„Freiheit und ReehL!"
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Wiesbaden. Sonntag, 17. Dezember
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zß Ueber die sogenannte Berfaffitngsurkttnde fnr den preußischen Staat vom 3 Dccbr.
Vom Main. Nach §. 13 der Wiener Schlußakte war Die K oue Preußen verpflichtet, eine lanvstandiiche oder repräsentative Verfassung einzuführc».
Dieß unterblieb aber längere Zeit; endlich, nach langem Zaudern, wurden darauf hinführen sollende Schritte betban. Kaum ist aber die zu. Berathung der Verfassung brrusene Versammlung in Berlin in Thätigkeit getreten, da soll sie nach Brandenburg wanon ', bald darauf wird sie gar aufgelöst. Die wahren Motive dieser ungerechtfertigten Schritte- gegen die confli- tuirrnde Versammlung sind leicht zu errathen; bi sannt ist es ja, daß die Versammlung durch Nichtanerkennung des Titels „von Gottes Gnaden", durch Abschaffung des Adels, durch ihr Auftreten gegen das unvolks- thümliche Ministerium sich die höchste Ungnade und das Mißfallen der Aristokratie zugezogen hatte.
Wenn es im Eingänge der Veifassungsurkunde heißt, das Verhalten der Rationalveriammlung habe eine Vereinbarung der Vrfaffuug unmöglich gemacht, so ist diese Behauptung unbegründet und durch nichts bewiesen; ein weniger starres Festhalten Seitens des Gouvernements am Althergebrachten, ein zeitgemäßes Nachgebe» b.eselben würde nicht erfolglos geblieben sein.
-Unter den vorliegenden Verhältnissen kann die plötzlich einseitig von der Kröne erlassene BerfassungSurkunde nur Mißtrauen erregen; jedeujalls ist es nach den Grundsätzen über co stitutioncUe Verfassungen klar, daß sie zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung der Voikövec- trcter bedarf.
Hier noch Einiges über die Vcssaffungsui künde.
Wenn sich Friedrich Wilhelm zu Anfang derselben König „von Gottes Gnaden" nennt, so scheint die veraltete Staatsansicht, der gesunden neuen Ansicht zum Trotz, habe beibehalten werden zu> sollen.
Die unmittelbare Abkunft der Herrsch rgewalt von Gott wird der König von Preußen schwerlich nachweisen können; eine solche Annahme paßt nicht mehr für das jetzige Zeitalter; blos in dem ausdrücklich oder thatsächlich ausgesprochenen Volkswillen liegt die Begründetheit ein^r Regentschaft; viel geeigneter wäre es gewesen, sich König „von Volkes Gnaden" zu nennen. Hätte das preußische Volk im März d. I. gewollt, dann wäre der König mit dem Prinzen von Preußen ins Ausland abgegangen. Grund genug, den Volkswillen zu beachten. Der Kinder- und Köhlerglaube des patriarchalischen Zeitalters, welcher annimuit, daß die Menschen aus einem Weiher oder Brunnen geholt werden, Mir er kann den Titel „von GotteS Gnaden" begründet und zeitgemäß finden, wenn
[ schon wir Menschen alle unsre Abkunft mittelbar und zuletzt von dem höchste» Wesen ableiten.
Zn Art. 27.
Eine sehr engherzige Bestimmung ist es, wenn die Volksversammlungen unter freiem Himmel einer polizeilichen Erlaubniß bedürfen sollen und der Polizei das Recht zugestanden wird, ein Velo dann einzulegen, wenn sie die Versammlung für gefährlich erachtet.
Wir haben da wieder ein Zarückfallen in die alten Polizeigesetze, welche in der Hrid der polizeilichen St ials- hämorrhoidarien zu den grössten Mißgriffen führen werden. U be-dicß steht die deßfallsize Bestimmung nicht im Einklänge mit den von der Versammlung zu Frankfurt beschlossene» Grundrechten.
Zu Art. 37.
Daß das stehende Heer und die Landwehr nicht berathen dürfe, und Versammlungen und Vereine der letzter» zur Berathung militärischer Befehle und Anordnungen nicht gestattet sein sollen, ist ebenfalls eine engherzige und gegen die G und- oder Menschenrechte verstoßende Btstimmung. Ohne Zweifel will man dadurch verhüten, daß die vielfachen Mißbräuche i.n Heer- und Militärwesen besprochen und Abhilfe davon berathen werden solle. Man irrt sich aber mit hoher Erlaubniß; die Aufklärung laßt sich nicht unterdrücken; waS kommen muß kommt doch; die Aufklärung bleibt gewiß nicht aus, mag es auch sein, daß sie an den Professoren Stahl und Leo, welche dem Gerüchte nach an der Verfassung mitgeschafft haben, spurlos vorüber« g^t.
Zu Art. 49 u. 50, Auflösung und Vertagung der Hammer betreffend.
Hier hätte bestimmt sein sollen, daß, was sich von selbst veisteht, eine conststuirende Versammlung vor beendigtem Geschäfte nicht aufgelöst werden könne und daß die Nationalversammlung nur bei vorhandener Nothwendigkeit aufgelöst werden dürfe.
Was sodann noch das Angeführte veraltete Zweikammersystem betrifft, so ist auch das kein Zeichen deS Fortschritts. Nach der preuß schen Verfassungsurkunde sollen in die erste Kammer bejahrtere und vermögende Mitglieder, bie Seigneurs der alt-englischen Verfassung, also mit Zugrundlegung eines Census reiche Herren von einem höhern Alter gewählt werden, ohne Diäten zu beziehen. Warum letzteres, ist nicht angegeben; vielleicht will man sie veranlassen, baldigst auf ihre Rückreise nach Hause Bedacht zu nehmen. '
Das Zweikammersystem, mag cs noch so viele Anhänger und Bertheidi er finden, z. B. Dahlmann in seiner französischen Revo ution, ist nicht mehr zeitgemäß: es wirkt höchst störend auf den Geschäftsgang; regelmäßig sind die ersten Kammern den besten Vor
schlägen ihrer Schwester entgegen, überhaupt allen, auch bin nothwendigsten Neuerungen abhold, dem System des Stehenbleibens, des Stabilismus, ergeben und ein trauriger Hemmschuh für den Fortschritt.
Ueber ries sind indirecte Wahl n angeordnet, über welche die öffentliche Meinung den Stab gebroch n hat. — Daß in dringenden Fällen unt r V rantwortlichke t des R ichsministeriums Verordnungen mit Gesetzeskraft vorbehaltlich der demnächst einzuholenden Genehm gung der Kammern erlassen werden sollen, ist eine höchst bedenkliche, urconstitutionelle Bestimmung, welche stets einen guten Vorwand abgeben kann, die Gesetze auf- zuheben und ungerechtfertigte Verfügungen zu erlassen
Es verstand sich, ohne besondere Erwähnung in der Verfassungsurkunde, von selbst, daß letztere abgeän- dcrr werden könne; ohnedies hat sie oh- e Genehmigung der Volksvertreter noch gar keine Kraft. — Daß bei Kriegszeiten und im Falle eines Aufruhrs die Grundrechte zeit- und districtsweise außer Kraft gesetzt werden können, ist gegen die g fünde Vernunft, überdies eine sehr gefährliche Waffe in der Hand der Regierung und ihrer Gehilfe-', (wornach es freilich nicht auffaUen kann, w'nn rii Wrangel in Berlin oder ein Drigalskp in Düsseldorf die strengsten Maßregeln gegen die Presse sich erlauben und sogar wieder die verwerfliche Censur eivsühr 'n; wenn gegen alles Recht und gegen die Beschlüsse des Frankfurter Parlaments in Berlin noch jetzt Ausweisungen erfolgen, während doch nach den Grundrechten jeder Deutsche sich aufhalten kann, wo er will; wenn die Volksabgeordnlt.it in Berlin mit unzcrecht- fertigten G-waltmaßregeln heimgesucht nun bin)/
In der V-rfassungsurkmid? fi -det sich nun auch keine Silbe über das SteuerbewiUigungs- und Steuer- verwcigerungs-Recht der Kammern. Bange macken gilt aber nichts; waS, wie die Geschichte lehrt, ein althergebrachtes Vorrecht der Landstânde ist, das kann ihnen die preußische Verfassungsurkunde in keiner Weise nehmen. — Endlich wäre es höchst zeitgemäß und noth« wendig gewesen, wenn der Kö ug von Preußen, außer der Angelobung, die Verfassung zu halten und in Uebereinstimmung mit den Gesetzen zu regieren, als seine speciellen Pflichten die anerkannt und ausgesprochen hätte, nach den Grundsätzen der wahren Politik, b. h. weise zu regieren und auf die Wünsche und Gesammt- ausichten seines Volks mehr Rücksicht zu nehmen, wie bisher, insbesondere auch volksthümliche und freisinnige Minister anzunehmen, keine Manteuffels u. dgl. mehr.
Wir hoffen, daß die demnächst zusammentretenden preußischen Volksvertreter die vielfachen Mängel und Mißgriffe der s. g. Verfassung nicht mit Stillschwigen übergehen, und von den ihnen von Rechtswegen zu- stehenden Vorrechten den nach den vorliegenden Ver-
Die Memoiren des ehemaligen Polizei- Prafekten Causfidi^re.
Der 24 Februa r.
(Schluß.)
Der Marschall hatte ohne Zweifel im Sinne, sich der für diesen Umstand ganz eigens konstruirten Bastillen (Festungen um Paris) zu bedienen, und wenn auch der König nicht eben entfernt war, von dieser Hülfsguelle Gebrauch zu machen, so dachte er doch, daß der Augcii- bücf noch nicht gekommen sei, um Gebrauch zu machen von ter Verbrennung — feiner eignen Schiffe.
Herr Thiers war ebenfalls an diesem Abende gleichzeitig mit einigen Redaktoren dynastischer Journale gc- rufen worden. Der König hatte immer noch eine gewisse Scheu vor einem Ministerium ter Opposition, und vor einer uoch so unbedeutenden Wahlreform: und es handelte sim poch nur von einer schwachen Erweiterung der Wahllisten, von der Zugesellung einiger Bourgeois Kapazitäten.
Ucbrigens Thiers, der dem Könige schon so wohl gedient hatte, und Barrot, der eben noch eine so große Achtung für den königlichen Willen bezeugte — wie härten, sage ich, diese beiden Männer dem Hofe nmfttidie Besorgnisse erregen können e
Gegen 3 Uhr Morgens, als der alte Philipp vor
Ermüdung nicht mehr konnte, versprach er endlich ein Ministerium Thiers, Barrot und Bugeaud. Unzählige Anschlagzettel sollten an allen Straßen und Mauern von Paris angeheftet werden, damit die Popularität dieser 3 großen Bürger die Monarchie rette und den Volkssturm bezähme. — Später trat ein andrer Freund und Rathgeber der Krone, Herr Giradin, in das Schloß und meldete, daß das Königthum kompromittirt und die Dynastie verloren fei , wenn nicht auf der Stelle die Abdankung und die Regence prvklamirt würden.
In diesem Augenblicke sahen wir also, wie alle die Männer des alten Regims, alle die klugen und weisen Staatsmänner gar keine Ahnung hatten von der wahren Sachlage. Sie waren wie verdummt, wie mit Blindheit geschlagen. Guizvt war dummer als Ducharel, Du- chatel dummer als Thiers, Thiers dummer als der König, der wohl auf einmal der Dümmste von allen geworden.
Man hätte aber auch sehen sollen die Aufnahme, welche Bugeaud, Barrot und Tbiers, bei dem Volke fanden. Dem Herrn Bugeaud wurde geantwortet: Trans- nonain; dem Herrn Thiers: Seplcmbcrgesehe und dem Herrn Odilon-Barrot: Deserteur.
An die Stelle Bugcaiid's wurde daher Lamorciöre gesetzt; damit glaubte man allen Anforderungen Genüge zu leisten. Offiziere von der Nationalgarke, Polizcikom- • missâre und Nationalgardesten, mit Blumenstrâuchcn in den Gcwchrläufen, durchliefen die Straßen, um diese glückliche Nachricht dem Volke zu überbringen. Aber
das Volk blieb stumm; und die Insurgenten ließen den Ruf ertönen: Nieder mit Louis Philipp! Es lebe die Republik!
Lamorciöre und Odilon-Barrot, die den Boulera d hinabritten, sahen sich genöthigt, am Bimlevard Montmartre an dem Quartier der Barrikaden langsamer zu reiten. Hier vernahmen sie schon unfreundliche Laute; und als sie^ nun gar bis zum Quartier St. Denis vor- zudringen suchten, traten ihnen die Insurgenten mit gefälltem Bajonette entgegen, und schrieen: cs lebe die Republik.
.... Wie 1830 so hatte auch dieses Mal das Volk nur eine Idee, nur einen Plan : direkt in die Tuillerien einzudringcn. Der Instinkt des Volkes ist immer richtig und treibt es immer direkt zum Ziele. Ganze Kompagnien von Nationalgardisten wurden vom Strudel mit fortgerissen und so rollten kann die revolutionären Ruthen hin zum Centrum der Tyrannei.
Von allen Seiten also rannte man nach den Tui- lcricn; das Faub. Saint Antoine, du Temple, Saint Marceau. — Alles strömte dahin, und unterwegs wuchs diese Armee immer mehr und mehr an; cs gesellten sich zu ihr Tausende von Kämpfern mit Beilen und Säbeln, mit Pistolen und Stöcken. Man nahm die Posten, vor denen man vorbeizog weg, fratcrnisirte mit den Soldaten; oder aber wechselte Kugeln mit ihnen: ein ernstliches Dandgcmcin fand erst statt am Chateau d’eau......
»Die ersten Hindernisse, ans welche ich stieß, kamen