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âeihett und Recht!"

.M 26K Wiesbaden. Dienstag, IS. Dezember 18^8.

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Die Bestellungen auf das mit dem 1. Januar 1849 beginnende neue Vierteljahr bitten wir gefälligst recht bald zu machen, hier in Wiesbaden bei den Buchhandlungen von Heinrich Fischer und H.W. Ritter, auswärts bei den zunächst gelegenen Postanstalten.

* Der Papst und die Revolution.

Wiesbaden, 18. December.

' Der Papst ist allo geflohen und er übt im Augen­blicke nicht mehr die Befugnisse eines weltlichen Fürsten in dem Kiichenstaate aus. So vollzieht sich auch an den, Papst PiuS IX. wieder der Spruch, daß wie Sa- turn, so die Revolution, ihre eigenen Söhne verschlingt.

Der Papst ist derjenige gewesen, welcher zuerst die Brandfackel in das alte, morsche Staatsgebâude Euro- pa's schleuderte. Der von ihm gelegte Funke ist zu einer großen Flamme nunmehr entfacht und diese Flamme strebt ihn selbst zu verderben.

Der Papst Pius ist ein Mann von den redlichsten Absichten: aufrichtig wollte dieser Fürst seines Volkes Wohl. In der Wahl der Mittel, um diesen Zweck, seines Volkes Wohl, zu erreichen, ist er jedoch zu ängst­lich und mattherzig.

Pius IX. ist kein Mann, der die Revolution, d.h. die radikale Umkehr vom alten Unräte mit Bewußt­sein gewollt hätte: seingutes Herz" n'ß ihn fort wi­der Willen in den Wogenschwall der Revolution.

Das Volk in Rom verhält sich seit der Abreise des Papstes ganz ruhig: Erceffe sind nicht mehr verübt worden, unddas Volk schreibt der Contemporaneo lebt in Eintracht mit den Ministern , welche ihm der Fürst zmückließ."

Eine Deputation ist abgereist, um den Papst ein- zuladen, wieder nach Rom ziirückznkehren.

Während das in Rom thätige Ministerium aufs Emsigste daran arbeitet: ein italienisches Vorparlament zu Stande zu bringen, und es in diesem Vorhaben vov den beiden Kammern unterstützt wird, hat der Papst sich in den Schutz des erklärtesten Feindes dieses ita­lienischen Parlaments, sowie der italienischen Freiheit und Einheit ^überhaupt in den Schuß des verhaß­ten Ferdinand von Neapel begeben.

Gerade daß der Papst sich diesem Manne in die Arme warf, hat die Römer am meisten geschmerzt.

Dieser Ferdinand hatte eS vor noch nicht langer Zeit aufs Strengste untersagt:Es lebe Pio novo" zu rufen und nun eilt der Papst zu ihm. Pius wird jetzt freilich nicht mehr von den Königen wegen seiner politischen Neuerungen angefeindet: er ist ja jetzt ein politischer Flüchtling, nnd durch daS Ministerium Rossi und seine Reise zu Ferdinand hat er bekundet, daß er den Weg der Reaktion betreten hat. Die Fürsten von Oestreich, Spaniens Portugal und Neapel diese treukatholischen Söhne des Papstes, werden sich jetzt beeifern, zu erklären:die Religion ist in Ge­fahr" und alle werden sich bemühen, unter diesem Vorwande von Neuem Italien zu unterjochen.

Italien hat große Ursache, f-gt sehr wachsam zu sein: sonst könnten von Neuem seine Hoffnungen auf Freiheit und Einheit ebenso zu Wasser werden, wie die des unglücklichen Deutschland.

Die OktroyiruuK einer'Verfassung für Preußen.

DaS Unglaubliche ist geschehen; der König von Preußen hat die Nationalversammlung aufgelöst, und seinem Volke auS eigener Machtvollkommenheit eine Verfassung gegeben.

Was wird die deutsche Nationalversammlung zu einem Beginnen sagen, dessen Consequenz ihr selbst das Dasein raubt?

Als der König von Preußen die Nationalversammlung verlegte und zu diesem Behufe vertagte, da war man in Frankfurt zwar darüber einig, daß diese Maßregel, zumal sie von dem unpopulären Ministerium Branden­burg und mit ungesetzlicher Gewalt auSgeübt worden, tadelnöwerth sei, ob darin aber eine Rechtsverletzung enthalten sei, das hielten die gelehrten Vertheidiger des positiven Nechtsbodeus, welche in der Majorität der Nationalveesuunylung sitzen, mindestens für zwei­felhaft, indem kein Gesetz bestehe, welches der Krone das Recht, die Nationalversammlung zu verlegen, abspreche. Man wirst darauf hin, daß die Verpflichtung der Krone nach dem Patente vom April d. I. nur darin bestehe, mit den Abgesantten des Volkes eine Verfassung zu vereinbaren, eine solche Vereinbarung aber auch an einem anderen Orte als in Berlin erfolgen föi ne. Nun steht die Sache anders. Die Krone hat die Na­

tionalversammlung aufgelöst, und selbst einseitig eine Verfassung gegeben. Wir mußten erwarten, daß diejenigen Mitglieder der Nationalveisammlung, welche jedem entschiedenen Fortschritte, den die linke Seite be­antragte, das Recht der Krone oder der privilegirten Stande entgegenhielten, nun sich mit gleicher Entschie­denheit dem Rückschritte der Krone und der Kamarilla durch die Hinweisung auf das verbriefte Recht des Volkes, mit der Krone eine Verfassung zu vereinbaren, entgegensetzen würden. Aber wie täuschten wir uns! wir mußten es erleben, daß der graue Welcker, der sein Leben hindurch für das Recht und die Ehre des Volkes gekämpft hat, mit höhnischem Triumphe auf die nothwendige Auflösung der Nationalversammlung und auf das Gelingen dieses Staatsstreiches hinschaut, und das begangene Unrecht durch Hinweisung auf den Jubel eines Theiles oes durch Gesetzwidrigkeit aller Art unterdrückten preußischen Volkes zu beschönigen sucht? Sie geben zu diese Männer des Rechtsbodens daß das geschriebene Gesetz durch die Okroyirung einer Verfassung verletzt worden sei; aber sie getrösten sich ob dieser Rechtsverletzung, weil sie aus Rücksicht auf das Gesamintwohl nothwendig gewesen sei, und das Volk auch auf diesem Wege diejenigen Rechte und Freiheiten erlangt habe, welche einem freien Volke gebühren.

Warum war denn, um hierauf näher einzugehen, die Auflösung der Nationalversammlung und die Ok- troyirung einer Verfassung nothwendig? Weil, ant­wortet man uns, eine Vereinbarung mit der National­versammlung wegeu ihrer schlechten Richtung nicht mög­lich war. Es ist soviel schon darüber gesprochen und geschrieben worden, ob wirklich die Nationalversammlung alle die Vorwürfe, die ihr so häufig gemacht werden, verrienc? ob sie sich wirklich gegen Herstellung de Ord­nung in Berlin, gegen Sicherung der Abgeordneten der rechten Seite vor Mißhandlungen u. s. w. gesträubt habe? ob die Weigerung der Mehrzahl in die Verle­gung nach Brandenburg sich zu fügen in Ordnung ? ob der Beschluß, daß das hochverräterische Ministe­rium Brandenburg nicht befugt sei, über Staatsgelder zu verfügen und Steuern zu erheben, gerechtfertigt ge­wesen? Wir wollen eine nähere Erörterung über diese Fragen, worüber dereinst die Geschichte das durch keine Parteileidenschaft getrübte Urtheil fällen wird, unter­lassen; aber soviel ist gewiß, daß, selbst den Fall gesetzt, die Nationalversammlung wäre im Unrecht, die Regierung noch weniger von dem gleichen Vorwurfe freigesprochen werden kann. Was hat zuerst den Keim des Mißtrauens zwischen Krone und Nationalversamm­lung gelegt? Nichts anderes als das Bestreben..des Ministeriums Camphausen, dem Volke v'n den dU'ch die Zeit gefordert-» und von der Neg erung in den Märztagen verheißenen Rechten und Freiheiten, so wenig als möglich zu gewähren. Wenn es wahr sein sollte, daß die preußische Nationalversammlung ihier Pflicht zur Sicherung ihrer in der Minderheit befindlichen Col­lege» nicht nachgekommen ist, warum hat die Regie­rung es unterlassen, die geeigneten Maßregeln zu treffen und die Ordnung in Berlin wiederheezustellen? Wenn die Beschlüsse der preußischen Nationalversammlung dem Könige nicht gefielen, was beiläufig gesagt, noch nicht als Vorwurf für jene dienen kann, warum hat derselbe durch die Ernennung eines im ganzen Lande mit Mißtrauen angesehenen Ministeriums, die Kluft zwischen sich und dem Volke erweitert? Wenn die Ver­legung der Nationalversammlung an einen andern Ort d r Regieiung nothwendig erschien, warum ist elfterer hie, über nicht eine Vorlage gemacht worden und da­durch der Versuch, eine Ausgleichung herbeizuführen? War es erlaubt, das jedenfalls zweifelhafte Recht zur Verlegung durch Gewalt gegen die Vertl eter des Volkes, durch gesetzwidlige Militärherrschaft, durch Suspension der Presse und d s Vereins- und des Versammlungs­rechtes, durch Nudersetzung außer ordentlicher Gerichte durchzufitzen, und dadurch zu dem mind.stms zweifel­haften Rechte das offenbarste Unrecht zu fügen? und kann die Regierung sich beklagen, wen» die Vertreter des Volkes in der festen Ueberzeugung von ihrem Rechte und in der begründeten Besorgniß vor dem Eintritte der Reaction, alle Mittel e. schöpften, um von dem guten Rechte des Volkes Nichts zu vergeben, und wenn sie am Ende, wie Missethäter von einem Otte zum andern gejagt, von dem letzten Mittel des Volkes ge­gen Resitswidrigkeiten der Regierung, von dem Rechte

der Steuer Verweigerung Gebrauch machten? Und als die Mehrheit der Nationalversammlung, um die unge­setzliche Maßregel der Einberufung der Stellvertreter zu verhindern, sich bereit erklärte, nach Brandenburg zu gehen, und dort den Streit mit der Krone auszufechten, wer will es ihr verargen, daß sie dabei ihr Recht frst- bielt und dieses durch die Form zu wahren suchte, daß sie sich von dem Präsidenten dahin berufen ließ? Wollte sie nicht der Krone das Recht zugestehen, die National­versammlung einseitig zu verlegen, so blieb nur jener Ausweg übrig, welchen die Regierung und die Minder­heit der Versammlung freudig hätten begrüßen können. Wenn endlich die Regierung zu der Ueberzeugung gekommen war, daß sie mit dieser Nationalveisammlung nicht vereinbaren könne, warum machte sie derselben nicht den Vorschlag ihre Auflösung und die Wahl etner neuen Versammlung zu vereinbaren? Wir wissen es von Mitgliedern der Nationalversammlung selbst (Rvd- bertus und Schulz), daß Dieselbe einem solchen Vor­schläge gerne beigsstimmt hätte.

Aber man wollte keine Ausgleichung. Nicht die angebliche Unfreiheit der Versammlung, nicht die Be­schlüsse in der polnischen Frage, nicht die angebliche Weigerung, zu Herstellung dee Ruhe und Ordnung und Sicherung der Mitglieder der Rechten die Hand zu bieten, waren es, welche die Schritte der Regierung herbeiführten; es war der demokratische Geist der Mehr­heit der Nationalversam nlung, dem man eine Mitwir­kung bei dem Verfassungswerke nicht zugestehen wollte; es waren die Beschlüsse, daß das vonGottes Gna­den" mit dem Adel und dem Orden aufhören solle, welche den König und die A.istokratie im tiefsten Her­zen veewnudeten und eine unversöhnliche Feuwschaft her- porriefen, derdie Nat.-Vers. als Opfer fallen sollte. Und waren denn jene Beschlüsse so unrecht? Der Titel vonGottes Gnaden," ist seit' den Märztagen als ein lächerliches Attribut überall in Deutschland anerkannt worden, einzelne Fürsten legten ihn seither von selbsten ab, wie z. B. der Kaiser von Oesterreich (der neue hat ihn wieder angenommen) der König von Würtemberg, der Großherzog von Hessen. War es ein so todcswürdigeo Verbrechen, daß die preußische Nationalversaininlung jenen Titel abschaffte? Den Adel und die Orden? Ist der Adel als Stand nicht auch von der deutschen Nationalversammlung ab­geschafft worden, und wie viel hätte gefehlt, daß auch den Olden ein Ende gemacht worden wäre? Wenn die Krone mit diesen Beschlüssen nicht zufrieden war, durfte sie den Weg einschlagen, den sie eingeschlagen hat? Als nach den Märztagen das Gesetz zu Stande kam, wonach die Krone und die Nationalversammlung die Verfassung für Deutschland vereinbare» solle, da war die Meinung nicht die, daß nur die Nationalver­sammlung bloß vorschlagen dürfe, was der Krone an­genehme wäre. Sie hatte nach bester Ueberzeugung zu arbeiten auf der Grundlage der Märzerruugenfchaf. len, und die schreiendste Rechtsverletzung ist es, wenn die Krone den unbequemen, aber gleichberechtigten Gegner, statt ihm Vertrauen zu zeigen, und mit dem­selben Verständigung zu suchen, mit roher Gewalt zu Boden geschlagen hat, um allein Herr zu sein auf dem mit Unrecht eroberten Boden, und sodann auf demsel­ben nach eigenem Gutdünken zu wirthschaften.

Verweise man doch nicht mit jenen Kämpfer» des Rechtsbodens auf den Inhalt der von dem Könige aus eigener Machtvollkommenheit gegebenen Verfassung (Wir wetten in einem zweiten Artikel zeigen, daß sie wesentliche Mängel hat, daß mit der andern Hand ge- nommen, was mit der einen gegeben ist, daß sie richt diejenigen Rechte und Freiheiten gewährt, welche das Volk anzusprechen hat). -

Daß die Verfassung von dem Könige aus eigener Machtvollkommenheit gegeben, daß sie geschenkt ist, daS ist es, was ihr, wäre sie auch die vollkommenste Ver» fissung der Welt ihren Werth benehmen muß. Sie verdankt ihre Entstehung dem Satze, daß die Re­gierung das Recht habe, den Rechtsboden zu verlassen, wenn sie solches für das Gesammtwohl für nothwendig erachte.

Mit dem gleichen Rechte, mit welchem sie das Ge­setz über die Vereinbarung der Verfassung gebrochen hat, wird die Krone die neue Verfassung brechen, se- bald sie ihr unbequem sein wird. Der Streich e zu gefährlich gewesen, die Nationalversammlung aufzu-