Nationalversammlung zu Frankfurt.
147. Sitzung.
Nach Vorlesung und Genehmigung be» Protokolls über die Sitzung vom 4. d. M. interpellirt Groß aus Leer das Nüniste- iium des Innern , ob die Regierung des Königreichs Hannover wirklich die Veröffentlichung und Durchführung der Grundrechte verweigert, was das Ministerium deshalb gethan habe und was es noch thun werde?
Der I mizminister hat dem Präsidenten die sämmtlichen Ak- t.nüücke, die standrechtliche Behandlung Blum's und Fröbel'S betreffend, übergeben. Präsident schlägt die Neberweisung an den österreichischen Ausschuß vor.
Schüler von Jena verlangt Niedersttzuni eines besondern Ausschusses. Rösler von Oels schlägt den Ausschuß zur Le chem feier Bluni'S vor, Schubart aus Königsberg stimnit mit dem Präsidenten, Plathner will den Ausschuß für die beantragten verschiedenen Untersuchungen. Die Majorität entscheidet sich endlich für den österreichischen Ausschuß:
Roßmâßler stellt folgenden Antrag:
Die Nationalversammlung beschließt, dem GesetzgebungS- auSschuß zu schleuniger Erledigung den Auftrag zu ertheilen, einen geeigneten Antrag zu formuliren, wodurch im Gebiete deS deutschen BundeSstaateS §. 12 der Grundrechte eine Wahrheit werde.
’ ■' W ,jrtb stellt den dringlichen Antrag, die NeichStrupven aus Hohen z ollern- Sigmarin gen zurückzuziehen, erhält aber das Wort zu dessen Begründung nicht.
Nachdem noch Gevekoht erklärt, daß ein von Kohlpar- zer eingebrachter, die deutsche Flotte betreffender Antrag, nicht vor den Marine-Ausschuß gehöre, und dieser an den PrioritâtS- A isschuß verwiesen worden, wird zur Tagesordnung übergegangen und zunächst der Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über mehrere Petitionen wegen Abschaffung der Hazardspiele, öffentlicher Spielbanken, der Lotterien und deS Lottos vorgenommen. Der Ausschuß hat folgende fünf Anträge gestellt :
1) über den, die Hazardspiele betreffenden Theil der Petitionen zur motivirten Tagesordnung überzugehen;
2) die gänzliche Aushebung aller öffentlichen Spielbanken und Spielpachtvertrâqe vom 1. Januar 1849 an zu beschließen;
3) die StaatS-Klassenlotterien mit den gedachten Verbesserungen ihrer Einrichtungen zwar versetzt fortbestehen zu lasten, jedoch die provisorische Centralgewalt zu beauftragen, auf deren Aufhebung in den Einzelstaaten thunlichst hinzuwirken, und Privatlotterien nur gegen Concession der Regierungen der einzelnen deutschen Staaten und lediglich zu gemeinnützigen Zwecke» zu gestatten, zugleich aber zu beschließen, daß die Errichtung,neuer Klassenlotterien gänzlich untersagt werde;
4) die Nationalversammlung wolle die „Aufhebung des Lotto in allen deutschen Staaten, „in welchen eS noch besteht," beschließen und dieselbe von der provisorischen Centralge- walt in kürzester Zeit b wirken lassen; endlich
5) die Beschlusse unter 2, 3 und 4 an die provisorische Ce»- gewalt zur Ausführung zu überweisen.
Der Referent, Dies kau, zeigt den Eingang von einigen neuen Petilionc» über denselben Gegenstand an, darunter eine Eingabe der Actiengesellschast für die Spielbank zu Homburg, begleitet von einem Gutachten Odilon BarrotS und Cremieur, und eines von der Juristenf icultât zu Heidelberg, wonach diese Gesellschaft im Fall der Aufhebung Entschädigung fordert, und mit Intervention der französischen Regierung droht.
Venedey fordert IN kurzen Worten auf, den Interessen seiner Wähler Rechnung zu tragen, welche durch eine sofortige Aufhebung ohne Entschädigung großen Schaden leiden würden.
% Mittermeier vindicirt der Versammlung das Recht, alle Spielbanken, Lotterien u. s. w. aufzuhebcn, erklärt sich auch für die Aufhebung, will aber nichts übereilen, sondern den Betheilig- len Zeit zur Ordnung ihrer gegenseitigen Ansprüche lassen, und verlangt deshalb Nachlassung einer billigen Frist, binnen welcher die Aushebung erfolgen solle. Diese Frist solle drei Jahre betragen.
Degenkolb ist gegen jede Entschädig"ng, zieht aber doch eine Entschädigung dem Fortbestehen der Spielhöllen vor und empfiehlt den Ausschußantrag.
Christ findet weder einen moralischen, noch einen rechtlichen Grund zur Aufhebung der Spielbanken. Es sei besser, daß man öffentlich spiele, als daß der Betrug hinter Schloß und Riegel sein Wesen treibe. Oeffenlliche Spielbanken könne man überwachen und das Publikum wenigstens vor Betrug sicher stellen.
Vischer findet einen Ebrenpunkt darin, das Produkt romanischer Verdorbenheit, die Spielbanken, im deutschen Vaterland anSznrotten. Er findet des Verderbliche der Spielbanken in dem Verführerische» desselben und erklärt sich mit großer Entschiedenheit unter lautem Beifall für die Aufhebung.
Schwerin erkennt den verderblichen und unsittlichen Charakter des Spiels an, bestreitet aber der Notionolversommlung das Recht in den Kreis der Gesetzgebung der einzelnen Staaten einzugreifen, (Murren) will auch nicht, daß die Centralgewalt als ein bloßer Boll iehungSanSjchnß betrachtet werde, und beantragt daher, die Centralgewalt zu ersuchen, die Aufhebung der Spielbänke u. s. w, bei den einzelnen Reg erungcn dringend in Anregung zu bringen.
Der' Reichsjustizminister bestreitet die rechtliche Gültigkeit der bestehenden Spiel-Pachtsvertrâge , welche eine tiefe Immoralität durch die öffentliche Aufreizung zum Spiel enthalten. Deshalb seien sie ungültig und das Reich berechtigt, sie aufzuheben. Glauben jene Herren, daß sie ein Recht haben, so mögen sie das Reith verklagen, beim einstigen Reichsgericht (Beifall). Was unsere Eompelenz anlangt, so sind wirjjedenfalls berechtigt, einen Akt der Süt- lichkeit zu begehen, tBeifail) was unsere Macht betrifft, so kann niemand von der Schwäche der Eeiitralgewalt mehr überzeugt fein, als ich. (Beifall.) Allein wenn sie keinen Beschluß fassen, sondern ein Gesetz geben, so wird sich finden, daß die Spielhöllen verschwinden. — In ganz Europa hat man die Spielhöllen auf- gehoven, nur in Deutschland sollen sie bis 1871 fortbestehen! laben so gut könnte man gleich Staatsbordelle errichten. (Beifall.)
Müller von Würzburg beantragt — Tagesordnung, damit auch hier dieser Antrag nicht fehle, die Sache soll sich von selbst aufheben. (Gelächter.)
Endlich wird uns wieder einmal das Vergnügen zu Theil, Grâvell nicht zu hören, worauf Präsident den unterdeß vom Reichsjustizminister eingereicyten Entwurf zu dem von ihm beantragten Gesetz vorliest: Alle öffentliche Spielbanken sind vom 1. Mai 1849 an in ganz Deutschland geschlossen und die Spielpacht-Verträge aufgehoben.
Die Debalte wird hierauf geschlossen und Dies kau vertheidigt als Referent die AuSschußantrage gegen die Einwürfe Christ'S und Mitteiinaier's.
Präsident bringt M ohl'ö Gesetzvorschlag zur Unterstützung — sie erfolgt durch fast die ganze Versammlung. Bei der hierauf folgenden Abstimmung werden die AuSschußanträge, mit Ausnahme dessen unter 2, angenommen, und statt diesem das von Mohl beantragte Gesetz.
Man geht zur Berathung deS Berichts über de» von dem VerfassuiigSauSschuß zuruckgegebeuen §. 19 des Reichstags, den Reichshaushalt betreffend, über.
In diesem Berichte wird beantragt:
Die zuruckgewiesenen Theile deS §. 19 vom ArtikA „der Reichstag" beizubehalten, demselben aber'einen neuen Paragraphen hinzuzufuge»:
Bei der Feststellung deS Reichshaushaltes trete» folgende Bestimmungen ein:
1) Alle —die Finanzen betreffende Vorlagen der Reichsregü- rung gelangen ziinachst an das Volkshaus.
2) Bewilligungen von Ausgaben dürfen nur auf Antrag der Reichsregierung und bis zum Belauf dieses Antrages erfolgen.
3) Die Dauer der Finanzperiode ist ein Jahr.
4) Das Budget über die regelmäßigen Ausgaben des Reichs und über den Refervefond, so wie über die für beides erforderlichen Deckungsniittel wird auf dem ersten Reichstag durch Reichstagsbeschlusse festgestellt. Eine Erhöhung dieses Budgets auf späteren Reichstagen erfordert gleichfalls einen Reichstagsbeschluß.
5) Dieses ordentliche Budget wird auf jedem Reichstag zuerst dem Volkshaus vorgelegt, unb von diesem in seinen einzelnen Ansätzen und nach den Erläuterungen und Belegen, welche die Reichsregierung vorzulegen hat, geprüft und be- bewilligt.
6) Nach erfolgter Prüfung und Bewilligung durch das Volks Haus wir daS Budget un das StaateuhauS abgegeben. Diesem steht, innerhalb des Gesamnitbetrages des ordentlichen Budgets, so wie derselbe auf dem ersten Reichstage oder durch spätere Reichstagsbeschlusse festgestellt ist, nur daâ Recht zu, Ennnerungen und Ausstellungen zu »rachen, über welche das VolkehauS endgult g beschließt.
7) Alle außerordentlichen Ausgaben und bereit Deckungsmittel bedürfen, gleich der Erhöhung deS ordentlichen Budgets, eines Reichstagsabschlussèö.
8) Die Nachweisung und die Verwendung der ReichSgelder wird dem Reichstage, und zwar zuerst dem Volkshause zur Prüfung und zum Abschluß vorgelegt.
Ferner liegen folgende Minoritätserachten vor:
Zwischen Dir. 2 und 3 einzuschalten:
Alle Bewilligungen von Ausgaben find nur für den besonderen Zweck, für welchen sie gefordert wurde», ertheilt anzusehen und nur in ^bet Grenze der Bewilligung kann die Verwendung erfolgen.
Der Nr. 3 möge folgender Zusatz beigefügt werden:
Ist es wegen Auflösung deS Volkskauses oder wegen eingetretener unabwendbarer Ereignisse unmöglich, daS neue Budget vor Ablauf des alten festzustellen, so ist die ReichSregiening befugt, das bisherige Budget, jedoch nur einmal, noch während dreier Monate, nach Ablauf des GultigkeitSzeiteauins desselben in Anwendung zu bringen.
Den letzten Satz in Nr. 4 so zu fassen:
Eine Erhöhung dieses Budgets auf spätern Reichstagen, so wie eine Trausserirung einer einem Ministerium bewilligten Summe auf ein anderes Ministerium erfordert gleichfalls einen ReichstagSbeschluß.
Es sprechen über diesen Gegenstand die Abg. v. Vincke, Wedekind, M. Mohl, Mathy, Osterrath, v. Herrmann, Freuden- theil. Der letzte Redner ist Reichsminister v. Beckcrralh.
Schluß der Sitzung gegen 3 Uhr, Nachmittags. Nächste Sitzung: Dirnstag, den 9. Januar. (R.-Ztg)
Deutschland.
■H- Höchst a. M., 5. Jan. (Die unerledigten Klagen der Stadt Höchst.) Der in diesem Blatte v. 25. Dezember v. I. eingerückte Artikel über die Einquartirung und Wegnahme ^der Waffen ist von Vielen mit großer T-eilnahmc gelesen worden. Ein Nachtrag dazu dürfte auch nicht als überflüssig erscheinen.
Hinsichtlich der Einquartirung, einer der sehr em- psi drichen Folgen der traurigen Ereignisse im September zu Fraufsurt und Höchst, glaubt man vorerst be- merken zu müssen, daß die Gesinnung der Einwohner von Höchst, so wie anderer Orte sich am besten darin gezeigt hat, daß, trotz der eben nicht sehr erfreulichen Aussichten für das deutsche Volk, die Anfangs in so starker Anzahl gesendeten Reichstruppen bereitwillig und nach Kräften gut verpflegt worden sind, und von den Einwohnern nach ihrem Abmärsche, bei welchem an vielen Orten herzlicher Abschied genommen wurde, ihnen freundliche Grüße und sie ehlende Worte nachgerufen wo den ft d, und oft Briefe und G üße der abgezogenen preußischen und hessischen Truppen an ihre frühere Quarticrgeber ankommen, so wie es an mündlichen und schriftlichen Anerkenntnissen der guten Behandlung derselben von ihren Commandanlen nicht flhlt. Daß aber die Last immer eine sehr drückende/zumal im Winter und besonders in einer Stadt, wo Viele im Raume sehr beengt sind, wird Niemand in Abrede stellen, ebenso wenig aiö, daß eine Vergütung von 18 Kreuzern und selbst die, auf Antrag unserer Landstände auf 24 Kreuzer erhöhete, eine, den Verpflegungskosten noch lange nicht gleichkommende ist. Wenn nun Leute ge, nöthigt sind, ihre Einquartirung auszuquartiren, so ist der Verlust noch viel größer. So ist einem mit Einquartirung belegten Orte zu den ohnehin schon erhöhten Steuern eine neue aufgelegt, die alle andern übertrifft. Da nun H e durch bei längerer Dauer der Einquartirung, vön welcher nur einige G-'werbtreibende Vortheil ziehen, Viele einen nicht zu ertragenden Verlust erleiden würden, so ist es dringende Nothwendigkeit, daß ungesäumt für Caserniru 'g der Truppen g sorgt werde, wozu in Höchst die beste Gelegenheit ist. So schön und wünschenöwerth das Vertrauen einer Regierung zum Volke sonst ist, so ist doch das allzugroße' zu dem Säckel der Staatsbürger keineswegs erfreulich. — Weswegen aber nach kurzer Befreiung, wahrend welcher Z''it ebensogut Ruhe und O dnuug in Höchst herrschte, die E: quattirung wieder neu hierher gekommen ist, weiß man nicht. Es ist daher natürlich, daß darüber mancherlei Vermuthungen ausgestellt werden, darunter auch die, daß von gewisser Seite — vielleicht wegen der vorzunehm.nden Bürge,meister- und Gemein- deräthewahlen — dieselbe in Frankfurt angerathen worden sei. Auffallend ist cs auch, daß von der gegenwärtigen Garnison seit Kurzem wieder mehr Posten aufgrsteUt sind, als in den eisten Tagen nach ihrer Ankunft.
Hinsichtlich der Aufst llung von Posten glaubt man bemerken zu müssen, daß es zur Vermeidung von Unheil wohl rälhlich gewesen wäre, wenn die betreffende Behörde bei der Besetzung unserer Gegend den, an einen Kriegszustand nicht mehr gewöhnten und zum größten Theile mit dem Kriegsgebrauch unbc kannten Leuten Mannt gemacht hätte, wie man sich beim Anrufen der Schildwachen zu verhalten habe. Die Mäßigung der Truppen und die bald gewonnene Ueberzeugung, daß sie unter einer ganz friedlichen Bevölkerung seien, mögen traurige Fälle v rhüket haben. Doch hörte man auf der Landstraße in der Nähe von U -L. eine Schildwache einigen Weibern vom Lande, welche sich nach der Rückkehr ans der Stadt etwas laut nach ihrer Weise unterhielten und entweder dadurch, oder aus Uukenntuiß dessen, was sie zu thun hatten, cs un- tri lassen hatten, das Nichts sagende „Gutfreund" zu. rufen, mit Donnerstimme zu schreien: „Antwort — oder ich schieße." —
deS Lebens waren in diesem Augenblicke gewiss von ihr genommen. Vielleicht schwelgte sie in paradiesischen Freuden, wie sie der Traum mitleidig dem Armen schenkt, als kargen Ersatz für die harte traurige Wirklichkeit des Alltagslebens.
Moser wagte nicht, die Schlummernde zu küssen. Er hätte es gern gethan, aber er besorgte, sie dadurch zu wecken.
„Arme Susanua, gutes, liebes, duldendes Weib," flüsterte er über sie gebeugt und eine Thräne perlte aus dem Schmerzeuobrunnen seines Auges. „Ich habe Gott gebeten, dass er dich die Herrlichkeiten der Verheissung soll schauen lassen in dieser Nacht, und ich glaube, er hat mich erhört, der Allgütige. Dein Lächeln sagt mir, dass du glücklich bist. Du sollst cs ewig sein und nie mehr zurückkehren aus jenen Auen, die müD n Duldern in jenem Leben verheissen sind. Lebe wohl, lebe glücklich und bitte für mich, den verzwUselnden Vater!"
Nun hielt Moser seine linke Hand schirmend über daS Gesicht der Schlummernden und fuhr mit schneller Bewegung der Rechten, in der etwas Glänzendes blitzte, über Susanna'S bloßen Hals. Die Schlafende zuckte krampfhaft zusammen, aber Moser drückte seine Linke fest auf ihren Mund, so daß sic nur dumpf röchelnde Töne ausstoßen konnte. Ein breiter Blutstrom floss unter den Decken hervor und ergoß sich um den knicen- den Weber. Der verzweifelnde Gatte hatte seinem geliebten Weibe die Pulsadern am Halse'durchschnitten und
sie getödtet. Er hielt diesen Tod für leichter, als den Hllngcrtod, dem sie alle entgegen gingen.
Als Susanna zu röcheln anfgehört hatte, erhob sich Moser mit entsetzlicher Ruhe. Er warf keinen Blick auf die Todte, sondern wendete sich rasch um zu den in der Wiege schlafenden Säuglingen. Das blutige Messer funkelte im Silberfeuer des Mondes wie eine purpurne, zur Erde geneigte Flamme.
Lieblich, rührend, zwei aufknospcnden Blüthchen gleich, die feisten kleinen Händchen aufwärts gegen die derben Gesichtchen stemmend, ruhten die Schwestern in seliger Vergessenheit. Den Vater schauerte es, als sein schuldiges, unheimlich glühendes Ange auf diese zarten, von Gesundheit strotzenden Wesen fiel. Aber sein Herz hatte sich im machtlosen Kampf mit den Schrecken des Lebens verhärtet, sein Wille war fester als Granit. Die Bahn war betreten, er mußte sie ganz zurücklegcu, sollte er sich nicht selbst feig und charakterlos nennen.
„Warum zaudern!" rief er sich zu. „Habe ich euch in's Leben gerufen, warum sollte ich nicht das Recht haben, euch ein und denselben Weg mit mir gehen zu heißen? Ja, ihr armen, schuldlosen Seelen, ich will euch rein und unbefleckt den Vaterhänden wieder übergeben, aus denen ich euch empfangen habe!
Hier auf Erden würdet ihr nach unaussprechlichen, undenkbaren Leiden vielleicht gottlose Verbrecher und beschlösset ein Leben voll Elend und Schande, verflucht von den Glücklichen, im Auch thau sc oder auf dem Schaffet.
: Besser auS der Reihe der Lebendigen gestrichen, als solch i ein Dasein! Gute Nacht, ihr Engel, euer Vater küßt
■ euch zum Eintritt in's Thal deS ewigen Friedens!"
Ein langer Kuß berührte die Mündchen der Kleinen, dann durchschnitt der fürchterliche Vater ihren Lebens- faden auf dieselbe Weise, wie er die Mutter getödtet hatte. Die Schwestern zuckten nicht, sie starben schlummernd unter dem Messer des Vaters.
Mit einem Gefühl des Abschen's schleuderte der llu= glückliche jetzt das Mordinstrnment an den Boden, erreichte mit zwei Sätzen die Thür, stürzte hinaus, rannte in's Freie über den Garten und begrub fiel) und seine That in den kühlen schäumenden Wellen des Teiches. Nur das Bild des Mondes wankte im Weiher, als der Mörder seines Weibes, seiner Kinder sich darin zur Rl»he gebettet hatte, sonst blieb alles still. —
Am nächsten Morgen stieg Gertrud frühzeitig aus ihrer Kammer herab, trat in die Stube ihres Sohnes und tappte sich nach der Ofenbank, wo sie wie immer Platz nahm und emsig zu spinnen begann. Es war eben Tag geworden, das merkte die erblindete Frau an dem trüben Scheine, der sieb vor ihren Augen bildete. Daß cd so todten still im Stübchen blieb, wunderte sie nicht. Es war oft so gegen Morgen. Nur konnte sie nicht begreifen, daß, wie sie auch ihre Füße setzen mochte, sie überall sogleich feucht wurden.
So saß sie ein paar Stunden, spann ruhig fort und freute sich über den gesunden Schlaf der Ihrigen. Sie