so mögen sie das Reich verklagen, beim einstigen Reichsgericht (Beifall). Was unsere Competenz anlangt, so sind wirjjedenfalls berechtigt, einen Akt der Sittlichkeit zu begehen, (Beifall) was unsere Macht betrifft, so kann niemand von der Schwäche der Centralgewalt mehr überzeugt sein, als ich. (Beifall.) Allein wenn sie keinen Beschluß fassen, sondern ein Gesetz geben, so wird sich finden, daß die Spielhöllen verschwinden. — In ganz Europa hat man die Spielhöllen aufgehoben, nur in Deutschland sollen sie bis 1871 fortbestehen! Eben so gut könnte man gleich Staatsbordelle errichten. (Bei- fall.) '
Müller von Würzburg beantragt — TageSoldnung, damit auch hier dieser Antrag nicht fehle, die Sache soll sich von selbst ausheben. (Gelächter.)
Endlich wird uns wieder einmal das Vergnügen zu Theil, Grävell nicht zu hören, worauf Präsivenl den unterdeß vom Reichsjustizminister eingereichten Entwurf zu dem von ihm beantragten Gesetz vorliest: Alle öffentliche Spielbanken sind vom 1. Mai 1849 an in ganz Deutschland geschlossen und die Spiet- Pacht-Verträge aufgehoben.
Die Debatte wird hierauf geschloffen und Dieskau vertheidigt als Referent die Ausschußanträge gegen die Einwürfe Christ'S und Mittermaier's.
Präsident bringt M oh l'S Gesetzvorschlag zur Unterstützung — sie erfolgt durch fast die ganze Versammlung. Bei der hierauf folgenden Abstimmung werden vie Ausschußanträge, mit Ausnahme dessen unter 2, angenommen, und statt diesem das von Mohl beantragte Gesetz.
Man geht zur Berathung des Berichts über den von dem Verfassungsausschuß zurückgegedenen §. 19 des Reichstags, den Reichshauöhalt betreffend, über.
In diesem Berichte wird beantragt:
Die zurückgewiesenen Theile deS §. 19 vom Artikel »der Reichstag" beizubehalten, demselben aber einen neuen Paragraphen hinzuzufugen:
Bei der Feststellung deâ Reichshaushaltes treten folgende Bestimmungen ein:
1) Alle —die Finanzen betreffende Vorlagen der Reichöregic- rung gelangen zunächst an das VolkShauS.
2) Bewilligungen von Ausgaben dürfen nur auf Antrag der Reichsregierung und bis zum Belauf dieses Antrages erfolgen.
3) Die Dauer der Finanzperiode ist ein Jahr.
4) Das Budget über die regelmäßigen Ausgaben deS Reichs und über den Refervefond, so wie über die für beides erforderlichen Deckungsmittel wird auf dem ersten Reichstag durch Reichstagsbeschlusse festgestellt. Eine Erhöhung dieses Budgets auf späteren Reichstagen erfordert gleichfalls einen ReichStagsbeschluß.
5) Dieses ordentliche Budget wird auf jedem Reichstag zuerst dem VolkShauS vorgelegt, und von diesem in seinen einzelnen Ansätzen und nach den Erläuterungen und Belegen, welche die ReichSregierung vorzulegen hat, geprüft und be- bewilligt.
6) Nach erfolgter Prüfung und Bewilligung durch das Volks. Haus wir das Budget un das Staatenhaus abgegeben. Diesem steht, innerhalb des GesammtbetrageS des ordentlichen Budgets, so wie derselbe auf dem ersten Reichstage oder durch spätere Reichstagsbeschlüsse festgestellt ist, nur das Recht zu, Erinnerungen und Ausstellungen zu machen, über welche das VolkShauS endgültig beschließt.
7) Alle außerordentlichen Ausgaben und deren Deckungsmittel bedürfen, gleich der Erhöhung des ordentlichen Budgets, eines Reichstagsabschlusses.
8) Die Nachweisung und die Verwendung der Reichsgelder wird dem Reichstage, und zwar zuerst dem Volkshanse zur Prüfung und zum Abschluß vorgelegt.
Ferner liegen folgende Minoritätserachten vor:
Zwischen Nr. 2 und 3 einzuschalten:
Alle Bewilligungen von Ausgaben find nur für den besonderen Zweck, für welchen sie gefordert wurden, ertheilt anzusehen und nur in jder Grenze der Bewilligung kann die Verwendung erfolgen.
Der Nr. 3 möge folgender Zusatz beigefügt werden:
Ist eS wegen Auflösung deS VolkSkanses oder wegen eingetretener unabwendbarer Ereignisse unmöglich, das neue Budget vor Ablauf des alten sestzustellen, so ist die Reichsregierung befugt, daS bisherige Budget, jedoch nur einmal, noch während dreier Monate, nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums desselbeu in Anwendung zu bringen.
Den letzten Satz in Nr. 4 so zu fassen:
Eine Erhöhung dieses Budgets auf spätern Reichstagen, so wie eine Transferirung einer einem Ministerium bewilligten Summe auf ein anderes Ministerium erfordert gleichfalls einen ReichStagsbeschluß.
Es sprecheu über diesen Gegenstand die Abg. v. Vincke, Wedekind, M. Mohl, Mathy, Osterrath, v. Herrmann, Freudentheil. Der letzte Redner ist Reichsminister v. Beckerrath.
Schluß der Sitzung gegen 3 Uhr, Nachmittags. Nächste Kitzung: Dirnstag, den 9. Januar. (R.-Ztg.)
Deutschland.
-ft- Höchst a. M.- 5. Jan. (Die unerledigten Klagen der Stadt Höchst.) Der in diesem Blatte v. 25. Dezember v. I. eingerückte Artikel über die Einquartirung und Wegnahme der Waffen ist von Vielen mit großer Tyellnahme gelesen worden. Ein Nachtrag dazu dürste auch nicht als überflüssig erscheinen.
Hinsichtlich der Einquartirung, einer der sehr em- pfindlichen Folgen der traurigen Ereignisse im Septem- ber zu Frankfurt und Höchst, glaubt man vorerst bemerken zu müssen, daß die Gesinnung der Einwohner von Höchst, jo wie anderer Orte sich am besten darin gezeigt hat, daß, trotz der eben nicht sehr ersreulichen Aussichten für das deutsche Volk, die Anfangs in so starker Anzahl gesendeten Reichstruppen bereitwillig und nach Kräften gut verpflegt worden sind, und von den Einwohnern nach ihrem Abmarsche, bei welchem an vielen Orten herzlicher Abschied genommen wurde, ihnen freundliche Grüße und sie ehrende Worte nachgerufen wo.den ft d, und oft Briefe und Grüße der abgezo- genen preußischen und hessischen Truppen an ihre frühere Quartiergeber ankommen, so wie es an mündlichen und schriftlichen Anerkenntnissen der guten Behandlung derselben von ihren Commandanten nicht fehlt. Daß aber die Last immer eine sehr drückende, zumal im Winter und besonders in einer Stadt, wo Biele im Raume sehr beengt sind, wird Niemand in Abrede stellen, ebenso wenig als, daß eine Vergütung von 18 Kreuzern und selbst die, auf Antrag unserer Landstände auf 24 Kreuzer erhöhete, eine, den Verpflegungskosten noch lange nicht gleichkommende ist. Wenn nun Leute genöthigt sind, ihre Einquartirung auSzuquartiren, so ist der Verlust noch viel größer. So ist einem mit Einquartirung belegten Orte zu den ohnehin schon erhöhten Steuern eine neue aufgelegt, die alle andern übertrifft. Da nun hierdurch bei längerer Dauer der Einquartirung, von welcher nur einige Gewerbtreibende Vortheil ziehen, Viele einen nicht zu ertragenden Verlust erleiden würden, so ist es dringende Nothwendigkeit, daß ungesäumt für Caserltirung der Truppen gesorgt werde, wozu in Höchst die beste Gelegenheit ist. So schön und wünschenöwerth das Vertrauen einer Regierung zum Volke sonst ist, so ist doch das allzugroße zu dem Säckel der Staatsbürger keineswegs erfreulich. — Weswegen aber nach kurzer Befreiung, während welcher Zeit ebensogut Ruhe und Ordnung in Höchst herrschte, die Einquartirung wieder neu hierher gekommen ist, weiß man nicht. ES ist daher natürlich, daß darüber mancherlei Vermuthungen aufgestellt werden, barunter auch die, daß von gewisser Seite — vielleicht wegen der vorzunehnnnden Bürgermeister- und Gemein- deräthewahlen — dieselbe in Frankfurt angerathen worden sei. Auffallend ist es auch, daß von der gegenwärtigen Garnison seit Kurzem wieder mehr Posten ausgestellt sind, als in den eisten Tagen nach ihrer Ankunft.
Hinsichtlich der Aufstellung von Posten glaubt man bemerken zu müssen, daß es zur Vermeidung von Unheil wohl räthlich gewesen wäre, wenn die betreffende Behörde bei der Besetzung unserer Gegend den, an einen Kriegszustand nicht mehr gewöhnten und zum größten Theile mit dem Kriegsgebrauch unbekannten Leuten bekannt gemacht hätte, wie man sich beim Anrufen der Schildwachen zu verhalten habe. Die Mäßigung der Truppen und die bald gewonnene Ueberzeugung, daß sie unter einer ganz friedlichen Bevölkerung seien, mögen traurige Fälle verhütet haben. Doch hörte man auf der Landstraße in der Nähe von U -L. eine Schildwache einigen Weibern vom Lande, welche sich nach der Rückkehr aus der Stadt etwas laut nach ihrer Weise unterhielten und entweder dadurch, oder aus Unkenntniß dessen, was sie zu thun hatten, es unterlassen hatten, das Nichts sagende „Gutfreund" zu rufen, mit Donnerstimme zu schreien: „Antwort — oder ich schieße." —
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des Lebens waren in diesem Angenblicke gewiß von ihr genommen. Vielleicht schwelgte sie in paradiesischen Freuden, wie sie der Traum mitleidig dem Armen schenkt, als kargen Ersatz für die harte traurige Wirklichkeit des Alltagslebens.
Moser wagte nicht, die Schlummernde zu küssen. Er hätte es gern gethan, aber er besorgte, sie dadurch zu wecken.
„Arme Susanna, gutes, liebes, duldendes Weib," flüsterte er über sie gebeugt und eine Thräne perlte aus dem Schmerzensbrnnnen seines Auges. „Ich habe Gott gebeten, daß er dich die Herrlichkeiten der Verheißung soll schauen lassen in dieser Nacht, und ich glaube, er hat mich erhört, der Allgütige. Dein Lächeln sagt mir, daß du glücklich bist. Du sollst es ewig sein und nie mehr zurückkehren aus jenen Auen, die müden Duldern in jenem Leben verheißen sind. Lebe wohl, lebe glücklich und bitte für mich, den verzweifelnden Vater!"
Nun hielt Moser seine linke Hand schirmend über das Gesicht der Schlummernden und fuhr mit schneller Bewegung der Rechten, in der etwas Glänzendes blitzte, über Susanna's bloßen Hals. Die Schlafende zuckte krampfhaft zusammen, aber Moser drückte seine Linke fest auf ihren Mund, so daß sie nur dumpf röchelnde Töne ausstoßcn konnte. Ein breiter Blutstrom floß unter den Decken hervor und ergoß sich um den knieen- den Weber. Der verzweifelnde Gatte hatte seinem geliebten Weibe die Pulsadern am Halse durchschnitten nnd
sie gelobtet. Er hielt diesen Tod für leichter, als den Hungertod, dem sie alle entgegen gingen.
Als Susanna zu röcheln aufgehört hatte, erhob sich Moser mit entsetzlicher Ruhe. Er warf keinen Blick auf die Todte, sondern wendete sich rasch um zu den in der Wiege schlafenden Säuglingen. Das blutige Messer funkelte im Silberfeuer des Mondes wie eine purpurne, zur Erde geneigte Flamme.
Lieblich, rührend, zwei aufknospenden Blüthchen gleich, die feisten kleinen Händchen aufwärts gegen die derben Gesichtchen stemmend, ruhten die Schwestern in seliger Vergessenheit. Den Vater schauerte es, als sein schuldiges, unheimlich glühendes Auge auf diese zarten, von Gesundheit strotzenden Wesen fiel. Aber sein Herz hatte sich im machtlosen Kampf mit den Schrecken des Lebens verhärtet, sein Wille war fester als Granit. Die Bahn war betreten, er mußte sie ganz zurücklegen, sollte er sich nicht selbst feig und charakterlos nennen.
„Warum zaudern!" rief er sich zu. „Habe ich euch iu's Leben gerufen, warum jollte ich nicht das Recht haben, euch ein und denselben Weg mit mir gehen zu heißen? Ja, ihr armen, schuldlosen Seeleu, ich will euch rein und unbefleckt den Vaterhänden wieder übergeben, aus denen ich euch empfangen habe!
Hier auf Erden würdet ihr nach unaussprechlichen, undenkbaren Leiden vielleicht gottlose Verbrecher und beschlösset ein Leben voll Elend und Schande, verflucht von den Glücklichen, im Zuchthause oder auf dem Schaffst.
Besser auS der Reihe der Lebendigen gestrichen, als solch ein Dasein! Gute Nacht, ihr Engel, euer Vater küßt euch zum Eintritt in's Thal des ewigen Friedens!"
Ein langer Kuß berührte die Mündchen der Kleinen, dann durchschnitt der fürchterliche Vater ihren Lcbens- faden auf dieselbe Weise, wie er die Mutter getödtet hatte. Die Schwestern zuckten nicht, sie starben schlummernd unter dem Messer des Vaters.
Mit einem Gefühl des Abscheu's schleuderte der lliu glückliche jetzt das Mordinstrument an den Boden, erreichte mit zwei Sätzen die Thür, stürzte hinaus, rannte in's Freie über den Garten und begrub sich und seine That in den kühlen schäumenden Wellen des Teiches. Nur daS Bild des Mondes wankte im Weiher, als der Mörder seines WcibeS, seiner Kinder sich darin zur Ruhe gebettet hatte, sonst blieb alles still. —
Am nächsten Morgen stieg Gertrud frühzeitig aus ihrer Kammer herab, trat in die Stube ihres Sohnes und tappte sich nach der Ofenbank, wo sie wie immer Platz nahm und emsig zu spinnen begann. Es war eben Tag geworden, daS merkte die erblindete Frau an dem trüben Scheine, der sich vor ihren Augen bildete. Daß es so tobtenstill im Stübchen blieb, wunderte,sie nicht. Es war oft so gegen Morgen. Nur konnte sie nicht begreifen, daß, wie sie auch ihre Füße setzen mochte, sie überall sogleich feucht wurden.
So saß sie ein paar Stunden, spann ruhig fort und freute sich über den gesunden Schlaf der Ihrigen. Sie