lösen, wenn die Octroyirung einer offenbar schlechten . Verfassung damit verbunden gewesen wäre; darum mußte die Verfassung wenigstens den Schein der Fr eisinn igk eit an sich tragen. — Wer bürgt dafür, daß sich nicht bald an dem preußischen Hofe, welcher mit dem größten Theile der Aristokratie, der Hierarchie und der Bürcaukratic, ein unaufgeklärtes, politisch nicht gebildetes Volk für das glücklichste, eine patriarchalische Regierung als das Ideal betrachten mag, die Ansicht von der Unzweckmäßigkeit und Schädlichkeit der neuen Verfassung Bahn sich brechen, und dieUmstvßung derselben herbkisühren werde? Wer bürgt dafür, daß, wenn diese Rechtsverletzung der preußischen Krone durch die Nationalversammlung stillschweigend Eingenommen wird, in trauriger Nachahmung des Verhaltens des, wie cs scheint, noch nicht verwesten Bundestages, in der hannoverischen Frage, wer bürgt dafür, daß alsdann nicht auch die übrigen Fürsten auf die Ansicht kommen werden, cs könnten die in Folge der Märzereignisse ihren Völkern gewährten Rechte und Freiheiten denselben schädlich sein, und daß sie nicht in dieser löblichen Absicht dem Beispiele des Königs von Preußen folgen? Wer bürgt endlich dafür, daß nicht die deutsche Nationalversammlung, nachdem sie so frech war, an den , Adel, die Orden und die Titel die Hand anzulegen, ' und den König von Preußen zu Bildung eines volks- thümlichen Ministeriums und zu Rückverlegung der Nationalversammlung nach Berlin aufzufordern, nachdem sie für sich des Recht, einzig und allein eine Verfassung für Deutschland zu schaffen in Anspruch genommen hat, wegen Verletzung der Rechte der „von Gottes Gnaden" aufgelöst, und das deutsche Volk mit einer octroyirten Verfassung, an deren Spitze eine neue unverbesserte Auflage des alten Bundestags zum Neujahre beschenkt werde. —
Darum deutsches Volk sei wachsam! Fordere die deutsche Nationalversammlung, die berufen ist, die Einheit und die Freiheit des Vaterlands zu schaffen, die Rechte des Volkes zu schützen, auf, der Rechtsverletzung der Krone Preußen mit aller ihr zu Gebote stehenden Macht entgegen zu treten, und dadurch an den Tag zu legen, daß sie auch die Sache des Volkes zu vertheidigen wisse.
DaS preußische Volk aber möge bedenken, daß eS einem freien Volke nicht ziemt, sich von seinem Fürsten eine Verfassung schenken zu lassen, daß cs durch Annahme eines solchen Geschenkes an dem durch Blut erkauften Grundsätze der Volkssouveränität Verrath begeht, und zu Unterdrückung der deutschen Freiheit die Hand bietet. —
Wir schließen mit den Worten, welcher unser edler Dichter Uhland im Jahre 1817 gesungen hat, als König Wilhelm von Würtcmberg dem Volke eine Verfassung cctroyren wollte:
Noch ist sein Fürst so hoch gefürstet, * So ans erwählt sein irdischer Mann , Daß wenn Lie Welt nach Freiheit dürstet, Er sie mit Freiheit tränken kann. Daß er allein in seinen Händen Ten Reichthum alles Rechtes hätt, Ilm an die Völker auszuspenden,
So viel, so wenig ihm gefällt —
Vom Märzvereine.
Nationalversammlung zu Frankfurt.
136. Sitzung.
Di- Tagesordnung führt zur fortgesetzten Berathung der Grundrechte.
Art. IV. §. 22 wird unverändert angenommen.
§. 23. Das Unterrichts- und Erziehungswesen steht unter der Oberaufsicht des Staats, und ist, abgesehen vom theologischen Religionsunterricht, der Beaufsichtigung der Geistlichkeit als solcher enthoben.
Rühl und Consorteu beantragten Streichung der Worte „als solche" (abgelehnt). Der Schulausschuß beantragt Weglassung der Worte „abgesehen vom theologischen und Religionsunterricht" (abgelehnt); Philipps und Konsorten: „das gejammte Unterrichts- und Erziehungèwisen steht unter Oberaufsicht des Staates" (abgelkhnt); Schmidt und Konsorten: „abgesehen vom religiösen Privatunterricht" (abgelehnt >. Die Ausschuß- minorität: „abgesehen vom Religionsunterricht" (angenommen); Roßmäßler und Kons, beantragen den Zusatz: „der Unterricht darf kein confesfionellcr sein" (abgelehnt).
§■ 24. Unterrichts- und Erziehungsanstalten zu gründen, und an solchen Unterricht zu ertheilen, steht jedem Deutschen frei, wenn er seine sittliche und wissenschaftliche (oder technische) Befähigung der betreffenden Staatsbehörde nachgewiesen hat. Der häusliche Unterricht unterliegt keiner Beschränkung.
Philipps und Consorten beantragen, anstatt: „jedem Deutschen" zu setzen: „Jedem unbescholtenen Deutschen" (abgelehnt). Der Schulausschuß beantragt, anstatt: „wenn er seine sittliche und wissenschaftliche (technische) Befähigung re." zu setzen: „wenn er seine Befähigung" w. (mit 220 gegen 218 Stimmen angenommen). Nizze beantragt nach: „zu gründen" die Einschaltung: „zu leiten" (angenommen). M. Mohl: „Es sollen jedoch hierdurch kirchlichen Behörden (soweit eS sich nicht von Ertheilung von Religionsunterricht handelt) und solchen Vereinen, welche das Gelübde der Ehelosigkeit ablegen, nicht diese Befugnisse eingeräumt werden, sondern hierüber die ReichSgesetzgebung, und bis zur Erlassung von Reichsgesetzen, die Gesetzgebung der Einzelstaaten
Vorbehalten bleiben" (abgelehnt). Der erste Satz des Paragraphen wird mit obigen Aenderungen, der zweite Satz („der häusliche Unterricht unterliegt keiner Beschränkung") unverändert angenommen.
§. 25. Für die Bildung der deutschen Jugend soll durch öffentliche Schulen überall genügend gesorgt werden. Eltern oder deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, welcher für die unteren Volksschulen vorgeschric- ben ist.
Antrag von Roßmäßler und Kons.: 1) „Alle Wntlrcheu Schulen sind Staatsanstalten", (abgelehnt); 2) „Die öffentMen Lehrer sind Staa steuer" (abge- lehnt). Erster Satz des Ausschußantrags: „Für die Bildung re." (angenommen). Antrag des Schulausschusses: „Die öffentlichen Lehrer haben die Rechte der Staatödicner" (mit 281 gegen 147 Stimmen angenommen). Antrag von M. Mohl: „Der Staat ernennt die Lehrer der Volksschule" (abgelehnt). Von Demselben: „Der Staat ernennt die Lehrer der Volksschule. Die Gesetzgebung der Einzcistaateu bestimmt, ob und welche Mitwirkung der Gemeinden dabei staitsiiidet" (mit 266 gegen 166 Stimmen abge- lehnt). Antrag von Röben und Cousorten. „Die Gemeinden wählen aus den Geprüften die Lehrer der Volköschulen" (abgelehnt). Antrag dks Schulausschusses: „Der Staat stellt unter gesetzlich geordneter Bethrrligung der Gemeinden aus der Zahl der Geprüften die Lehrer der Volksschulen an" (mit 292 gegen 136 Stimmen angenommen.) Antrag des Schulausschusses: „Die öffentlichen Schulen dürfen nicht konfessionell sein" (mit 228 gegen 184 Stimmen ab» gelehnt). Der zweite Satz des Ausschusses „Eltern re." (angenommen.)
§. 26. Für den Unterricht in Volksschulen und niedern Gewerbschulen wird sein Schulgeld bezahlt. Unbemittelten soll auf allen öffentlichen Ünterrichtöan- staltku freier Unterricht gewährt werden.
Der erste Satz: „Für den Unterricht tc." wird angenommen : der Antrag von Rühl (von Hanau) und Konsorten: „Die Kosten des freigegebenen Unterrichts in Volksschulen trägt der Staat" abgelehnt; der Antrag von Hehn er: „Der Staat hat überall für genügende Besoldung der an den öffentlichen Volksschulen angestellten Lehrer zu sorgen" abgelehnt; der Ausschuß- antrag Satz 2 Unbemittelte rc. angenommen; Antrag von Roßmäßler: „Besondere Schulen für Kinder armer Eltern (fog. Armenschulen) und geschlossene Waisenhausschulen dürfen nicht bestehen" abgelehnt; Antrag des Schulausschusses: Besondere Schulen für Kinder armer Eltern (sog. Armenschulen) dürfen nicht bestehen" (mit 210 gegen 202 Stimmen abgelehnt); die alte Fassung: „Die Gemeinde besoldet die Lehrer in ange- messener- Weise ; unverrnögenden Gemeinden kommen dabei Staatsmittel zu Hülfe" abgelehnt.
8 27. Es steht einem Jeden frei, seinen Beruf zu wählen und sich für denselben auszubilden, wie und wo er will (angenommen).
Art. VII. §. 28. Die Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln; einer besondern Erlaubniß dazu bedarf es nicht. Volksversammlungen unter freiem Himmel können bei dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verboten werden. Angenommen.
(Die Minorität beantragte Streichung des zweiten Absatzes: „Volksversammlungen rc."; Neubauer: Streichung der Worte „unter freiem Himmel.")
§. 29. Die Deutschen haben das Recht, Vereine zu bilden. Dieses Recht soll durch keine vorbeugende Maßregel beschränkt werden.
Der Antrag von Trützschler u. Kons.: Dieses Recht darf unter keinen Umständen und in keiner Weise beschränkt, suspendirt oder aufgehoben werden" mit 298 gegen 126 Stimmen abgelehnt; der erste Satz des Ausschußantrags angenommen; ein Antrag von Rhein st ein u. Kons.: „Alle Vereinigungen jedoch, welche ihren Mitgliedern unbedingten Gehorsam ihren Vorgesetzten gegenüber auflegen, werden vom Staate nicht anerkannt" (abgelehnt).
Antrag von Gulden u. Kons.: Die Verfügungen über Errichtung oder Fortbestand von Klöstern oder andern religiösen Vereinen, welche zu Gelübden verpflichten, bleibt der Gesetzgebung überlassen" abgelehnt. Antrag von Heubner und Kons.: „Der Orden der Jesuiten und dessen asfiliirte Orden sind für alle Zeiten aus dem Gebiet des deutschen Reichs verbannt (mit 262—140 Stimmen verworfen, wobei Werth Müller, Reh rc. erklären, sie hätten dagegen gestimmt, weil sie in dem Antrag eine Verletzung des Prinzips der Freiheit erblicken, und nach ihrer Meinung solche Polizei- Maßregeln nicht in die Grundrechte gehören); Antrag von Eisenmann n. Kons.: „Solche Vereine, die unter dem Befehl auswärtiger Oberen stehen, dürfen nur mit besonderer Erlaubniß der entsprechenden Einzelstaaten Angeführt werden oder fortbestehen" (abgelehnt).
8- 29 wird nach der Fassung des Ausschusses angenommen. Zachariä (von Göttingen) und Genossen senden Zusatzparagraphen vor: „Die in den ""d 29 enthaltenen Bestimmungen finden auf
'ff un^bie Kriegsflotte Anwendung, insofern die militanten Dwciplinarvorschriften nicht entgegenstehen." Dlkier Zusatz wird mit 224 gegen 208 Stimmen angenommen.
^bscndonck intcrpkllirt den Biedermann'schen Anschuß über die von ihm und Grubert schon vor i Wochen gestellten Anträge in Betreff der AusnahmS- maßrrgkln in Berlin, Düsseldorf rc., sowie über seinen Antrag in Betreff der octroyirten preußischen Verfassung. Er beruft sich, hinsichtlich der Dringlichkeit, auf die im Widerspruch selbst mit der octroyirten Verfassung, in Düsseldorf neulich eingeführte Ckusur, auf die den constit. Versammlungen anderer deutschen Staaten und (nach einer Andeutung der O.-P.°A.-Ztg.) mögli- cherwkise selbst der deutschen Nationalversammlung brü- henden Gefahr u. s. w.
Jordan v. Marburg: Der Referent in Betreff des Belagerungszustandes sei nach krank, jener über die octroyirte Verfassung könne nicht vor Montag mit sei- nem Bericht fertig werden.
Bimmermann von Spaudow beantragt Ernennung eines anderen Referenten für den erkrankten; dieser Ant-ag wird eben so wenig angenommen, als das Verlangen desselben Abgeordneten, daß morgen der Bericht über die Wiener Vorgänge auf die Tagesordnung, komme.
137. Sitzung.
Die Sitzung wird erst gegen 10 Uhr eröffnet, da um 20 Minuten vor 10 Uhr nur 122 Mitglieder anwesend waren. Der Vicepräsident B eseler ermahnt die Mitglieder zu pünktlicherem Erscheinen, und zeigt sodann den Eintritt der Abg. Kleinschrod von München, Picringer und Franz Werner von St. Pölten, sowie den Austritt des Abgeordneten v. Watzdorf an.
Wydenbrugk empfiehlt dem völkerrechtlichen Ausschuß die baldige Berichterstattung über eine Eingabe des Anhalt-Bernburger Landtags. Die hierauf vorgenommene Ergänzungswahl zum völkerrechtlichen Ausschuß fällt auf den Abgeordneten v. Vincke mit 252 Stimmen. Die linke Seite erklärt, daß sie sich der Wahl enthalten habe, weil bei dem Vorschlag hinsichtlich der Kandidaten die Minorität micht vertreten ge- wescn sei.
An der Tagesordnung ist die Berathung des Berichts des volköwirthschaftlichen Ausschusses über die Vorlage des Reichshandelsministers vom 23. September dieses Jahres. Die Majorität des Ausschusses (Berichterstatter Stahl) hatte die bereits schon mitgetheilten Anträge gestellt, die Minorität dagegen einen Gesetz-Entwurf in 6 Artikeln in Betreff der commerciellen Einigung Deutschlands vorgelegt. Von den eingeschriebenen 24 Rednern sprachen v. Reden für die Minorität, Francke für die Majorität des Ausschusses. Handelsminister Duckwitz erklärte, daß die von dem Reichsministerium ausgearbeiteten Gesetzentwürfe bereits größtentheils im Entwurf vollendet seien. Nachdem noch M. Mohl im Sinne der Ausjchußminderheit gesprochen, wurde die Debatte geschlossen und den beiden Berichterstattern Eisenstuck und Stahl das Wort gegeben.
Die beiden von der Versammlung abgelegten Zusatzanträge lauteten:
1) von Höfsken: „Spätestens am 1. Mai 1849 sollen alle innern Zolllinien Deutschlands fallen. Nur für Oesterreich kann dieser Termin behufs der stufenweisen Anbahnung der Zoll einign ng hinausgerückt werden. Die Centralgewalt wird beauftragt, sich darüber mit der österreichischen Regierung zu benehmen. Sollte die Reichszollgesetzgebung bis zum 1. Mai 1849 noch Lücken enthalten, so tritt dafür die Handelsgesetz- gebung des Zollv reins subsidiarisch in Kraft;"
2) von M. Mohl: Die provisorische Centralgewalt wird beauftragt, mit den Regierungen von Oesterreich und Preußen über Einbegreifung ihrer nichtdeutschen Nebenländer in die deutsche Zolllinie und über Anwendung der deutschen Zoll- und Schifffahrtsgeseßgebung auf diese Länder ungesäumt in Unterhandlung zu treten, Verträge hierüber aber nur nach vorgängiger Genehmigung der Nationalversammlung abzuschließen.
Nach Erledigung dieses Gegenstandes verlas der Vorsitzende ein Schreiben des Neichsverwesers vom Heutigen, welches der Nationalversammlung mittheilt, daß der Reichsminister v. Schmerling und der Unterstaatssekretär v. Würth auf ihren Wunsch ihrer bisherigen Funktionen enthoben worden seien. Sodann sprach Präsident v. Gag er n von der Rednerbühne aus:
„Meine Herren!
„3 n Folge des Programms des österr. Ministeriums vom 27. v. M. erkannte das Reichsministerium die Nothwendigkeit, daß die Stellung der Reichsgewalt zu Oesterreich auf Grundlagen geordnet werde, die dem gegenwärtigen Verhältniß entsprechen. Der Reichsminister v. Schmerling ist mit der Erklärung Vorausgegangen, daß er als Oesterreicher nicht der geeignete Leiter dieser Frage sey. Der Ministerrath beschloß do^ her einstimmig, dem Neichsverweser vorzuschlagen, mich in das Ministerium zu berufen. Ich erwiederte, daß ich als Leiter der österr. Frage zur Zeit nicht in das Ministerium eintreten könne, da ich bei dec principielle Berathung derselben in der Nationalversammlung mi meiner Ansicht in der Minorität geblieben sei. L aber in Folge des Programms des österr. MinisterlUl und der Aufnahme, die dasselbe bei dem Reichstag bremstet wie bei der großen Mehrheit der Bevölkeru g Deutsch-Oesterreichs gefunden, die Ansicht der Nationa Versammlung über die Wahrscheinlichkeit der Stelm Oesterreichs zu Deutschland eine Veränderung erleid ,