lachen. In einem Staate, wo die konstitutionelle Monarchie eine Wahrheit ist, muß den Ständen das Steuer- bewilligungs- und SteuelverweigerungSrecht zukommen, damit dieselben durch Verweigerung der zu Fortführung der Negierung erforderlichen Mittel ein ihr Vertrauen nicht besitzendes Ministerium zum Rücktritte nöthigen können. Je größere Gewalt die oktroyirte Verfassung der Regierung einräumt, um so unerläßlicher ist, als Gegengewicht, das Steuerverweigerungsrecht der Stände.
Die octropnte Verfassung sitzt zwei Kammern ein, die Wahlen in beide sind unmittelbare. Bei der Wahl in die zweite Kammer dürfen nur selbstständige Preußen wählen, wodurch beinahe der ganze Arbeiterstand von dem Wahlrechte ausgeschlossen werden kann. Die erste Kammer wird durch Census gewählt; zu ihr dürfen die kleineren Grundbesitzer, die kleineren Handwerker, die Arbeiter, Subalternosfizicre, Unteroffiziere, Soldaten, Subalteinbeainte, ein großer Theil der Geistlichkeit und der Lehrer nicht mitwählen, in sie sollen nur solche Leute gewählt werden, die sechs Jahre hinter einander jährlich auf eigene Kosten ein halbes Jahr in Berlin leben und außerdem zu Hause für Familie, Geschäft und Gewerbe sorgen können. Durch diese erste Kammer, welche hiernach vorzugsweise durch die Geld-, Adels- und Beamtenaristokratie besetze werden wird, wird voraussichtlich j der Fortschritt, selbst wo die Regierung solchen will, gehemmt werden. Wird eine solche Kammer geneigt sein,
in die Einführung des allgemeinen Wahlrechts ohne Census in die Gemeinden, Kreis-, Bezirks- und Provinzial- Vei Wallungen;
in eine Revision der vctroyirten Verfassung im wahrhaft constitutionellen und demokratischen Sinne;
in unentgeldliche Aufhebung derjenigen Feudallasten, deren Aufhebung ohne Entschädigung die Nationalversammlung schon beschlossen hatte, deren Genehmigung Seitens der Krone mit Grund zu erwarten war, da der betreffende Gesetzentwurf durch königliche Botschaft eingebracht worden;
in Aufhebung der Grundsteuerfeeiheiten und der Klas- sensteuerbesreiungen, worüber ebenfalls durch Königliche Botschaften Gesetzentwürfe in die Natio- nalversammlnng gebracht waren,
in Einführung einer Einkommensteuer — man erinnere sich des Schicksals des Einkommensteuer- gesitzentwurfes in der Kurie der drei Stände des ersten vereinigten Landtags;
in Einführung für die Verpflichteten wesentlich erleichternder Ablösungs-Grundsätze ;
in Herstellung einer wahrhaft, nicht blos scheinbar volköthümlichen und constitutionellen Regierung; einzuwilligen?
Willigt die erste Kammer nicht darein, so wird aus alle dem nichts, es bleibt dann bei der octropirten Verfassung, wie sie-ist, bei den Magistraten, Landräthen und Regierungen, wie sie sind, bei dem Unterschied zwischen Bürgern und Schutzverwandten, bei der Befreiung der Rittergüter von der Grundsteuer, bei den bisherigen für die Berechtigten zu vortheilhaften, für die Verpflichteten zu nachtheiligen Ablösungsgrundsätzen, bei dem bisherigen Steuersysteme, bei der bisherigen Schulverfassung, bei den dermaligen Stiafgesetzen.
Es bleibt überhaupt so wie es ist, es kommen nicht einmal die durch königliche Botschaften bereits bei der Nat onal - Versammlung eingebrachten Maßregeln zu Stande, deren Annahme Seitens der National- Ver- fammliiüß bereits gewiß war.
Wir enthalten uns, auf weitere Mängel und Lücken der Verfassung einzugehen. Jeder begreift, daß eine Verfassung nicht freisinnig ist, wAch? die zeitweise Entziehung der Grundrechte des Volkes der Will- kuhr der Regierung anheimgibt, welche durch Versagung des S t e u e r v e r w e i g e r u n g s r e ch t e s der Volksvertretung unmöglich macht, ein ihr Vertrauen nicht besitzendes Ministerium auf gesetzlichem Wege zu entfernen, welche durch das der Krone und einer
voraussichtlich stets durch die Geld-, Adels- und Beachten-Aristokratie besetzten ersten Kammer einge- räumte absolute Veto jeder zeitgemäßen Verbesserung der Verfassung und Gesetzgebung ein schwer zu überwindendes Hinderniß entgegengesetzt.
Wir müssen es zu unserem lebhaften Bedauern aussprechen :
die in der Octroyirunng der Verfassung liegende Rechtsverletzung der preußischen Regie, ung wird durch den Inhalt dieser Verfassung nicht ge- mindert, sondern vergrößert. Nicht um dem preußischen Volke so schnell als möglich eine freisinnige Verfassung zu geben, hat die Krone octropirt; sie hat es gethan, damit kein anderer Wille Gesetz werde, als der ihrige; sie hat das in rechtsgültiger Weise zu Stande gekommene Patent über Vereinbarung einer Verfassung gebrochen, um thatsächlich an den Tag zu legen, daß sie nur eine Souveraine- tät der Krone, nicht des Volkes anerkenne. Das, Preußisches Volk! ist für Dich die Errungenschaft der Märztage!
Der März-Verein.
Deutfchisnd.
4= Limburg, 29. Dez. 1848. (Gemeindewah- l e n.) „Die schönen Tage von Aranguez sind nun vorüber", so dächte wohl mancher Freund der Ruhe und der religiösen Freiheit, als das Resultat der neuen Gemeinkerathchvahl bekannt und hinter jedem Glase Bier besprochen wurde, während sein Nachbar lächelnd vor sich hinsummte:
„Das Alte sinkt, es wendet sich die Zeit
„lind neues Leben blüht aus den Nuinen"
und der Zukunft gedachte und dessen, was sie unserer Stadt wohl bringen wurde. Wohl selten und selbst nicht in den stürmischen Wochen des März und buntgeplackten Carnevals haben wir ein regeres Leben in unsern Mauern erblickt, a!s in diesen dem ersten Akte des selbstständigen Gemeindelebens vorhergehenden Tagen. Bürgerversammlung auf Bürgerversammlung, Di- steiktsversammlun'gen und Wahlausschußsitzungen folgten Schlag auf Schsag und es war das Interesse für dieselben ein so großes, daß wohl eine Abbitte der Beschuldigung des Jndifferentismus in bürgerlichen Angelegenheiten, welche so oft gegen Limburg laut geworden ist, jetzt ganz an ihrer Stelle seyn bürste. Gestern wurde das Wahlverfahren geendigt und die Namen der gewählten Gemeinderäthe sind folgende:
I. Distrikt:
Weißgerber Johann Hensler, Oekonom Jacob Fach in g er.
II. Distrikt:
Buchhändler Friedrich Ebenau, Kaufmann P. I. Hammerschlag.
III. Distrikt:
Kaufmann Franz Hillebrand, Weinhändler Joh. Nep. Kremer.
IV. Distrikt:
Seifensieder Friedrich Geissel, Kaufmann Eduard Trombettä.
V. Distrikt:
Lederfabriken t Jos. A. Burkhart, Amtsaccessist Carl The walt.
VI. Distrikt:
Prokurator Hab. Hilf,
Tuchfabrikant I. A. Pachten.
Es ist wohl keine Gemeinde des Landes, in der sich neben den beiden politischen Parteien, welche ihre Ansichten in den Mitgliedern des Gemeinderaths verkörpert sehen wollten, das religiöse Element sich auf eine so hervorragende Weise Geltung zu verschaffen suchte, als gerade Limburg. Der Turnverein, der Verein für religiöse Freiheit und der neu gegründete Verein für Ruhe und Ordnung standen jeder mit besondern Ab
sichten sich gegenüber, obgleich im Lauf der Wahlagitation die beiden Letztern gemeinschaftliche Sache machten und machen mußten, wenn sie einen Erfolg erzielen wollten. Wenn nun gleich die Partei des pol ist chen Fortschritts sich einer compakten Majorität unter den Perfoneu der Gewählten noch nicht rühmen kann, so hat der Ulteamontanismus um so tiefer erlegen nnd seine Macht ist, so hoffen wir, für immer erlegen; wenn wir aus den Personen der neuen Gemeinderäthe und dem guten Willen, der sie beseelt, ohne ihre Thaten abzuwarten, einen Schluß ziehen können, so wird Limburg unter dem Einstuß eines unabhängigen Gemeindelebens bald wieder diejenige Stelle einnehmen, zu welcher es nach seiner Lage, seinem Gewerbfleiße und dem ächten Bürgergeiste, der es durchdringt, früher berufen war und von der es nur durch das Treiben eines fanatischen Pfaffenthums auf eine Zeit lang herabgeriffeu wurde.
0 Bon der Aar, 31. Dezbr. Die heutige Nro. Ihres Blattes enthält eine Berichtigung der mitgetheil, ten Correipondenz aus Kirberg, bezüglich der Zehntfrage, die uns einer ausführlichen Darstellung überhebt. Nur ein Punkt bedarf noch einer Aufklärung. — Wenn Sie mit Ihrem Correspondenten von Kirberg der Ansicht sind, daß der letzte Beschluß in der Zehntfrage aus Furcht verschiedener Mitglieder vor einer Kammerauflösung entstanden sei, so setzte er natürlich voraus, daß die frühere Majorität alle gesetzlichen Mittel angewendet haben würde, um die Publikation des Zehntge- seßes zu erzwingen, und daß dann das Ministerium nur die Wahl gehabt hätte zwischen Publikation des Geietzes und Kammerauflösung. Dieß würde allerdings der Fall gewesen sein, wenn die Kammer ganz konsequent gewesen wäre. Letzteres war indessen durchaus nicht der Fall. Schon bei der letzten Steuerverwilligung als die Majorität in der Zehntfrage bedeutend (24 gegen 16} war, fiel Lang's Antrag ans Steuerverwei- gerung bis zur Publikation des Zehntgesetzes durch. Zuletzt war die Majorität für das letztere bekanntlich sehr schwach (19 gegen 18). An eine Steuerverweige- rung war also noch viel weniger zu denken, wie dann auch natürlich vor der letzten Sitzung wenigstens 5 Mitglieder ganz bestimmt erklärt hatten, freilich auS verschiedenerlei Gründen, sie würden sich zu einer Steuerverweigerung nicht verstehen. Wenn also die Zehntfrage überhaupt zum Abschluß kommen sollte, so blieb gar kein anderer Weg, als der Vereinigung auf dem Eck'schen Vorschlag, welcher Weg um so eher eingeschlagen werden konnte, als dieser Vorschlag in Wahrheit keine wesentliche Erhöhung der Ablösungssumme, aber eine wesentliche Verbesserung des ganzen, ohnehin aller Consequenz entbehrenden Gesetzes ist und die Re- gierung sich zur sofortigen Publikation des Gesetzes erboten hatte. — Was würde geschehen sein, wenn die Kammer auf ihrem ursprünglich gefaßten Beschluß stehen geblieben wäre, aber doch die beiden angeforderten Steuersimpel bewilligt hätte? Das Ministerium würde sich wohl gehütet haben, wegen dieser Frage die Kammer auszulösen, denn wie die neuen Wahlen bei dem Ueber- gewicht der Grundbesitzer ausgefallen wären, läßt sich leicht denken. Das Ministerium hatte aber auch gar nicht nothwendig zu dieser Maßregel zu schreiten, denn die Steuern würden fort entrichtet worden sein, und was nicht aufgehoben und nicht abgelöst ist, besteht noch. Man würde also den Zehnten in Natura und die Zinsen und Annuitäten nach den bisherigen Verträgen, und zwar nöthigenfalls mit Zuziehung von berliner Reichstruppen forterheben und das Zehntgesetz ruhig liegen gelassen haben. Damit wäre die Sache abgemacht gewesen. Ob aber damit die Kammer dem Lande einen Dienst geleistet hätte, bezweifle ich sehr. — Was Angesichts der Berliner Vorgänge nach einer Kammerauf- lösung zwischenzeitlich Alles hätte geschehen können, Willich gar nicht in Anschlag bringen. —
Sie haben also ganz Recht, wenn Sie die Kammer einer Inkonsequenz beschuldigen, ebenso, wenn Sie be-
vom Sonntage zum Montage vollends weben. Er hoffte, dann noch vor Sonnenaufgang fertig zu werden und sie Endermann abliefern zu können, ehe ihn die Unterthanenpflicht auf den Hof rief; denn während seines Ganges auf die Pfarrwohnung hatte er des HofetageS sich wohl erinnert und deßhalb feine Zeit äußerst haushälterisch eingetheilt.
Am Tage des Herrn zu arbeiten, verbot ihm fein religiöser Sinn, auch würde eS ihm von ObrigkeitSwegen untersagt worden sein, wenn er mit der Weblade hätte handthieren wollen. Höchstens ein paar Spulen für die Nacht oder den nächsten Tag zu treiben, erlaubte er sich, wenn die Arbeit gar zu sehr drängte.
Moser ging früh, wie gewöhnlich und wie eS herkömmlich ist auf dem Lande, zur Kirche. Vor der Thüre waren die Becken ausgestellt, er wußte nicht, für welchen milden Zweck. Er hätte gern beim Heimgang etwas aufgelegt, aber er durfte den dürftigen Rest deS mit so vieler Mühe erbettelten Geldes nicht angreifen, ohne sich dem größten Mangel auSzüseyen. Wußte er doch, daß unter drei Wochen kaum ein Groschen in seine Hände kommen würde! Und bis dahin war die geringe Habe längst aufs gezehrt, war er vielleicht genöthigt, an mehreren Orten, wenigstens bei Becker und Krämer, von Neuem auf Credit zu leben. —
Nachmittags nach beendigtem Gottesdienst wurden die Zwillinge getauft. Moser war genöthigt, bei einem derselben selbst Pathenstelle zu vertreten, da es ihm an
hinlänglicher Bekanntschaft zu schneller Auftreibung so vieler Taufzengen gebrach. Gegen Sitte und Brauch mußte er also mit den übrigen Gevattern auch Nachmittags die Kirche besuchen. Vor den Thüren standen wieder die Becken. ES war Examen gewesen und Viele von denen, die ein besonderes eifriges Christenthum heuchelten, hatten sich als aufmerksame Zuhörer cingefunden. Auch Endermann, ein sehr fleißiger Kirchengänger, fehlte nicht, Er lehnte die ganze Zeit in seinem weichgepolsterten Kirchenstuhle, wirbelte die Daumen bald vor- bald rückwärts und kehrte das Gesicht unverwandt dem Pfarrer zu, um seine Aufmerksamkeit zu bekunden. Wer ihn aber scharf beobachtete, der konnte wohl bemerken, daß ihm vor Schläfrigkeit öfters die Augen zufielen, was bei der großen Hitze deS hellen JulitageS nicht zu verwundern war.
AuS Neugier wartete der Fabrikant mit vielen Anderen auch die Taufe der Zwillingsschwestern ab. Einer der Letztern verließ er seinen Platz und trat in demselben Augenblicke an das silberne Becken, wo Moser, in der Mitte seiner Gevattern, die Schwelle der Halle überschritt. Endermann legte einen Fünfthalerschein unter das wenige Kupfergeld, das den Boden der Schale kaum bedeckte. Dico sah Moser und bestürzt, ja erbittert blieb er stehen, denn er hatte unter den Ankündigungen vernommen, daß die Collette zur Anschaffung von Bibeln für irgend einen Missionsverein gesammelt werde. Als Endermann fortgehen wollte, vertrat ihm der Weber den Weg.
„Eine Frage, Herr Endermann!" sagte er hastig, indem er den Reichen an daS Becken zurückdrängte. Hier legte er seine Hand auf Lie bedeutende Gabe und fuhr fort: „Glauben Sie denn, mein guter Herr, daß solche Gaben Gott wohlgefälliger sind, als wenn Sie freiwillig darbende Arme speisen und ihnen hinreichende Arbeit geben? Ich sage Ihnen, Herr Endermann, ohne Bibeln und Missionen bestände die Welt, würde gut und dereinst auch selig, wenn nur genug Brod für die Armen vorhanden wäre!"
„Moser, Ihr seid ein frecher Gotteslästerer!" versetzte in höchster Entrüstung der so unerwartet zurecht Gewiesene. „Nehmt Euch in Acht, daß die Strafe Euch nicht vor der Zeit ereilt. Wehe Euch, sag' ich, wo Ihr nicht Wort haltet!"
Damit schritt er stolz durch die gaffenden Kirchengänger, die von MoserS Rede Nichts, von Endermanns Entgegnung aber jedes Wort verstanden hatten. Sehr niedergebeugt begleitete der Weber seine Gevattern nach Hause. Die unzeitige großprahlerische Freigebigkeit deö reichen Mannes hatte ihm jede Freude vergällt, wenn er zurückdachte an seine harten und lieblosen Worte, mit denen er sich weigerte, ihm, dem demüthig Flehenden, Münze zu verabreichen, bei Ler er nicht durch Umsatz verlieren mußte. Er war sehr still bei den lauten Gesprächen Ler Gevattern, die Fürchtegott versprochenerweise in seiner Wohnstube bestens bewirthete.
(Fortsetzung folgt.)