JK 272. Wiesbaden. Montag, 28. Dezember 1M8.
A n die £ e f er!
Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement ans die „Freie Zeitung". Unerschütterlich wird dieselbe an ihren bisher verfochtenen Prinzipien festhalten. Sie wird „die Gleichberechtigung Aller im Staate" unausgesetzt vertheidigen und da diese „Gleichberechtigung Aller" nur in den sogenannten demokratischen Grundsätzen ausgesprochen ist, so wird sie für letztere einstehen.
Die „Freie Zeitung" wird sich nie und nimmer dazu hergeben, unsere faulen Zustande der Gegenwart zu vertheidigen, oder zu beschönigen. Les Volkes Elend ist noch viel zu ungeheuer groß, als daß das blanke Schwerdt der Opposition schon in die Scheide gesteckt werden könnte, — nein, wie alle Welt weiß, sind wir jetzt wieder zu einem solchen Grade der ReaktioMangelangt, daß mehr als je dieß Schwerdt des freien Worts gezogen werden muß.
Die sogenannten Errungenschaften des Märzes sind nicht solche des ganzen Volkes geworden: die Beamten und Geldsäcke haben allein wieder das Fett abgeschöpft und das arme Volk, welches mehr Steuern zahlen muß, wie früher, ist leer ausgegangen.
Eine Errungenschaft — das heilige unschätzbare Gut der Preßfreiheit — hat man uns zwar zu schmälern versucht, aber keine Frevlerhand hat sie bis jetzt zu rauben gewagt. Dieß „heilige Gut" wollen wir treu zu bewahren suchen und, soviel wir vermögen, es zum Heile und Nutzen des Volkes anzulegen bemüht sein.
Leitende Originalartikel werden jeder Nummer vorangeschickt werden; die Verhandlungen des nassanischen Landtags werden wir in größter Schnelle zur Kunde unserer verehrten Leser bringen; tüchtige und freisinnige Männer in allen Theilen des Landes werden uns durch häufige Correspondenzen unterstützen. Bei allen wichtigen Ereignissen wird, wie bisher, dem Hauptblatte eine Beilage beigegeben werden.
Die „Freie Zeitung," das von den nassauischen Zeitungen bei weitem am meisten verbreitete Blatt ist auch ganz besonders zu Anzeigen aller Art geeignet.
Bestellungen darauf beliebe man zu machen in Wiesbaden in den Buchhandlungen von H. Fischer und H. W. Ritter; auswärts bei'den zunächst gelegenen Postämtern. — Der Abonnements-Preis vom 1. Januar an beträgt vierteljährig hier in Wiesbaden 1 fl. 45 kr., halbjährig 3 fl. 30 kr.; auswärts durch die Post bezogen innerhalb des ganzen Herzogthums Nassau vierteljährig 2 fl. 12 kr., halbjährig 4 fl. 23 kr., des Großherzogthums Hessen, der freien Stadt Frankfurt, der Landgrafschaft Hessen-Homburg, sowie der Kurhessischen Provinz Hanau vierteljährig 2fL 15 fr., halbjährig 4 fl. 30 fr., innerhalb aller übrigen Thurn» und Taris- schen Postbezirke 5fl. ' Die Redaktion.
* Das neue Bankgesetz.
Der Abgeordnete Justi, Mitglied der Commission zur Begutachtung des von der Regierung vorgelegten Gesetz-Entwurfs über eine in Nassau zu errichtende Bank, erklärte sich mit dem vorgelegten Entwürfe nicht einverstanden und gab nachstehendes
Spezialvotum
ab, welches wir hier mittheilen, da in ihm ohne Rückhalt das fragliche Gesetz einer scharfen Kritik unterworfen wird: es aber für die Bewohner unsers Landes sehr erwünscht sein muß, wenn die sie berührenden Gesetze von allen Seiten beleuchtet werden.
Spezialvotum: Vergleicht man den uns vorgelegten Landesbankgesetzentwurf mit dem Seifte vom 22. Januar 1840, welches die LandeScreditkasse in das Leben rief, so wird man finden, daß beide hauptsächlich nur in 3 Punkten von einander verschieden find:
1) daß der Name Landescreditkasse verschwindet und das Institut künftig Landesbank heißen soll;
2) daß das neue Institut durch ein, einige Paragraphen weniger enthaltendes und etwas anders stylisirtes Gesetz geregelt werden soll;
3) dem Publikum Garantie weniger als früher dar« geboten wird.
Man lese nur die früheren Edikte und den jetzigen Gesetzentwurf durch, und man wird die von mir pos. 1 und 2 angegebene außerordentliche Uebereinstimmung nicht ableugnen können.
Was den von mir aufgestellten dritten Satz betrifft, so verweise ich nur auf den Wortlaut deS §. 24 des Edikts vom 22. Januar 1840 und den Inhalt des §. 23 des neuen Gesetzes; wahrlich jeder Kaufmann wird mit mir darin übereinfh'mmen, daß die Garantie für die stets prompte Einlösung des ausgegebenen Papiergeldes früher größer war, als sie in Zukunft ein wird.
Sehe ich auch hiervon ab, frage aber, hat denn die Landescreditkaffe in ihrer frühern Organisation den mäßigsten Ansprüchen genügt, haben die von ihr emit- tirten Scheine sich auch nur in einem mäßigen Umfange des Vertrauens der Handelswelt zu erfreuen gehabt?
Leider muß mit Nein geantwortet werden. Denn woher wäre sonst die allgemeine Unzufriedenheit über die Landescreditkaffe und ihre Operationen gekommen, warum hätte sich sonst der allgemeine Wunsch zu erkennen gegeben, daß ein anders organisirtes Institut an ihre Stelle treten möge? warum wären sonst die durch die Bestimmungen vom 5. Juli 1848, welche übrigens, als durch den Drang der Zeitumstände entstanden, zum Theil nur einen transitorischen Charakter haben, hervorgerufene» Veränderungen erforderlich gewesen, wenn die Landescreditkaffe in ihrer früheren Organisation dem wahren Bedürfnisse des Landes entsprochen hätte? warum genießen ferner die Landes- creditkaffcscheine ein so gennzes Vertrauen, daß sie, ob- gleich von ihnen nur 500,000 fl. emittirt waren, meistens zur Hälfte in den inländischen Kaffen lagen, während die andere Hälfte nur dadurch im Umlaufe erhalten werden konnte, daß ein Frankfurter Banquier mit schweren Opfern zur Protektion dieser nassauischen Papiere vermocht werden konnte.
Die so eben dargclegten Thatsachen sind nicht weg- zuleugiren; man wird höchstens entgegnen, daß durch das Oestz vom 5. Juli die Landescreditkaffe bereits
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größere geworden, nicht ihr innerer Gehalt ein besserer, soliderer. Den Personen, welche die Landescreditkaffe geleitet haben, kann es nicht zugeschrieben werden, wenn sie dem Bedürfnisse nicht genügt hat; sondern dem falschen Prinzipe, der falschen Basis, worauf dasselbe beruhte. Gibt man dem neuen Institute dasselbe Fundament, so müssen die Erfolge oder vielmehr Nicht- Erfolge, selbst wenn das Gesamint- Direktorium der englischen Bank berufen würde, dieselben sein, und wir nach einigen Jahren mit bitteren Erfahrungen noch mehr bereichert, genöthigt sein, endlich ein Bankinstitut zu gründen^ welches aus den durch die Erfahrung bewährten und in allen andern Ländern längst durchgeführten Grundsätzen beruht. Wir werden bei der Gründung der Bank nach vorliegendem Gesetze, statt früher die Hälftender Papierscheine, % derselben (denn wir be. kommen jetzt 1,000,000 fl.), in den Staatskassen finden und genöthigt werden, den, Frankfurter Banquier eine höhere Provision als oisher zu geven , ohne den Einwohnern des Landes dauernd helfen zu können. — Es ist immer Unrecht, namentlich aber in Finanzsachen, wenn ein Staat Versuche macht, ohne die bereits in anderen Staaten gemachten Erfahrungen zu Rathe zu ziehen. Eine dieser Erfahrungen ist nun, daß es zu nichts Gutem führt, wenn eine Bank eine zu innige Verbindung mit andern das Geldwesen berührenden Staatsinstituten hat. Die einzige in Deutschland so construirte Bank, war bis vor wenigen Jahren die preußische (Berliner) Bank, sie mußte aber auch, dem Zeitgeiste folgend, ihre Statuten verändern, und sich in ein mehr privatives Institut umwandeln. Die übrigen deutschen Banken (österreichische, Hamburger, bayerische, Leipziger Dessauer rc.) haben dem Grundsätze der Selbstständigkeit stets gehuldigt und sind immer nur der Controle des Staats unterworfen gewesen. Hier will man eS anders machen; man will sogar die Staatscasse Bankkasse sein lassen, und dadurch ein Verhältniß begründen, daß in Zukunft der Bankdirektor beim Staatskassendirektor anfragen muß, ob der Zustand der Staatskasse den Abschluß eines Privatgeschäftes der Bank zulâßt, oder daß der Staatskassendirektor, der die Werthsumme der emittirten Bankscheine und der bereits abgeschlossenen Geschäfte nicht kennt, bei dem Bankoirigeuden anfragen muß, ob er eine vielleicht unaufschiebbare Zahlung für den Staat leisten dürfe, damit er nicht etwa, wenn er diese Zahlung leistete, den Reservesond der Bank (§. 23 des Entwurfs) angreife.
Weiter hat man bei den andern deutschen Banken, in Folge der gemachten Ersah, ungen, und um Vertrauen zu erwecken, und das ist ja doch das Wesentlichste bei einem solchen Institute, festgesetzt: daß
1) die Höhe des in Baarem oder in Barren zu hinterlegenden Reservefonds mit der Summe der emittirten Scheine in ein in vorher festgesetzten, unabänderlichen Verhältnisse stehen solle und daß
2) wenn eine Bank, nicht blos Disconto, Giro, Depositen und Zettelbank sein, sondern auch auf Hypotheken Geld leihen solle, ein bestimmtes Verhältniß in der Verwendung der ihr zur Disposition stehenden Fonds auf die verschiedenen Arten der von ihr zu machenden Geschäfte stattzusin. den habe.
Daß dem so ist, führe ich nur an, daß z. B. bei der preußischen Bank von dem Mesamintbetrage der umlaufenden Noten, außer ihren laufenden Fonds, % in baarem Gelde oder Silberbarren, % mindestens in discontirten Wechsel und den Rest in Lombardforde- rungen in Kasse sein muffen, daß bei der bayeri
schen Hypothekenbank die Notenmenge nie 4/10 des Kapitalstocks überschreiten darf, und davon mindestens % durch daS Doppelte in Hypotheken, ^ durch haaren Cassenvorrath gedeckt sein muß, und nur' % des Capitalstocks zur Anlage auf Hypotheken verwendet werden dürfen, daß ferner bei der Leipziger Bank, der Werth der circulirenden Noten % durch Cassen- oder Barrenvorrath bet der Bank die Notenmenge nicht y3 des sofort realistrbaren Fonds übersteigen darf, während V4 der Notenmenge durch Baarvorrath gedeckt sein muß rc.
Von diesen Grundprinzipien einer jeden guten Bank findet sich in den Statuten der unsrigen nicht ein Wort.
Es ist gewiß unnöthig, da wo die Erfahrung gesprochen, daß Banken, die auf anderen Principien beruhen, entweder nicht dem Bedürfnisse entsprechen, wie die nassauische Landescreditcasse, oder dem Untergange geweiht find, wie die amerikanische Zettelbank, noch weiter auszuführen, warum diese Principien richtig sind. Wo das Princip eines Gesetzes falsch ist, ist es verlorene Mühe, die einzelnen Paragraphen einer speciellen Kritik zu unterwerfen, doch muß ich beispielsweise nur auf den §. 3 aufmerksam machen. Nach ihm soll es künftig im Herzogthum noch so etwa 28 Filialbanken geben; hierdurch wird aber, abgesehen davon, daß, da die Hauptbank keine Controle ausüben kann, die Geschäfte sich so bedeutend häufen, die zur Ausführung derselben nöthigen Geldmittel so enorm sein können, daß stete Unzuträglichkeiten auftreten, der Wechselreiterei Thür und Thor geöffnet, ohne den Staatsbürgern wirklich geholfen zu haben.
Ich glaube das Vorstehende wird meinen ersten Antrag : »den vorliegenden Gesetzentwurf im Ganzen zu „verwerfen"
genügend rechtfertigen.
Da aber die Errichtung einer guten Landesbank dringendes Bedürfniß ist, und der vorliegende Entwurf hinreichend dargethan hat, daß der Vorlage eines neuen Gesetzentwurfs eine Kenntnißnahme der bei anderen Banken bestehenden Einrichtungen vorangehen muß, so geht mein zweiter Antrag dahin:
„daß eine Commission aus zwei Mitgliedern per- „sönlich von den Einrichtungen der Banken zu „München, Leipzig, Berlin und Dessau Kennt, „niß nehmen, demnächst einen neuen Gesitzent- „wurf ausarbeiten und vorlegen soll."
Sollte dieser Antrag nicht die Zustimmung der Kammer erhalten, so stelle ich weiter eventuell den Antrag:
„die Regierung zu ersuchen, die verschiedenen „Statuten der obengenannten Banken vor Be- „ratbung des Gesetzes zu erwirken."
Wiesbaden, den 16. Decbr. 1848.
Nationalversammlung zu Frankfurt.
142. Sitzung.
Präsident Simson von Königsberg eröffnet die Sitzung mit folgender Anrede:
Bei meinem Wiedereintritt in die hohe Versammlung bitte ich um die Erlaubniß , Ihre Aufmerksamkeit auf wenige Augenblicke für mich in, Anspruch nehmen zu dürfen. Die Fortent» Wickelung der Geschicke Deutschlands, untrennbar an das Dasein und die Wirksamkeit dieser hohen Versammlung gebunden, hat einen unersetzlichen Mann von demjenigen Platze abberufen, den er seit dem Beginne unserer Arbeiten zu unserer hohen Befriedigung unausgesetzt eingenommen hat (Beifall), und die unwillkommene Nothwendigkeit herbeigefübrt, die leer gewordene Stelle zunächst für einige Tage anderweit auszufüllen. Es hat der hohen Versammlung nach einer mehrfach schwankenden Wahl gefallen, in meiner Abwesenheit meinen Namen aus der Urne ber- vorgehen zu lassen. 5* glaube mich dieser ehrenvollsten Bestimmung in Betracht der eigenthümlichen Lage unserer Gegenwart