Die Sitzungen beider Häuser find öffentlich. Die Geschäftsordnung eine- jeden Hause- bestimmt, unter tvelchen Bedingungen vertrauliche Sitzungen stattfiuden können.
Minoritätserachten. Zusatz: Die Verhandlungen und Beschlüsse de- Reichstag- werden durch den Druck öffentlich bekannt gemacht.
§. 26. Jedes Haus prüft die Vollmachten seiner Mitglieder und entscheidet über ihre Zulassung.
§ 27. Jedes Mitglied leistet bei seinem Eintritt den Eid: „Ich schwöre, die deutsche Reich-verfassung getreulich zu beobachten und aufrecht zu erhalten, so war mir Gott helfe."
Minoritätserachten. Dieser Paragraph möge Wegfällen, obschon die Linke behauptet, ^bag die Majorität auf Seite der verneinenden gewesen; ferner §. 28:
Jedes Haus hat das Recht, seine Mitglieder wegen unwürdigen Verhalten- im Hanse ;u bestrafen und äußersten Faü-.'aus;nsch!ießen. Das Nähere bestimmt die Geschäftsordnung jedes Hauses; eine Ausschließung kann nur dann ausgesprochen werden, wenn die Hälfte sämmtlicher Mitglieder an der Abstimmung Theil nimmt, und eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen sich dafür entscheidet. Minoritätserachten. Statt dieses Paragraphen möge es heißen: Jede- HauS hat das Recht, seine Mitglieder wegen unwürdigen Verhaltens im Hause zu bestrafen. Die Ausschließung eines Mitgliedes wegen unwürdigen Verhaltens im Hause kann nur dann ausgesprochen werden, wenn in beiden Häusern die Hälfte sämmtlicher Mitglieder an der Abstimmung Theil nimmt, und, in jedem Hause eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen sich dafür entscheidet.
§. 29. Weder Neberbringer von Bittschriften noch überhaupt Deputationen sollen in den Häusern zugelaffen werden.
Minoritätserachten. Dieser Paragraph möge wegfallen. Eventuell: Deputationen zur Uebrbringung von Anträgen und Bittschriften sollen in den Häusern nicht zugelassen werden.
§. 30. Jedes Haus hat das Recht, sich seine Geschäftsordnung selbst zu geben, mit Ausnahme derjenigen Punkte, welche die geschäftlichen Beziehungen beider Häuser zu einander betreffen. Diese werden durch Uebereiiikunft beider Häuser geordnet.
Minoritätserachten. Zusatz; Als §. 30 a ist einzuschalten:
Wenn sich beide Häuser nach der in jeder^derselben einmal vorgenommenen Berathung über einen Gegenstand nicht vereinigen können, so treten Beide noch zu einer gemeinschaftlichen Berathung und Abstimmung zusammen. Der Beschluß ist alsdann gültig, wenn zwei Drittel der Stimmen aller Anwesenden sich vereinigen.
Auch über Art. VIII. wird nicht di-cutirt und der Entwurf des Ausschusses unverändert angenommen bei §. 31:
Ein Mitglied des Reichstags darf während der Dauer der Sitzungsperiode ohne Zustimmung des Hauses, zu welchem es gehört, wegen strafrechtlicher Anschuldigungen weder verhaftet, noch in Untersuchung gezogen werden, mit alleiniger Ausnahme der Ergreifung auf frischer That. ^ Minoritätserachten. Statt dieses Paragraphen möge ei heißen:
Ein Mitglied des Reichstags darf vom Zeitpunkt seiner Erwählung an, während der Dauer der Sitzungsperiode und acht Tage nach derselben, ohne Zustimmung des Hau- seS, zu welchem es gehört, weder verhaftet noch in Untersuchung gezogen werden, mit alleiniger Ausnahme der Ergreifung bei Verübung eines Verbrechens.
§. 32. In diesem letzteren Fall ist dem betreffenden Hause von der anqeordneten Maßregel sofort Kenntniß zu geben. ES steht demselben zu, die Aufhebung der Haft oder Untersuchung bis zum Schluß der Sitzungsperiode zu verfügen.
§. 33. Dieselbe Befugni'ß steht jedem Hause in Betreff einer Verhaftung oder Untersuchung zu, welche über ein Mitglied desselben zur Zeit seiner Wahl verhängt gewesen, oder nach dieser bis zu Eröffnung der Sitzungen verhängt worden ist.
Minoritätserachten. Der letzte Satz: „oder nach dieser bis zu Eröffnung der Sitzungen verhängt worden ist," wird für den Fall wegzufallen haben, wenn das Minoritätserachten zu §: 31 angenommen wird.
§. 34. Kein Mitglied des Reichstages darf zu irgend einer Zeit wegen seiner. Abstimmung oder wegen der in Ausübung seines Berufes gethanen Aeußerungen gerichtlich verfolgt oder sonst außerhalb der Versammlung zur Verantwortung gezogen werden.
wozu Baumbach das Amendement gestellt hatte: „außer im Fall beleidigter Amt-ehre", das aber doch so viel Liebhaber findet, daß die Abstimmung durch Stimmzettel geschehen muß; eS wird mit 162 gegen ts7 Summen abgelehnt. Dagegen werden auf den Antrag Rühl'S, Raveaur'S u. A. nach dem Wort „gerichtlich" noch die Worte „oder diSciplinarisch" eingeschaltet. Angenommen werden zweiter §. 35:
Die Reichsminiüer haben das Recht, den Verhandlungen beider Häuser deS Reichstages beizuwohnen, und von denselben gehört zu werden.
§. 36. Die Reichsminister haben die Verpflichtung, auf Verlangen jedes der Häuser deS Reichstages in demselben zu erscheinen und Auskunft zu ertheilen.
§. 37. Die Reichsminister können nicht Mitglieder des StaatenhauseS sein.
Minoritätserachten. Die Reichsminister können nicht Mitglieder deS StaatenhauseS oder VolkShauses sein, und 8- 38. Wenn ein Mitglied deS VolkShauseS im Reichsdienst ein Amt oder eine Beförderung annimmt, so muß eS sich einer neuen Wahl unterwerfen; eS behält jedenfalls seinen Sitz im Hause, bis die neue Wahl stattgefunden hat.
Minoritätserachten. Wenn ein Mitglied des Reichstages im Reichsdienst oder im Dienste eines deutschen EinzelstaateS ein Amt oder eine Beförderung annimmt, so muß es stch einer neuen Wahl unterwerfen.
Beseler schlägt vor, bie Weitere Berathung zu vertagen, was angenommen wird.
Noch ist von den Herren Vincke, Radowitz und Genossen eine Verwahrung gegen die Behandlung deS Venedey'schen Antrags eingegangen, welcher gegen die "Sefc^äftiorbnung verstoße. Präsident rechtfertigt sich jedoch, und die Versammlung erklärt sich mit dieser Rechtfertigung einverstanden, womit die Sitzung ge- fchl offen wird. (RchStgS.-Z.)
Deutschland.
R Von der Jakobslust, Amts Nassau. (Ver- letzung, des Briefgeheimnisses.) In Nr. 251 der „Freien Zeitung" erscheint ein Artikel aus dem Amte Idstein, dessen Inhalt die unglückliche Geschichte eines Briefes ist. Da nur eben dieser Brief das Mittel war, wodurch die Gerechtigkeit gewisser Geistlichen auf ihren Glanzpunkt stieg, so lohnt es sich der Mühe, noch einige erläuternde Bemerkungen dem früheren Artikel hiermit beizufügen.
Der wegen seiner wackeren Kämpfe für Wahrheit, Freiheit und Gerechtigkeit von allen Lehrern und allen Bernünftigen hoch geschätzte und wegen eben derselben Tugenden aber von vielen Geistlichen und geistlichen Mantelträgern tief verachtete Herr Lehrer Rühl in Camberg schrieb den erwähnten Brief an einen College» im Amte Nassau, um aus eine gewisse Anfrage desselben. zu antworten. Herr Nühl, den schwierigen Standpunkt eines Lehrers in den jetzigen Zeitverhältnissen tvvhl erkennend, ließ es daher nicht bei einer trockenen Antwort, sondern ertheilte aus wahrhaft kollegialischem Herzen noch manchen guten Rath; als z. B.: „Streben Sie nach Weisheit, als wollten Sie ewig hier leben und nach Tugend, als ging es eben zum'Ster- bm! Treten Sie ein in die Fußstapfen des göttlichen Lehrers von Nazareth, dann wird es Ihnen möglich, schon hier auf Erden das Reich Gottes begründen zu helfen! Hüten Sie sich vor den geringsten Fehltritten; denn diese werden Ihnen höher angerechnet, als wenn hundert Andere, die einmal den Ruf der Frömmigkeit haben, sich im Lasterpfuhle wälzen!" Diese und ähnliche Stellen sind der Inhalt des Briefes, welchen der „Nass. Heuler" (Zuschauer) in sehr anmaßendem Tone einen „verführerischen" nennt. Freilich ist auch der Ausdruck „Pfaff" darin gebraucht; eS wird aber jeder Vernünftige wohl wissen, was man sich unter einem Pfaffen zu denken hat. Jene Herren Geistlichen nun, welche um diesen Ausdruck so viel Federlesens machen, werden sich wahrscheinlich durch denselben ganz richtig bezeichnet sehen; daran ist aber weder Herr Rühl noch sein Brief schuld. —
Um sich wegen eines gewissen Punktes zu legitimi- ren, zeigte Herrn Rühls Correspondent den in Rede stehenden Brief einigen auswärtigen College»; und so vergaß dieser es einstens, als er schon zu Hause ange, kommen war, denselben wieder aus der Rocktasche zu nehmen, durch diese Unvorsichtigkeit wurde der Brief seitens der Kostleute mit einem anderen verwechselt, welcher iw jener Rocktasche sich ebenfalls vorfand und an den Kirchenrechner des betreffenden Ortes adressirt war. Der Kirchenrechner, ziemlich neugierig von Natur, öffnete sogleich den fremden Brief und fand unglücklicher Weise den Ausdruck „Pfaff". Als geistlicher Spürhund schon trefflich abgerichtet, hatte derselbe nun nichts Eiligeres zu thun , als dem Herrn Pfarrer die
gemachte Beute zu überbringen. Der rechtmäßige Ei. genthümer, sobald er auf das Vorgefallene aufmerksam wurde, begab sich nach einem vergeblichen Besuche bei'm Kirchenrechner sogleich in das.Pfarrhaus und verlangte in bescheidener Weise sein unantastbares Eigenthum« aber der Herr Pfarrer sagte ihm gleich mit einer trt- nmphucndcu Miene: „Sie wollen einen solchen ab« icheulichen Brief, dessen Verfasser nur ein Deutschkatholik sein kann, zurückoerlangen? Nie und nimmer werde ich denselben verabfolgen! Die göttliche Gerechtigkeit hat mir den Brief in die Hände geliefert, und ich will als Werkzeug in der Hand Gottes denselben ebenfalls der Gerechtigkeit (den Behörden) überliefern. Dieses bin ich nicht nur mir allein, sondern meinem ganzen Stande schuldig rc. rc.! Alles Bitten des Lehrers, sein Eigenthum wieder zurück zu erhalten, war umsonft.'^Wie nun aus dem Artikel in Nr. 251 der „Freien Zeitung" hervorgeht, befindet sich der Brief gegenwärtig in den Handen des Domkapitels und Abschriften davon in den Händen vieler Geistlichen. Nun sollte man doch glauben, die höhere geistliche Behörde hätte in Erwägung der Ungerechtigkeit dieses Handelns den Brief schon längst seinem rechtmäßigen Eigenthümer zurück gesendet; aber nein!
Sollte es daher vielleicht nöthig werden, auch deren Gewissen auf eine andere Weise zn wecken?! —
© «ähstnn, 20. Decbr. Wenn wir unser SeitS das Gesetz über die wachsende Einkommensteuer, als den ersten Schritt, auf dem Gebiete der socialen Reform Mit Freuden begrüßt haben, so konnten uns die Zeitungsnachrichten, über den Einlauf von Gesuchen um Aufhebung dieses Gesetzes an die Ständekammer, und die Unterstützung derselben durch einzelne Kammermit- glieder nur schmerzlich berühren.
Der Bürgerverein für Wahrung der Volksrechte, zu dem die Mehrzahl der hiesigen Bürgerschaft zählt, hat darauf hin eine Adresse um Aufrechthaltung des Gesetzes an die Ständekammer beschlossen und bereits abgkjch ckt. Die Mängel einiger Paragraphen, die auch schon in diesem Blatte einer Besprechung unterlagen, wurde besonders hervorgehoben und die Bitte, um fach- gemäße Berücksichtigung bei einer nochmaligen Prüfung des Gesetzes, damit verbunden.
Eine traurige Thatsache ist es, daß auch hier wieder gewisse Leute, die Freiheit, Gesetz und Ordnung stets als Aushängeschild gebrauchen, die ärgsten Gegner der Einkommensteuer sind.
Glauben denn diese Leute, die Bauers- und Ge- werbsleute hätten einzig und allein der politischen und geistigen Errungenschaften wegen die Märzrevolution gemacht? Der Mittelstand, wozu der Bauers- und Gewerbömann gehören, wollte mateiielle Erleichterung; er wollte vor Allem eine Reform, welche die Krebsschäden unserer socialen Verhältnisse ausschneidet, er wollte eine sachgemäße Gliederung des VerMtnisses zwischen Capital und Arbeit; er wollte endlich eine gleichmäßige nach dem Besitz und Erwerb gerichtete Besteuerung.
Man wird uns entgegen halten, gerade die Bauern seien gegen die Einkommensteuer. Freilich wohl, wenn wir nicht wüßten, wie der schlichte Verstand durch die verrenktesten Darstellungen, wie z. B. man füge eine neue zu den alten Steuern, umnebelt wird, dann möchten wir es auch glauben. Aber wir haben uns selbst überzeugt, daß eS keiner großen Belehrung bedarf, um den Bauersmann von der Nothwendigkeit dieser Steuer zu überzeugen, wie denn jede Wahrheit keines besonderen Gepränges bedarf, um verstanden zu werden.
** Frankfurt, 21. Decbr. (Der Demokrat Stieber.) Ich beeile mich, Ihnen in der Kürze zu melden, daß der bekannte Polizeiagent Dr. Stieber aus Berlin, bekannt durch sein Auftreten im Riesengebirge als Maler Schmidt, sich in der Gegend von Frankfurt unter dem Deckmantel demokratischer Gesinnung eingefunden hat, um, wie verlautet, den hiesigen Septemberereignissen auf den Grund zu kommen.
„Wißt, Nackbar, Euer Brodherr gehört zu den Feinen! Wenn der Euch zwickt, so müßt Ihr ihn kneipen."
„Wie meint Ihr das?"
„Das meine ich sv. Endermann gibt, wo er's machen kann, gern ein paar Pfennige weniger, als ausbedungen ward, das nenne ich zwicken, und dafür, seht Ihr, wußt Ihr etc Lade was Lockerer Ausfallen lassen, damit das Gewebe dünner und eher fertig wird. Auch habt Ihr dabei den Vortheil, daß vom Schluß ein paar Gebinde übrig bleiben, ©aé beiß idy beim fueipen. Begriffen?"
„Die Manier gefällt mir nicht."
„Gefallen oder nicht gefallen, wenn sie nur hilft und zu Frühstück und Vesper ein baOte Viertelchen abwirft."
„Ich trinke nicht, wie Ihr wißt, audy denke ich: Ehrlich währt am Längsten. Betrüge uns der Reiche, nun, so wird ihm unser Herrgott aus solchem Gewinn auch kein himmlisches Ruhekissen stopfen."
„Ei ei, Moser! wollt Ihr mich unehrlich machen weil ich auf meinen Vortheil sehe? Handel und Wandel', Nachbar, und Leben und leben lassen, das sind meine Grundsätze! Wenn der Reiche schwelgt, so will der Arme wenigstens was zu knuppern haben, damit es ihm nicht in die Zähne fährt und er Gelüst bekommt, damit in's Fleisch zu beißen."
„Es ist Sinn in dem, was Ihr sagt, Fürchtegott. Ich will Mir's überlegen und wenn ich mich zurecht finden kann mit meinem Gewissen, Eurem Beispiele folgen."
„Thut's und Ihr werdet Euch wundern, wie ge
schwind Aerger und Verdruß auf und davon laufen! Aber was ich eigentlich sagen wollt, Moser, das ist: der Gemeindebote war da und hat Euch für künftigen Montag zu Hofe gebeten. Ihr seid, glaube ich, noch im Rückstände, und da sollt Ihr für diesmal gleich auf anderthalb Tage Ench einrichten und Hacke und Schaufel mitbringen. Es sollen, denke ich, Graben gehoben oder ein Fahrweg ausgebessert werden."
Moser lachte laut auf: „So ein Hofetag kommt doch immer wie gerufen, platterdings wie vom Himmel hernntergefatten," sagte er. „Wenn ein armer Teufel kein Brod im Hause hat, und wegen unverschuldeter Ver- sânmniß sich viertheilen möchte, um nur ja die Arbeit schnell abliefern zu können, da schickt die gnädige Herrschaft den Boten herum und befiehlt, daß man für sie arbeiten soll. Wenn ich nur noch wissen sollte, wer vor Alters die Gesetze gemacht und das aufgebracht hat? Ich bettelte mir einen Dreier zusammen und gäbe ihn zu einem Denkmale, das solchem Hauptkerl von feinem Spitzbuben gesetzt werden müßte!"
„Lieber Mann," fiel Susanna ein, „wie kannst Du Dich so ereifern ! Es ist ja die Herrschaft und die Anderen thun es ja auch."
„rMlich.es ist die Herrschaft, aber warum? So oft mir >e ^rage wie ein Schwärmer dnrch den Kopf schwirrt, werde ich jedesmal schwindelig. Ich kann den Grund nicht finden und bin tody verdammt zu einem Gründlinge!"
loser, versetzte der minder skeptische Fürchtegott,
„entweder seid Ihr krank oder nicht recht bei Troste, oder Ihr fangt an, mit der Latte zu laufen! Wenn jch Euch rathen soll, so nehmt Kräusemünzë ein. Das reinigt das Blut und scheuert den Magen aus, den Ihr Euch sicher verdorben habt."
„Vermuthlich, vermuthlich!" erwiederte Moser bitter lachend. „Die paar abgcknaupelten Hühnerknochen aus Endermanns Küche müssen das große Wunder bewirkt haben."
„Gott behüte Euch, Nachbar, und gute Besserung, wenn Jhr's nicht übel nehmt? Also auf den Montag früh um 6 Uhr mit Hacke und Schaufel auf den Hof."
Fürchtegott ließ die Thür wieder zuklappen und hüpfte pfeifend in seine Stube, aus welcher bald darauf das taktmäßige Anschlägen der Weblade wieder erklang.
Moser versank in fein voriges düsteres Nachsinnen. Lauteres Seufze» und Stöhnen seiner armen Frau weckten ihn daraus. Er sah auf und fragte, was ihr fehle? Susanna winkte ihn zu sich.
„Meine Stunde naht," flüsterte sie ihm mit schwacher Stimme zu. „Vielleicht erlöst mich Gott."
(Fortsetzung folgt.)